Innerhalb der Europäischen Union leben circa 175 Nationalitäten, was eine ungemein große sprachliche und kulturelle Vielfalt bedingt. Die EU reagiert darauf mit der Forderung nach M+2 als Beitrag zum interkulturellen Dialog, zum sozialen Zusammenhalt, zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu umfangreichen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bürger der EU. (vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung)
Durch den dadurch wachsenden Bedarf an Fremdsprachen werden diese zu elementaren Kulturtechniken und die individuelle Mehrsprachigkeit wird zur zentralen Aufgabe für Ausbildung, Beschäftigung, kulturellen Austausch und die per- sönliche Entfaltung des Einzelnen. (vgl. Zydatiß 2000, S. 152 ff.)
Bedingt durch den Globalisierungsprozess und anwachsende Migrationsströme entstehen internationale Kooperationen und der Arbeitsmarkt wird räumlich entgrenzt. Sprachenkenntnisse und das Verständnis für fremde Kulturen werden da- mit zu unerlässlichen Kompetenzen. (vgl. Schiersmann 2008, S. 19 f.)
Weiterhin werden durch die demografische Entwicklung und sich verändernde Familienstrukturen vorhandene Humanressourcen knapp. Das heißt, dass vorhandene Ressourcen effektiver genutzt werden müssen. Damit wird Bildung die Voraussetzung für Beschäftigung und somit auch für den Wohlstand der EU. (vgl. Mattern/Münk 2008, S.19 ff.)
Die Bundesregierung sieht die kulturelle und sprachliche Vielfalt als selbstverständlichen Teil der deutschen Schule an. Eine Erziehung zu Mehrsprachigkeit sollte deshalb der Auftrag an die deutsche Schule sein. Europaschulen können für die Erfüllung dieser Aufgabe gute Hinweise geben. (vgl. Mehrsprachigkeit an deutschen Schulen 2001, S. 38 ff.)
Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit der Forderung nach Mehrsprachigkeit im europäischen Rahmen und versucht zu zeigen, dass die Europaschulen eine geeignete Möglichkeit sind, diese Forderung zu erfüllen.
Dazu werden zunächst die zentralen Begriffe Mehrsprachigkeit und Europaschule erläutert. Daran anschließend erfolgt die Herleitung der forschungsleitenden Fragestellung. Informationen über die SESB, der Europaschule zugrunde liegende Sprachlernkonzepte, den Unterricht sowie über außerunterrichtliche Programme werden gegeben. Im Anschluss daran werden einige kritische Punkte der Europa- schule benannt. Zum Schluss werden die Forschungsfrage beantwortet und eine Zusammenfassung der Arbeit gegeben.
Gliederung
1. Einleitung
2. Definition der zentralen Begriffe
2.1 Definition Europaschule
2.2 Definition Mehrsprachigkeit
3. Herleitung der Forschungsfrage
4. SESB als Beispiel in Berlin
4.1 Konzepte
4.2 Unterricht und Lehrer
4.3 Außerunterrichtliche Programme
4.4 Kritik
5. Beantwortung der Forschungsfrage
6. Zusammenfassung und Ausblick
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Innerhalb der Europäischen Union leben circa 175 Nationalitäten, was eine unge- mein große sprachliche und kulturelle Vielfalt bedingt. Die EU reagiert darauf mit der Forderung nach M+2 als Beitrag zum interkulturellen Dialog, zum sozialen Zusammenhalt, zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu umfangreichen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bürger der EU. (vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung)
Durch den dadurch wachsenden Bedarf an Fremdsprachen werden diese zu ele- mentaren Kulturtechniken und die individuelle Mehrsprachigkeit wird zur zentra- len Aufgabe für Ausbildung, Beschäftigung, kulturellen Austausch und die per- sönliche Entfaltung des Einzelnen. (vgl. Zydatiß 2000, S. 152 ff.)
