Die Frage nach der Wahl einer geeigneten Rechtsform hat mit der Unternehmenssteuerreform 2008 viele Vergleichsberechnungen und Kommentare hervorgerufen.
Sowohl für Existenzgründer als auch für bestehende Unternehmen sind die daraus resultierenden neuen steuerlichen Aspekte wie auch außersteuerliche Gesichtspunkte für die Wahl in Betracht zu ziehen.
Ein Nebeneffekt der Formwahl ist die Steueroptimierung innerhalb einer Form, wozu diese Ausarbeitung auch Möglichkeiten aufzeigt.
Ziel dieser Ausarbeitung ist der aktuelle Vergleich zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung von ertragsteuerlichen Aspekten.
Kapitel 2 gibt einen kurzen Vorspann über wichtige außersteuerliche Entscheidungskriterien zur Rechtsformwahl.
Mit Kapitel 3 ergibt sich ein Überblick zu den wesentlichen Gesetzesänderungen durch die Unternehmensteuerreform. Deren Auswirkungen werden anschließend für Personen- und Kapitalgesellschaft analysiert.
Kapitel 4 fasst diese Analyse im direkten Vergleich der Rechtsformen zusammen und ergänzt weitere Aspekte.
Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind in Kapitel 5 mit einem Fazit zum Abschluss gebracht.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Bedeutung der Rechtsformwahl
2.1 Das Entscheidungsproblem: „Wahl der Rechtsform“
2.2 Außersteuerliche Kriterien im Überblick
2.2.1 Haftung
2.2.2 Vertretungsbefugnis
2.2.3 Geschäftsführung
2.2.4 Gewinn- und Verlustverteilung
2.2.5 Publizitätspflicht
2.2.6 Art und Umfang der Mitbestimmung
2.2.7 Aufwendungen der Rechtsform
2.2.8 Finanzierungsmöglichkeiten
3 Einfluss der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Rechtsformwahl
3.1 Wesentliche Änderungen im Überblick
3.1.1 Änderungen die beide Rechtsformen betreffen
3.1.2 Wichtige Neuerungen für Personengesellschaften
3.1.3 Wichtige Neuerungen für Kapitalgesellschaften
3.2 Steuerbelastungswirkungen für die Rechtsformen im Einzelnen
3.3 Ertragbesteuerung bei Personenunternehmen
3.3.1 Gewerbesteuerliche Auswirkungen
3.3.2 Thesaurierungsbegünstigung
3.4 Ertragbesteuerung bei Kapitalgesellschaften
3.4.1 Gewerbesteuerliche Auswirkungen
3.4.2 Ausschüttungen
4 Steuerbelastungsvergleiche
4.1 Regelbesteuerung
4.2 Thesaurierung
4.2.1 Schuldrechtliche Verträge
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Wirkung der Hebesätze bei Personenunternehmen mit Regelbesteuerung
Tabelle 2 Wirkung der Thesaurierung bei Personenunternehmen
Tabelle 3 Wirkung der Hebesätze bei Kapitalgesellschaften bei Vollthesaurierung
Tabelle 4 Steuerlast einer Kapitalgesellschaft bei Ausschüttung
Tabelle 5 Belastungsvergleich der Rechtsformen bei Regelbesteuerung
Tabelle 6 Steuerbelastungsvergleich zwischen den Rechtsformen
1 Einleitung
Die Frage nach der Wahl einer geeigneten Rechtsform hat mit der Unternehmenssteuerreform 2008[1] viele Vergleichsberechnungen und Kommentare hervorgerufen.
Sowohl für Existenzgründer als auch für bestehende Unternehmen sind die daraus resultierenden neuen steuerlichen Aspekte wie auch außersteuerliche Gesichtspunkte[2] für die Wahl in Betracht zu ziehen.
Ein Nebeneffekt der Formwahl ist die Steueroptimierung innerhalb einer Form, wozu diese Ausarbeitung auch Möglichkeiten aufzeigt.
