In der Hauptthematik beschäftigt sich die Arbeit mit der Datenerhebung hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und dem fiskalischen Nutzen des Unterhaltsrückgriffs für den Sozialhilfeträger. Als Methoden für die Erhebung beim Sozialamt Itzehoe wurde neben einer Dokumentenanalyse eine Selbstaufschreibung durchgeführt. Nachdem die ermittelten Ergebnisse beschrieben werden, sollen diese in einer Diskussion mit Hinblick auf das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und fiskalischer Bedeutung bewertet werden, um die Frage nach der Effizienz des Unterhaltsrückgriffs zu beantworten.
Die Verwaltung ist gemäß § 7 LHO zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungsführung verpflichtet. Dieses Gebot schließt nach § 7 Abs. 1 S. 2 LHO die Prüfung ein, inwieweit wahrgenommene Aufgaben verzichtbar sind oder in anderer Weise erfüllt werden können. Mit der seit einigen Jahren immer stärker werdenden Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes im Sinne eines modernen Verwaltungsmanagements gewinnt die Effizienz von Prozessen immer mehr an Bedeutung.
Demgegenüber steht eine in der Praxis gemachte Beobachtung im Sozialamt Itzehoe innerhalb des Zuständigkeitsbereichs für den sozialhilferechtlichen Unterhaltsrückgriff. Es fiel vermehrt auf, dass der Verwaltungsaufwand, der bei der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen aufkommt, oftmals in einem unangemessenen Verhältnis zu dem letztlich geltend gemachten Unterhaltsanspruch steht. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich in seinen Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe schon länger für einen verwaltungsökonomischen Unterhaltsregress aus. Er empfiehlt daher, von der Geltendmachung eines übergegangenen Anspruchs abzusehen, wenn der mit der Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Person verbundene Verwaltungsaufwand vermutlich in keinem angemessenen Verhältnis zu der voraussichtlich zu erlangenden Unterhaltsleistung stehen wird. Jedoch gestaltet sich die Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Unterhaltszahlungen in der Praxis schwierig, sodass oftmals weiterhin ein Missverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und tatsächlich realisierten Unterhaltszahlungen besteht.
Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, wie effizient der sozialhilferechtliche Unterhaltsrückgriff überhaupt ist. Dabei soll die fiskalische Bedeutung für den Sozialhilfeträger mit dem dabei anfallenden Verwaltungsaufwand am Beispiel der Stadt Itzehoe verglichen werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Herleitung der Arbeitsthematik und Relevanz für die Verwaltungspraxis
- II. Zielsetzung und Vorgehen
- B. Theoretischer und rechtlicher Hintergrund
- I. Die Sozialhilfe im Kontext des Sozialstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG
- II. Nachranggrundsatz, § 2 SGB XII
- III. Zivilrechtliche Unterhaltsansprüche
- 1. Verwandtenunterhalt, §§ 1601 ff. BGB
- a) Anspruchsvoraussetzungen
- aa) Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie, § 1601 BGB
- bb) Bedürftigkeit, § 1602 BGB
- cc) Leistungsfähigkeit, § 1603 BGB
- b) Verwirkung, § 1611 Abs. 1 BGB
- 2. Ehegattenunterhalt, §§ 1360 ff. BGB, 1569 ff. BGB
- a) Anspruchsvoraussetzungen des Trennungsunterhalts, § 1361 BGB
- aa) Bestehende Ehe
- bb) Getrenntleben
- cc) Bedürftigkeit
- dd) Leistungsfähigkeit
- b) Anspruchsvoraussetzungen des nachehelichen Unterhalts, §§ 1569 ff. BGB
- aa) Unterhalt wegen Alters, § 1571 BGB
- bb) Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGB
- cc) Bedürftigkeit, §§ 1569 S. 2, 1577 BGB
- dd) Leistungsfähigkeit, § 1581 BGB
- c) Verwirkung, § 1579 BGB
