In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die landwirtschaftliche Agrikultur durch den Einsatz ertragreicherer Korn- und Gemüsesorten sowie dem effektiveren Einsatz von Düngemitteln und der Nutzung chemischer Pflanzenschutz- und Düngeprodukte modernisiert. Vor allem in den Entwicklungsländern wird bezüglich der intensivierten Landwirtschaft von der „Grünen Revolution“ gesprochen, die als wichtiger Schritt im Kampf gegen die dortige Armut und den Welthunger galt. Die Systematisierung der Landwirtschaft hatte allerdings auch zur Folge, dass sich den Industrieländern ein Absatzmarkt für Maschinen, Saatgut und Pestizide öffnete, die einmal teuer waren und darüberhinaus auch die heimische Artenvielfalt und den traditionellen Ackerbau der Länder negativ beeinflussten. Die Ertragszahlen erreichten zudem nicht die erwartete Höhe, was ökologische Ursachen hatte, wie zum Beispiel die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit verschiedener Regionen.
Die weitere Modernisierung des landwirtschaftlichen Sektors seit der ersten Grünen Revolution zeigt sich bis heute hauptsächlich in der Entwicklung genveränderten Saatguts und dessen Verwendung für den Feldanbau, was häufig als „Zweite Grüne Revolution“ bezeichnet wird und in den 1990er Jahren an Bedeutung gewann. Auch diese neueren Wandlungen in der Agrartechnologie sollen laut ihren Entwicklern und Produzenten die Möglichkeit bieten, den Hunger in der Welt durch höhere Erträge zu stillen. Neu an der pflanzlichen Gentechnik ist hingegen, dass Fabrikanten gentechnisch veränderter Pflanzensamen ihre Erzeugnisse patentieren lassen und damit rechtlicher Eigentümer der Keimlinge sowie auch der Pflanzen sind, die jene bestimmte Genmutation aufweisen.
In dieser Arbeit soll zunächst ein Überblick über die positiven und negativen Merkmale genveränderter Pflanzen hinsichtlich ihres Einsatzes in der Landwirtschaft gegeben werden. Zudem soll in einem weiteren Abschnitt eine kurze Einsicht in die Gen-Patentierung geboten werden, um zu zeigen, welche Reichweite dieser Schutz des geistigen Eigentums hat und wer direkt und indirekt durch ihn betroffen ist. Daran anschließend folgt eine Darstellung der Auswirkungen, die jene Möglichkeit der Patentierung von Genen durch Agrokonzerne für die landwirtschaftlichen Produzenten bedeutet. Beispielhaft sollen diese Folgen darauf am Baumwollanbau in Indien genauer betrachtet werden, um die Problematik noch genauer veranschaulichen zu können. Im Schlussteil werden dann die bis dahin gewonnen...
1. Einleitung
In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die landwirtschaftliche Agrikultur durch den Einsatz ertragreicherer Korn- und Gemüsesorten sowie dem effektiveren Einsatz von Düngemitteln und der Nutzung chemischer Pflanzenschutz- und Düngeprodukte modernisiert. Vor allem in den Entwicklungsländern wird bezüglich der intensivierten Landwirtschaft von der „Grünen Revolution“ gesprochen, die als wichtiger Schritt im Kampf gegen die dortige Armut und den Welthunger galt. Die Systematisierung der Landwirtschaft hatte allerdings auch zur Folge, dass sich den Industrieländern ein Absatzmarkt für Maschinen, Saatgut und Pestizide öffnete, die einmal teuer waren und darüberhinaus auch die heimische Artenvielfalt und den traditionellen Ackerbau der Länder negativ beeinflussten. Die Ertragszahlen erreichten zudem nicht die erwartete Höhe, was ökologische Ursachen hatte, wie zum Beispiel die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit verschiedener Regionen.
Die weitere Modernisierung des landwirtschaftlichen Sektors seit der ersten Grünen Revolution zeigt sich bis heute hauptsächlich in der Entwicklung genveränderten Saatguts und dessen Verwendung für den Feldanbau, was häufig als „Zweite Grüne Revolution“ bezeichnet wird und in den 1990er Jahren an Bedeutung gewann. Auch diese neueren Wandlungen in der Agrartechnologie sollen laut ihren Entwicklern und Produzenten die Möglichkeit bieten, den Hunger in der Welt durch höhere Erträge zu stillen.[1] Neu an der pflanzlichen[2] Gentechnik ist hingegen, dass Fabrikanten gentechnisch veränderter Pflanzensamen ihre Erzeugnisse patentieren lassen und damit rechtlicher Eigentümer der Keimlinge sowie auch der Pflanzen sind, die jene bestimmte Genmutation aufweisen.
