Nach einer Reihe von Unglücksfällen mit verheerenden Umweltschäden in
den siebziger Jahren und dem ersten Bericht des Club of Rome wurde die
Umweltschutzproblematik zu einem wichtigen Gegenstand der internationalen
politischen Diskussion.
1972 wurde als Ergebnis der ersten globalen Umwelt- und Entwicklungskonferenz
der Vereinten Nation die „Stockholmer Deklaration“ verabschiedet.
Seitdem gilt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit,
Gleichheit und Lebensqualität sowie auf eine Umwelt, die ein menschenwürdiges
und gesundes Leben ermöglicht. Daraus erwächst ihm aber
auch die Verpflichtung, die Umwelt für künftige Generationen zu schützen
und lebensfreundlich zu gestalten.“(Häberli et al. 2002, S. 26)
Trotz dieser Erkenntnis und dem Streben nach Solidarität mit den künftigen
Generationen konnten bisher keine wirklich nachhaltigen Erfolge erzielt
werden. Zwar wurden erste Schritte in die Wege geleitet, wie z.B. die
Bekämpfung der Luft- bzw. Gewässerverschmutzung und der Lärmbelästigung,
dennoch wurde die Umweltsituation noch nicht grundsätzlich
verbessert.
Es zeigte sich die Notwendigkeit, insbesondere in der Wirtschaft Instrumente
bzw. Konzepte zu finden, die geeignet sind, eine nachhaltige
Entwicklung zu fördern. So hat sich die Problemwahrnehmung des Umweltschutzes
in Unternehmen inzwischen von einer vorwiegend technischen
Betrachtungsweise zu einer Führungsaufgabe gewandelt. In diesem
Zusammenhang ist zu Beginn der 90er Jahre die international gültige
Norm für Umweltmanagementsysteme ISO 14000 eingeführt worden, die
später auf europäischer Ebene weiterentwickelt wurde. „Wirksamer Umweltschutz
erfordert nicht nur moderne Technologien, sondern auch ein
wirksames Umweltmanagement. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der
Europäischen Gemeinschaft am 29. Juni 1993 die `Verordnung (EWG) Nr.
1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an
einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung`, die vielfach kurz als EG-Öko-Audit-Verordnung
bezeichnet wird, beschlossen. Im Jahre 1995 ist die Öko-Audit-
Verordnung in Deutschland „ratifiziert“. Die Öko-Audit-Verordnung steht
als Rechtsnorm über nationalen Gesetzen. Ihr Ziel ist die Förderung der
kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes von
gewerblichen Tätigkeiten.“ (www.bmu.de/audit) [...]
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Problemstellung der Arbeit
2. Nachhaltigkeit als Leitbild
2.1. Ausgangssituation
2.2. Nachhaltigkeit nach dem Brundtland- Bericht
2.3. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda21
2.4. Nachhaltigkeit im gesamtwirtschaftlichen Kontext
2.5. Nachhaltigkeit in Unternehmen
3. Umweltmanagementsysteme
3.1. EMAS (EG- Öko- Audit- Verordnung )
3.2. ISO 14000
4. Umweltberichterstattung
4.1. Umwelterklärung nach EMAS
4.2. Umweltbericht nach ISO 14000
4.3. Entwicklung der Umweltberichterstattung
4.4. Zielgruppe der Umweltberichterstattung
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Anzahl der deutschen Unternehmen mit Umweltbericht/ Umwelterklärung
Abb.2: Zielgruppe der Umweltberichterstattung
Abb.3: Die Bausteine der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS)
1. Problemstellung der Arbeit
Nach einer Reihe von Unglücksfällen mit verheerenden Umweltschäden in den siebziger Jahren und dem ersten Bericht des Club of Rome wurde die Umweltschutzproblematik zu einem wichtigen Gegenstand der internationalen politischen Diskussion.
