A. Begriff und Idee
Bei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen „societas europaea“) handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigung
zu verstehen. Angesichts der weltweiten Globalisierung und Harmonisierung der
Europäischen Union (EU) wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines
einheitlichen europäischen Marktes gesehen.2 Daher soll den europaweit
tätigen Unternehmen mit der Gründungsform der SE die Möglichkeit gegeben
werden, in der Zukunft mit nur einer Gesellschaft an Stelle einer komplizierten
Konzernstruktur zu operieren.3 Bislang war dies ausschließlich über ein weit
verzweigtes Netz von Holding- und Tochtergesellschaften möglich, die in den
einzelnen Mitgliedstaaten (MS) nach dem dort geltenden Gesellschaftsrecht
niedergelassen sind.4 Diese Netzstrukturen belasten die Unternehmen durch
zusätzliche Managementebenen mit direkten (Koordinations-) Kosten
gravierend und vermindern indirekt die Effizienz.5 Schließlich sollen die
Unternehmen von rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierigkeiten,
die mit der Niederlassung in anderen Staat nun mal vorhanden sind,
entlastet werden.6
B. Historische Entwicklung
Die Idee zur Schaffung einer vom nationalen Recht unabhängigen
europäischen Gesellschaft entstand bereits Mitte des 20. Jahrhunderts. Der
französische Notar Thibièrge trug im Jahre 1959 entsprechende Überlegungen
auf dem Kongress des französischen Notariats vor.7 Ein erster
Kodifikationsentwurf wurde im Jahre 19708 unter Leitung des Rotterdamer
Handelsrechtlers Sanders dem Ministerrat vor...
1 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, München 2003.
2 vgl. Kolvenbach, Neue Initiative zur Weiterentwicklung des Europäischen
Gesellschaftsrechts? EuZW 1996, S. 229, linke Spalte.
3 vgl. Thoma / Leuering, Die Europäische Aktiengesellschaft – Societas Europaea -, NJW
2002, S. 1450, linke Spalte.
4 vgl. Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, München 2005, stets S. 404 ff,
Rn. 4.
5 vgl. Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht – Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, S. 100, linke
Spalte.
6 Erwägungsgrund 3 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft
7 vgl. Thibièrge, Le statut des sociétés étrangères, 57ème congrès des notaires de France tenu
à Tours 1959, Paris 1959, S. 270 ff, 360 ff .
8 ABl. C 124/1 v. 10.10.1970.
- 5 -
1975.9
Inhaltsverzeichnis
- I.
- 1. EU-Recht
- 2. Deutsches Recht
- II. Anwendbares Recht
- A. Begriff und Idee
- B. Historische Entwicklung
- C. Rechtsquellen und Rechtsetzung
- 1. Geregelte Materie
- EU-Recht
- Deutsches Recht
- 1. Geregelte Materie
- D. Zugang zur Rechtsform
- 1. Allgemeine Zugangsbeschränkungen
- 2. Einzelne Gründungsformen
- Sekundärgründung
- 3. Verfahren der Gründung - Publizität
- E. Organisationsverfassung der SE
- 1. Überblick
- 2. Leitung und Überwachung
- Gemeinsame Vorschriften
- Dualistisches System („,Trennungssystem\")
- Monistisches System („,Board-System“)
- 3. Hauptversammlung
- F. Beteiligung der Arbeitnehmer
- G. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Europäischen Gesellschaft (SE) als einer supranationalen Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften im europäischen Raum. Sie untersucht die Entstehung und Entwicklung der SE, analysiert ihre Rechtsquellen und Rechtsetzung sowie die Zugangsvoraussetzungen und die Organisationsstruktur dieser Rechtsform.
- Die Entwicklung der Idee einer europäischen Gesellschaft
- Die rechtlichen Grundlagen der SE
- Die Organisationsstruktur der SE
- Die Beteiligung der Arbeitnehmer an der SE
- Die Herausforderungen und Chancen der SE für Unternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Arbeit beleuchtet das EU-Recht und das deutsche Recht im Kontext der SE. Der zweite Teil widmet sich dem Begriff und der Idee der SE, ihrer historischen Entwicklung sowie den Rechtsquellen und der Rechtsetzung. Der dritte Teil behandelt den Zugang zur Rechtsform, einschließlich der allgemeinen Zugangsbeschränkungen und der verschiedenen Gründungsformen. Der vierte Teil befasst sich mit der Organisationsverfassung der SE, einschließlich der Leitung und Überwachung, der Hauptversammlung sowie der Beteiligung der Arbeitnehmer. Schließlich bietet der fünfte Teil ein Fazit zu den wichtigsten Aspekten der SE.
Schlüsselwörter
Europäische Gesellschaft, SE, Gesellschaftsrecht, EU-Recht, Deutsches Recht, Rechtsetzung, Gründung, Organisationsstruktur, Arbeitnehmerbeteiligung, Globalisierung, Harmonisierung, Einheitlicher Markt, Konzerne, Holding- und Tochtergesellschaften, Management, Kosten, Effizienz, Rechtliche Schwierigkeiten, Steuerliche Schwierigkeiten, Psychologische Schwierigkeiten, Niederlassung, Mitgliedstaaten, Rechtliche Unabhängigkeit, Supranationale Rechtsform, Kapitalgesellschaften, Privatrechtliche Personenvereinigung, Kodifikationsentwurf, Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Gesetzgebungsverfahren, Verordnung, Richtlinie, Ausführungsgesetz, Transformation, Bundestag, Gesetzeskraft, Rechtsform, Rechtliche Rahmenbedingungen.
- Arbeit zitieren
- Artur Wieczorek (Autor:in), 2007, Die Europäische Gesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146534
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.