In dieser Arbeit wird der Zusammenhang der langen LDP-Hegeminie mit dem Wahlsystem analysiert und untersucht, ob durch die Änderungen ein Schlag gegen diese Hegemonie gelungen ist bzw. zu erwarten ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Wahlsysteme
1.2 Technische Ausgestaltung von Wahlsystemen
2. Die Reform
2.1 Warum war eine Reform notwendig?
2.2 Veränderungen
3. Greifen die Reformen?
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
6. Eigenständigkeitserklärung
1. Einleitung
In der nun folgenden Arbeit werde ich mich der Wahlsystemreform in Japan im Jahre 1994 zuwenden. Eine besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf das Parteiensystem gerichtet. Im Ersten Kapitel dieser Arbeit steht der Begriff „Wahlsysteme“ im Mittelpunkt. Zu Beginn wird der Begriff an sich definiert, um anschließend die verschiedenen Typen von Wahlsystemen und deren technischen Ausgestaltung näher zu beleuchten. Nachdem die Begriffe geklärt sind, wende ich mich der Wahlsystemreform zu. Als erstes werde ich einige Gründe aufzählen, die dazu beigetragen haben, dass das Wahlsystem reformiert wurde. Im Zuge dessen, werde ich vier Kernpunkte darstellen an Hand derer ich im weiteren Verlauf der Arbeit die Veränderungen und die Auswirkungen der Veränderungen darlegen möchte. Diese sollen als „roter Faden“ dienen. Im Anschluss an die Gründe der Reform, werde ich die Veränderungen darstellen, die sich durch die Reform ergeben haben. Zum Schluss werde ich dann anhand der Unterhauswahlen der Jahre 1996 bis 2005 zeigen, ob sich die Veränderungen im Wahlsystem auch auf die Wahlergebnisse und somit auf das Parteiensystem niederschlagen. Abschließend werde ich zu einem eigenständigen Urteil gelangen und einen Ausblick aus meiner Sicht auf die Zukunft des japanischen Parteiensystems geben.
1.1 Wahlsysteme
Beginnen wir nun mit der Frage, was man sich eigentlich unter dem Begriff „Wahlsystem“ vorstellen kann. Dieter Nohlen definiert den Begriff im engeren Sinne. Er sagt, ein Wahlsystem sei ein „Modus, nach welchem die Wähler ihrer Partei- und/oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken und diese in Mandate übertragen werden.“[1] Der Gesetzgeber steht zunächst vor ein Paar wichtigen Entscheidungen. Zuerst muss er sich entscheiden, ob er das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilt, oder ob er alle Mandate in einem großen Wahlkreis vergibt, der dann das gesamte Wahlgebiet umfasst. Die andere wichtige Entscheidung betrifft Die Auswahl des Wahlsystems.[2] Es gibt zwei verschiedene Arten von Wahlsystemen. Auf der einen Seite gibt es das System der Mehrheitswahl und das System der Verhältniswahl auf der anderen Seite. Die Systeme können unterschiedlich ausgestaltet, oder gar vermischt werden.
1.2 Technische Ausgestaltung von Wahlsystemen
Um Wahlsysteme konkret einzuordnen, ist die Unterscheidung zweier Prinzipien von größter Bedeutung. Zum einen, das Prinzip der Repräsentation, welches sich über das gesamte Wahlgebiet erstreckt, und zum anderen das Verteilungsprinzip, welches sich im Gegensatz zum Repräsentationsprinzip lediglich auf den Wahlkreis bezieht. Dabei wird laut Zicht „jeweils zwischen Majorz und Proporz unterschieden.“[3] Beim Verteilungsprinzip Majorz (Mehrheitswahl), gehen alle Mandate im Wahlkreis an die stimmstärkste Partei. Das wirkt sich bei der Repräsentation so aus, dass die Wahl im Regelfall zu einer stabilen Regierungsmehrheit führt. Dadurch, dass aber nur die stärkste Partei alle Mandate erhält, entsteht eine große Disproportionalität zwischen Stimmen und Mandaten, da alle anderen Stimmen unter den Tisch fallen. Aus diesem Grund begünstigt die Mehrheitswahl die Herausbildung eines Zwei-Parteien-Systems. Anders sieht es beim Verteilungsprinzip Proporz (Verhältniswahl) aus. Dort werden die zu vergebenden Mandate, proportional zum Stimmverhältnis auf die Kandidaten und Parteien verteilt. Somit wird der Wählerwille deutlich besser repräsentiert. Es werden praktisch alle Parteien gemäß ihrer Stimmanzahl im Parlament vertreten. Die Disproportion ist aus diesem Grund auch gering.[4] Nachdem nun die zwei wichtigsten Prinzipien und deren Funktionen beschrieben wurden, widme ich mich nun den Grundtypen von Wahlsystemen, welche für den weiteren Verlauf dieser Arbeit von Bedeutung sind. Da wäre zu aller erst die Mehrheitswahl in Mehrpersonenwahlkreisen, welche bis zur Wahlsystemreform 1994 in Japan angewendet wurde. Dort werden mehrere Direktkandidaten pro Wahlkreis gewählt. Kandidaten gelten als gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen können. Zicht beschreibt bei seiner Typologisierung ein Phänomen, welches in Japan großen Anteil an der 38-jährigen Hegemonie der größten Partei, der LDP, hatte. „Bei einheitlichem Wählerverhalten der Parteianhänger kann es dazu kommen, dass die stärkste Partei sämtliche Mandate gewinnt.“[5] Im Zuge der Reform wendete man sich vom Mehrheitswahlsystem in Mehrpersonenwahlkreisen zugunsten eines Grabenwahlsystems ab. Bei dem Grabenwahlsystem wird ein Teil der Parlamentarier über die Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen gewählt, das heißt, dass das Wahlgebiet in so viele Wahlkreise eingeteilt wird, wie Parlamentarier zu wählen sind. Gewählt ist derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Der andere Teil wird über Parteilisten mit Verhältniswahl gewählt. Dort werden die Mandate nach dem Verteilungsprinzip Proporz vergeben. Bei dem Grabenwahlsystem werden die beiden Komponenten nicht miteinander verrechnet. Des Weiteren bietet dieses System die Chance, dass man als Kandidat doppelt Kandidieren kann. Einmal in einem Direktwahlkreis und einmal auf der Parteiliste.[6]
