Um sich mit systematischer Diskriminierung bei der Polizei zu befassen, ist es wichtig, vorher die Definition zu benennen. Eine mögliche Definition von Diskriminierung beziehungsweise diskriminierendem Verhalten, die sich an der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes orientiert, ist folgende: Diskriminierende, also die Verursachenden der Handlung, teilen Personen in Gruppen auf. Diese Einteilung kann auf Grundlage verschiedener Kriterien erfolgen. Den Gruppen werden dann spezifische Eigenschaften zugeordnet; das können auch Entwicklungsstufen sein. Aufgrund dessen werden Menschen, die diesen Gruppen zugeordnet werden (auch wenn sie nicht wirklich ein Mitglied dieser Gruppe sein müssen), dann benachteiligt behandelt; diese Benachteiligung muss jedoch nicht direkt erfolgen, sondern kann laut Definition der Antidiskriminierungsstelle auch ein Gruppenmitglied bevorzugen, wodurch das Mitglied einer anderen Gruppe dadurch dann benachteiligt wird. Auch wenn sich das zuerst nach einer aktiven Handlung anhört, passiert das meist doch unbewusst. Systematische Diskriminierung existiert dann, wenn kein Einzelfall vorliegt, sondern – ganz im Gegenteil – die Diskriminierung durchgängig und wiederholend auftritt. An diesem Definitionsversuch wird sich anschließend orientiert.
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2023, Systematische Diskriminierung bei der niedersächsischen Polizei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1472256
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