„Es ist eine Hauptaufgabe der Schule, Schülern das Lesen, Schreiben und Rechtschreiben zu vermitteln."
Welche Schwierigkeiten sich bei der Bewältigung dieser Aufgabe ergeben und wie weitreichend die Folgen von fehlerhaft behandelten Problemen eines Schülers im Erlernen der Schriftsprache sein können, wird vor allem bei Betrachtung der Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) deutlich. Begleitet von umstrittenen Annahmen und Theorien sind bis heute in der Geschichte der LRS stetig kritisch zu betrachtende Vorurteile zu vernehmen, die einen weiteren Grund dafür darstellen, sich in der Ausbildung zum Lehrer fundierte Kenntnisse über das Erkennen der LRS und die korrekte Reaktion auf diese anzueignen.
Die vorliegende Arbeit wird zunächst eine Begriffsbestimmung der Lese-/ Rechtschreibschwäche vornehmen und das Erscheinungsbild der Schwierigkeiten beim Erlernen der Schriftsprache näher aufzeigen. Im Anschluss daran werden die unterschiedlichen Aspekte der Ursachen erläutert werden, auf die eine Darstellung der Diagnostik und der Therapie erfolgen soll. In einem Fazit werden zum Schluss die Handlungsmöglichkeiten aus der Perspektive des Lehrers stattfinden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Was ist die Lese- und Rechtschreibschwäche?
2. Das Erscheinungsbild der Lese- und Rechtschreibschwäche
3. Ursachen
Genetik:
Neurologie:
Risikofaktor Sprachentwicklungsverzögerung:
4. Diagnostik
5. Therapie
6. Was tun als Lehrer?
Literaturverzeichnis
Einleitung
„Es ist eine Hauptaufgabe der Schule, Schülern das Lesen, Schreiben und Rechtschreiben zu vermitteln."[1]
Welche Schwierigkeiten sich bei der Bewältigung dieser Aufgabe ergeben und wie weitreichend die Folgen von fehlerhaft behandelten Problemen eines Schülers im Erlernen der Schriftsprache sein können, wird vor allem bei Betrachtung der Lese- und Rechtschreibschwäche deutlich. Begleitet von umstrittenen Annahmen und Theorien sind bis heute in der Geschichte der LRS stetig kritisch zu betrachtende Vorurteile zu vernehmen, die einen weiteren Grund dafür darstellen, sich in der Ausbildung zum Lehrer fundierte Kenntnisse über das Erkennen der LRS und die korrekte Reaktion auf diese anzueignen.
Die vorliegende Arbeit wird zunächst eine Begriffsbestimmung der Lese-/ Rechtschreibschwäche vornehmen und das Erscheinungsbild der Schwierigkeiten beim Erlernen der Schriftsprache näher aufzeigen. Im Anschluss daran werden die unterschiedlichen Aspekte der Ursachen erläutert werden, auf die eine Darstellung der Diagnostik und der Therapie erfolgen soll. In einem Fazit werden zum Schluss die Handlungsmöglichkeiten aus der Perspektive des Lehrers stattfinden.
1. Was ist die Lese- und Rechtschreibschwäche?
Bereits Ende des neunzehnten Jahrhunderts wurden bei gesunden Kindern auffallende Schwierigkeiten beim Erlernen der Schriftsprache beobachtet, die als „Wortblindheit“ bezeichnet wurden. Die Bezeichnung „Legasthenie“ kam erstmals zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts nach empirischen Untersuchungen von Kindern in Budapest auf[2]. Hiernach wurde, da ein vermeintlicher Zusammenhang zwischen Lesefähigkeit und Intelligenzniveau diagnostiziert wurde, Legasthenie als „nachhaltige(...) Rückständigkeit höheren Grades in der geistigen Entwicklung“ definiert (Ranschburg, 1928, S. 88). Obwohl diese Ergebnisse relativiert worden sind, hat sich der Standpunkt, dass Störungen beim Erlernen des Lesens und Schreibens gezwungenermaßen auf zurückgebliebene geistige Entwicklung zurückgeführt werden können, sich bis Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts hindurch gehalten.
