Pfahlbürger nannte man diejenigen Bewohner des Landes vor den Mauern einer Stadt, welche zwischen der Mauer und den Grenzpfählen in der Stadtflur, vor der nächsten Landwehr, angesiedelt worden waren. Sie hatten das Bürgerrecht einer Stadt erworben, aber unterstanden dennoch ihrem Grundherrn, von dem sie ihren Hof meist zum Lehen erhalten hatten. Demnach waren die Pfahlbürger als Grundholden adliger oder kirchlicher Herrschaft unterworfen und dank ihres Hauses in der Stadt oder des dafür hinterlegten Geldbetrages genossen sie den Schutz der Stadt, hinter deren Mauern sie in Zeiten von Kriegen und Fehden flüchten konnten. Des Weiteren bedienten sie sich dem Rechtsschutz der städtischen Gemeinde, der ihnen in Anbetracht des erworbenen Bürgerrechts zustand, um ihre Interessen durchsetzen zu können, auch solche gegen ihren Grundherren.
Als Pfahlbürger musste man einerseits den Verpflichtungen seines Grundherrn nachkommen, andererseits auch die Steuerabgaben und den militärischen Beistand für die Stadt gewährleisten. Bei den Pfahlbürgern handelte es sich meist um wohlhabende Bauern, da nur sie solch eine finanzielle Doppelbelastung tragen konnten. Die Pfahlbürger stellten eine separate Gruppe unter den Stadtbürgern dar. Die doppelte Rechtstellung des Pfahlbürgers barg ein Störpotenzial in sich und führte seit Ende des 12. Jahrhunderts zu Spannungen, Konflikten und Zerwürfnissen zwischen den Städten und Grundherren. Wegen der Kollision mit den Rechten von Grundherren wurde der Status des Pfahlbürgers im Mittelalter durch Reichsgesetze verboten, u.a. 1356 in der „Goldenen Bulle“ Karls IV.
Die hiesige Arbeit soll der Versuch sein, das Aufkommen des Pfahlbürgerwesens im Spätmittelalter zu untersuchen. Der Untersuchung von regionalen Unterschieden des Pfahlbürgerwesens in der Eidgenossenschaft, im Reich und den süddeutschen Reichsstädten, sowie in Flandern und Brabant soll hier Platz eingeräumt werden. Wie schon erwähnt führte der Konflikt zwischen den Städten, die Pfahlbürger aufnahmen, und den weltlichen oder geistlichen Grundherren zu zahlreichen Pfahlbürgerverboten auf der Reichsebene. Um diese Sachlage näher zu beleuchten ist es wichtig zu wissen, wie die betroffenen Städte der Eidgenossen-schaft, die süddeutschen Reichsstädte, u.a. Schwaben und die Städte in Flandern und Brabant, mit den seit dem 12. bis 15. Jahrhundert erlassenen Pfahlbürgerverboten umgingen.
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- Martin Krüger (Author), 2010, Das „Pfahlbürgertum“ – Status einer „doppelten“ Rechtsstellung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153650
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