Das wohl am meist umstrittene Problem unserer Sportpolitik ist und bleibt das Thema „Doping“. Neueste Anschuldigungen gegenüber Bjarne Riis, ehemaliger Telekomfahrer und Tour de France Sieger 1996, belegen das Doping Gesprächs- und Diskussionspunkt Nummer eins ist. Bjarne Riis wird des EPO-Dopings beschuldigt, mit dem er, nach Angaben des damaligen Masseurs Joseph D’Hont, bei seinem Sieg 1996 „randvoll gepumpt“ gewesen sein muss (vgl. Hungermann, 2007, #bjarne_riis). Gerade im Radrennsport ist die Dopingdiskussion ein ständiger Begleiter, da in kaum einer anderen Sportart so viele berühmte Dopingfälle aufgedeckt wurden, wie hier. Man denkt dabei an Jan Ullrich, Tour de France Sieger 1997, der im Februar dieses Jahres seine Karriere beendet hat, oder Marco Pantani, Sieger der Tour 1998, der 2004 „unglücklich“ verstarb. Als ein weiteres und sehr aktuelles Beispiel wäre noch Floyd Landis zu nennen, Tour Sieger 2006, dessen A-Probe positiv auf Testosteron ausfiel und dessen Verhandlungen um eine Sperre und die Aberkennung des Toursieges noch laufen. Aber nicht nur der Radrennsport ist davon betroffen, sondern fast alle anderen Sportarten auch. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die World Anti-Doping Agency jedes Jahr eine neue, bzw. erweiterte Verbotsliste veröffentlicht, die sich von Jahr zu Jahr um weitere Dopingsubstanzen, -wirkstoffe und -methoden vergrößert. Meine Arbeit soll deshalb nach dem neuesten Stand, der 2007 erschienen Verbotsliste, die Substanzklassen und ihre Wirkungen aufführen und verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis
2 Einleitung
3 Dopingdefinition
4 Verbotene Wirkstoffgruppen
4.1 Anabole Wirkstoffe
4.2 Peptidhormone
4.2.1 Erythropoietin (EPO)
4.2.2 Wachstumshormon
4.3 Beta - 2 - Agonisten
4.4 Diuretika
5 Im Wettkampf verbotene Wirkstoffgruppen
5.1 Stimulantien
5.2 Narkotika
5.3 Cannabinoide
5.4 Glukokortikoide
6 Bei bestimmenden Sportarten verbotene Wirkstoffe
6.1 Alkohol
6.2 Beta-Blocker
7 Dopingbilanz 2006
8 Literaturverzeichnis
9 Zum Nachschlagen
Anlagen (2)
Anlage 1: Abbildungsverzeichnis
2 Einleitung
Das wohl am meist umstrittene Problem unserer Sportpolitik ist und bleibt das Thema „Doping“. Neueste Anschuldigungen gegenüber Bjarne Riis, ehemaliger Telekomfahrer und Tour de France Sieger 1996, belegen das Doping Gesprächs- und Diskussionspunkt Nummer eins ist. Bjarne Riis wird des EPO-Dopings beschuldigt, mit dem er, nach Angaben des damaligen Masseurs Joseph D’Hont, bei seinem Sieg 1996 „randvoll gepumpt“ gewesen sein muss (vgl. Hungermann, 2007, #bjarne_riis). Gerade im Radrennsport ist die Dopingdiskussion ein ständiger Begleiter, da in kaum einer anderen Sportart so viele berühmte Dopingfälle aufgedeckt wurden, wie hier. Man denkt dabei an Jan Ullrich, Tour de France Sieger 1997, der im Februar dieses Jahres seine Karriere beendet hat, oder Marco Pantani, Sieger der Tour 1998, der 2004 „unglücklich“ verstarb. Als ein weiteres und sehr aktuelles Beispiel wäre noch Floyd Landis zu nennen, Tour Sieger 2006, dessen A-Probe positiv auf Testosteron ausfiel und dessen Verhandlungen um eine Sperre und die Aberkennung des Toursieges noch laufen. Aber nicht nur der Radrennsport ist davon betroffen, sondern fast alle anderen Sportarten auch. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die World Anti-Doping Agency jedes Jahr eine neue, bzw. erweiterte Verbotsliste veröffentlicht, die sich von Jahr zu Jahr um weitere Dopingsubstanzen, -wirkstoffe und -methoden vergrößert. Meine Arbeit soll deshalb nach dem neuesten Stand, der 2007 erschienen Verbotsliste, die Substanzklassen und ihre Wirkungen aufführen und verdeutlichen.
