Am in dieser Arbeit vorliegenden Fall wird das Privilegium Paulinum beschrieben und eingesetzt. Das Fazit ist eher allgemein gehalten, als speziell auf diese Arbeit bezogen.
.................................
In dieser Hausarbeit wird das Fallbeispiel „Helena“, welches die Ehe zwischen zwei Ungetauften darstellt, untersucht. Hierbei wird nicht nur das geltende kanonische Recht einbezogen, sondern vor allem das Privilegium-Paulinum-Verfahren durchgegangen und analysiert. Ziel soll es sein zu prüfen, in welchen Fällen das Paulinische Privileg angewandt werden kann und darzustellen, worauf es basiert. Die Bibel wird unter anderem in diesem Abschnitt, aber auch im Verlaufe dieser Arbeit, eine Rolle spielen. Besonders dieses Privilegiums-Verfahren zeigt einen engen Bezug kirchlichen und staatlichen Rechts. Gerade die Auslegung einer staatlichen Ehe im Kirchenrecht ist mit Interesse zu verfolgen. Auch die Frage, ob beziehungsweise wann eine Ehe laut Kirchenrecht tatsächlich unauflöslich ist, wird geklärt. Hierzu soll zunächst das Fallbeispiel wiedergegeben und erläutert werden, um die Anwendung des Privilegs anhand einer beispielhaften Situation umzusetzen.
Weiterhin soll die Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach Ansicht der Kirche herausgestellt werden. Daraufhin soll, um die Position der Kirche zum Thema Ehe zu verdeutlichen, die Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“, in welchem sich die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils äußert, geschildert werden. Dieses Dokument spiegelt oben angesprochene Position wider.
Im Folgenden wird dargestellt, was notwendig ist, damit eine im Verlauf einer nichtsakramentalen Ehe getaufte Person eine neue, kanonisch gültige Ehe schließen kann.
Zum Abschluss der Arbeit wird das Privilegium-Paulinum-Verfahren, erläutert.
Ehe dessen Anwendbarkeit im Fall „Helena“ geprüft wird, soll herausgestellt werden, wie stark die Rolle des Glaubens auch im Kirchenrecht zu bewerten ist und noch heute als Beweggrund der Kirche für ein solches, in den Canones verwurzeltes Verfahren auftritt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Fallbeispiel
- Der Fall Helena
- Zusammenfassung des in dieser Hausarbeit zu bearbeitenden Falls
- Die Ehe von Ungetauften
- Prüfung der Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach kanonischem Recht
- Die Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“
- Darstellung der Notwendigkeiten zur Schließung einer neuen Ehe des getauften Partners
- Das Privilegium Paulinum
- Die Basis des „Privilegium Paulinum“
- Die Befragung
- In favorem fidei
- Der Gebrauch des Privilegium Paulinum mit besonderer Hinsicht auf den Fall Helena
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Fallbeispiel „Helena“, das die Ehe zwischen zwei Ungetauften darstellt. Im Fokus steht die Analyse des Privilegium-Paulinum-Verfahrens und die Frage, in welchen Fällen es angewendet werden kann. Dabei wird der enge Bezug zwischen kirchlichem und staatlichem Recht beleuchtet, insbesondere die Auslegung einer staatlichen Ehe im Kirchenrecht. Des Weiteren wird untersucht, ob und wann eine Ehe laut Kirchenrecht tatsächlich unauflöslich ist.
- Die Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach kanonischem Recht
- Die Anwendung des Privilegium-Paulinum-Verfahrens
- Der Bezug zwischen kirchlichem und staatlichem Recht
- Die Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“
- Die Unlöslichkeit der Ehe im Kirchenrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel wird das Fallbeispiel „Helena“ vorgestellt, das die Ehe zweier Ungetaufter beschreibt, die auf dem Standesamt geheiratet haben. Im zweiten Kapitel wird die Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach kanonischem Recht geprüft. Hierbei wird die Position der Kirche zum Thema Ehe anhand der Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“ erläutert. Im dritten Kapitel wird dargestellt, was notwendig ist, damit eine im Verlauf einer nichtsakramentalen Ehe getaufte Person eine neue, kanonisch gültige Ehe schließen kann. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Privilegium-Paulinum-Verfahren und dessen Anwendbarkeit im Fall „Helena“.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die Themen Ehe von Ungetauften, kanonisches Recht, Privilegium Paulinum, staatliches Recht, „Gaudium et spes“, unauflösliche Ehe, Taufe, Firmung, katholische Kirche, Glaubensinformation, Scheidung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Privilegium Paulinum?
Es ist ein kirchenrechtliches Verfahren, das es einem getauften Partner erlaubt, eine neue Ehe zu schließen, wenn die ursprüngliche Ehe zwischen zwei Ungetauften bestand.
Wann gilt eine Ehe im Kirchenrecht als unauflöslich?
Die Arbeit untersucht die Bedingungen für die Unauflöslichkeit und zeigt Ausnahmen wie das Paulinische Privileg auf, die bei nichtsakramentalen Ehen greifen können.
Was wird im Fallbeispiel „Helena“ untersucht?
Es wird die Ehe zweier Ungetaufter analysiert, die standesamtlich geheiratet haben, und geprüft, wie das Kirchenrecht diese Verbindung im Falle einer Taufe bewertet.
Welche Rolle spielt die Befragung im Privilegium-Paulinum-Verfahren?
Die Befragung des ungetauften Partners ist ein notwendiger Schritt, um festzustellen, ob dieser bereit ist, friedlich mit dem getauften Partner zusammenzuleben.
Was bedeutet „in favorem fidei“?
Dieser Begriff steht für Entscheidungen „zugunsten des Glaubens“, die im Kirchenrecht genutzt werden, um dem getauften Partner die Ausübung seines Glaubens in einer neuen Ehe zu ermöglichen.
- Arbeit zitieren
- Klaus Bruns (Autor:in), 2009, Das Privilegium-Paulinum-Verfahren am Fallbeispiel "Helena", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145026