Dieses Handbuch soll ein Nachschlagewerk und eine Arbeitshilfe für studentische Praktikanten/ -innen darstellen.
Es soll Praktikanten/ -innen geholfen werden, ein maßgeschneidertes, theoretisches Grundlagen-, bzw. Hintergrundwissen zu erlangen, und den Einblick in den Beruf eines Sozialarbeiters bei den Sozialen Diensten der Justiz zu konkretisieren und intensivieren. Weiter soll dieses Handbuch ein Leitfaden für Praxisanleiter/ -innen, zur Erstellung eines Ausbildungsplans und zur Verfolgung von Ausbildungszielen sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Geschichte
1.1 Strafaussetzung zur Bewährung und Bewährungshilfe
1.2 Gerichtshilfe
1.3 Täter- Opfer- Ausgleich
1.4 Soziale Dienste der Justiz
2. Aufbau und Organisation der deutschen Justiz
2.1 Gerichtsorganisationen
2.1.1 Verfassungsgerichtsbarkeiten
2.1.1.1 Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes
2.1.1.2 Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder
2.1.2 Die ordentliche Gerichtsbarkeit
2.1.2.1 Zivilgerichtsbarkeit
2.1.2.2 Strafgerichtsbarkeit
2.1.3 Die außerordentliche Gerichtsbarkeit
2.1.3.1 Verwaltungsgerichtsbarkeit
2.1.3.2 Finanzgerichtsbarkeit
2.1.3.3 Arbeitsgerichtsbarkeit
2.1.3.4 Sozialgerichtsbarkeit
2.2 Der Strafprozess
2.2.1 Die Staatsanwaltschaft
2.2.2 Ermittlungs-, Vorverfahren
2.2.3 Zwischenverfahren
2.2.4 Hauptverfahren
2.2.5 Gerichtshilfe
2.2.6 Täter- Opfer- Ausgleich
2.3 Strafaussetzung zur Bewährung
2.3.1 Rechtsgrundlagen
2.3.2 Inhalte der Bewährungshilfe
2.2.4 Die Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg
3. Praktikum
3.1 rechtliche Grundlagen
3.1.1 Garantenpflicht
3.1.2 Schweigepflicht
3.1.3 Zeugnisverweigerungsrecht
3.1.4 Anzeigepflicht
3.1.5 Datenschutz
3.2 Dienstrechtliche Stellung des Praktikanten
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines umfassenden Handbuchs, das als Nachschlagewerk und praktische Orientierungshilfe für Studierende dient, die ihr Praktikum bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg absolvieren, um ein tieferes theoretisches Verständnis für das Arbeitsfeld zu vermitteln.
- Historische Entwicklung der Sozialen Dienste der Justiz (Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich).
- Struktureller Aufbau und Organisation der deutschen Justiz sowie der Prozessabläufe im Strafrecht.
- Aufgaben und rechtliche Einbettung der Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs.
- Rechtliche Grundlagen der Bewährungsunterstellung und der Arbeitsweise von Bewährungshelfern.
- Praktische Hinweise für Studierende, inklusive rechtlicher Aspekte wie Schweigepflicht, Garantenpflicht und Datenschutz.
Auszug aus dem Buch
2.2.5 Gerichtshilfe
Rechtliche Grundlage, für das Tätig werden der GH kann erstens § 160 Abs. 3 Satz 2 StPO sein. Wie bereits in Punkt 2.2.2 beschrieben, ist die STA verpflichtet, den Sachverhalt des Tatvorwurfs zu prüfen und sowohl negative und positive Fakten, als auch persönliche, psychische und physische Umstände zu ergründen. Hierzu kann sie sich der GH bedienen. Zweitens kann auch das Gericht, gem. § 463d StPO die GH beauftragen, um Strafmaßentscheidungen vorzubereiten. Aufgabe der GH ist es, dem Gericht, der STA und der Amtsanwaltschaft über die persönlichen Lebensumstände des Angeklagten zu berichten, da das Strafrecht eine Berücksichtigung dieser vorsieht und das Tätig werden der GH in Punkt 7.2 der Allgemeinen Verfügungen des Ministerin für Justiz des Landes Brandenburg vom 30.07.2007 geregelt ist (vgl. Ministerin für Justiz 2007).