Ziel dieser Ausarbeitung ist der aktuelle Vergleich zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung von ertragsteuerlichen Aspekten.
Kapitel 2 gibt einen kurzen Vorspann über wichtige außersteuerliche Entscheidungskriterien zur Rechtsformwahl.
Mit Kapitel 3 ergibt sich ein Überblick zu den wesentlichen Gesetzesänderungen durch die Unternehmensteuerreform. Deren Auswirkungen werden anschließend für Personen- und Kapitalgesellschaft analysiert.
Kapitel 4 fasst diese Analyse im direkten Vergleich der Rechtsformen zusammen und ergänzt weitere Aspekte.
Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind in Kapitel 5 mit einem Fazit zum Abschluss gebracht.
2 Bedeutung der Rechtsformwahl
2.1 Das Entscheidungsproblem: „Wahl der Rechtsform“
Fragen nach einer geeigneten Rechtsform entstehen vornehmlich bei einer Unternehmensgründung oder erheblichen Änderungen im Unternehmen. Die Steuerreform 2008 hat ebenso dazu geführt, die gewählte Rechtsform zu überdenken.
2.2 Außersteuerliche Kriterien im Überblick
Neben steuerlichen Aspekten, existieren elementare außersteuerliche Gesichtspunkte[3], die eine Rechtsform entscheidend prägen. Auf diese wird nachfolgend kurz eingegangen.
2.2.1 Haftung
Die Haftung der Kapitalgeber gegenüber den Gläubigern ist ein rechtsgestaltendes Kriterum im Außenverhältnis.
Auf mehr als 986.000 GmbHs[4] trifft die beschränkte Haftung zu. Auch bei der Kommanditgesellschaft zum Beispiel ist die Haftung des Kommanditisten grundsätzlich auf seine Einlage beschränkt (§§ 171 ff. HGB).
2.2.2 Vertretungsbefugnis
Sie bildet ein weiteres Kriterium im Außenverhältnis. Diese Vertretungsbefugnis kann grundsätzlich in Zusammenhang mit dem Ausmaß der Haftung gesehen werden[5].
2.2.3 Geschäftsführung
Im Innenverhältnis wird diese meist abweichend von der gesetzlichen Regelung vertraglich festgelegt. In diesen Bereich ragen auch Haftungsaspekte, z.B. bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
2.2.4 Gewinn- und Verlustverteilung
Hierbei gilt es Regelungen zu treffen,
- in welchem Umfang Kapitalgeber am Gewinn/Verlust partizipieren
- ob und in welchem Maße Kapitalgeber Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen vornehmen dürfen und
- welche gesetzlichen Regelungen verbindlich sind bzw. durch welche vertraglichen Bestimmungen sie ersetzt werden
2.2.5 Publizitätspflicht
Abhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße trifft auch dieses Kriterium zu. Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellte Personengesellschaften (GmbH & Co KG) sind prüfungs- und publizitätspflichtig[6]. Mittlere Unternehmen meiden dies durch § 267 HGB.
2.2.6 Art und Umfang der Mitbestimmung
Unter diesen Punkt fallen - je nach Größe des Unternehmens -Rechte der Arbeitnehmer zur Mitbestimmung (Betriebsrat).
2.2.7 Aufwendungen der Rechtsform
Zu unterscheiden sind diese in einmalige Aufwendungen (bei Gründung oder Umwandlung) und laufende. Eine GmbH & Co KG bringt beispielsweise mit der Zwangszugehörigkeit zur IHK den Nachteil der Beitragspflicht mit sich.
2.2.8 Finanzierungsmöglichkeiten
Je nach Rechtsform ist eine Mindestausstattung mit Eigenkapital vorgeschrieben. Des Weiteren ist die Entscheidung für eine Rechtsform maßgebend für das Ausmaß der Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung.
