Das Kreditrisikomanagement gewinnt für Kreditinstitute angesichts der zunehmenden
Globalisierung und Internationalisierung der Finanzmärkte sowie der deutlich steigenden
Unternehmensinsolvenzen immer größere Bedeutung. Mit 49.600 hat die Zahl der
Gesamtinsolvenzen in Deutschland im Jahr 2001 einen neuen traurigen Höchststand erreicht.
Dies war gegenüber dem Jahr 2000 (41.780) ein deutlicher Anstieg um 18,7%. Im Jahr 2000
war vor allem die Entwicklung bei den Verbraucherinsolvenzen für den massiven Zugang der
Insolvenzzahlen verantwortlich. Hingegen war im Jahr 2001 ein deutliches Wachstum der
Unternehmensinsolvenzen um 16% zu verzeichnen.1
Auf Grund dieser Wirtschaftsverflechtungen sind entstehende Krisen gegenwärtig nicht mehr
regional begrenzt. Es genügt also nicht mehr, sich lediglich auf nationale Richtlinien zu
konzentrieren. Vielmehr erfordern die modernen Märkte zur Stabilisierung des Finanzsystems
internationale Standards für sämtliche Markteilnehmer2. In diesem Zusammenhang sind die
Entwicklung neuer Finanzinstrumente und damit verbundener Risiken sowie das verstärkte
Ausweichen der Kreditinstitute auf nicht mit Eigenkapital zu unterlegende Geschäftsfelder
nur einige Gründe, die zwingend zu einer Überarbeitung der bisherigen Eigenkapitalnorm
Basel beigetragen haben. Im Juni 1999 stellte der BAfB3 das 1. KP zur Neuen
Eigenkapitalvereinbarung vor, dem im Januar 2001 das 2. KP folgte. Als Reaktion auf dieses
komplexe Regelwerk gingen zahlreiche Änderungsvorschläge aus den verschiedensten
Wirtschaftsbereichen ein. Zugunsten weiterer Überarbeitungen wurde die Einführung der
Neuen Eigenkapitalvereinbarung um ein Jahr auf 2005 verschoben.4 [...]
1 Vgl. Unternehmensinsolvenzen,[ www.creditreform.de/insolvenzen.htm/]
2 Vgl. Munsch, Michael: Rating, 2. Auflage, Bonn 2001, S.7-9
3 Der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht wurde von den Zentralbankpräsidenten der zehn wichtigsten
Industriestaaten (sogenannte Zehnergruppe) im Jahre 1975 ins Leben gerufen. Später sind Vertreter aus Spanien
und Luxemburg beigetreten. In regelmäßigen Abständen tritt er bei der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich in Basel zusammen und nimmt v. a. Untersuchungen zur Eigenkapitalunterlegung von
Risiken und Beurteilung der Liquidität vor.
4 Vgl. Hoffmann G., Auf dem Weg zu Basel II, 1. Auflage, Frankfurt (Main) 2001, S.1
5 Def. Rating siehe Kapitel 2.
Inhaltsverzeichnis
II Abkürzungsverzeichnis
III Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
0 Vorbemerkung
1 Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung
1.1.Basel II – Einleitung und Zielsetzung
1.2.Aufbau und Anwendungsbereiche
1.3.Auswirkungen der Neuerungen
1.4.Makroökonomische Betrachtung
2 Kreditrisikomessung mittels Rating
3 Der Standardansatz
3.1 Das externe Rating
3.2 Kreditrisikomessung nach dem Standardansatz
4 Die auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansätze
4.1 Das interne Rating
4.2 Kreditrisikomessung nach den IRB-Ansätzen
4.2.1 Allgemeines zu den IRB-Ansätzen
4.2.2 Der IRB-Basisansatz
5 Beurteilung der verschiedenen Ansätze
5.1 Die Kosten-Nutzen-Analyse im Entscheidungsprozeß
5.2 Vor- und Nachteile des Standardansatzes
5.3 Vor- und Nachteile der IRB-Ansätze
6 Schlußbemerkung
IV Anhang
V Literaturverzeichnis
VI Eidesstattliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Seite
Abb. 1 Die 3 Säulen des neuen Baseler Akkords
Abb. 2 Auszug – Ratingsymbole und Aussagen
Abb. 3 Anforderungen an eine Ratingagentur
Tab.1: Risikogewichte der Forderungen an Unternehmen
0. Vorbemerkung
Das Kreditrisikomanagement gewinnt für Kreditinstitute angesichts der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung der Finanzmärkte sowie der deutlich steigenden Unternehmensinsolvenzen immer größere Bedeutung. Mit 49.600 hat die Zahl der Gesamtinsolvenzen in Deutschland im Jahr 2001 einen neuen traurigen Höchststand erreicht. Dies war gegenüber dem Jahr 2000 (41.780) ein deutlicher Anstieg um 18,7%. Im Jahr 2000 war vor allem die Entwicklung bei den Verbraucherinsolvenzen für den massiven Zugang der Insolvenzzahlen verantwortlich. Hingegen war im Jahr 2001 ein deutliches Wachstum der Unternehmensinsolvenzen um 16% zu verzeichnen.[1]