Bedingt durch den Globalisierungsprozess und anwachsende Migrationsströme entstehen internationale Kooperationen und der Arbeitsmarkt wird räumlich ent- grenzt. Sprachenkenntnisse und das Verständnis für fremde Kulturen werden da- mit zu unerlässlichen Kompetenzen. (vgl. Schiersmann 2008, S. 19 f.)
Weiterhin werden durch die demografische Entwicklung und sich verändernde Familienstrukturen vorhandene Humanressourcen knapp. Das heißt, dass vorhan- dene Ressourcen effektiver genutzt werden müssen. Damit wird Bildung die Voraussetzung für Beschäftigung und somit auch für den Wohlstand der EU. (vgl. Mattern/Münk 2008, S.19 ff.)
Die Bundesregierung sieht die kulturelle und sprachliche Vielfalt als selbstver- ständlichen Teil der deutschen Schule an. Eine Erziehung zu Mehrsprachigkeit sollte deshalb der Auftrag an die deutsche Schule sein. Europaschulen können für die Erfüllung dieser Aufgabe gute Hinweise geben. (vgl. Mehrsprachigkeit an deutschen Schulen 2001, S. 38 ff.)
Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit der Forderung nach Mehrsprachigkeit im europäischen Rahmen und versucht zu zeigen, dass die Europaschulen eine geeig- nete Möglichkeit sind, diese Forderung zu erfüllen.
Dazu werden zunächst die zentralen Begriffe Mehrsprachigkeit und Europaschule erläutert. Daran anschließend erfolgt die Herleitung der forschungsleitenden Fra- gestellung. Informationen über die SESB, der Europaschule zugrundeliegende Sprachlernkonzepte, den Unterricht sowie über außerunterrichtliche Programme werden gegeben. Im Anschluss daran werden einige kritische Punkte der Europa- schule benannt. Zum Schluss werden die Forschungsfrage beantwortet und eine Zusammenfassung der Arbeit gegeben.
2. Definition der zentralen Begriffe
2.1 Definition Europaschule
Die deutsche Gesellschaft sieht sich in der Situation einer zunehmenden interna- tionalen Wanderungsverflechtung. Die Europaschulen sind die institutionelle Re- aktion auf die Anwesenheit von Menschen aus anderen Staaten. Man unterschei- det dabei echte und unechte Europaschulen.
Die echte Europaschule, auch Europäische Schule genannt, gibt es für die Kinder der Bediensteten von europäischen Institutionen. Es ist ein hohes Schulgeld zu bezahlen. Sie ist in Sprachabteilungen organisiert und der Unterricht erfolgt in der entsprechenden Sprache. Ab der dritten Jahrgangsstufe beginnt der Unterricht in einer Ergänzungssprache, die in der Oberstufe als zweite Unterrichtssprache be- nutzt wird. Diese Schule ist durch europäische Regelungen bestimmt und führt zum europäischen Abitur. (vgl. Hansen/Wenning 2005, S.113 ff.)
Die unechte Europaschule, die Gegenstand dieser Arbeit sein wird, ist eine regulä- re Schule mit bestimmten Projekten und Maßnahmen sowie mit einem besonderen Schulprofil. Darunter fallen bilinguale Klassen, internationale Beziehungen zu Schulen in anderen Staaten, die Teilnahme an multinationalen Projekten sowie die Ausrichtung der Lehrpläne an der europäischen Dimension. Die Europaschule steht unter der Schulaufsicht des jeweiligen Bundeslandes und die Unterrichtsge- staltung ist an den geltenden Rahmenlehrplänen orientiert. Das Stundenvolumen ist im Gegensatz zu Regelschulen erhöht und die Anzahl der Schüler pro Klasse geringer. (vgl. Hansen/Wenning 2005, S.113 ff.)
