Bildende Kunst und Zugewinn?
Was hat das miteinander zu tun?
Wenn man verheiratet ist oder heiraten möchte, Kunstgegenstände sammelt, schafft, erbt oder mit ihnen handelt sehr viel.
Der Gesetzgeber hat die wichtigsten Scheidungsfolgen geregelt.
Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Ehegatten zukommen. Er geht davon aus, dass der Beitrag jedes Ehegatten am Vermögenserwerb gleichwertig ist. Die Einzelheiten sind im Recht der Zugewinngemeinschaft geregelt. Das Prinzip ist einfach: Bei jedem Ehegatten werden Anfangs- und Endvermögen verglichen. Ist das Endvermögen größer als das Anfangsvermögen, wurde ein Zugewinn erzielt. Der Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehegatten auf dessen Verlangen die halbe Differenz abgeben.
Was bei Bankkonten, Immobilien und Versicherungsverträgen oft zur Geduldprobe wird und jahrelange Auseinandersetzungen verspricht, wird zum fast unlösbaren Problem, wenn in nennenswertem Umfang Kunstgegenstände oder gar ganze Sammlungen vorhanden sind, ein Ehegatte als Künstler oder Kunsthändler tätig ist oder wenn ein Ehegatte während der Ehe Kunstgegenstände oder Sammlungen von Dritten ererbt hat oder im Wege der Schenkung erhielt.
Die Probleme beginnen mit der Feststellung des Bestands.
Ein weiteres Problem ist die Bewertung von Kunst. Welchen konkreten wirtschaftlichen Wert hat ein Kunstgegenstand?
Schließlich geht es um Fragen wie Echtheit oder Eigentum , die bei anderen Vermögensgegenständen in der Regel völlig unproblematisch zu beantworten sind, aber immer schwieriger zu klären sind, je öfter der Eigentümer gewechselt hat und je länger die Entstehung einer Arbeit zurückliegt. Oft sind sich die Experten nicht einig.
Will man sich bisher einen Überblick zur bildenden Kunst im Zugewinnausgleichsverfahren verschaffen, ist man auf verschiedenste Quellen angewiesen. Eine zusammenfassende Darstellung fehlt bisher. Diese Lücke wollen wir schließen. Die Darstellung folgt dem Ablauf eines Beratungsgesprächs.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Bildende Kunst und Zugewinn
- Bewertungsprobleme
- Einfluss des europäischen Rechts
- Literaturhinweise
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Werk zielt darauf ab, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte der bildenden Kunst im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleichsverfahren im deutschen Recht zu bieten. Es soll insbesondere Anwälten, Richtern und allen Interessierten eine verständliche und praxisnahe Darstellung der relevanten Rechtsfragen liefern.
- Die rechtlichen Grundlagen des Zugewinnausgleichs
- Die Bewertung von Kunstgegenständen im Zugewinnausgleich
- Spezialfragen des Kunstrechts
- Der Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Güterrecht
- Praktische Gestaltungsvarianten und Lösungsansätze
Zusammenfassung der Kapitel
- Das Vorwort gibt eine Einführung in die Thematik und erläutert die Bedeutung der bildenden Kunst im Zugewinnausgleichsverfahren.
- Das Kapitel "Bildende Kunst und Zugewinn" behandelt die rechtlichen Grundlagen des Zugewinnausgleichs und die Besonderheiten, die bei Kunstgegenständen zu beachten sind.
- Das Kapitel "Bewertungsprobleme" analysiert die Herausforderungen bei der Bewertung von Kunstgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren.
- Das Kapitel "Einfluss des europäischen Rechts" beleuchtet die Relevanz des europäischen Rechts für das deutsche Güterrecht und die Auswirkungen auf die Praxis.
Schlüsselwörter
Zugewinnausgleich, bildende Kunst, Bewertung, Kunstrecht, europäisches Recht, Güterrecht, Ehegatten, Vermögensteilung, Kunstgegenstände, Sammlungen, Künstler, Kunsthändler, Erbschaft, Schenkung, Echtheit, Eigentum, Restitution, Bewertungsprobleme, Rechtsfragen, Gestaltungsvarianten.
- Citar trabajo
- Dr. Hans-Jürgen Kleinert (Autor), 2010, Bildende Kunst und Zugewinn, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151464
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