In Deutschland unterliegt die Besteuerung von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr einigen Besonderheiten. Zum einen betrifft dies die Frage ob Seeleute – insbesondere beschränkt steuerpflichtige Seeleute – überhaupt in Deutschland mit ihrer Heuer (anteilig) steuerpflichtig sind. Zum anderen betrifft dies die ggf. als Werbungskosten absetzbaren Reisekosten, insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen, von Seeleuten. Hier haben sich seit 2005 zum Teil erhebliche Änderungen ergeben. Die Grundsätze hierzu werden nachfolgendend unter Beachtung aktueller Rechtsprechung und Literatur kurz und prägnant anhand zahlreicher Beispiele dargestellt.
The taxation of ship crews on board of ships in international traffic is subject to specific requirements in Germany. On the one hand this concerns the question whether sailors - in particular ship crews without tax residency in Germany – are taxable with their salary in Germany. On the other hand this concerns the question which expenses are deductible from such income if taxable in Germany. This script provides practical insight in German language on the basis of numerous examples. Information in English languages can be provided by the author on request.
Inhaltsverzeichnis
- 1. VORWORT
- 2. ZUR STEUERPFLICHT VON SEELEUTEN AN BORD VON SCHIFFEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR
- 2.1. NATIONALES STEUERRECHT
- 2.1.1. FLAGGENRECHT
- 2.1.2. SCHAUBILD FLAGGENRECHT (BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT)
- 2.1.3. BEISPIEL 1
- 2.1.4. EXKURS: GEWÖHNLICHER AUFENTHALT AUF DEM SEESCHIFF?
- 2.2. INTERNATIONALES STEUERRECHT
- 2.2.1. BEISPIEL 2:
- 2.3. RÜCKFALLKLAUSELN
- 2.3.1. SCHAUBILD INTERNATIONALES STEUERRECHT (UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT)
- 2.3.2. BEISPIEL 3
- 2.4. GESTALTUNGSOPTIONEN
- 2.5. BEISPIEL 4
- 2.1. NATIONALES STEUERRECHT
- 3. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN ZU DEN WERBUNGSKOSTEN VON SEELEUTEN AUF HOCHSEESCHIFFEN
- 3.1. REISEKOSTENGRUNDSÄTZE
- 3.2. VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN
- 3.2.1. DIE ENTSCHEIDUNG DES FG NIEDERSACHSEN 2010
- 3.2.2. HÖHE DES TAGEGELDES
- 3.2.2.1. FÜR UNTER DEUTSCHER FLAGGE FAHRENDE SCHIFFE
- 3.2.3. ZEITRAUM
- 3.2.4. BEISPIEL 1 (DREIMONATSFRIST)
- 3.2.5. BEISPIEL 2 (DREIMONATSFRIST)
- 3.2.6. BEISPIEL 3 (ZUSAMMENSTELLUNG VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN FÜR SCHIFFSREISE MIT BEGRENZUNG DURCH DREIMONATSFRIST)
- 3.3. TELEFONKOSTEN ALS WERBUNGSKOSTEN?
- 4. ANHANG
- 4.1. AUSZUG AUS DEM SCHREIBEN DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS V. 21.7.2005, BSTBL I S. 821, TZ. 2.2, 3.3
- 4.2. SENATSVERWALTUNG FÜR FINANZEN BERLIN, ERLASS V. 22.05.2009, III A – S 1301 – 1/2007 - BESTEUERUNG VON EINKÜNFTEN AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT AN BORD VON KREUZFAHRT-SCHIFFEN NACH DEN DBA MIT ITALIEN UND GROẞBRITANNIEN
- 4.3. VERF. OFD HANNOVER V. 18.07.2006, S 1301 - 426/6 - STO 112, BESATZUNGSMITGLIEDER VON SEESCHIFFEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR - BESCHLUSS VOM 26. APRIL 2005 - I B 86/04
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Besteuerung von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung der Einkünfte und den Werbungskosten von Seeleuten, die auf Schiffen im internationalen Verkehr beschäftigt sind.
- Nationale und Internationale Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
- Steuerpflicht von Seeleuten im internationalen Verkehr
- Einkünfteabgrenzung und Werbungskosten
- Aktuelle Entwicklungen zu den Werbungskosten von Seeleuten auf Hochseeschiffen
- Beispiele und Praxisrelevante Fallkonstellationen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel widmet sich dem Vorwort und stellt den Autor vor.
Kapitel 2 befasst sich mit der Steuerpflicht von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr. Es werden das nationale und internationale Steuerrecht sowie die relevanten Rechtsgrundlagen erläutert.
In Kapitel 3 werden aktuelle Entwicklungen zu den Werbungskosten von Seeleuten auf Hochseeschiffen behandelt, wobei ein Schwerpunkt auf die Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen gelegt wird.
Das vierte Kapitel beinhaltet den Anhang, der relevante Auszüge aus Schriftstücken des Bundesfinanzministeriums und anderer Behörden enthält.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themenbereiche Steuerpflicht, Einkünfteabgrenzung, Werbungskosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Seeverkehr, internationales Steuerrecht, Flaggenrecht, Rückfallklauseln, Gestaltungsoptionen und aktuelle Entwicklungen in der Steuergesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Wann sind Seeleute in Deutschland steuerpflichtig?
Die Steuerpflicht hängt von Faktoren wie dem Flaggenrecht des Schiffes, dem Wohnsitz des Seemanns und internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab.
Was sind Verpflegungsmehraufwendungen für Seeleute?
Es handelt sich um Pauschbeträge für die Verpflegung während der Abwesenheit von der Wohnung, die als Werbungskosten von der Heuer abgesetzt werden können.
Welche Rolle spielt die Dreimonatsfrist bei Reisekosten?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen ist bei längerfristigen Einsätzen an derselben Tätigkeitsstätte oft auf drei Monate begrenzt.
Können Telefonkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Die Arbeit behandelt aktuelle Entwicklungen und Voraussetzungen, unter denen Telefonkosten für Seeleute steuerlich abzugsfähig sind.
Gilt die Steuerpflicht auch bei Schiffen unter ausländischer Flagge?
Hier greift das internationale Steuerrecht; oft entscheiden Rückfallklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen über das Besteuerungsrecht Deutschlands.
- Quote paper
- Dipl. Finanzwirt (FH) Ruediger Urbahns (Author), 2010, Zur Besteuerung von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156073