Die Außenfinanzierung entspricht im wesentlichen einer Kreditfinanzierung, bei der dem
Unternehmen Fremdkapital von einem Kapitalmarkt (von außen) zugeführt wird. Durch diese
Form der Finanzierung, von der die Investitionstätigkeit des Unternehmens wesentlich tangiert
wird, entstehen Gläubigerrechte, die je nach Verwendungsart und Laufzeit der Finanzierung
unterschiedlich gestaltet sein können. Diskutieren Sie in einem ersten Schritt, welche Formen der
Kreditfinanzierung für das Praxisunternehmen von Bedeutung sind und welche Gläubigerrechte
an die jeweilige Finanzierungsform geknüpft sind! Erörtern Sie darüber hinaus, welche Vorteile
bzw. Nachteile durch die Wahl eines bestimmten Finanzierungsinstrumentes entstehen!
Die Kreditfinanzierung ist weiterhin gekennzeichnet durch eine befristete Überlassungsdauer des Kapitals
und einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Kapitals in nomineller Höhe sowie Zinszahlungen, so
das durch die Inanspruchnahme eine feste Liquiditätsbelastung entsteht. Überprüfen Sie unter diesen
Aspekten, welche Chancen und Risiken mit der Aufnahme von Fremdkapital verbunden sind!
Für Start- up- Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen besteht eine weitere
Möglichkeit der Kreditfinanzierung in Form von EKH- und ERP- Darlehen. Analysieren Sie,
inwieweit eine solche alternative Finanzierungsform für das Praxisunternehmen relevant sein
könnte und ob durch ihre Inanspruchnahme das finanzwirtschaftliche Risiko minimiert werden
kann!
Stellen Sie abschließend ein geeignetes Finanzierungskonzept für das Praxisunternehmen, unter
Berücksichtigung der jeweiligen Stärken und Schwächen, auf!
Inhaltsverzeichnis
II Abkürzungsverzeichnis
III Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
0. Vorbemerkungen/ Definitionen
1. Außenfinanzierung
1.1. Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung
1.1.1. Beteiligungsfinanzierung bei nicht emissionsfähigen
Unternehmen
1.1.2. Beteiligungsfinanzierung bei emissionsfähigen
Unternehmen
1.1.3. Venture-Capital-Finanzierung
1.2. Fremdfinanzierung
1.2.1. Langfristige Kreditformen
1.2.1.1.Darlehen
1.2.1.2. Obligationen, Schuldverschreibungen
1.2.1.3. Wandelschuldverschreibungen
1.2.1.4. Schuldscheindarlehen
1.2.2. Kurzfristige Kreditformen
1.2.2.1Lieferantenkredit
1.2.2.2. Kundenanzahlung
1.2.2.3. Kontokorrentkredit
1.2.2.4.Wechselkredite
1.2.2.5. Lombardkredit
1.2.2.6. Avalkredit
1.2.2.7. Kurzfristige Kredite im Auslandsgeschäft
2. Kreditsubstitute- Sonderformen der Finanzierung
2.1. Factoring
2.1.1. Konzept Factoring
2.1.2.Vorraussetzungen für Factoring
2.1.3. Zusammenfassung Factoring/ Vorteile und Nachteile
2.2. Forfaitierung
2.3. Industrieclearing
2.4. Leasing
2.4.1. Operate- Leasing- Vertrag
2.4.2.Finance-Leasing-Vertrag
2.5. Zusammenfassung und Auswertung
3. DtA-Existenzgründungsprogramm(Deutsche Ausgleichsbank)
3.1. Beantragungsgrundsätze
3.2. Vorteile der DtA- Kreditnehmer
4. Praktische Finanzierungsstrategie
5. Schlussbemerkung
IV Anhang
V Literaturverzeichnis
VI Eidesstattliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1: Ablauf der Kreditfinanzierung
Abb. 2 Factoring
Tab. 1 Finanzierungsquellen
Tab. 2 Übersicht Avalkredit
Tab. 3 Factoring
Tab. 4: Berechnung Kreditkosten
Tab. 5: Berechnung Leasingkosten
0. Vorbemerkungen/ Definitionen
FINANZPLANUNG UND KAPITALBESCHAFFUNG
Für das sichere und lange Bestehen eines Unternehmens ist von großer Bedeutung, dass es seinen Kapitalbedarf mit Hilfe einer guten Finanzplanung genau ermittelt, um stets ein finanzielles Gleichgewicht sicherzustellen. Ein Kapitalbedarf entsteht grundsätzlich durch die fehlende zeitliche Übereinstimmung von Ein- und Auszahlungsströmen. Bei Auszahlungsüberschüssen spricht man von einem positiven Kapitalbedarf, bei Einzahlungsüberschüssen von einem negativen Kapitalbedarf.