Auf Grund dieser Wirtschaftsverflechtungen sind entstehende Krisen gegenwärtig nicht mehr regional begrenzt. Es genügt also nicht mehr, sich lediglich auf nationale Richtlinien zu konzentrieren. Vielmehr erfordern die modernen Märkte zur Stabilisierung des Finanzsystems internationale Standards für sämtliche Markteilnehmer[2]. In diesem Zusammenhang sind die Entwicklung neuer Finanzinstrumente und damit verbundener Risiken sowie das verstärkte Ausweichen der Kreditinstitute auf nicht mit Eigenkapital zu unterlegende Geschäftsfelder nur einige Gründe, die zwingend zu einer Überarbeitung der bisherigen Eigenkapitalnorm Basel beigetragen haben. Im Juni 1999 stellte der BAfB[3] das 1. KP zur Neuen Eigenkapitalvereinbarung vor, dem im Januar 2001 das 2. KP folgte. Als Reaktion auf dieses komplexe Regelwerk gingen zahlreiche Änderungsvorschläge aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen ein. Zugunsten weiterer Überarbeitungen wurde die Einführung der Neuen Eigenkapitalvereinbarung um ein Jahr auf 2005 verschoben.[4]
Alle Kreditinstitute stehen im Zuge dieser neuen Vereinbarung vor der Aufgabe, sich für einen auf Rating[5] basierenden Ansatz zur Kreditrisikomessung zu entscheiden.
Die folgenreichen weltweiten Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit belegen die Anfälligkeit des herrschenden Finanzsystems. Die rasche Entwicklung der Informationstechnologie sowie die zunehmende Deregulierung und Liberalisierung des Kapitalverkehrs begünstigen die Konkurrenz international operierender Unternehmen, Finanzinstitute und Investoren. Dieser Wettbewerb bietet den Marktteilnehmern eine Vielzahl lukrativer Chancen, die jedoch in engem Zusammenhang mit folgenreichen Risiken stehen. Ziel dieser Arbeit soll es dabei sein, Aufschluss über die Kapitalvereinbarungen von Basel II zu geben, die verschiedenen Ansätze darzustellen und Faktoren aufzuzeigen, die bei dieser Auswahl ausschlaggebend sein können. Obwohl der BAfB zwischen sechs Kreditnehmergruppen[6] unterscheidet, ist nur die Betrachtung der Unternehmen als Kreditnehmer Inhalt dieser Arbeit. Ebenso wird aufgrund des begrenzten Umfanges dieser Studienarbeit auf eine detaillierte Untersuchung der Verfahren zur Kreditrisikominderung verzichtet.
1. Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung
1.1. Basel II – Einleitung und Zielsetzung
Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II- Akkords) basiert auf der Richtlinie des BafB aus dem Jahre 1988, die in über 100 Ländern weltweit in nationales Recht umgesetzt wurde[7]. Die Ziele dieser neuen Vereinbarung sind:
- „die Sicherheit und Solidität des Finanzwesens [zu] fördern... ,
- die Wettbewerbsgleichheit weiter [zu] verbessern,
- die Risiken umfassender [zu] behandeln...[und]
- Ansätze für die Ermittlung der angemessenen Eigenkapitalausstattung [zu entwickeln]“[8].
1.2. Aufbau und Anwendungsbereiche
Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt der BAfB die Drei-Säulen-Strategie.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 Die 3 Säulen des neuen Baseler Akkords[9]
Sie besteht aus den Mindesteigenkapitalanforderungen, dem Aufsichtlichen Überprüfungsverfahren und der Marktdisziplin. Die erste Säule kann man nochmals unterteilen, und zwar in die Neuregelung der Kreditrisiken und die des operationellen Risikos. Im Wesentlichen erhoffte sich der Ausschuss dabei, für die Bankenaufsicht mehr Eingriffs- und Kontrollrechte hinsichtlich des Risikosteuerungsprozesses der Banken mit dem Ziel zu erwirken, diese bei der Berechnung ihrer Mindestanforderungen intensiver zu überwachen, um bei Fehlberechnungen frühzeitig intervenieren zu können (Säule 2, Überprüfung durch die Aufsicht). Die Säule 3 (Marktdisziplin) zielt darauf ab, Kreditinstituten umfassendere Publizitätspflichten aufzuerlegen, um durch Verbesserung der Transparenz eine Stärkung der Marktdisziplin zu erzielen. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, alle drei Säulen konsequent anzuwenden, und will mit Bankenaufsichtsinstanzen aktiv zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung sämtlicher Aspekte der Eigenkapitalvereinbarung zu erreichen. Die wichtigsten Komponenten sind im Anhang 1 dargestellt.