3 Dopingdefinition
Bis Ende 2003 galt als Dopingdefinition die Regel des IOC (International Olympic Committee), übernommen aus der Informationsbroschüre des Bundesamtes für Sport (2003, S.09):
- „Doping widerspricht den fundamentalen Prinzipien des Olympischen Sports und der medizinischen Ethik. “
- „Doping ist verboten.“
- „Doping ist die Verwendung von Hilfsmitteln in Form von Substanzen oder Methoden, welche potentiell gesundheitsschädigend sind und/oder die körperliche Leistungsfähigkeit steigern können. Doping ist aber auch das Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper einer Sportlerin, eines Sportlers oder die Bestätigung deren Verwendung oder der Verwendung einer verbotenen Methode gemäss folgender Liste.“
Seit dem 1.1.2004 gilt die Doping-Definition der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), womit das bisherige Reglement des IOC erweitert wurde. Die verschiedenen Abschnitte der Definition sind im Artikel 1 und 2 des World Anti-Doping Codes der WADA zusammen gefasst (2004, S.10-13):
„Artikel 1: Definition des Begriffes Doping
Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgenden in Artikel 2.1 bis 2.8 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen.
Artikel 2: Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen
Als Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen gelten:
2.1 Das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben eines Athleten.[...].
2.2 Die Anwendung oder der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirk-stoffes oder einer verbotenen Methode.[...].
2.3 Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich einer angekündigten Probennahme zu unterziehen, die gemäß anwendbaren Anti- Doping-Bestimmungen zulässig ist, oder ein anderweitiger Versuch, sich der Probenahme zu entziehen.
2.4 Der Verstoß gegen anwendbare Vorschriften über die Verfügbarkeit des Athleten für Trainingskontrollen, einschließlich versäumter Kontrollen und dem Versäumnis, die erforderlichen Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit zu machen.
2.5 Unzulässige Einflussnahme oder versucht unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontrollverfahrens.
2.6 Besitz verbotener Wirkstoffe oder verbotener Methoden.[...].
2.7 Das Handeln mit Verbotenen Wirkstoffen oder Verbotenen Methode
2.8 Die Verabreichung oder die versuchte Verabreichung von Verbotenen Wirkstoffen oder Verbotenen Methoden bei Athleten oder die Beihilfe, Unterstützung, Anleitung, Anstiftung, Verschleierung oder sonstige Tatbeteiligung bei einem Verstoß oder einen versuchten Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen.“
4 Verbotene Wirkstoffgruppen
Die Idee, dass man durch Einnahmen verschiedener Substanzen oder Wirkstoffe seine Leistung steigern kann, sei es bei der Arbeit oder bei der Sexualität, ist so alt wie die Menschheit selbst. Man denkt dabei an Kräuter oder andere natürliche Substanzen, die helfen oder zum Teil aphrodisierend wirken. Größtenteils war dies, bis zu dem Zeitpunkt, wo die unnatürliche Leistungssteigerung in den Bereich des Sportes vorgedrungen ist, alles harmlos und verträglich für den Menschen. Der Sport führte jedoch die Menschen in den Grenzbereich ihrer Leistungsfähigkeit, und ab da wurde die Sache gefährlich.
1886, als Doping noch kein Begriff war, verstarb der britische Radrennfahrer Tom Linton als erster „Doping-Toter“ bei der Tour de France an einer Überdosis Koffein. Zwanzig Jahre später gab man sogar öffentlich zu, dass Drogen von großem Nutzen sein können. 1920 wurde dann zum ersten Mal ein Verbot von leistungssteigernden Mitteln gefordert. Jedoch erst 40 Jahre später, 1967, wurde von der IOC ein allgemein gültiges Dopingverbot eingeführt, nach dem zuvor eine Reihe von Radsportlern nach der Einnahme von Drogen-Cocktails gestorben waren. Verboten wurden zunächst Substanzen aus der Gruppe der Stimulantien und der Narkotika, 1974 kamen dann noch anabol androgene Steroidhormone dazu und 1988 folgten die Betablocker. Seitdem werden fast jährlich neue Dopingverbotslisten herausgebracht, die sich immer weiter um neue Wirkstoffe und pharmakologische Produkte vergrößern (Krauß, 2000).
Im Hauptteil meiner Arbeit möchte ich deshalb die verbotenen Substanzklassen aufzeigen und ihre leistungssteigernde Wirkung verdeutlichen.
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