Ziel dieser Bachelorthesis ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen sowie der Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO, den praktischen Auswirkungen auf Unternehmen und Einzelpersonen sowie dem Stand der Rechtsentwicklung. Nach der Einleitung folgen in II. die Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung mit Bedeutung und systematischem Umfeld sowie Anwendungsbereich und dem Inhalt des Auskunftsanspruchs. Darauf folgen die Ausnahmen, Rechtsfolgen bei Verstoß, Normenkonkurrenz sowie die Auslegung der Anspruchsinhalte. Nach dem Zwischenfazit wendet sich der Autor unter III. der Reichweite der Auskunft in der Rechtsanwendung durch Auswertung von drei Urteilen zu. Das Fazit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die Europäische Union am 14.04.2016 einen neuen rechtlichen Rahmen für den Datenschutz begründet. Dieser trat mit dem 24.05.2016 in Kraft und war ab dem 25.05.2018 anzuwenden. Einer der wichtigsten Aspekte dieser Verordnung ist das in Art. 15 DS-GVO geregelte Recht auf Auskunft. Art. 15 DS-GVO gewährt den betroffenen Personen Anrecht auf Auskunft über die von einem Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
In diesem Zeitraum hat die durch technische Möglichkeiten beflügelte, automatisierte Datensammelwut von Unternehmen rasant zugenommen. Personenbezogene Daten wurden als kostbares Wirtschaftsgut identifiziert. Folglich erfreuen sich datenzentrierte Geschäftskonzepte eines starken Zuwachses. Dabei stellen sich die verwendeten Sicherheitsvorkehrungen nach wie vor als unzureichend heraus, wie durch Hackerangriffe und technische Fehler immer wieder offengelegt wird. So ist es in einer digitaler werdenden Welt für den Einzelnen wichtiger denn je, die Kontrolle über seine persönlichen Daten zu haben und Verarbeitungen zu überprüfen. Bei Unternehmen wiederum wächst das Bedürfnis nach Begrenzung und Konkretisierung des Auskunftsanspruchs, um Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe zu vermeiden. Insbesondere in Dauerschuldverhältnissen, wie dem Anstellungsverhältnis, stellt der Auskunfts- und Kopieanspruch eine Herausforderung für Verantwortliche dar. Geschuldet ist dies dem Umfang regelmäßig aufkommender personenbezogener Daten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
1. Relevanz des Themas
2. Gang der Untersuchung
II. Grundlagen des Auskunftsrechts nach der DS-GVO
1. Bedeutung und systematischer Kontext
a. Bedeutung
b. Systematischer Kontext
2. Anwendungsbereich
a. Persönlicher Anwendungsbereich
aa) Betroffener
(1) Natürliche Person
(2) Juristische Person
bb) Verantwortlicher
(3) Verantwortlichkeit juristischer und natürlicher Person
(4) Gemeinsame Verantwortlichkeit
(5) Auftragsverarbeiter
b. Sachlicher Anwendungsbereich
aa) Personenbezogene Daten
(1) Grunddefinition
(2) Personenbezug anhand von Sachdaten
(3) Anonyme und anonymisierte Daten
(4) Auslegung der Identifizierbarkeit
bb) Verarbeitung
(5) Begriffsdefinition
(6) Arten der Verarbeitung
c. Räumlicher Anwendungsbereich
3. Anspruchsinhalt
4. Ausnahmen
a. Ausnahmen vom Anwendungsbereich
b. Rechte und Freiheiten anderer Personen nach Art. 15 IV DS-GVO
aa) Rechte und Freiheiten des Unternehmens
(1) Geschäftsgeheimnis im Kontext der Art. 12 GG und § 823 I BGB
(2) Geschäftsgeheimnis im Kontext des EU-Rechts
(3) Geschäftsgeheimnis im Kontext des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
bb) Rechte und Freiheiten anderer Arbeitnehmer
cc) Verweigerungsgründe
c. Abweichungen durch Öffnungsklauseln
aa) Art. 23 DS-GVO
(1) § 29 I 2 BDSG
(2) § 34 I Nr. 2 BDSG
bb) Art. 88 DS-GVO zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
d. Ausnahmetatbestände des Art. 12 DS-GVO
(1) Art. 12 V 2 lit. b) DS-GVO
(a) Unbegründetheit des Antrags
(b) Exzessivität des Antrags
(2) Nichtidentifizierbarkeit des Antragstellers
(a) Nichtidentifizierbarkeit anhand desDatenpools
(b) Nichtidentifizierbarkeit anhand desAntrages
5. Rechtsfolgen bei Verstoß
a. Verstoß
b. Benachrichtigung über die Gründe
c. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO
d. Geldbuße nach Art. 83 DS-GVO
e. Gerichtlicher Rechtsbehelf nach Art.79 DS-GVO
f. Schadensersatz nach Art. 82 I DS-GVO
6. Normenkonkurrenz
7. Auslegung der Anspruchsinhalte
a. Bestätigungsanspruch
b. Auskunftsanspruch
c. Informationsanspruch
d. Kopieanspruch
e. „Pretrial discovery“ im deutschen Rechtsraum?
8. Zwischenfazit
III. Reichweite des Anspruchs auf Auskunft und Kopie in der Rechtsanwendung
1. Problemaufriss
2. Diskussion in der Rechtsanwendung
a. Urteil des Bundesgerichtshofs
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Bundesgerichtshofs
ee) Analyse
b. Urteil des Bundesarbeitsgerichts
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Bundesarbeitsgerichts
ee) Analyse
c. Urteil des Europäischen Gerichtshofs
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Gerichtshofs
ee) Analyse
3. Stellungnahme
IV. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
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