In Deutschland unterliegt die Besteuerung von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr einigen Besonderheiten. Zum einen betrifft dies die Frage ob Seeleute – insbesondere beschränkt steuerpflichtige Seeleute – überhaupt in Deutschland mit ihrer Heuer (anteilig) steuerpflichtig sind. Zum anderen betrifft dies die ggf. als Werbungskosten absetzbaren Reisekosten, insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen, von Seeleuten. Hier haben sich seit 2005 zum Teil erhebliche Änderungen ergeben. Die Grundsätze hierzu werden nachfolgendend unter Beachtung aktueller Rechtsprechung und Literatur kurz und prägnant anhand zahlreicher Beispiele dargestellt.
The taxation of ship crews on board of ships in international traffic is subject to specific requirements in Germany. On the one hand this concerns the question whether sailors - in particular ship crews without tax residency in Germany – are taxable with their salary in Germany. On the other hand this concerns the question which expenses are deductible from such income if taxable in Germany. This script provides practical insight in German language on the basis of numerous examples. Information in English languages can be provided by the author on request.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Zur Steuerpflicht von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr
2.1. Nationales Steuerrecht
2.1.1. Flaggenrecht
2.1.2. Schaubild Flaggenrecht (beschränkte Steuerpflicht)
2.1.3. Beispiel 1
2.1.4.Exkurs: Gewöhnlicher Aufenthalt auf dem Seeschiff?
2.2. Internationales Steuerrecht
2.2.1. Beispiel 2:
2.3. Rückfallklauseln
2.3.1. Schaubild Internationales Steuerrecht (Unbeschränkte Steuerpflicht)
2.3.2. Beispiel 3
2.4. Gestaltungsoptionen
2.5. Beispiel 4
3. Aktuelle Entwicklungen zu den Werbungskosten von Seeleuten auf Hochseeschiffen
3.1. Reisekostengrundsätze
3.2. Verpflegungsmehraufwendungen
3.2.1. Die Entscheidung des FG Niedersachsen 2010
3.2.2. Höhe des Tagegeldes
3.2.2.1. Für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe
3.2.3. Zeitraum
3.2.4. Beispiel 1 (Dreimonatsfrist)
3.2.5. Beispiel 2 (Dreimonatsfrist)
3.2.6. Beispiel 3 (Zusammenstellung Verpflegungsmehraufwendungen für Schiffs- reise mit Begrenzung durch Dreimonatsfrist)
3.3. Telefonkosten als Werbungskosten?
4. Anhang
4.1. Auszug aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums v. 21.7.2005, BStBl I S. 821, Tz. 2.2, 3.3
4.2. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Erlass v. 22.05.2009, III A – S 1301 – 1/2007 - Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord von Kreuzfahrt-schiffen nach den DBA mit Italien und Großbritannien
4.3. Verf. OFD Hannover v. 18.07.2006, S 1301 – 426/6 – StO 112, Besatzungsmitglieder von Seeschiffen im internationalen Verkehr - Beschluss vom 26. April 2005 - I B 86/04
- Arbeit zitieren
- Dipl. Finanzwirt (FH) Ruediger Urbahns (Autor:in), 2010, Zur Besteuerung von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156073
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