3 Einfluss der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Rechtsformwahl
3.1 Wesentliche Änderungen im Überblick
3.1.1 Änderungen die beide Rechtsformen betreffen
- Gewerbesteuer als nichtabziehbare Betriebsausgabe
- Herabsetzung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5%
- Änderungen der Hinzurechnungs- und Kürzungsregelungen zur Gewerbesteuer
- Beschränkung des Abzugs von Finanzierungsaufwand durch die Einführung der sogenannten Zinsschranke (§ 4h EStG)[7]
3.1.2 Wichtige Neuerungen für Personengesellschaften
- Ausdehnung der „Reichensteuer“ auf Gewinneinkünfte von natürlichen Personen ab VZ 2008
- Erhöhung des Anrechnungsfaktors auf 3,8 nach § 35 EStG bei gleichzeitiger Begrenzung der Steuerermäßigung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt
- Abschaffung des gewerbesteuerlichen Staffeltarifes
- Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung durch § 34a EStG
3.1.3 Wichtige Neuerungen für Kapitalgesellschaften
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15%
- Teileinkünfteverfahren bzw. Abgeltungssteuer-Regelung für Anteilseigner anstelle des Halbeinkünfteverfahrens
3.2 Steuerbelastungswirkungen für die Rechtsformen im Einzelnen
Mit den folgenden Beispielen werden inländische, gewerblich tätige mittelständische Unternehmen und deren unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter analysiert. Dies geschieht unter der vereinfachenden Annahme gleich hoher Bemessungsgrundlagen und teils prozentualer Betrachtung.
3.3 Ertragbesteuerung bei Personenunternehmen
3.3.1 Gewerbesteuerliche Auswirkungen
Bei Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften ist die Gewerbesteuer ein entscheidender Faktor in der Gesamtsteuerbelastung.
Kleine Personenunternehmen und Existenzgründer betrifft die Abschaffung des Staffeltarifes insbesondere in ihrer Rechtsformwahl.
Die Bedeutung von gewerbesteuerlichen Hebesätzen für die Gesamtsteuerbelastung veranschaulicht die nachgehende Tabelle.
Hierbei wurde zum einen der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG als auch ein Einkommensteuerspitzensatz von 45 % mit in die Berechnungen einbezogen. Zum Vergleich der Auswirkung des Freibetrags auf die prozentuale Gesamtsteuerbelastung dienen die Ergebnisse der unteren Zeile von Tabelle 1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung
Die Gewerbesteuer führt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage insbesondere bei Unterschreiten des „kritischen Hebesatzes von 315,7 %“[8] zu einer deutlichen Mehrbelastung. Auch stellt sich die Frage, ob einige Kommunen ihren Hebesatz nicht auf mindestens 334 % anheben müssen, damit nach neuem Recht die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer auch einen Entlastungseffekt bewirkt[9].
[...]
[1] Vgl. 14.8.2007, BGBl. I 2007,S. 1912ff.
[2] Vgl. W. Kessler/ J. Schiffers/ T. Teufel, 2002, S. 13ff., S. 99ff., u.a.
[3] Vgl. R. König/ C. Sureth, 2002, S. 26 ff.; W. Kessler/ J. Schiffers/ T. Teufel, 2002, S. 16 ff.
[4] Stand 1.1.2007, BMWi, Monatsbericht 11/12-2007
[5] Vgl. W. Kessler/ J. Schiffers/ T. Teufel, 2002, S. 26
[6] Vgl. W. Kessler/ J. Schiffers/ T. Teufel, 2002, S.20
[7] Vgl. S. Hierl/S. Huber, (2008), S.163; B. Kaminski, StuB 1 (2008), S. 11; u.a.
[8] Vgl. B. Kaminski, StuB 1 (2008), S. 3, 4 (ohne Berücksichtigung des gewerbesteuerlichen Freibetrages)
[9] Vgl. B. Neubert/ T. Plenk, Steuer und Studium 2008, S. 37, 41 (ohne GewSt-FB im Vergleich der alten und neuen Rechtslage)
- Citar trabajo
- Benjamin Schmale (Autor), 2009, Rechtsformwahl zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft unter dem Gesichtspunkt der ertragsteuerlichen Belastung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144527
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