1.3. Auswirkungen der Neuerungen
Die wesentlichsten Änderungen im Vergleich zu Basel I betreffen die differenzierteren Berechnungsmethoden für die Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken[10], die umfangreichere Anerkennung von Sicherheiten, die explizite Unterlegung von operationellen Risiken[11] sowie die Berücksichtigung der Zinsrisiken im Rahmen des Aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens. Auch den Aufsichtsbehörden wird eine größere Bedeutung zugesprochen, indem sie Vor-Ort-Prüfungen vornehmen und individuell höhere Eigenmittelunterlegungen anordnen können. Ebenso müssen Kreditinstitute umfangreiche Offenlegungspflichten erfüllen, die bei der Anwendung interner Risikomessverfahren noch weiter gefasst sind. Unverändert gegenüber Basel I bleibt hingegen die Definition und Berechnung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals, die Unterlegung der Kreditrisiken mit 8 % Eigenkapital sowie die
Behandlung der Marktrisiken[12].
Jedes Kreditinstitut muss bei der Vergabe eines Kredites einen Prozentsatz der Kreditsumme – gewichtet mit einem bestimmten Risikofaktor – mit Eigenkapital unterlegen.
Kreditsumme x Prozentsatz x Risikofaktor =EK-Unterlegung
Demnach wird nach Basel I wird der Prozentsatz bisher in Grundsatz I des Kreditwesengesetzes mit 8% bestimmt.
Zur Bemessung des Risikofaktors werden die Kreditnehmer gemäß Basel I pauschal in drei Klassen geteilt, so dass bei Öffentlichen Kreditnehmern pauschal mit 0%, bei Kreditinstituten mit 20% und bei übrigen Kreditnehmern, also auch Unternehmern, mit 100% gewichtet wird. Bei einer Kreditsumme von EUR 1 Mio. hat der Kreditgeber damit beim Öffentlichen Kreditnehmer kein, bei Kreditinstituten EUR 16.000, bei übrigen Kreditnehmern EUR 80.000 Eigenkapital zu unterlegen. Da die Bereitstellung von Eigenkapital in die Konditionsgestaltung des Kreditgebers einfließt, fallen die Finanzierungskosten für die verschiedenen Kreditnehmergruppen unterschiedlich aus.[13]
Diese Verfahren führt jedoch zu keiner weiteren Differenzierung innerhalb einer Schuldnergruppe. Daher hat sich insbesondere in der Gruppe der „übrigen Kreditnehmer“ ein mehr oder weniger einheitliches Zinsniveau gebildet, das z.B. die individuelle Bonität des Kreditnehmers nur unzureichend berücksichtigt. Kreditnehmer mit (sehr) guter Bonität in einem wachstumsstarken Marktumfeld zahlen heute also eher einen zu hohen, Kreditnehmer mit schwacher Bonität einen zu geringen Risikoaufschlag.[14].
Nach Basel II sollen zukünftig die Eigenkapitalanforderungen risikonäher gestaltet werden. Die Diskussion um die im folgenden skizzierten Vorschläge sorgt schon seit einiger Zeit für Schlagzeilen, zuletzt durch die Meldung, dass die Reform frühestens 2005 greift. Die Zeit bis dahin sollten insbesondere mittelständische Unternehmen nutzen, sich auf die „neuen Spielregeln für die Kreditvergabe“ einzustellen. Denn wer als Mittelständler von den Veränderungen profitieren will, darf nicht passiv bleiben und muss sich vor allem um eines kümmern: um sein Rating!