1972 wurde als Ergebnis der ersten globalen Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nation die „Stockholmer Deklaration“ verabschiedet. Seitdem gilt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit, Gleichheit und Lebensqualität sowie auf eine Umwelt, die ein menschenwürdiges und gesundes Leben ermöglicht. Daraus erwächst ihm aber auch die Verpflichtung, die Umwelt für künftige Generationen zu schützen und lebensfreundlich zu gestalten.“(Häberli et al. 2002, S. 26)
Trotz dieser Erkenntnis und dem Streben nach Solidarität mit den künftigen Generationen konnten bisher keine wirklich nachhaltigen Erfolge erzielt werden. Zwar wurden erste Schritte in die Wege geleitet, wie z.B. die Bekämpfung der Luft- bzw. Gewässerverschmutzung und der Lärmbelästigung, dennoch wurde die Umweltsituation noch nicht grundsätzlich verbessert.
Es zeigte sich die Notwendigkeit, insbesondere in der Wirtschaft Instrumente bzw. Konzepte zu finden, die geeignet sind, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. So hat sich die Problemwahrnehmung des Umweltschutzes in Unternehmen inzwischen von einer vorwiegend technischen Betrachtungsweise zu einer Führungsaufgabe gewandelt. In diesem Zusammenhang ist zu Beginn der 90er Jahre die international gültige Norm für Umweltmanagementsysteme ISO 14000 eingeführt worden, die später auf europäischer Ebene weiterentwickelt wurde. „Wirksamer Umweltschutz erfordert nicht nur moderne Technologien, sondern auch ein wirksames Umweltmanagement. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 29. Juni 1993 die `Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung`, die vielfach kurz als EG-Öko-Audit-Verordnung bezeichnet wird, beschlossen. Im Jahre 1995 ist die Öko-Audit-Verordnung in Deutschland „ratifiziert“. Die Öko-Audit-Verordnung steht als Rechtsnorm über nationalen Gesetzen. Ihr Ziel ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes von gewerblichen Tätigkeiten.“ (www.bmu.de/audit)
Der betriebliche Umweltschutz ist unter diesem Gesichtspunkt auch eine Voraussetzung für die nachhaltige Überlebensfähigkeit unseres Ökosystems und dadurch auch der menschlichen Zivilisation. Umweltorientierte Unternehmensführung bedeutet eine Beteiligung an der Bewahrung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlage der Gesellschaft (vgl. Winter 1998, S. VI ff.).
In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob Umweltmanagementsysteme lediglich dazu geeignet sind, die Differenzen zwischen ökologischen und ökonomischen Anforderungen auszugleichen, oder ob sie darüber hinausgehend auch in der Lage sind, das umfassendere Konzept der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.
2. Nachhaltigkeit als Leitbild
2.1 Ausgangssituation
In den sechziger und siebziger Jahren stand die Verknappung der Ressourcen im Mittelpunkt der umweltpolitischen Auseinandersetzung. In Verbindung mit den damaligen Ölkrisen prognostizierte Meadows 1972 eine natürliche, absolute Wachstumsgrenze, die innerhalb der nächsten hundert Jahre vordringlich die soziale aber auch die ökonomische Entwicklung der Menschheit einschränken werde. Den Grund hierfür sieht er in einer ökologischen Grenze, auf die sich die Gesamtgesellschaft hin entwickelt. Diese Grenze ist hinsichtlich des Wachstums der Weltbevölkerung, der Nahrungsmittelproduktion, der Industrialisierung, der Umweltverschmutzung und im Hinblick auf die Ausbeutung natürlicher Ressourcen zu verstehen (vgl. Meadows 1972, S.18ff.). Allerdings weisen die globalen Umweltprobleme seit den achtziger und neunziger Jahren immer deutlicher darauf hin, dass das vordringliche ökologische Problem eher in der Überbeanspruchung begrenzter Aufnahmekapazitäten der Natur für Emissionen und Abfälle besteht. Diese Überbeanspruchung steht wiederum in enger Verbindung mit dem umfangreichen Ressourcenverbrauch der Neuzeit (vgl. Weizsäcker et al. 1995, S. 237).
