Früher waren Hackerangriffe Einzeltaten von Cyberpunks, die nach Ruhm und Anerkennung in der Szene strebten. Die Entwicklung geht jedoch dahin, dass die Hacker von staatlichen Stellen gezielt zur Informationsgewinnung oder zur Störung der Infrastruktur in anderen Staaten eingesetzt werden. Das Recht steht hier vor großen Herausforderungen. Zunächst ist dabei das Computerstrafrecht zu untersuchen. Welche Phänomene werden erfasst? Sind diese Normen rechtsstaatlich tragfähig? Weiterhin werden die Fragen gestellt, welche Entwicklungen rechtstatsächlich zu erwarten sind und wie auf diese Herausforderungen reagiert werden kann und soll. Als Aufhänger dient dabei der Film "23 - Nichts ist so wie es scheint". Dieser Film behandelt den sog. KGB-Hack in den 1980er-Jahren. Dieses Ereignis war zum einen einer der Ausgangspunkte bei der Entwicklung des Computerstrafrechts. Zum anderen zeichnete sich schon damals die Entwicklung ab, dass Geheimdienste die Hacker für sich nutzbar machen wollen und können.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorstellung des Filmwerks
2. Die Filmszene
3. Die Straftatbestände
3.1. Internationales Recht
3.2. § 118a StGB
3.3. § 126a StGB
3.4. § 123 StGB
3.5. § 51 DSG
3.6. § 256 StGB
3.7. Konkurrenzen und Strafdrohung
4. Ausblick
5. Literaturverzeichnis:
- Arbeit zitieren
- LL.M. (Informationsrecht) Markus Schröder (Autor:in), 2010, Vom Hacking zum Cyberwar, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152804
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