Der SA der GH befragt den Beschuldigten in einem persönlichen Gespräch zu seiner persönlichen, schulischen, beruflichen, sozialen, familiären und gesundheitlichen Entwicklung und verfasst einen schriftlichen Bericht. Im Rahmen der HV kann der Bericht des Gerichtshelfers als Zeugenaussage erfragt werden. Verlesen werden darf der Bericht jedoch nur vom Gerichtshelfer selbst, nicht jedoch vom Gericht (gem. § 256 StPO). Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht für den Gerichtshelfer nicht. Im Zuge der Verurteilung ist es eine weitere Aufgabe der GH, Arbeitsstellen zur Ableistung von GZA zu vermitteln und zu überwachen oder Geldstrafenregulierungen zu kontrollieren. Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass die Kooperation des Klienten mit dem SA der GH freiwillig ist (vgl. Brühl 2005; S. 278).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Geschichte: Das Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe, des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Sozialen Dienste der Justiz nach.
2. Aufbau und Organisation der deutschen Justiz: Dieses Kapitel erläutert detailliert das Gerichtssystem, den Strafprozess von den Ermittlungen bis zum Urteil sowie die spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten der Sozialen Dienste der Justiz.
3. Praktikum: Das letzte Kapitel bietet Studierenden essenzielle Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen wie der Garantenpflicht, dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Datenschutz während ihres Praktikums.
Schlüsselwörter
Soziale Dienste der Justiz, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich, Strafprozess, Staatsanwaltschaft, Resozialisierung, Strafrecht, Praktikum, Schweigepflicht, Garantenpflicht, Datenschutz, Brandenburg, Jugendgerichtsgesetz, Strafprozessordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit stellt ein Handbuch für studentische Praktikanten/-innen dar, die ihre praktische Ausbildung bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg absolvieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den zentralen Themen gehören die Geschichte der Straffälligenhilfe, der organisatorische Aufbau der deutschen Justiz, der Ablauf eines Strafprozesses sowie die spezifischen Arbeitsbereiche der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, den Studierenden eine theoretische Arbeitsgrundlage zu bieten, um den Einblick in das Berufsbild des Sozialarbeiters bei den Sozialen Diensten der Justiz zu vertiefen und als Leitfaden für die Ausbildung zu dienen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde für die Erstellung gewählt?
Es handelt sich um ein Projekt zur Erstellung eines fachlichen Handbuchs auf Basis einer Literaturrecherche und der Analyse bestehender rechtlicher Grundlagen sowie ministerieller Verfügungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Gerichtsorganisation, die Erläuterung der Abläufe von Strafverfahren und die vertiefende Betrachtung der Aufgabenfelder innerhalb der Sozialen Dienste der Justiz in Brandenburg.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Sozialarbeit, Justiz, Resozialisierung, Strafprozessrecht und Praxisorientierung charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Praktikanten von der eines staatlich anerkannten Sozialarbeiters?
Praktikanten unterliegen als Gehilfen ebenfalls der Schweigepflicht, befinden sich jedoch in einem weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis und ihre Aufgaben sind auf den Lernprozess ausgerichtet.
Was genau ist die Aufgabe eines Gerichtshelfers im Vorverfahren?
Der Gerichtshelfer erforscht die sozialen und persönlichen Lebensumstände des Beschuldigten, um dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Entscheidungsgrundlagen für das Strafmaß und die Resozialisierung zu liefern.
Warum ist das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter im Justizdienst ein relevantes Thema?
Da Sozialarbeiter im Justizdienst in der Regel kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, ist es für die Praxis und das Klientenverhältnis entscheidend, dies vorab rechtlich zu klären und den Klienten darüber zu informieren.
- Citation du texte
- Franziska Lingner (Auteur), 2010, Handbuch für studentische Praktikanten/-innen bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154600