In dieser Hausarbeit wird der Haftungstatbestand des § 69 Abgabenordnung dargelegt und die Kriterien dargestellt, welche eine persönliche Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers bewirken.
Die Gründung von Unternehmungen stellt Unternehmer vor eine Vielzahl an wirtschaftlichen Entscheidungen, welche in Bezug auf die Wahl der Gesellschaftsform zu berücksichtigen sind. Zusätzlich zu Aspekten wie der Gewinn- und Vermögensbeteiligung, den Offenlegungs- und Prüfungspflichten und dem steuerlichen Aufwand, spielt hier vor allem die Risiko- und Haftungsbeschränkung eine wichtige Rolle.
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