Die direkte Demokratie als demokratische Herrschaftsform
Die direkte oder auch „plebiszitäre“ Demokratie, wie wir sie heute kennen, hat ihren Ursprung in der Versammlungsdemokratie, die bis auf die antike griechische Polis zurückgeht. Zwar waren damals noch keine Frauen stimmberechtigt, doch war die Idee der unmittelbar vom Volk zu treffenden Entscheidungen die gleiche. Diese werden hauptsächlich im Rahmen von Volksversammlungen und Volksabstimmungen getroffen. Oberste Gewalt des Staates ist in einer direkten Demokratie.
Das Gegenteil der direkten Demokratie ist die „Urnendemokratie“ oder auch indirekte oder repräsentative Demokratie, zu der die repräsentative Demokratie der Bundesrepublik zählt. Die Bürger haben hierbei keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschehnisse im täglichen Politikgeschäft. Sie können dieses Privileg mittels regelmäßiger Wahlen lediglich an das Parlament übertragen. In diesem Fall trifft das Volk lediglich Personalentscheidungen, wohingegen bei der direkten Demokratie auch Sachentscheidungen auf der Agenda stehen. „Zusammenfassend lä[ss]t sich daher der Begriff „Direkte Demokratie“ umschreiben als Volkswillensbildung im Bereich von S a c h entscheidungen [Hervorh. i. Original] sowie von P e r s o n a l entscheidungen [Hervorh. i. Original] außerhalb der Parlamentswahlen.“ Zwar hat das Volk auch in indirekten Demokratien die Möglichkeit der Sachentscheide, doch sind diese etwa auf Verfassungsänderungen beschränkt. Im Verhältnis zum Parlament hat das Volk daher nur eine „Relevant-Kompetenz“ inne. Im Gegensatz zur direkten Demokratie, bei der man von einer „Universal-Kompetenz“ spricht.
Aufgrund der geringen Vorkommen der direkten Demokratie ist die Schweiz mit großer Wahrscheinlichkeit der bekannteste Vertreter, wenngleich man korrekterweise von einer halbdirekten Demokratie sprechen muss, da Staatsorgane wie das Parlament und die Regierung dennoch existieren. Eine reine direkte Demokratie gibt es momentan in keinem Staat der Erde.
Inhaltsverzeichnis
- A. Die direkte Demokratie als demokratische Herrschaftsform
- B. Die direkte Demokratie in der Schweiz
- 1. Bedeutung und Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz
- 2. Die Instrumente der schweizerischen direkten Demokratie – Volksrechte auf Bundesebene
- 2.1 Volksinitiative
- 2.2 Fakultatives Referendum
- 2.3 Obligatorisches Referendum
- 2.4 Petition
- 3. Die Volksabstimmung
- 4. Die Volksrechte auf kantonaler Ebene
- 4.1 Initiativen
- 4.2 Referenden
- 4.3 Die Landsgemeinde
- C. Nachwort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die direkte Demokratie in der Schweiz, ihren Ursprung, ihre Entwicklung und ihre Instrumente auf Bundes- und Kantonaler Ebene. Der Fokus liegt auf dem Verständnis der direkten Demokratie als Herrschaftsform und ihrer konkreten Umsetzung im Schweizer politischen System.
- Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz
- Instrumente der direkten Demokratie auf Bundesebene (Volksinitiative, Referenden)
- Direkte Demokratie auf kantonaler Ebene (Initiativen, Referenden, Landsgemeinde)
- Vergleich der direkten und indirekten Demokratie
- Bedeutung der direkten Demokratie für das Schweizer politische System
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die direkte Demokratie als demokratische Herrschaftsform: Dieses Kapitel beschreibt die direkte Demokratie im Vergleich zur indirekten oder repräsentativen Demokratie. Es erläutert den Ursprung der direkten Demokratie in der antiken griechischen Polis und hebt den Unterschied zwischen Sach- und Personalentscheidungen hervor. Während in indirekten Demokratien die Bürger primär Personalentscheidungen (Wahl von Repräsentanten) treffen, ermöglicht die direkte Demokratie auch die direkte Beteiligung an Sachentscheidungen. Die Schweiz wird als Beispiel einer halbdirekten Demokratie genannt, da trotz direkter Elemente auch Staatsorgane wie Parlament und Regierung existieren.
