In den 80er Jahren des 8. Jahrhunderts begann die karolingische Reform unter Karl dem Großen und setzte sich bis ins späte 9. Jahrhundert fort.
Die übrigen Völker waren den Franken auf dem geistig-kulturellen Gebiet überlegen, weshalb die Franken vielfach als Barbaren galten. Noch um 787 lächelte der Papst über sie.1
Im Frankenreich waren Bildung und Wissenschaft nahezu verschwunden. Außerdem mangelte es überall an Priestern, Kirchen und Büchern, es fehlte folglich an allem, was ein christliches Reich ausgezeichnet hätte. Indem Karl seine Herrschaft mit theokratischen Elementen anreicherte, fühlte er sich auch für das Seelenheil und die Sittlichkeit der ihm anvertrauten Völker verantwortlich. „Rechtes Denken, Handeln und Glauben waren aber ohne ein Minimum an Wissen nicht erreichbar.“2 Karl verspürte das Verlangen, die Diskrepanz, die die fränkische Welt von den Gebräuchen Roms und Pavias bzw. von der Gelehrsamkeit der Iren und Angelsachsen trennte, aufzuheben.3 Da es im Frankenreich keine herausragenden Gelehrten gab, importierte er die Gelehrsamkeit, die er brauchte, aus aller Welt.
Karl wurde bewusst, dass er kein Imperium beherrschen konnte, das nur auf Gewalt, Krieg und Eroberung gegründet ist. Er plante eine innere Erneuerung und Ordnung des christlichen Reiches nach dem Vorbild der Kirche. Ab 789 erließ Karl eine Vielzahl von legislatorischen Maßnahmen.4
Auch die gesamte geistige Kultur wurde erneuert: Handschriften, Gebetstexte, Theologie, Recht, Liturgie, Sprache, Schrift – alles sollte korrekt sein.
Im Folgenden soll untersucht werden, inwieweit die Prinzipien der karolingischen Reform in der Reform der Schrift umgesetzt wurden.
Dabei sollen zunächst die grundlegenden Prinzipien der karolingischen Reform anhand der Admonitio generalis und der Epistola de litteris colendis erläutert werden. Anschließend wird die Schriftreform in ihren Grundzügen dargestellt. In einem Fazit wird versucht die eingangs gestellte Frage, inwieweit die Prinzipien der karolingischen Reform in der Schriftreform umgesetzt wurden, zu beantworten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Prinzipien der karolingischen Reform
3. Schriftreform
4. Fazit
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1 Quellen
5.2 Sekundärliteratur
1. Einleitung
In den 80er Jahren des 8. Jahrhunderts begann die karolingische Reform unter Karl dem Großen und setzte sich bis ins späte 9. Jahrhundert fort.
Die übrigen Völker waren den Franken auf dem geistig-kulturellen Gebiet überlegen, weshalb die Franken vielfach als Barbaren galten. Noch um 787 lächelte der Papst über sie.[1]
Im Frankenreich waren Bildung und Wissenschaft nahezu verschwunden. Außerdem mangelte es überall an Priestern, Kirchen und Büchern, es fehlte folglich an allem, was ein christliches Reich ausgezeichnet hätte. Indem Karl seine Herrschaft mit theokratischen Elementen anreicherte, fühlte er sich auch für das Seelenheil und die Sittlichkeit der ihm anvertrauten Völker verantwortlich. „Rechtes Denken, Handeln und Glauben waren aber ohne ein Minimum an Wissen nicht erreichbar.“[2] Karl verspürte das Verlangen, die Diskrepanz, die die fränkische Welt von den Gebräuchen Roms und Pavias bzw. von der Gelehrsamkeit der Iren und Angelsachsen trennte, aufzuheben.[3] Da es im Frankenreich keine herausragenden Gelehrten gab, importierte er die Gelehrsamkeit, die er brauchte, aus aller Welt.
Karl wurde bewusst, dass er kein Imperium beherrschen konnte, das nur auf Gewalt, Krieg und Eroberung gegründet ist. Er plante eine innere Erneuerung und Ordnung des christlichen Reiches nach dem Vorbild der Kirche. Ab 789 erließ Karl eine Vielzahl von legislatorischen Maßnahmen.[4]
Auch die gesamte geistige Kultur wurde erneuert: Handschriften, Gebetstexte, Theologie, Recht, Liturgie, Sprache, Schrift – alles sollte korrekt sein.
Im Folgenden soll untersucht werden, inwieweit die Prinzipien der karolingischen Reform in der Reform der Schrift umgesetzt wurden.
