Im Jugendstrafrecht dominiert der Erziehungsgedanke, was jedoch nicht
heißt, dass sich das Jugendstrafrecht ausschließlich auf das ,,Erziehen" konzentriert
und die generalpräventive, repressive Funktion unberücksichtigt lässt, die in der
öffentlichen Diskussion immer wieder zyklisch aufflammt. Es ist unbestritten, dass
dem ,,Jugend-strafrecht als echtem Strafrecht ganz wesentlich die Funktion
zukommt, die Werte und Normen der Gesellschaft zu bestätigen und derart den
Rechtsfrieden zu verteidigen" (Streng 2008: 9).
Darüber hinaus räumt das Jugendstrafrecht Spielräume für positive,
spezialpräventive Strategien ein, die es vor allen Dingen bei jungen und jüngeren
Straftätern zu nutzen gilt.
Inhaltsverzeichnis
1 Impuls: Aus dem Führungsbericht eines Straftäters
2. Allgemeine Angaben
2.1. Zum Erziehungsgedanken im heutigen Jugendstrafrecht
2.2. Leitprinzip: Verantwortung
2.3. Anliegen
2.4. Problemstellung
3. Theoretische Grundlagen
3.1. 3.1. Kriminelles Handeln verstehen
3.2. Devianz als Ergebnis von Sozialisation?
3.3. Moralische Urteilskompetenz jugendlicher Straftäter
4. Erziehungsmaßnahme: Kompetenztraining
5. Resumé
6. Literatur
7. Abkürzungen
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