Zur Deckung eines positiven Kapitalbedarfs sind verschiedene Finanzierungsformen geeignet, die in der folgenden Übersicht dargestellt sind:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1 Finanzierungsquellen
In der Betriebswirtschaft wird das Kapital bilanzmäßig betrachtet und in abstraktes, auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenes, sowie in konkretes, auf der Aktivseite ausgewiesenes Kapital (Vermögen) eingeteilt. Anders ausgedrückt gibt das konkrete Kapital Auskunft über die Mittelverwendung und das Abstrakte über die Mittelherkunft. Die Passivseite gliedert sich grundsätzlich in Eigenkapital und Fremdkapital, d.h. man unterscheidet bei der Kapitalherkunft eigene und fremde Quellen.[1]
Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital befristet, beinhaltet einen Zinsanspruch, räumt für den Kapitalgeber normalerweise keine Mitspracherechte ein und macht meist eine Besicherung notwendig.
Finanzierung:
Unter Finanzierung versteht man den Prozess der Beschaffung des betriebsnotwendigen Kapitals. Dabei kann nach dem Zweck, den Kapitalarten, der Fristigkeit, den Anlässen und der Kapitalherkunft unterschieden werden. Die Ausschöpfung eigener Quellen bezeichnet man als Innenfinanzierung und die fremder Quellen als Außenfinanzierung.[2]
Außenfinanzierung ist die Beschaffung von Finanzmitteln, die ihre Quellen außerhalb der die Finanzmittel benötigten wirtschaftenden Einheit (Unternehmen, Privatperson) haben.
Eine umfassende Kennzahlenanalyse bietet Ersatz für eine komplexe Finanzplanung, die natürlich mit hohen Kosten verbunden ist. Aus diesem Grund werden aussagefähige Kennziffern, welche aus der finanziellen Situation des Unternehmens hervorgehen, analysiert(Bilanz + GuV). Zum einen wird die horizontale Bilanzstruktur, also das Verhältnis von Aktiva zu Passiva, zum anderen die vertikale Bilanzstruktur, also das Verhältnis zwischen kurz- und langfristigen Vermögensgegenständen bzw. Kapital, analysiert. Zu den Kapitalstrukturkennziffern kommen noch sog. Liquiditätskennziffern dazu, welche zusammen die Finanzierungskennziffern im engeren Sinne ergeben.[3]
1. Außenfinanzierung
Im Rahmen der Außenfinanzierung wird zunächst auf die Eigenfinanzierung bei den verschiedenen Rechtsformen eingegangen.
1.1. Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung
Bei der Beteiligungsfinanzierung wird Eigenkapital von außen beschafft. Als Kapitalgeber fungieren entweder die bisherigen Eigentümer, die ihren Anteil erhöhen oder neu hinzukommende Eigner, die durch ihre Einlage in den Kreis der bisherigen treten. Entscheidenden Einfluß auf die Abwicklung der Beteiligungsfinanzierung hat die Rechtsform der Unternehmung. Man muß grundsätzlich unterscheiden zwischen nicht emissionsfähigen Unternehmungen wie Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH und Genossenschaft, denen der Zugang zur Börse verschlossen ist, und emissionsfähigen Unternehmen, die die Aktie als Instrument der Beteiligungsfinanzierung benutzen können.