B. Die direkte Demokratie in der Schweiz: Dieses Kapitel befasst sich mit der Bedeutung und der Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz. Es beschreibt die Einführung des allgemeinen Stimm- und Wahlrechts (erst für Männer, später auch für Frauen) und die historische Entwicklung von der Landsgemeinde zur heutigen Form der direkten Demokratie. Das Kapitel betont den Ursprung der direkten Demokratie in der Gemeindedemokratie und die Rolle der Bundesverfassung von 1874 bei der Ausweitung der Volksrechte auf eidgenössischer Ebene. Es werden die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung erläutert und der Weg von der Verfassungsebene zur Gesetzesebene nachgezeichnet. Die Ausweitung der Volksrechte auf die Gesetzesebene geschah schrittweise, beginnend in den Kantonen und später auf Bundesebene durch Verfassungsrevisionen.
Schlüsselwörter
Direkte Demokratie, Schweiz, Volksrechte, Volksinitiative, Referendum, Landsgemeinde, Volksabstimmung, repräsentative Demokratie, Bundesverfassung, Kantone, Halbdirekte Demokratie, Volkswillensbildung, Gemeindedemokratie.
Häufig gestellte Fragen zum Dokument: Direkte Demokratie in der Schweiz
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die direkte Demokratie in der Schweiz. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf der direkten Demokratie als Herrschaftsform und ihrer konkreten Umsetzung im Schweizer politischen System, sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die direkte Demokratie als demokratische Herrschaftsform im Vergleich zur indirekten Demokratie. Es analysiert die Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz, von ihren Ursprüngen in der Gemeindedemokratie bis zu ihrer heutigen Form. Im Detail werden die Instrumente der direkten Demokratie auf Bundesebene (Volksinitiative, fakultatives und obligatorisches Referendum, Petition) und auf kantonaler Ebene (Initiativen, Referenden, Landsgemeinde) erklärt. Die Bedeutung der direkten Demokratie für das Schweizer politische System wird ebenfalls beleuchtet.
Welche Kapitel sind enthalten und worum geht es in ihnen?
Das Dokument ist in drei Hauptkapitel gegliedert: Kapitel A beschreibt die direkte Demokratie als Herrschaftsform, im Vergleich zur repräsentativen Demokratie und hebt den Unterschied zwischen Sach- und Personalentscheidungen hervor. Kapitel B behandelt die direkte Demokratie in der Schweiz, ihre Entwicklung, die Einführung des allgemeinen Stimm- und Wahlrechts und die wichtigsten Instrumente der direkten Demokratie auf Bundes- und Kantonaler Ebene. Kapitel C ist ein Nachwort.
Welche Instrumente der direkten Demokratie werden beschrieben?
Auf Bundesebene werden die Volksinitiative, das fakultative Referendum, das obligatorische Referendum und die Petition erläutert. Auf kantonaler Ebene werden Initiativen, Referenden und die Landsgemeinde als Instrumente der direkten Demokratie beschrieben.
Was ist die Zielsetzung des Dokuments?
Die Zielsetzung ist es, die direkte Demokratie in der Schweiz zu untersuchen, ihren Ursprung, ihre Entwicklung und ihre Instrumente auf Bundes- und kantonaler Ebene zu verstehen. Der Fokus liegt auf dem Verständnis der direkten Demokratie als Herrschaftsform und ihrer konkreten Umsetzung im Schweizer politischen System.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für das Dokument?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Direkte Demokratie, Schweiz, Volksrechte, Volksinitiative, Referendum, Landsgemeinde, Volksabstimmung, repräsentative Demokratie, Bundesverfassung, Kantone, Halbdirekte Demokratie, Volkswillensbildung, Gemeindedemokratie.
Für wen ist dieses Dokument bestimmt?
Dieses Dokument ist für akademische Zwecke bestimmt und dient der Analyse von Themen im Bereich der politischen Systeme und der direkten Demokratie.
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- Anonym (Autor), 2009, Die direkte Demokratie in der Schweiz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146705