Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen Recht und Pflichten. Verletzt eine Seite ihre Pflichten, so kann die andere Seite dies rügen. Soll das pflichtverletzende Verhalten eines Arbeitnehmers irgendwann einmal als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung genutzt werden, so muss der Arbeitnehmer zuvor gewarnt werden.
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich, dass die Kündigung das letzte Mittel im Arbeitsverhältnis ist, es soll von ihr nur Gebrauch gemacht werden, wenn alle anderen Mittel erfolglos sind. Denn sie nimmt dem Arbeitnehmer die finanzielle Lebensgrundlage, seine soziale Anerkennung oft auch seine sozialen Kontakte. Dem Arbeitgeber nimmt sie unter Umständen eingearbeitete Arbeitskräfte. Aus der Fürsorge- und Treuepflicht lässt sich erkennen, dass der Vertragspartner dazu gehalten ist, den anderen „nicht blind ins Verderben rennen“ zu lassen, d.h. sein Arbeitsverhältnis zu gefährden. Daraus ergibt sich, zuerst alle milderen Mittel auszuschöpfen, sofern diese erfolgsversprechend sind. Das bedeutet bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes für die verhaltensbedingte, aber auch die fristlose Arbeitgeberkündigung, dass im Normalfall die Abmahnung voraus zu gehen hat. Kündigt der Arbeitgeber, bevor eine notwendige Abmahnung erfolgt ist, so ist die Kündigung unwirksam.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Begriff Abmahnung
- 2. Funktionen der Abmahnung
- 3. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Abmahnung
- 3.1 Hinreichende Bestimmtheit der Abmahnung
- 3.2 Zugang der Abmahnung und Kenntnisnahme von ihrem Inhalt
- 3.2.1 Zugang unter Anwesenden
- 3.2.2 Zugang unter Abwesenden
- 3.2.3 Abmahnung durch den Arbeitnehmer
- 4. Vorbereitung der Abmahnung
- 4.1 Recherche im Vorfeld
- 4.2 Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Abmahnung
- 5. Zeitpunkt der Abmahnung
- 6. Form der Abmahnung
- 6.1 Möglichkeiten der mündlichen/schriftlichen Abmahnung
- 6.2 notwendiger Inhalt
- 7. Wie oft muss vor der Kündigung abgemahnt werden?
- 8. Mögliches Verhalten des Arbeitnehmers bei Erhalt der Abmahnung
- 8.1 Sicherung von Beweisen
- 8.2 Abgabe einer Gegendarstellung
- 8.3 Beschwerde beim Betriebsrat
- 9. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- 10. Kündigungsrechtliche Bedeutung der Abmahnung
- 10.1 Pflicht zur vorherigen Abmahnung
- 10.2 Abmahnungstatbestände bei außerordentlicher Kündigung
- 10.3 Abmahnungstatbestände bei verhaltensbedingter ordentlicher Kündigung
- 10.4 Entbehrlichkeit der Abmahnung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung im Arbeitsverhältnis. Sie untersucht die rechtlichen Grundlagen der Abmahnung, ihre Funktionsweise und Bedeutung im Kündigungsprozess. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Abmahnung beleuchtet.
- Rechtliche Grundlagen der Abmahnung
- Funktionen der Abmahnung im Arbeitsverhältnis
- Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
- Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Bedeutung der Abmahnung für die Kündigung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel definiert den Begriff der Abmahnung und erklärt, wie sie als Instrument zur Rüge von Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis eingesetzt wird. Kapitel 2 beleuchtet die verschiedenen Funktionen der Abmahnung, darunter die Hinweis-, Ermahnungs- und Warnfunktion. Kapitel 3 geht auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Abmahnung ein, einschließlich der Anforderungen an ihre Bestimmtheit und den Zugang des Arbeitnehmers.
Kapitel 4 behandelt die Vorbereitung der Abmahnung, die eine Recherche im Vorfeld und eine Anhörung des Arbeitnehmers beinhalten kann. Die Kapitel 5 und 6 beschäftigen sich mit dem Zeitpunkt und der Form der Abmahnung, wobei sowohl mündliche als auch schriftliche Abmahnungen betrachtet werden. Kapitel 7 beleuchtet die Frage, wie oft eine Abmahnung vor einer Kündigung erfolgen muss.
Schließlich untersucht Kapitel 8 das Verhalten des Arbeitnehmers bei Erhalt einer Abmahnung, einschließlich der Möglichkeiten zur Sicherung von Beweisen, Abgabe einer Gegendarstellung und Beschwerde beim Betriebsrat. Das Kapitel 9 beschreibt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf die Abmahnung. Das Kapitel 10 schließlich befasst sich mit der kündigungsrechtlichen Bedeutung der Abmahnung, einschließlich der Pflicht zur vorherigen Abmahnung, Abmahnungstatbestände bei verschiedenen Kündigungsarten und der Entbehrlichkeit der Abmahnung.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit befasst sich mit wichtigen Schlüsselbegriffen und Themen des Arbeitsrechts, darunter Abmahnung, Kündigung, Pflichtverletzung, Arbeitsverhältnis, Hinweisfunktion, Ermahnungsfunktion, Warnfunktion, Bestimmtheit, Zugang, Anhörung, Zeitpunkt, Form, Betriebsrat, Kündigungsrecht, Verhaltensbedingte Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Kündigung, Entbehrlichkeit.
- Quote paper
- Andreas Schuh (Author), 2010, Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153821