Erst dann wurde mit Untersuchungen der Schweizer Psychologin Linder diese Annahme überwunden. Doch entgegen der eigenen Ausführungen Linders kam nun vermehrt die Tendenz dazu auf, LRS lediglich bei Kindern mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz zu diagnostizieren. Damit blieb sie bei Kindern mit unterdurchschnittlicher Intelligenz unbehandelt. Diese Auffassung des Intelligenzeinflusses auf die Diagnose der LRS wird bis heute unter anderem vertreten. (Wie im Folgenden dargestellt werden wird, ist sie als höchst problematisch anzusehen.) Dennoch ist als eine positive Folge der Untersuchungen Linders festzuhalten, dass von LRS betroffene Kinder nicht mehr, wie bisher, in Hilfsschulen behandelt wurden, sondern es zunehmend als Aufgabe der Volkshochschulen angesehen wurde, sich mit diesen Störungen zu befassen.
Erst 1978 hat man versucht, den Einfluss von Intelligenztests auf den Förderanspruch von LRS-betroffenen Kindern zu verringern, als man festlegte, dass einen Anspruch auf Förderung dann vorliegt, wenn Kinder „die Ziele des Lese- und/ oder Rechtschreibunterrichts der Jahrgangsstufe 2 noch nicht erreicht haben, sowie (...) Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen und/ oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten hinweg schlechter als ausreichend bewertet werden.“ (Sommer-Stumpenhorst S. 15).[3] Heute können Fälle von LRS auch in höheren Klassenstufen behandelt werden.
Gegenwärtig wird die Lese-/ Rechtschreibschwäche definiert als „der Sammelbegriff für alle von einer definierten Norm deutlich abweichenden Lese- bzw. Rechtschreibleistungen.“[4] Entgegen der früheren Diskrepanzdefinition, der zufolge LRS dann vorliegt, wenn die Lese-Rechtschreibleistungen bedeutend schlechter sind, als es aufgrund der Intelligenz zu erwarten wäre, wird zur Konkretisierung dieser Abweichung in der neuesten Forschung nicht mehr das Charakteristikum der Intelligenz herangezogen. Die Gründe hierfür sind, dass zum einen die Intelligenz eines Kindes keinen Einfluss auf die kognitiven Eigenschaften, welche für die Lesefähigkeit bedeutsam sind, hat.[5] Des Weiteren zeigen Fördermaßnahmen bei Kindern mit niedriger Intelligenz dieselben Auswirkungen wie bei Kindern mit durchschnittlicher Intelligenz, die von der Lese-/ Rechtschreibschwäche betroffen sind.[6]
Von dieser eben aufgezeigten, beschreibenden Definition der Lese- und Rechtschreibschwäche muss die Legasthenie abgegrenzt werden.
„Die Legasthenie (...) bezeichnet eine umschriebene Störung im Erlernen der Schriftsprache, die nicht durch eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwicklungs-, Milieu- oder Unterrichtsbedingungen erklärt werden kann. Vielmehr ist die Legasthenie das Ergebnis von Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung, Motorik und/ oder der sensorischen Integration, bei denen es sich um anlagebedingte und/ oder durch äußere schädigende Einwirkungen entstandene Entwicklungsstörungen von Teilfunktionen des zentralen Nervensystems handelt.“ (Wissenschaftlicher Beirat des Bundesverbandes Legasthenie e.V.)[7]
Nach dieser qualitativen Ausführung werden symptomatische Gründe für die Ursachen und deren Bedingungen gegeben, die allerdings LRS „bei Minderbegabung und allgemeiner Lernschwäche“, „bei sozialer Deprivation“ und „bei mangelnder Lese-Rechtschreibunterrichtung“[8] nicht berücksichtigen. Des Weiteren wird nach dieser Definition die Lese- und Rechtschreibschwäche als nicht heilbar, sondern nur in bestimmtem Ausmaß kompensierbar angesehen.[9] Somit stellt die Legasthenie „eine Sonderform im Sinne eine(r) umschriebenen (spezifischen, isolierten) Lese- und Rechtschreibstörung“[10] dar. In Baden-Württemberg wird die Bezeichnung „Legasthenie“ seit 1988 aufgrund deren medizinischen Klassifikation (mit Ausnahme von besonderen Fällen) nicht mehr verwendet.