1.1.1.Beteiligungsfinanzierung bei nicht emissionsfähigen Unternehmen
Die Eigenkapitalbeschaffungsmöglichkeiten der Einzelunternehmung beschränken sich auf das Vermögen des Unternehmers. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen. Der Einzelunternehmer besitzt eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung seines Unternehmens, da er praktisch jederzeit Eigenkapital aus dem privaten Bereich der Unternehmung zuführen, dieses aber auch jederzeit wieder abziehen kann.
Der Einzelunternehmer kann einen stillen Gesellschafter aufnehmen. Die stille Gesellschaft stellt eine reine Innengesellschaft dar, die nach außen nicht in Erscheinung zu treten braucht. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des aufnehmenden Unternehmers ein und wird in der Bilanz zusammen mit dem Eigenkapital des Einzelunternehmers ausgewiesen. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt, besitzt keine Leitungsbefugnis, nur Informations- und Kontrollrecht. Bei der typisch stillen Gesellschaft wird der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden mit seiner nominellen Kapitaleinlage abgefunden. Wird der Gesellschafter nicht nur am Gewinn, sondern auch am Vermögenszuwachs beteiligt, handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaft. Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters ist für alle Unternehmensformen erlaubt.
Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ergeben sich Beteiligungsfinanzierungsmöglichkeiten durch Einlagenerhöhung der alten Gesellschafter, deren Umfang durch die privaten Vermögensverhältnisse begrenzt ist. Daneben ist die Aufnahme neuer Gesellschafter möglich. Allerdings muß beachtet werden, daß alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind. Je mehr sich der Kreis der Leitungsbefugten ausdehnt, desto wahrscheinlicher sind Meinungsverschiedenheiten, die unternehmerische Entscheidungen verzögern.
Durch die besondere Ausgestaltung der Haftung können sich Kommanditgesellschaften relativ leicht Eigenkapital beschaffen, da die Kommanditisten nicht mit dem Gesamtvermögen einstehen müssen. Außerdem lassen sich durch den Ausschluß der Kommanditisten von der Unternehmensleitung die bei der OHG geschilderten Probleme ausschalten. Die Anwerbung neuer Kommanditisten gelingt nur solange, wie diese das Risiko einer Kapitalbeteiligung nicht als zu hoch einstufen. diese Einschätzung hängt maßgeblich von der Höhe des Gesamtvermögens der Komplementäre ab.
Die Beteiligungsfinanzierung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschieht ebenfalls durch die Erhöhung des Eigenkapitals der alten Gesellschafter oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter. Gesetzliche Vorschriften wie die notariell beurkundete Änderung des Gesellschaftsvertrages und deren Eintrag ins Handelsregister sowie die Veröffentlichung erschweren eine Kapitalerhöhung. Eine besondere Beteiligungsfinanzierungsmöglichkeit ergibt sich dann, wenn in der Satzung eine Nachschußpflicht der Gesellschafter ausdrücklich festgelegt wurde. Sie kann betragsmäßig beschränkt oder unbeschränkt sein.
Bei der eingetragenen Genossenschaft erfolgt eine Beteiligungsfinanzierung durch eine Erhöhung der Quoten der bisherigen Mitglieder oder durch Aufnahme neuer Genossen. Unter Umständen können bei Genossenschaften auch Nachschußpflichten vereinbart sein.
1.1.2. Beteiligungsfinanzierung bei emissionsfähigen Unternehmen
Zugang zur Börse haben die Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und die Aktiengesellschaften (AG).
Die AG eignet sich besonders für die Aufbringung hoher Eigenkapitalbeträge, da durch eine Stückelung des Kapitals in kleine Beträge eine Beteiligung mit geringem Kapital möglich ist (Mindestnennwert pro Aktie 5 DM) und die Anteile eine hohe Fungibilität besitzen, d. h. jederzeit an der Börse ge- und verkauft werden können. Zudem ermöglicht die Organisationsform der AG, eine große Anzahl von Eigentümern mit grundsätzlich nur kapitalmäßigem Interesse zu beteiligen. Es lassen sich die folgenden Aktienarten unterscheiden :
Nennwert und Quotenaktien
In Deutschland emittierte Aktien lauten auf einen in DM ausgedrückten Nennwert. Im Gegensatz dazu drücken Quotenaktien keinen festen Wert, sondern eine bestimmte Quote am Reinvermögen des Unternehmens aus (1/1000, 1/100 etc.).