In dieser Arbeit soll zunächst ein Überblick über die positiven und negativen Merkmale genveränderter Pflanzen hinsichtlich ihres Einsatzes in der Landwirtschaft gegeben werden. Zudem soll in einem weiteren Abschnitt eine kurze Einsicht in die Gen-Patentierung geboten werden, um zu zeigen, welche Reichweite dieser Schutz des geistigen Eigentums hat und wer direkt und indirekt durch ihn betroffen ist. Daran anschließend folgt eine Darstellung der Auswirkungen, die jene Möglichkeit der Patentierung von Genen durch Agrokonzerne für die landwirtschaftlichen Produzenten bedeutet. Beispielhaft sollen diese Folgen darauf am Baumwollanbau in Indien genauer betrachtet werden, um die Problematik noch genauer veranschaulichen zu können. Im Schlussteil werden dann die bis dahin gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst und es soll ein Fazit gezogen werden, wem die Gentechnik in der Landwirtschaft bzw. die Zweite Grüne Revolution tatsächlich nutzt.
2. Genveränderte Pflanzen in der Landwirtschaft
Um die nachstehenden Ausführungen besser verstehen zu können, ist es wichtig einige Eckpunkte zur genetischen Veränderung von Pflanzen und deren Patentierung schon im Vorfeld darzulegen. Eine Veränderung der Gene erfolgt durch das Ersetzen eines Gens der Pflanze durch ein Gen einer anderen Pflanze oder auch eines Tieres. Dieses ist beispielsweise für die Bildung eines Proteins verantwortlich, das einen bestimmten Pflanzenschädling von der „neu entwickelten“ Pflanze fernzuhalten vermag oder Resistenzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln bildet, diese unempfindlicher gegenüber Kälte werden lässt oder zu gesteigerter Produktivität führt. Mittels der Gentechnik wird also eine neue Pflanze aus in der Natur bereits vorhandenen Genen entwickelt. Wird also ein Patent beantragt, gilt dieses für die neu hergestellte Genkombination, egal, ob diese sich im Keimlings- oder im Pflanzenstadium, in der ersten oder in den weiteren Generationen nachweisen lässt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Pflanzenzüchtung durch Kreuzung mit anderen Arten, kann bei der Gentechnik nicht von Züchtung gesprochen werden. Denn bei der Kreuzung, werden lediglich Artverwandte Pflanzen zu einer neuen Sorte kultiviert, bei der gentechnischen Veränderung können Gene zwischen gänzlich verschiedenen Arten und sogar zwischen Pflanzen und Tieren transferiert werden. Das Resultat ist eine technisch hergestellte neue Art, die nicht durch „das evolutionäre Prinzip von Variation, Selektion und Isolation“ entstanden ist. (Barben, 2007, S. 68 f.; Bühl, 2009, S. 422 f.)
2.1 Vor- und Nachteile genveränderter Pflanzen für den landwirtschaftlichen Gebrauch
In diesem Teilabschnitt soll keine umfassende Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile genmanipulierter Pflanzen erfolgen, sondern vielmehr einer Darstellung der wichtigsten und gängigsten Argumente, die für eine Diskussion um die Verwendung genveränderten Pflanzen in der Landwirtschaft und die Patentierung genmanipulierter und landwirtschaftlich genutzter Pflanzen von Bedeutung sind.