- IV. Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII
- 1. Voraussetzungen, § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII
- a) Bestehen eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs
- b) Gleichzeitige Leistungserbringung des Sozialhilfeträgers
- 2. Rechtsfolgen, § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII
- 3. Beschränkung, § 94 Abs. 2 SGB XII
- 4. Ausschluss, § 94 Abs. 1 S. 2-5, Abs. 3 SGB XII
- C. Der Unterhaltsrückgriff im Sozialamt Itzehoe
- I. Rahmenbedingungen
- 1. Zuständigkeit
- 2. Organisationsstruktur der Stadtverwaltung und des Sozialamtes Itzehoe
- II. Verfahren und praktische Schwierigkeiten
- 1. Suche nach Angehörigen
- 2. Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsbogen
- 3. Mitteilung über den Anspruchsübergang an die unterhaltsberechtigte Person
- 4. Überprüfung der Leistungsfähigkeit
- 5. Festsetzung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs
- 6. Gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
- 7. Überprüfung der Zahlungseingänge
- III. Datenerhebung
- 1. Verwaltungsaufwand
- a) Jährliche Verwaltungskosten
- b) Zeitliche Aufwendungen während des Verfahrens
- 2. Fiskalische Bedeutung
- 3. Vergleich von Verwaltungsaufwand und fiskalischer Bedeutung
- D. Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz
- I. Inhalt und Zweck
- II. Erfüllungsaufwand
- III. Ausgewählte Stellungnahmen öffentlicher Stellen
- IV. Eigene Bewertung
- E. Fazit
- Die rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsrückgriffs, insbesondere § 94 SGB XII.
- Der Verwaltungsaufwand des Unterhaltsrückgriffs im Sozialamt Itzehoe, einschließlich der zeitlichen Aufwendungen und jährlichen Verwaltungskosten.
- Die fiskalische Bedeutung des Unterhaltsrückgriffs im Sozialamt Itzehoe, d.h. die Höhe der zurückgeforderten Unterhaltszahlungen.
- Ein Vergleich des Verwaltungsaufwands mit der fiskalischen Bedeutung, um die Effizienz des Unterhaltsrückgriffs zu bewerten.
- Der Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz und seine Auswirkungen auf den Unterhaltsrückgriff.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelor-Thesis untersucht die Effizienz des sozialhilferechtlichen Unterhaltsrückgriffs im Sozialamt Itzehoe, indem sie die fiskalische Bedeutung mit dem Verwaltungsaufwand vergleicht. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsrückgriffs und beleuchtet die praktische Umsetzung im Sozialamt Itzehoe.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Arbeitsthematik ein und erläutert die Relevanz des Unterhaltsrückgriffs für die Verwaltungspraxis. Das zweite Kapitel behandelt die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsrückgriffs, einschließlich des Sozialstaatsprinzips, des Nachranggrundsatzes und der zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche. Kapitel C analysiert den Unterhaltsrückgriff im Sozialamt Itzehoe, indem es die Rahmenbedingungen, das Verfahren und die praktischen Schwierigkeiten beleuchtet. In Kapitel D wird der Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz und seine Auswirkungen auf den Unterhaltsrückgriff untersucht. Die Arbeit endet mit einem Fazit, das die zentralen Ergebnisse zusammenfasst.
Schlüsselwörter
Sozialhilfe, Unterhaltsrückgriff, Sozialstaatsprinzip, Nachranggrundsatz, Zivilrechtliche Unterhaltsansprüche, § 94 SGB XII, Verwaltungsaufwand, Fiskalische Bedeutung, Effizienz, Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, Sozialamt Itzehoe.
- Citation du texte
- Claudia Johannsen (Auteur), 2019, Der sozialhilferechtliche Unterhaltsrückgriff. Ein Vergleich zwischen fiskalischer Bedeutung und Verwaltungsaufwand am Beispiel der Stadt Itzehoe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1453202