Inhaber- und Namensaktien
Inhaberaktien lauten auf den Namen der ausgebenden Gesellschaft. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe gemäß § 929 BGB, allerdings nur dann, wenn der Nennbetrag voll eingezahlt wurde. In Deutschland ist die lnhaberaktie üblich. Eine Übertragung von Namensaktien erfolgt durch Indossament (Erklärung der Eigentumsübertragung auf der Rückseite der Aktie) und Übergabe. Zusätzlich ist für eine rechtskräftige Übertragung die Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft notwendig. Die Restriktionen bei der Übertragung bedeuten eingeschränkte Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) und höheren Verwaltungsaufwand. Der Vorteil liegt darin, daß die Aktionäre der Gesellschaft bekannt und Umschichtungen in den Eigentumsverhältnissen ersichtlich sind.
Stamm- und Vorzugsaktien
Die Stammaktie ist der Normaltyp einer an der Börse gehandelten Aktie. Mit ihr sind die folgenden Rechte verbrieft:
Stimmrecht in der Hauptversammlung
Recht auf Gewinnbeteiligung (Dividende)
Bezugsrecht auf junge Aktien oder auf Wandelschuldverschreibungen
Recht auf Anteil am Liquidationserlös
Informationsrecht
Vorzugsaktien sind Wertpapiere, die den Aktionären bestimmte Vorzüge in bezug auf die mit der Stammaktie gewährten Rechte einräumen. Im Rahmen der Finanzierung sind Vorzugsaktien von besonderer Bedeutung, wie die zahlreichen Emissionen seit Mitte der 8Oer Jahre zeigen. Dividendenvorzugsaktien geben einen Anspruch auf Vorzugsdividende in einer bestimmten Höhe. Auf die Stammaktien darf bis zur vollständigen Erfüllung aller Dividendenansprüche der Vorzugsaktionäre keine Dividende ausgeschüttet werden. Die Vorzugsaktie wird so praktisch mit einer garantierten Mindestverzinsung ausgestattet.
Bei kumulierten Vorzugsaktien gilt der Dividendenanspruch auch in Verlustjahren, in denen keine Dividenden ausgeschüttet werden. In Geschäftsjahren mit Gewinn besteht dann eine Nachzahlungsverpflichtung für die dividendenlosen Geschäftsjahre. Weit verbreitet sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Voraussetzung für stimmrechtslose Vorzugsaktien ist die Vereinbarung einer Nachzahlungsverpflichtung durch die AG. Das Hauptmotiv für die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien besteht in der Erweiterung der Kapitalbasis bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Machtverhältnisse im Unternehmen. Es gibt noch eine Fülle verschiedenartiger Vorzugsaktien, auf die hier nicht eingegangen wird.
Der Aktionär kann seine Bindung an die AG nicht durch Kündigung, sondern nur durch eine Veräußerung seiner Aktien lösen. Dadurch steht der AG das Eigenkapital langfristig zur Verfügung, auch wenn sich der Kreis der Eigentümer ändert. Die Veräußerung geschieht in der Regel durch Einschaltung von Banken und Maklern an der Börse.
1.1.3. Venture-Capital-Finanzierung
Die Venture-Capital-Finanzierung soll wegen ihrer zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung und Aktualität kurz erklärt werden. Unter Venture Capital versteht man Risiko-, Wagniskapital.