2. Das Erscheinungsbild der Lese- und Rechtschreibschwäche
Bei der Betrachtung des Erscheinungsbildes der Lese-/ Rechtschreibschwäche ist besonders zu unterstreichen, dass es keine Fehler gibt, die charakteristisch für LRS sind. Die Annahme, dass insbesondere Reversionsfehler[11] hier vermehrt auftreten würden (Schenk-Danzinger, 1991), hat sich mittlerweile als falsch erwiesen. Es ist vielmehr so, dass von der Lese-/Rechtschreibschwäche betroffenen Kindern alle Arten von Fehlern unterlaufen, die bei Kindern ohne LRS während des Schriftspracherwerbs ebenfalls auftreten. Der Unterschied besteht in der erhöhten Häufigkeit dieser Fehler und der Dauer, bis diese überwunden werden.[12]
Mit dem Erwerb der Schriftsprache kommt die orthographische Verarbeitungseinheit an die bis zu diesem Zeitpunkt im Idealfall vorhandene phonologische und artikulatorische Verarbeitungseinheit, die das Hören und Sprechen gewährleistet haben, hinzu.[13] Während dieser Verknüpfung der orthographischen Verarbeitungseinheit an das phonologische und artikulatorische Vermögen müssen mit der Phonem-Graphem-Zuordnung die Besonderheiten dieser Zuordnung (wie zum Beispiel mehrere Grapheme für ein Phonem oder mehrere Phoneme für ein Graphem), sowie die Isolation und die räumliche Anordnung von Phonemen erlernt werden.
[...]
[1] Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben. Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 1997. S. 1.
[2] Eine differenzierte Unterscheidung zwischen den Bezeichnungen „Lese-/ Rechtschreibschwäche“ und „Legasthenie“ wird im Folgenden noch dargestellt werden.
[3] Zur Historie der LRS vgl. Ute Garbe: Lese-Rechtschreib-Schwäche im Überblick. Begriffsbestimmungen, Erklärungsansätze, Erscheinungsbilder. In: LRS. Schwierigkeiten im Lesen und/ oder Rechtschreiben. Ein Thema auch in weiterführenden Schularten. Herausgegeben vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 1999.
[4] Regierungspräsidium Karlsruhe. Schule und Bildung. Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Karlsruhe. LRS-Tag am 28. Juni 2007.
[5] Besonders deutlich wurde dies in einer Untersuchung von Klicpera und Gasteiger/ Klicpera (1993). In dieser Untersuchung wurden Kinder der Klassen 2 und 4, die alle von LRS betroffen waren, allerdings bezüglich ihrer Intelligenz unterschiedliche Ergebnisse aufwiesen (Normalbereich als auch unterdurchschnittlich), getestet. Die qualitative Fehlerauswertung hat ergeben, das keine bedeutenden Unterschiede zwischen den durchschnittlich und unterdurchschnittlich intelligenten Kindern in der Art ihrer Fehler vorlagen.
[6] Des Weiteren sind Intelligenztests äußerst kritisch zu betrachten.
[7] LRS-Tag am 28. Juni 2007.
[8] Ebd.
[9] Vgl. ebd.
[10] Ebd.
[11] Vertauschung von Buchstaben in der Raumlage, Umstellung von Buchstabengruppen
[12] Vgl. U. Garbe: Lese-Rechtschreib-Schwäche im Überblick. Begriffsbestimmungen, Erklärungsansätze, Erscheinungsbilder. S.20.
[13] Diese Ausführungen beziehen sich auf das Modell der „Verarbeitungseinheiten von Sprech- und Schriftsprache“ nach Marx/Adams.
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