Jeder Existenzgründer stellt sich am Anfang des Gründungsstadiums die Frage nach der Rechtsform der zukünftigen Unternehmung. Die Wahl der Rechtsform kann die Entwicklung der Unternehmung erheblich beeinflussen. Die Geschäftspartner – sei es der Lieferant oder die Geschäftsbank – achten besonders bei Warenlieferungen oder Kreditvergaben darauf, da je nach Wahl der Gesellschaftsform die Haftung auf einen bestimmten Betrag beschränkt sein kann. Eine von diesen Gesellschaftsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Planung des Gründungsvorgangs sollte gründlich durchdacht werden, da ansonsten bereits während der Gründung schwerwiegende Fehler auftreten können, die gravierende Folgen nach sich ziehen. Um dies von vorneherein zu vermeiden, sollte jeder Gründer sich über die Gründungsvoraussetzungen und den Gründungsvorgang der GmbH ausführlich informieren. Unerlässlich sind auch die Kenntnisse über die Rechte, Pflichten und insbesondere die Haftung der Beteiligten in der Gründungsphase.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vorgründungsgesellschaft
3 Gesellschaftsvertrag
3.1 Obligatorischer Inhalt
3.2 Fakultativer Inhalt
3.3 Musterprotokoll als Alternative zum Gesellschaftsvertrag
4 Vorgesellschaft
4.1 Geschäftsführer und dessen Haftung
4.2 Haftung der Gesellschafter
5 Eintragung der GmbH
6 Unternehmergesellschaft und deren Besonderheiten
7 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Phasen der GmbH-Gründung
Abbildung 2: Mindestinhalt eines Gesellschaftsvertrages gem. § 3 GmbHG
Abbildung 3: Haftungsbeteiligte in einer Vorgesellschaft
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Jeder Existenzgründer stellt sich am Anfang des Gründungsstadiums die Frage nach der Rechtsform der zukünftigen Unternehmung. Die Wahl der Rechtsform kann die Entwicklung der Unternehmung erheblich beeinflussen. Die Geschäftspartner - sei es der Lieferant oder die Geschäftsbank - achten besonders bei Warenlieferungen oder Kreditvergaben darauf, da je nach Wahl der Gesellschaftsform die Haftung auf einen bestimmten Betrag beschränkt sein kann. Eine von diesen Gesellschaftsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Planung des Gründungsvorgangs sollte gründlich durchdacht werden, da ansonsten bereits während der Gründung schwerwiegende Fehler auftreten können, die gravierende Folgen nach sich ziehen. Um dies von vorneherein zu vermeiden, sollte jeder Gründer sich über die Gründungsvoraussetzungen und den Gründungsvorgang der GmbH ausführlich informieren. Unerlässlich sind auch die Kenntnisse über die Rechte, Pflichten und insbesondere die Haftung der Beteiligten in der Gründungsphase.
Die Gründung der GmbH kann gem. § 1 GmbHG durch einen oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen vorgenommen werden und vollzieht sich in drei verschiedenen Phasen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Phasen der GmbH-Gründung
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Führich (2006), S. 401)
Zuerst einigen sich die Gründer, eine GmbH zu gründen. Danach erfolgt die Gestaltung des Gesellschaftervertrages, der später notariell beurkundet wird. Nach- dem der Geschäftsführer bestellt und das Stammkapital eingezahlt wurde, erfolgt die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister. Mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist die Gründung der GmbH abgeschlossen. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Gründungsstadien sowie der Gesellschaftsvertrag ausführlich dargestellt. Darüber hinaus wird insbesondere auf die Haftungsverhältnisse der Beteiligten in der Gründungsphase eingegangen[1].
2 Vorgründungsgesellschaft
Die Vorgründungsgesellschaft ist die erste Gründungsstufe bzw. -phase auf dem Wege zu einer GmbH und entsteht mit der Einigung der Gründungsmitglieder der Gesellschaft (Gesellschafter) eine GmbH zu gründen. Der i. d. R. alleinige Zweck dieser Vorgründungsgesellschaft ist die Gründung einer GmbH. Während dieser Stufe schließen sich die Gründer zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen und entwickeln geschäftliche Aktivitäten. Sie besprechen z. B. die Einzelheiten des Gesellschaftervertrages und/oder führen Gespräche mit den potenziellen Geschäftspartnern (Lieferanten, Kunden oder Banken)[2].
Man kann zwischen zwei Formen der Vorgründungsgesellschaft unterscheiden: die Vorgründungsgesellschaft im engeren und weiteren Sinne. Der Unterschied zwischen den beiden Formen liegt darin, dass die Gesellschafter der ersten Form einen Vorvertrag gem. § 2 GmbHG abschließen und sich somit zum späteren Abschluss eines GmbH-Gesellschaftsvertrages verpflichten. Bei der Vorgründungsgesellschaft im weiteren Sinne erfolgt der Abschuss des Vorvertrages nicht. Der Austritt eines Gesellschafters ist ohne Weiteres möglich, da kein wirksamer Vorvertrag besteht. Hierbei können schon erste Schwierigkeiten auftreten. Es kann passieren, dass einer der Gesellschafter während dieser Gründungsphase aus der Gesellschaft austritt und dabei das gesamte Vorhaben gefährdet, weil z. B. sein Wissen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft unentbehrlich ist oder ohne seinen Anteil kein Mindeststammkapital erbracht werden kann.
[...]
[1] Vgl. Wälzholz in Tillmann u. a. (2009), Rz. 117.
[2] Vgl. Waldner / Wölfel (2009), S. 78.
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