Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Diskriminierung durch die Worte “Herabsetzung” oder
“Benachteiligung” definiert. Laut Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung vor, wenn verschiedene
Bestimmungen auf gleiche Tatbestände, beziehungsweise wenn gleiche Bestimmungen auf verschiedene
Tatbestände angewandt werden.1 Innerhalb des Rechts der Europäischen Gemeinschaft wird eine
Unterscheidung zwischen “direkter” und “indirekter”, bzw. von “unmittelbarer” und “mittelbarer”
Diskriminierung getroffen. 2 Von einer mittelbaren Diskriminierung wird gesprochen, wenn sich eine
anscheinend neutrale Vorschrift für einen erheblich größeren Anteil von Menschen einer bestimmten
Rasse oder eines Geschlechts nachteilig auswirkt, es sei denn, diese Vorschrift ist angemessen und
unerlässlich und durch Gründe, welche sich nicht auf das Geschlecht oder die Rasse beziehen, objektiv
gerechtfertigt.3 Bei einer unmittelbaren Diskriminierung erlebt eine Person, aufgrund ihrer Rasse oder
ethnischer Herkunft, eine ungünstigere Behandlung als eine andere Person in einer ähnlichen Situation.4
Als Synonym des Begriffs “Diskriminierung” wird manchmal auch Differenzierung verwendet. Beide
Begriffe werden für die nach Art. 3 Abs. 3 GG unzulässige “Benachteiligung” gebraucht.
1 Meyer, Das Diskriminierungsverbot des Gemeinschaftsrechts..., S. 35.
2 Rädler, Verfahrensmodelle zum Schutz vor Rassendiskriminierung, S. 16.
3 Richtlinie 2000/43/EG des Rates, 29. Juni 2000, Kap. 1, Art. 2 b); Meyer, Das Diskriminierungsverbot des
Gemeinschaftsrechts..., S. 37.
4 Richtlinie 2000/43/EG des Rates, 29. Juni 2000, Kap. 1, Art. 2 a).
Inhaltsverzeichnis
- Der Begriff Diskriminierung
- Gleichheitsgarantien im Grundgesetz
- Überblick
- Allgemeiner Gleichheitssatz
- Besondere Gleichheitssätze
- Diskriminierungsverbote im Einzelnen
- Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
- Die einzelnen Merkmale
- Geschlecht
- Abstammung
- Rasse
- Sprache
- Heimat
- Herkunft
- Glaube und religiöse Anschauung
- Politische Anschauung
- Das Verbot der Diskriminierung Behinderter (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)
- Die einzelnen Merkmale
- Art. 3 Abs. 3 GG
- Art. 6 Abs. 1 GG
- Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
- Art. 6 Abs. 5 GG
- Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
- Überblick
- Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht
- Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gleichstellungsgebot
- § 611a BGB
- § 611b BGB
- § 81 Abs. 2 SGB IX
- Schwangerschaft
- Diskriminierungsverbote im Europarecht (EG-Vertrag)
- Art. 3 Abs. 2 EGV
- Art. 12 EGV
- Art. 13 EGV
- Die einzelnen Merkmale
- Geschlecht
- Rasse und ethnische Herkunft
- Religion und Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Ausrichtung
- Die einzelnen Merkmale
- Art. 141 EGV
- Grundlagen des Diskriminierungsverbots im deutschen Recht
- Die Bedeutung des Gleichheitssatzes im Grundgesetz
- Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht
- Das Diskriminierungsverbot im europäischen Recht
- Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit setzt sich zum Ziel, die verschiedenen Diskriminierungsverbote im deutschen und europäischen Recht zu analysieren. Dabei werden sowohl die verfassungsrechtlichen Grundlagen als auch die konkreten Auswirkungen auf das Arbeitsrecht beleuchtet.
Zusammenfassung der Kapitel
Der Begriff Diskriminierung
Dieses Kapitel definiert den Begriff der Diskriminierung und erläutert die unterschiedlichen Formen der Diskriminierung. Es wird auf die rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen von Diskriminierung eingegangen.
Gleichheitsgarantien im Grundgesetz
Dieses Kapitel beleuchtet die zentralen Gleichheitsgarantien im Grundgesetz. Es werden der allgemeine Gleichheitssatz und die besonderen Gleichheitssätze analysiert. Zudem werden die einzelnen Diskriminierungsverbote im Grundgesetz im Detail betrachtet.
Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht
Dieses Kapitel behandelt die Diskriminierungsverbote im deutschen Arbeitsrecht. Es wird auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gleichstellungsgebot eingegangen. Darüber hinaus werden die relevanten Normen des BGB, des SGB IX und die Rechtsprechung zur Schwangerschaft beleuchtet.
Diskriminierungsverbote im Europarecht (EG-Vertrag)
Dieses Kapitel befasst sich mit den Diskriminierungsverboten im europäischen Recht. Es werden die relevanten Artikel des EG-Vertrages analysiert und die Bedeutung des Diskriminierungsverbots für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und anderen geschützten Gruppen herausgestellt.
Schlüsselwörter
Diskriminierung, Gleichheit, Grundgesetz, Arbeitsrecht, Europarecht, EG-Vertrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichstellungsgebot, Behinderung, Geschlecht, Rasse, Herkunft, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Rechtsschutz, Antidiskriminierungsgesetzgebung, Rechtsprechung, Gleichstellung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung?
Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines Merkmals schlechter behandelt wird. Mittelbare Diskriminierung entsteht durch neutrale Vorschriften, die bestimmte Gruppen faktisch benachteiligen.
Welche Diskriminierungsverbote enthält Artikel 3 des Grundgesetzes?
Er verbietet Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauung sowie Behinderung.
Wie schützt das Arbeitsrecht vor Diskriminierung?
Das Arbeitsrecht nutzt den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie spezifische Normen im BGB und SGB IX, um Benachteiligungen, etwa bei Schwangerschaft oder Behinderung, zu verhindern.
Welche Rolle spielt das Europarecht (EG-Vertrag) beim Diskriminierungsschutz?
Der EG-Vertrag (z.B. Art. 13) bildet die Basis für europaweite Richtlinien gegen Diskriminierung aufgrund von Alter, sexueller Ausrichtung, Rasse und Religion.
Wird auch die sexuelle Orientierung rechtlich geschützt?
Ja, sowohl im Europarecht als auch im Kontext von Artikel 6 GG (z.B. bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften) finden Diskriminierungsverbote Anwendung.
- Quote paper
- Sabrina Nowak (Author), 2003, Diskriminierungsverbote, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15219