2.2. Nachhaltigkeit nach dem Brundtland- Bericht
Als Reaktion auf diese Problemlage wurde durch die Vereinten Nationen 1983 eine „Weltkommission für Umwelt und Entwicklung“ eingesetzt, deren Vorsitz die norwegische Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland übernahm. Eine Hauptaufgabe dieser Kommission war unter anderem die Erstellung eines weltweiten Programms, das die Regierungen und weitere Führungspersonen bewegen sollte, für eine gemeinsame Zukunft politisch zu handeln. Im Abschlussbericht der Kommission „Unsere gemeinsame Zukunft“ wird 1987 darauf hingewiesen, dass als Ursache der globalen Umweltzerstörung auf der einen Seite die zunehmende Armut, Bevölkerungsentwicklung und Wüstenausbreitung in Entwicklungsländern und auf der anderen Seite das anhaltende, ressourcenintensive Wirtschaftswachstum bzw. die Umweltverschmutzung in den Industrieländern gesehen werden kann und dass diese Problembereiche miteinander verbunden sind (vgl. Häberli et al. 2002, S. 26ff.).
Diese durch die Kommission vorgestellte Ausarbeitung zur nachhaltigen Entwicklung bietet eine Grundlage zu einer integrativen globalen Politikstrategie. In dem sogenannten „Brundtland-Bericht“ wird der Begriff Sustainable Development formuliert, der in der deutschsprachigen Literatur mit nachhaltiger, seltener auch mit dauerhafter oder zukunftsfähiger Entwicklung übersetzt wird. Dieses Leitbild nimmt Abstand vom gesellschaftlichen Ziel des Wachstums wie es bisher verstanden wurde. Die Gesellschaft solle ihre Entwicklung in eine Richtung lenken, in der die Bedürfnisse gegenwärtiger Generationen gerecht verteilt und dennoch befriedigt werden können, ohne zukünftigen Generationen ihre Möglichkeiten zu nehmen (vgl. BUND 1996, S. 23).
2.3. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda21
Vom 03. - 14.06.1992 fand in Rio de Janeiro die weltweite UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung statt, an der ca. 10.000 Delegierte aus über 170 Staaten teilnahmen. Auf dem „Erdgipfel“ wurde der Begriff der nachhaltigen Entwicklung als ein Ziel beschrieben, dass Einfluss auf das Handeln der Menschen, Verwaltungen, Betriebe usw. haben muss, um die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse in einer qualitativ hochwertigen Umwelt mit denen einer gesunden Wirtschaft für alle Menschen der Erde miteinander in Einklang zu bringen. Dieses Ziel ist jedoch nur durch eine weltweite Kooperation zu vollbringen (vgl. www.nachhaltigkeit.de).
So einleuchtend dieses Leitbild ist, so abstrakt bleibt es zunächst. Hinweise, wie Nachhaltigkeit operationalisiert werden kann, um zu einer Umsetzung zu gelangen, sind nicht direkt ableitbar. In Folge dessen werden das inhaltliche Verständnis und die Konzepte zur Ausgestaltung rege diskutiert, das Modell selbst ist aber inzwischen weitestgehend akzeptiert. Ebenso scheint sich mittlerweile auch ein gewisser Konsens darüber herausgebildet zu haben, dass zur Ausrichtung einer nachhaltigen Entwicklung die drei Dimensionen menschlichen Handelns (die ökonomische, die ökologische und die soziale), bedingt durch divergierende Handlungslogiken, in Einklang gebracht werden müssen, wobei Bedürfnisse künftiger Generationen zu berücksichtigen sind (vgl. Enquete-Kommission 1998, S. 233). In diesem Zusammenhang wurde in Rio die Agenda21 erstellt. Zur Erreichung einer umfassender verstandenen Nachhaltigkeit werden hier zu 40 Themenkreisen Maßnahmenbündel formuliert (vgl. Minsch et. al, S.122).