1.4. Makroökonomische Betrachtung
Die folgenreichen weltweiten Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit belegen die Anfälligkeit des herrschenden Finanzsystems. Die rasche Entwicklung der Informationstechnologie sowie die zunehmende Deregulierung und Liberalisierung des Kapitalverkehrs begünstigen die Konkurrenz international operierender Unternehmen, Finanzinstitute und Investoren. Dieser Wettbewerb bietet den Marktteilnehmern eine Vielzahl lukrativer Chancen, die jedoch in engem Zusammenhang mit folgenreichen Risiken stehen[15]. Die Konsequenzen für jede einzelne Volkswirtschaft sind oftmals nicht absehbar. Insbesondere der Kreditwirtschaft kommt hierbei eine bedeutende Verantwortung zu. Mittels der Geld- und Kreditschöpfung beeinflussen Banken den Geldumlauf und die Güternachfrage. Treten bei Banken Insolvenzen auf, werden Beschäftigung und Wirtschaftswachstum durch Kettenreaktionen in hohem Maße gefährdet. Besonders deutlich zeigten sich die Konsequenzen einer expansiven Kreditschöpfung im Rahmen der Asienkrise im Jahre 1997, bei der "faule" Kredite in Höhe mehrerer Billionen USD zu Tage traten, die letztlich viele Insolvenzen sowohl bei Banken als auch Unternehmen hervorriefen[16]. Der Solvenz eines Kreditinstitutes kommt somit eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Eine ausreichende, d.h. risikoangepasste Eigenkapitalausstattung der Kreditwirtschaft ist essentieller Bestandteil eines stabilen Finanzsystems, das letztlich eine sinnvolle Geldpolitik der einzelnen Zentralbanken erlaubt.
Der neue Baseler Akkord, soll den jüngsten Entwicklungen Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Im Mittelpunkt des Baseler Akkords steht die Modifizierung der bisher für international tätige Banken geltenden Eigenkapitalregeln. Die Modifizierung soll in erster Linie eine umfassendere, differenziertere und individuellere Beurteilung von Bankrisiken ermöglichen, die letztlich die Basis für das ökonomisch notwendige, d.h. den tatsächlichen Risiken entsprechende Eigenkapital bilden soll. Ziel ist es, hierdurch einen entscheidenden Beitrag zur Solidität des Finanzsystems zu leisten, ohne das derzeitige Eigenkapitalniveau in der Kreditwirtschaft zu belasten.[17]
Die umfassende Resonanz verschiedenster politischer und wirtschaftlicher Interessengruppen auf das aktuelle Konsultationspapier des Baseler Ausschusses belegt die Bedeutung, die diesem Thema beigemessen wird. Aber gerade dieser breite und öffentlich angelegte Dialog soll zu einem umfassenden und effizienten Regelwerk beitragen. Bereits jetzt zeichnen sich einschneidende Konsequenzen des Baseler Akkords für nahezu sämtliche Marktteilnehmer ab.
2. Kreditrisikomessung mittels Rating
Unter dem in der Neuen Eigenkapitalvereinbarung viel diskutierten Kreditrisiko ist die Gefahr zu verstehen, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird bzw. seine vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen kann. Die Basis für die Bestimmung des Kreditrisikos wird das Rating bilden.
„Das Rating,..., umfasst die Beurteilung von Kreditrisiken. Ratings stellen insofern Aussagen über die Fähigkeit eines Schuldners dar, finanzielle Verpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können. Es geht dabei insbesondere um die Ableitung von Wahrscheinlichkeiten über den Eintritt von Leistungs- und Zahlungsstörungen während der Kreditlaufzeit.“[18]
In dieses Analyseverfahren fließen neben quantitativen Faktoren, wie z. B. die Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur des Kreditnehmers, auch qualitative Parameter, wie die Geschäftsstruktur, Planungsqualität und Marktstellung, ein. Nach der Gewichtung dieser Größen werden die Einzelergebnisse zu einer schulnotenähnlichen Zensur bzw. zu einem Symbol zusammengefasst. Diesem Ratingergebnis, auch Ratingnotation oder nur Rating genannt, wird auf Basis von Ausfallraten der Vergangenheit eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet[19].
Von den traditionellen, meist bilanzorientierten Kreditwürdigkeitsprüfungen unterscheidet sich das Rating durch die stärkere Betonung der qualitativen Faktoren und der größeren Zukunftsbezogenheit.
„Da die Bilanzanalyse kennzahlenorientiert ist und auf historischen Zahlen basiert, lastet ihr der Ruf an, vergangenheitsorientiert zu sein. Im Gegensatz hierzu gilt es bei einem (externen) Rating , die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens zu determinieren.“[20]
Eine Möglichkeit, die Ratingarten zu unterscheiden, ist die Einteilung in das externe und interne Rating. Während das externe Rating von einer unabhängigen Agentur erstellt wird, ermitteln die Kreditinstitute das interne Rating selbst. Nachfolgend werden auf dieser Unterscheidung aufbauend die Verfahren zur Kreditrisikomessung nach Basel II dargestellt.
