Abgeleitet wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG (das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 1 GG (das Recht auf Menschenwürde) sowie der Menschenrechtskonvention. Es ist aber nicht mit deren Schutzwirkung gleich zu setzen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein umfassendes Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit. Es schützt als Generalnorm die Persönlichkeit nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern in der ganzen Breite ihrer Existenz und in all ihren Erscheinungsformen und Ausstrahlungen.
Inhaltsverzeichnis
A. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
I. Begriff und Grundlage
II. Entwicklung
B. Geschützte Bereiche
I. Schutz der Intimsphäre
II. Schutz der Privatsphäre
1. Schutz des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
2. Schutz schriftlicher Äußerungen
3. Schutz des eigenen Bildes
III. Schutz der Individualsphäre
IV. Ehrenschutz
C. Rechtswidrigkeit
I. Positive Rechtswidrigkeitsfeststellung
II. Die Freiheit der Kunst, Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG)
1. Der Konflikt
2. Der Kunstbegriff
3. Die Grenzen der Kunstfreiheit
D. Verschulden
E. Rechtsfolgen
Literatur
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- Assessorin jur. Heike Schaffrin (Author), 2004, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150410
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