Die Agenda21 ist ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, welches die Handlungsfelder, Umsetzungsmöglichkeiten, Akteure und die Finanzierungsfrage darstellt (vgl. Buscher et. al, S. 110). In Kapitel 30 fordert die Agenda21 die Privatwirtschaft, einschließlich transnationaler Unternehmen auf, die Rolle des Umweltmanagements als eine der höchsten unternehmerischen Prioritäten und als Schlüsseldeterminante für eine nachhaltige Entwicklung anzuerkennen (vgl. Jasch 1997, S. 72). Anders als alte UN-Dokumente, welche eine zentrale Vorstellung von einer Gesellschaft hatten und von einer politischen „top-down“-Steuerung ausgingen, stellt die Agenda21 das Prinzip der Subsidiarität in den Fokus und befürwortet explizit „bottom-up“-Aktivitäten nichtstaatlicher Akteure. Eine geschlossene Implementierungsstrategie für nachhaltiges Wirtschaften gibt es bisher noch nicht, hierbei kann jedoch der marktwirtschaftliche Suchprozess als eine Art Antriebskraft gesehen werden und in Verbindung damit, wird ihm in der Agenda21 eine wichtige Rolle zugesprochen (vgl. Breuel 1999, S.8 ff.).
Der Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaften führt über den Ausbau entsprechender Anreizsysteme und Steuerungssignale im marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen sowie über die Integration des einzelnen Individuums in den gesellschaftlichen Entwicklungsprozess. Bezogen auf den Einzelnen heißt dies konkret, seine Motivation zu fördern, sich an der Gestaltung von gesellschaftlichen Veränderungen aktiv zu beteiligen. Grundsätzlich steht der Mensch im Zentrum von Natur und Technik und es liegt in seiner Macht, seine Bedürfnisse mit den natürlichen Ressourcen durch Einsatz von technischen Hilfsmitteln in Einklang zu bringen. Erst wenn das Leitbild der Nachhaltigkeit Schritt für Schritt im Bewusstsein des Menschen verankert ist, können auch Lösungen globaler Umweltprobleme nicht nur auf lokaler oder nationaler Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene gefunden werden (vgl. Breuel 1999, S.8 ff.).
Die Agenda21 befasst sich damit, die Ressourcen unserer Erde stärker zu schonen, als dies in der Vergangenheit getan wurde. Nicht die Begrenzung des wirtschaftlichen Wachstums, sondern die Reduzierung der Inanspruchnahme von Ressourcen bzw. eine Steigerung der Effizienz wird hier als Lösung gesehen (vgl. Breuel 1999, S.8 ff.).
2.4. Nachhaltigkeit im gesamtwirtschaftlichen Kontext
Auf die Kombination der drei volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Natur, Arbeit und Kapital lässt sich der gesamte Wirtschaftsprozess zurückführen. Unter dem Produktionsfaktor Natur versteht man nicht nur Rohstoffe und landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeiten, sondern den ganzen Lebensraum, z.B. Klima, Qualität der Luft und des Wassers. Der Produktionsfaktor Kapital besteht aus der Summe aller Produktionsmittel, wie Maschinen, Apparate, Anlagen, Gebäude. Der Produktionsfaktor Arbeit beinhaltet alle ausgerichteten Tätigkeiten der Menschen, die bei der Produktion von Sachgütern und Dienstleistungen anfallen.
Wenn man sich nun die drei volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren betrachtet, so wird deutlich, dass unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erhaltung unserer Umwelt bzw. des Produktionsfaktors Natur (klassisch: Boden) eine sehr wichtige Rolle spielt. Zentrale Aufgabe der Wirtschaft und Gesellschaft ist es, solche Wirtschaftsstrukturen zu schaffen, die sich nicht negativ auf den Produktionsfaktor Natur bzw. die Umwelt auswirken. Wenn dieser Faktor ständig mehr belastet wird, als es seine Regenerationsfähigkeit zulässt, wird er nicht nachhaltig genutzt, was aber bedeutet, das dieser Produktionsfaktor in der Zukunft weniger leistungsfähig ist. Im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft muss der Produktionsfaktor Natur so genutzt werden, dass er auch in Zukunft leistungsfähig bleibt und die Produktion von Gütern ermöglicht. Aus ökonomischem Gesichtspunkten ist es daher unumgänglich den Produktionsfaktor Natur in Planungsprozesse mit einzuschließen. So wird ein nachhaltiger Umgang mit diesem Faktor und Vorsorge gegen mögliche Umweltschäden sichergestellt (vgl. Schörghuber 1997, S. 1 ff.).
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- Citar trabajo
- Sara Ebru Kisioglu (Autor), 2002, Umweltmanagementsysteme als Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14992
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