Es handelt sich um eine Beteiligungsfinanzierung, d. h. um die Versorgung von Unternehmen mit Eigenkapital. Eine Venture-Capital-Finanzierung ist grundsätzlich bei allen Rechtsformen möglich. Das Besondere an dieser Art der Finanzierung besteht in der Managementbetreuungsfunktion, die die Kapitalgeber bzw. deren Bevollmächtigte neben der Kapitalversorgung übernehmen. Die Grundidee bei der Venture-Capital- Finanzierung liegt darin, daß die Marktdurchsetzung innovativer Technologien oft an Finanzierungslücken schon in der Anfangsphase scheitern. Untersuchungen beweisen, daß die Innovationen häufig von kleinen und mittleren Unternehmen mit dünner Kapitaldecke ausgehen. Das Scheitern ist in vielen Fällen auch darauf zurückzuführen, daß die Schöpfer der innovativen Technologie keine oder zu geringe Managementkenntnisse besitzen.
Die Venture-Capital-Finanzierung bewirkt eine Zusammenführung von Kapital und Technologie, verbunden mit einer Managementservicefunktion.
Die Venture-Capital-Finanzierung findet in Bereichen statt, wo anfänglich ein großes Risiko vorhanden ist, später aber überdurchschnittliche Gewinne winken. Befindet sich das Unternehmen in einer soliden Gewinnzone, geht die Venture-Capital-Finanzierung meist in eine konventionelle Finanzierung über. Das "going public", die Börseneinführung steht bevor. Sobald das Unternehmen börsenreif ist und die Erstemission erfolgreich durchgeführt wurde, werden die Venture-Capital-Financiers versuchen, den Wertzuwachs des von ihnen investierten Risikokapitals durch einen Verkauf ihrer Geschäftsanteile an der Börse zu realisieren.
Die Venture-Capital-Finanzierung kann in Form einer direkten Beteiligungsfinanzierung durch einzelne Venture-Capital-Financiers oder auch in Form einer indirekten Beteiligungsfinanzierung durch Venture-Capital-Beteiligungsgesellschaften (Beteiligungsfonds) durchgeführt werden.
In Deutschland wird eine indirekte Beteiligungsfinanzierung über Venture-Capital-Gesellschaften bevorzugt. Die Venture-Capital-Finanzierung wird gegenwärtig vor allem bei der Beteiligung an ausländischen Unternehmen, insbesondere osteuropäischen, denen es an einem erfahrenen Management mangelt, praktiziert.
1.2. Fremdfinanzierung
Fremdfinanzierung ist eine Finanzierung mit Kreditkapital, das nach einer bestimmten Frist zurückgezahlt werden muß. Da die Gläubiger im Normalfall keine Mitspracherechte besitzen und nicht am Gewinn (Verlust) beteiligt sind, erhalten sie neben dem Recht auf Rückzahlung einen fest vereinbarten Zins, der auch im Verlustfall bezahlt werden muß. Um dem Risiko einer Nichtrückzahlung zu entgehen, verlangen die Gläubiger Sicherheiten, eventuell sogar Kontroll- und Mitspracherechte, die die Entscheidungsfreiheit der Unternehmensleitung einschränken. Die verschiedenen Kreditformen werden nach der Fristigkeit unterschieden[4].
Die Kreditfinanzierung (Kredit: lat. credere = vertrauen, glauben) findet nach einem festen Ablauf statt, der i.d.R. bei jeder Kreditvergabe durchlaufen wird und mit welchem das kreditsuchende Unternehmen unweigerlich konfrontiert wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2 Ablauf der Kreditvergabe[5]
[...]
[1] vgl. Perridon, L., (1999), S. 4 f.; Busse, Franz-Joseph, (1996), S. 18 f.; Olfert, K., (2001), S. 24 ff
[2] siehe Olfert, K., (2001), S. 30 ff; Schmidt, R., (1996), S. 11; Busse, F.-J., (1996), S. 41 f.; Perridon, L., (1999), S. 343 ff
[3] vgl. Süchtling, J., (1995), S. 488
[4] vgl. Perridon, L., (1999), S. 374 f.
[5] Quelle: Olfert, K., (2001), S. 266
- Citar trabajo
- Tim Vollborth (Autor), 2003, Außenfinanzierung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14954
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