Dabei sollen zunächst die grundlegenden Prinzipien der karolingischen Reform anhand der Admonitio generalis und der Epistola de litteris colendis erläutert werden. Anschließend wird die Schriftreform in ihren Grundzügen dargestellt. In einem Fazit wird versucht die eingangs gestellte Frage, inwieweit die Prinzipien der karolingischen Reform in der Schriftreform umgesetzt wurden, zu beantworten.
2. Prinzipien der karolingischen Reform
Die Admonitio generalis von 789 stellt einen ersten Versuch gesetzgeberischer Zusammenfassung dar und ist somit eine entscheidende gesetzliche Fixierung des Reformprogramms Karls des Großen.[5]
In ihr werden die Anordnungen aus der Pflicht des christlichen Herrschers begründet, über das Seelenheil seiner Untertanen mit höchster Aufmerksamkeit zu wachen. Sie ist von der Furcht bestimmt, Gott durch Fehler in Form und Inhalt des Gottesdienstes zu beleidigen und dadurch seinen Zorn auf sich zu ziehen.[6]
Deshalb ist man bemüht, Texte zu verbessern und zu korrigieren, aber nicht nur deren Inhalte, sondern auch die Sprache und die Buchstaben.[7]
In der Admonitio generalis hält Karl die geistlichen und weltlichen Machthaber dazu an, einträchtig zusammenzuwirken und installiert ein großangelegtes Programm zur Bildungspflege im Rahmen der kirchlichen Institutionen. Wichtig ist ihm „Irrtümer zu bessern, Überflüssiges zu beseitigen, Richtiges einzuschärfen“[8].
Er bestimmt in der Admonitio generalis, welches Mindestmaß an Bildung in den Schulen gelehrt werden soll. Außerdem verlangt er die Benutzung emendierter Bücher und macht es zudem den Mönchen zur Pflicht, Bücher selbst zu emendieren. Des Weiteren verweist er auf die römische Liturgie und die gute, richtige Predigt.
Geistliche sollen die Gebete der Messe nicht nur rezitieren, sondern auch verstehen, Psalmen richtig singen sowie das Vaterunser verstehen und auslegen können. Priester sollen hinsichtlich ihres Glaubens, des Taufritus und der Messfeiern gründlich geprüft werden.
Außerdem wird im Bildungserlass von 789 angeordnet, dass in jedem Kloster und in jeder Bischofskirche Werke zur Berechnung von kirchlichen Festen, über grammatische Fragen und Bücher über den katholischen Glauben vorhanden sein sollen.[9]
In der Epistola de litteris colendis - dem Brief Karls des Großen an Abt Baugulf von Fulda - wendet sich Karl der Große an die Bischöfe und Äbte seines Reiches und teilt ihnen seinen Entschluss mit, die „officina litterarum“ wiederherzustellen.[10]
[...]
[1] Vgl. Fried, Johannes: Der Weg in die Geschichte. Die Ursprünge Deutschlands bis 1024 (Propyläen Geschichte Deutschlands 1), Berlin 1994, S. 263.
[2] Schulze, Hans K.: Vom Reich der Franken zum Land der Deutschen. Merowinger und Karolinger (Siedler Deutsche Geschichte. Das Reich und die Deutschen 1), Berlin 1987, S. 276.
[3] Vgl. Fried, Der Weg in die Geschichte, S. 264.
[4] Vgl. ebd, S. 265.
[5] Vgl. Fleckenstein, Josef: Die Bildungsreform Karls des Großen. Als Verwirklichung der norma
rectitudinis, Bigge-Ruhr 1953, S. 74
[6] Vgl. Haubrichs, Wolfgang: Band I: Von den Anfängen zum hohen Mittelalter, Teil 1: Die Anfänge: Versuche volkssprachiger Schriftlichkeit im frühen Mittelalter (ca. 700-1050/60), in: Geschichte der deutschen Literatur von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit, hrsg. von Joachim Heinzle, Frankfurt am Main 1988, S. 74.
[7] Vgl. ebd.
[8] MGH Capitularia 1 Nr. 22 S. 53-62.
[9] Vgl. Epperlein, Siegfried: Leben am Hofe Karls des Großen, Regensburg 2000, S. 114.
[10] Vgl. Fleckenstein, Die Bildungsreform Karls des Großen, S. 75.
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- Verena Büchel (Author), 2008, Inwieweit wurden die Prinzipien der karolingischen Reform in der Reform der Schrift umgesetzt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154977
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