3.Der Standardansatz
3.1.Das externe Rating
Für Kreditinstitute, die sich für den Standardansatz[21] entscheiden, werden die Eigenkapitalanforderungen direkt von den externen Bonitätseinstufungen ihrer Kunden abhängen. Die Bedeutung externer Ratings nimmt deshalb mit der Umsetzung von Basel II deutlich zu. Wie der Name schon erkennen lässt, werden externe Ratings von qualifizierten Mitarbeitern unabhängiger Ratingagenturen erstellt. Die weltweit bekanntesten sind Standard & Poor’s, Moody’s, sowie Fitch. Diese amerikanischen Agenturen existieren schon seit über 100 Jahren und analysieren v. a. Großunternehmen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2 Auszug – Ratingsymbole und Aussagen[22]
(Vollständige Darstellung im Anhang2)
Eine Darstellung der Kosten für ein Rating befindet sich im Anhang 3
In Deutschland entstanden hingegen erst Ende der neunziger Jahre Ratingagenturen. Sie haben sich v. a. auf die Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Deren Ratingkosten liegen somit erheblich unter denen der amerikanischen Agenturen Während die amerikanischen Agenturen überwiegend Emissionsratings[23] vornehmen, richten die deutschen Agenturen ihre Analyse an der Kreditfähigkeit des Schuldners im Sinne des Unternehmensratings aus.[24]
[...]
[1] Vgl. Unternehmensinsolvenzen,[ www.creditreform.de/insolvenzen.htm/]
[2] Vgl. Munsch, Michael: Rating, 2. Auflage, Bonn 2001, S.7-9
[3] Der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht wurde von den Zentralbankpräsidenten der zehn wichtigsten Industriestaaten (sogenannte Zehnergruppe) im Jahre 1975 ins Leben gerufen. Später sind Vertreter aus Spanien und Luxemburg beigetreten. In regelmäßigen Abständen tritt er bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel zusammen und nimmt v. a. Untersuchungen zur Eigenkapitalunterlegung von Risiken und Beurteilung der Liquidität vor.
[4] Vgl. Hoffmann G., Auf dem Weg zu Basel II, 1. Auflage, Frankfurt (Main) 2001, S.1
[5] Def. Rating siehe Kapitel 2.
[6] Unternehmen, Banken, Staaten, Privatkunden, Projektfinanzierung, Anteile an Unternehmen
[7] Vgl. Hoffmann G., Auf dem Weg zu Basel II, 1. Auflage, Frankfurt (Main) 2001, S.7
[8] BAfB (d), 2001, Abs. 29
[9] Hoffmann G., Auf dem Weg zu Basel II, 1. Auflage, Frankfurt (Main) 2001, S.9
[10] Def.: Kreditrisiko siehe Kapitel 2.
[11] Def.: Operationelle Risiken sind Risiken direkter oder indirekter Verluste infolge unzulänglicher oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter und Systeme oder infolge von bankexternen Ereignissen.
[12] Vgl. Hoffmann G., Auf dem Weg zu Basel II, 1. Auflage, Frankfurt (Main) 2001, S.9-11
[13] Vgl. Basel II- Bonitätsring für Mittelständler, [www.struwe-beratung.de]
[14] Vgl. Hoffmann G., Auf dem Weg zu Basel II, 1. Auflage, Frankfurt (Main) 2001, S.10
[15] Vgl. Hoffmann G., Auf dem Weg zu Basel II, 1. Auflage, Frankfurt (Main) 2001, S.12
[16] Internetrecherche
[17] Vgl. Munsch, Michael: Rating, 2. Auflage, Bonn 2001, S.9-10
[18] Munsch, Michael: Rating, 2. Auflage, Bonn 2001, S.11
[19] Vgl.Munsch, Michael: Rating, 2. Auflage, Bonn 2001, S.15-16
[20] Gleißner/Füser:Leitfaden Rating, Vahlen 2002, S12
[21] Erläuterungen zum Standardansatz siehe Kapitel 3.2.
[22] Munsch, Michael: Rating, 2. Auflage, Bonn 2001, S.15
[23] Def.: Beim Emissionsrating werden neben der Kreditfähigkeit des Unternehmens im Gegensatz
zum Unternehmensrating auch die Merkmale des jeweiligen Wertpapieres berücksichtigt.
[24] Vgl. Munsch, M. Dr./Weiß, B. Dr., 2001, S. 22.
- Quote paper
- Tim Vollborth (Author), 2003, Rating / Basel 2, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14952
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