Schon 1987 hat die KMK in einer Empfehlung zur Europabildung in der Schule die Einführung der Europaschule empfohlen. (Beschluss der KMK vom 08.06.1978, S.10) Anfang der 90er Jahre wurde sie dann von mehreren Bundes- ländern eingeführt (in Berlin als Schulversuch Staatliche Europaschule Berlin, kurz SESB). Ziel ist die Entwicklung interkultureller Kompetenz durch soziales Lernen und Sprachenvielfalt.
Das Potsdamer Papier zur Zukunft der Europaschulen in Deutschland sieht die Europaschule als geeigneten Lernort für das zentrale Bildungsziel der Integration der Lernenden in die Gesellschaft und in die Gemeinschaft Europas. (vgl. Potsdamer Papier zur Zukunft der Europaschulen in Deutschland 2008)
Für die Erreichung dieses Ziels ist Mehrsprachigkeit eine unabdingbare Voraus- setzung. Der Terminus wird im Folgenden näher erläutert.
2.2 Definition Mehrsprachigkeit
Früher war die Einsprachigkeit das Ziel der Gesellschafts- und Bildungspolitik, da sprachliche Vielfalt als Kommunikationshindernis galt. Heute muss sich die mul- tikulturell zusammengesetzte Schule mit ihrem Fremdsprachenangebot auf die aus der Internationalisierung erwachsenden Anforderungen einstellen. (vgl. Hansen 2007, S. 90) Einsprachigkeit ist heute angesichts der für Wirtschaft und Arbeits- markt geforderten Sprachkenntnisse ein Defizit. (vgl. Wenning 2005, S. 145 f.)
Mehrsprachigkeit wird definiert als die individuelle sprachliche Kompetenz in mehr als einer Sprache und als Geltung oder verbreitete Anwendung mehrerer Sprachen in einer Gesellschaft. Durch diese Koexistenz verschiedener Sprachge- meinschaften in einem geografischen Raum ist Mehrsprachigkeit heute ein Kenn- zeichen der sprachlichen Sozialisation aller Kinder. (vgl. Gogolin 2009, S. 4 f.)
Die Bildungskommission NRW hat 1995 eine Schulpolitik für Mehrsprachigkeit mit der Forderung nach kommunikativem Fremdsprachenlernen, das Mehrspra- chigkeit fördert, formuliert. Diese beinhaltet einen frühen Beginn des Fremdspra- chenlernens, den Einsatz von Muttersprachlern als Lehrkräfte, ein erweitertes Sprachenangebot und die Förderung von Auslandsaufenthalten.
Viele Kritiker entgegnen dem mit der Befürchtung, dass Bilingualität beziehungs- weise Mehrsprachigkeit die Sprachaneignung gefährde, doch in verschiedenen Modellversuchen wurde gezeigt, dass der Unterricht so organisiert werden kann, dass die Kinder in eine Zweisprachigkeit hineinwachsen und einen normalen Schulerfolg erreichen (vgl. Wenning 2005 zitiert nach Jacoby 1994, S. 212).
Nachdem an dieser Stelle die zentralen Begriffe erläutert wurden, soll die for- schungsleitende Fragestellung mit ihren zugrundeliegenden Argumenten einge- führt werden.