An erster Stelle ist hier laut Hersteller die Verbesserung der Resistenz der Pflanzen zu nennen, die durch eine genetische Veränderung gegen Schädlinge oder bestimmte Pestizide immun werden, sodass sich der Ertrag erhöhe.[3] Zusätzlich werde die Umwelt dadurch geschont, dass Pestizide und Insektizide seltener gespritzt werden müssten. Des Weiteren können Pflanzen durch genetische Manipulation auch an klimatische Bedingungen angepasst werden und die Wachstumsgeschwindigkeit sowie der Früchteertrag könne in einem gewissen Rahmen verbessert werden. (Gottwald, 2010, S. 27; Monsanto, 2001) Nach Gottwald könne jedoch nicht von einer erheblich verbesserten Ertragssituation gesprochen werden und ebenso sei auch kein genereller Rückgang des Einsatzes von Pestiziden zu verzeichnen. Auch wenn es zu höheren Erträgen und einem geringeren Pestizideinsatz komme, höben das teurere genveränderte Saatgut und die dazugehörigen Pflanzenschutzmittel den wirtschaftlichen Vorteil wieder auf. Laut Yoxen bestehe zudem die Gefahr, dass die „neuen“ Pflanzen auch neue Schädlinge anlockten oder empfänglich für andere Krankheiten würden, die zuvor kein Problem für die jeweilige Pflanze darstellten. Hinzu komme noch die Gefahr, dass bei ausgedehntem Anbau von Bt-Pflanzen sich Resistenzen bei den Schädlingen gegen das Bt-Toxin herausbilden und Pestizide unwirksam werden. (Bühl, 2009, S. 402 f.; Gottwald, 2010, S. 27 f.; Yoxen, 1983, S. 123-129 & 144) An dieser Stelle sei angemerkt, dass Ergebnisse bezüglich der Erträge und der Höhe des Pestizideinsatzes dadurch variieren können, dass verschiedene Pflanzen unterschiedlich auf klimatische Bedingungen und die Bodenbeschaffenheiten reagieren können – es seien also sowohl positivere, als auch negativere Resultate hinsichtlich Ernteertrag, Pestizideinsatz und Umweltbelastung durch die Grüne Gentechnik möglich.
Ein weiteres Problem des gentechnisch veränderten Saatguts stellt die Kontaminierung von Feldern dar, auf denen genetisch unveränderte Pflanzen angebaut werden. Eine Befruchtung gentechnikfreier Pflanzen durch Pollen von Gen-Pflanzen könne durch eine Verbreitung mit dem Wind oder Insekten, aber auch durch Landmaschinen, die in mehreren Betrieben von Dienstleistern eingesetzt werden, geschehen. Ein absolut getrenntes Nebeneinander dieser beiden Anbauverfahren scheint nicht möglich zu sein, was zu zwei Folgeproblemen führt. Zunächst obliegt das Kontaminationsrisiko bei den ökologischen Landwirtschaftsbetrieben, die deshalb dazu gezwungen sind, auf eigene Kosten ihre Felder vor Gen-Saatgut und Pollen abzuschotten bzw. davon zu befreien. Gelingt dies nicht, können zum Einen Klagen wegen Patentrechtsverletzungen drohen (siehe 2.2) und zweitens besteht die Gefahr, dass die Ernte nicht als „ökologisches“ Produkt vertrieben werden darf. Dies führt zum zweiten Folgeproblem, welches den Endverbraucher betrifft. Wird eine Kontamination nämlich nicht erkannt, so gelangen Lebensmittel aus genetisch veränderten Pflanzen auf den Markt, die als „gentechnikfrei“ gekennzeichnet sind.[4] (Bühl, 2009, S. 401 f., 416 ff. & 429 f.)
[...]
[1] Gegensätzliche Standpunkte, die in der Grünen Gentechnik keine Lösung des Hungerproblems sehen, sind an folgender Stelle zu finden: (Gottwald, 2010, S. 29 sowie die Fußnoten 25, 26, 27)
[2] Gleiches gilt teilweise auch bereits für genveränderte Tiere, siehe hierzu: (Jentzsch, 2006; Kamphausen, 1990; Kröber & Verhaag, 2004; Strauss, 1990; Weinzierl, 1990)
[3] Insbesondere sind hier die Bt-Toxine des Bakteriums Bacillus thuringiensis zu nennen, welche auf viele Insekten eine tödliche Wirkung haben und somit sehr häufig eingesetzt werden, zum Beispiel bei der Bt-Baumwolle oder beim Bt-Mais.
[4] In den USA zum Beispiel besteht allerdings keine Pflicht, genveränderte Ware zu kennzeichnen.
- Quote paper
- Matthias Hellmich (Author), 2010, Genpatentierung und Landwirtschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155819
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.