2.Die Reform
2.1 Warum war eine Reform notwendig?
Bei der Aufzählung von Gründen für eine Reform des japanischen Wahlsystems beginne ich im Jahr 1988. Damals erschütterte der Recruit-Cosmos-Skandal die Führungsebene der Regierungspartei LDP. Dies war der größte Fall von Korruption in der japanischen Nachkriegsgeschichte. Der Premierminister Takeshita wollte den Ansehensverlust mit der Ankündigung von umfangreichen Reformen Einhalt gebieten. Die Regierung setzte dabei auf der einen Seite auf eine externe Expertenkommission, sowie einen innerparteilichen Rat-Ausschuss auf der anderen Seite. Beide Gremien kamen zu dem Entschluss, dass das politische System Japans unmittelbar mit Korruption, personenbezogenen Wahlkämpfen und Faktionalismus verknüpft war.[7] Die erste Frage lautet nun: Was hat der Faktionalismus mit personenbezogenen Wahlkämpfen und Korruption zu tun? Bzw. Welche Rolle spielt dabei das Wahlsystem? Die Antwort lautet: Unter dem vorherrschenden Wahlsystem, der Mehrheitswahl in Mehrpersonenwahlkreisen traten oftmals gleich mehrere Kandidaten der LDP an. Da diese häufig unterschiedlichen parteiinternen Machtgruppen, also Faktionen angehörten, förderte das Wahlsystem die Faktionsbildung. Die unterschiedlichen Faktionen beeinträchtigten die Entscheidungsfähigkeit des Regierungschefs.[8] Vergleichen kann man das Phänomen des Faktionalismus beispielsweise mit der SPD in Deutschland vor allem zur Regierungszeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Damals wurde die Entscheidungsfähigkeit des Regierungschefs Schröder durch linke Gruppen innerhalb der SPD beeinträchtigt. Dies sogar in solch starker Weise, dass diese Beeinträchtigungen mit ein Grund für das vorzeitige Ende der Regierung Schröder waren. Eine wichtige Rolle im Zusammenhang zwischen Korruption, Faktionalismus und personenbezogenen Wahlkämpfen spielt die sogenannte „Wahlkreispflege, d.h. die Rücksicht auf die eigene Wählerklientel(...). Dadurch werden besonders Wähler der Regierungspartei begünstigt(...) deren wirtschaftliche Existenz in hohem Maße von Subventionen und anderen Schutzmaßnahmen abhängt.“[9] Die Wahlkreispflege kann allerdings meist nur mit Spenden an den jeweiligen Kandidaten einer Faktion finanziert werden.[10] Die Wahlkampfkosten sind darum auch extrem hoch. Damit stand fest, dass einer Personenorientierung durch Orientierung an Parteien Einhalt geboten werden muss. Dadurch erhofften sich die Reformbefürworter eine Abnahme der Korruptionsanfälligkeit, da die Wahlkampfkosten geringer ausfallen würden.[11]
[...]
[1] Nohlen, Dieter/Kasapovic, Mirjana 1996, S.16
[2] Vgl. Zicht, Wilko, http://www.wahlrecht.de/systeme/grundtypen.htm
[3] Vgl. Zicht, http://www.wahlrecht.de/systeme/grundtypen.htm
[4] Vgl. Unbekannter Autor, http://www.politik.uni-trier.de/mitarbeiter/schild/ws0506/pro_9.pdf
[5] Zicht, http://www.wahlrecht.de/systeme/mehrheitswahl.htm#absolut
[6] Vgl. Zicht 1999, http://www.wahlrecht.de/systeme/mehrheitswahl.htm#absolut
[7] Vgl. Heinrich 2007, S.100f.
[8] Vgl. Köllner, http://www.internationalepolitik.de/archiv/jahrgang1999/juni99/politische-reformen-in-japan.html
[9] Hartmann, Jürgen 1992, S.107
[10] Vgl. Kevenhörster 1994, S.3
[11] Vgl. Köllner, http://www.internationalepolitik.de/archiv/jahrgang1999/juni99/politische-reformen-in-japan.html
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