3. Herleitung der Forschungsfrage
Innerhalb der Europäischen Union leben mindestens 175 Nationalitäten. Die daraus resultierende sprachliche Vielfalt kann eine mögliche Kommunikations- barriere sein und damit die Wirtschaft der EU behindern. Daher sind die Ziele der EU: Mehrsprachigkeit der Bürger, Zugang zu Kultur, Integration der Bürger in die EU sowie größere Beschäftigungsmöglichkeiten. Das zentrale Instrument zur Er- reichung dieser Ziele ist das Barcelona- Ziel M+2. (vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung)
Bildung und Wissen spielen eine wichtige Rolle für sozioökonomische, demogra- fische, ökologische und technologische Herausforderungen, also auch zur Erfül- lung der Lissabon-Strategie. Der Europäische Rat hat dazu 2002 in Barcelona das Arbeitsprogramm „ Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ eingerichtet. Dabei erhielt unter anderem die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse Priorität. (vgl. Schlussfolgerungen des Rates vom 12.Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung)
Am 15. und 16. März 2002 hat der Europäische Rat in Barcelona seine Schluss- folgerungen vorgestellt. Zentrales Ziel soll die Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen vom jüngsten Kindesalter an sein (M+2), wobei auch die europä- ische Dimension im Unterricht gefördert werden soll. (vgl. Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat (Barcelona) 15. und 16. März 2002) Da besonders die Außenbeziehungen der EU wichtig sind, sollen auch Nicht-EU-Sprachen ge- fördert werden. (vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemein- same Verpflichtung) Das Barcelona-Ziel gilt als Voraussetzung, berufliche und persönliche Möglichkeiten im Binnenmarkt ohne Grenzen zu nutzen. Das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa sowie die Verständigung der europäischen Bürger untereinander werden gestärkt. (vgl. Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung Lehren und Lernen. Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft) In der Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit wird gefordert, die Sprachenkenntnisse zu verbessern, bis alle Bürger der EU ihre Muttersprache und zwei weitere Sprachen beherrschen (M+2). Die Ziele dieser Strategie sind die Förderung der Sprachenvielfalt, die Förderung einer multilingualen Wirtschaft und der Zugang der Bürger zu Informationen der EU in ihrer eigenen Sprache. Die Vorteile von M+2 können sich allerdings nur einstellen, wenn die Lehrkräfte für den Sprachun- terricht für kleine Kinder ausgebildet sind, die Klassen klein genug sind, geeigne- tes Lehrmaterial zu Verfügung steht und genug Zeit für Sprachen im Lehrplan vorgesehen ist. Diese Bedingungen sind in den Europaschulen realisiert. (vgl. Mitteilung der Kommission vom 22. November 2005 - Eine neue Rahmenstrate- gie für Mehrsprachigkeit)
Die EU sieht Mehrsprachigkeit als Wettbewerbsvorteil, da sie ein Kommunika- tionsinstrument für die Wirtschaft ist und bessere Aussichten auf einen guten Ar- beitsplatz verspricht.( vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung) Für einen gut funktionierenden Binnenmarkt braucht die EU mobile Arbeitskräfte. Dazu ist die individuelle Mehrsprachigkeit der Bür- ger eine unabdingbare Voraussetzung. Sie ermöglicht somit Wachstum und Be- schäftigung sowie die Öffnung gegenüber anderen Kulturen. Weiterhin fördert Mehrsprachigkeit den interkulturellen Dialog, gegenseitigen Respekt sowie den sozialen Zusammenhalt. Ohne Mehrsprachigkeit kann die EU also nicht funktio- nieren.
Die EU macht Vorschläge für zentrale Aktionen zur Erreichung der angestrebten Ziele: früher Fremdsprachenerwerb, bilinguale Erziehung, die Umsetzung von CLIL und der Einsatz von Muttersprachlern als Lehrkräfte. (vgl. Mitteilung der Kommission vom 22.11.2005 - Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit)
Mehrsprachigkeit stellt zusammengefasst eine persönliche und kulturelle Berei- cherung dar, fördert Mobilität und Integration, ermöglicht ökonomisches Wachs- tum und Wettbewerbsfähigkeit.
Es wurde schon kurz angemerkt, dass viele der förderlichen Bedingungen zur Er-reichung von Mehrsprachigkeit in der Europaschule erfüllt zu sein scheinen. Da-raus ergibt sich nun die forschungsleitende Fragestellung: Erfüllt die Europaschu- le die europäische Forderung nach Mehrsprachigkeit? Um diese Frage zu beantworten, wird nun die SESB, als Beispiel für Europaschulen in Berlin, vorge- stellt.
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- Arbeit zitieren
- Christin R. Müller (Autor:in), 2009, Die Staatliche Europaschule Berlin als Beispiel für den Umgang mit und Erziehung zu Mehrsprachigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148864
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