Mit dem Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, haben der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Arbeitgeberseite und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Arbeitnehmerseite für den öffentlichen Dienst der
Bundesrepublik Deutschland eine grundlegende Umgestaltung des bisherigen Tarifrechts ins Rollen gebracht. Der TVöD hat die bisherigen Manteltarifverträge, also den BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G, BMT-G-O, MTArb und den MTArb-O, abgelöst. Ein Hauptziel der Reform des öffentlichen Tarifrechts war die Schaffung von mehr Flexibilität
bei der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Dies gilt vor allem bei der Arbeitszeitregelung, der Entgeltgestaltung und der Leistungsorientierung. Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag
Öffnungsklauseln, welche die individuelle Anpassung der tariflichen Regelungen auf betrieblicher Ebene ermöglicht. So können die Arbeitgeber zusammen mit der Personalvertretung die speziellen Bedürfnisse der Betriebe im Wege von Dienst- oder
Betriebsvereinbarungen ausgestalten. Verschiedene Stimmen geben wieder, dass die Tarifvertragsparteien den Einstieg in eine
leistungs- bzw. erfolgsabhängige Vergütung und damit einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Flexibilität, mehr Leistungs- und Erfolgsorientierung und damit auch zu mehr Effektivität und Effizienz vollzogen haben. Begründet wird die Aussage dadurch, dass die bisherige automatische Verknüpfung von Arbeitszeit und Vergütungshöhe in Teilen beseitigt und durch eine Verknüpfung von Leistung bzw. Erfolg sowie Vergütungshöhe ersetzt wurde.
Die Vergütung nach dem BAT stellte ein starres Vergütungssystem dar, in dem leistungsabhängige Gesichtspunkte praktisch nicht berücksichtigt wurden.
Gliederung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
A. Einführung
B. Leistungsbezogene Stufenaufstiege nach § 17 TVöD
I. Grundlagen zu Tabellenentgelt und Stufenzuordnung
II. Grundlagen zur Verkürzung oder Verlängerung der Stufenaufstiege
1. Voraussetzungen für die Verkürzung der Stufenlaufzeit
2. Voraussetzungen für eine Verlängerung der Stufenlaufzeit
III. Grundsätze für das Verfahren der Entscheidungsfindung und Mitbestimmung
1. Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats
2. Die betriebliche Kommission
a) Bildung der Beschwerdekommission
b) Entscheidung der Beschwerdekommission
IV. Finanzielle Auswirkungen eines verkürzten bzw. verlängerten Aufstiegs
C. Leistungsentgelte nach § 18 TVöD
I. Definition der Leistungsentgelte, Startgröße, Ausschüttung
II. Darstellung der Formen des Leistungsentgeltes
1. Leistungsprämie
2. Leistungszulage
3. Erfolgsprämie
III. Zielfindungsprozess
IV. Leistungsbewertung
1. Instrumente der Leistungsbemessung, Formen und Methoden
a) Führen über Zielvereinbarung / Leistungsprämie
b) Führen über wirtschaftliche Unternehmensziele / Erfolgsprämie
c) Führung über systematische Leistungsbewertung / Leistungszulage
d) Kombination von Zielvereinbarungen und systematischer Leistungsbewertung
2. Praktische Umsetzung der Ausschüttung
V. Verfahren zur Einführung der Leistungsentgelte
1. Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats
2. Notwendige Regelungsinhalte einer Dienstvereinbarung
D. Erste Erfahrungen mit den leistungsbezogenen Elementen des TVöD
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