Der durch das MoMiG neue normierte § 15a InsO fasst erstmals die Insolvenzantragspflichten und den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung in einer Norm zusammen.
Während nach der alten Rechtslage die Antragspflichten und die Strafbewehrung noch in den Spezialgesetzen zu den einzelnen Gesellschaftsformen (AktG, GenG, GmbHG, HGB) zu finden waren, fasst der § 15a InsO diese Pflichten mittels einer rechtsformneutralen Formulierung in einer Norm zusammen. Dies diente hauptsächlich dem Zweck, dass die sog. "Scheinauslandsgesellschaften" (EU-Gesellschaften die durch die vom EuGH durchgesetzte Gründungstheorie trotz Gründung in einem anderen europäischen Land (z.B. die englische Limited) unter Anwendung des Gesellschaftsrechtes ihres Gründungsstaates ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt nach Deutschland verlagern und dort tätig werden können) von den Antragspflichten und der Strafbewehrung erfasst werden können.
Die Arbeit beleuchtet, ob diese Ziel mit der neuen Regelung tatsächlich erreicht werden kann und ob der neue § 15a InsO vereinbar ist mit dem europäischen Recht.
Im zweiten Abschnitt der Seminararbeit wird untersucht, ob der neue Absatz III, der die (strafrechtliche) Verantwortlichkeit im Falle der Unternehmenskrise beim Vorliegen einer Führungslosigkeit auch auf Aufsichtsratsmitglieder einer AG oder e.G. bzw. auf die Gesellschafter einer GmbH, wirklich dazu geeignet ist, die Fälle der "Firmenbestattungen" und ähnlicher strafrechtlicher Phänomene einzuschränken.
Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit der Frage, ob die in § 15a IV Var.2 InsO gewählte Formulierung des "nicht richtig" gestellten Antrages ein neues Tatbestandsmerkmal darstellt oder ob die alte Rechtslage nur konkreter dargestellt wird.
Inhaltsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Seminar zum Insolvenzstrafrecht befasst sich mit den Änderungen, die § 15a InsO im Vergleich zum vorherigen Rechtszustand mit sich gebracht hat. Es analysiert die Auswirkungen dieser Änderungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und Gesellschaftern im Kontext von Insolvenzverfahren.
- Analyse von § 15a InsO und dessen Neuerungen
- Strafrechtliche Folgen von Insolvenzverschleppung
- Verantwortung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
- Auswirkungen auf verschiedene Rechtsformen (z.B. GmbH, Limited)
- Europäischer Rechtsvergleich
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Insolvenzstrafrecht, § 15a InsO, Insolvenzverschleppung, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterhaftung, GmbH, Limited, MoMiG, Insolvenzantragspflicht, Rechtsvergleich.
Häufig gestellte Fragen zum Seminar: Insolvenzstrafrecht und § 15a InsO
Was ist der Inhalt des Seminars zum Insolvenzstrafrecht?
Das Seminar konzentriert sich auf die Änderungen durch § 15a InsO und deren Auswirkungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und Gesellschaftern in Insolvenzverfahren. Es beinhaltet eine Analyse von § 15a InsO, die strafrechtlichen Folgen von Insolvenzverschleppung, die Verantwortlichkeiten von Geschäftsführern und Gesellschaftern, Auswirkungen auf verschiedene Rechtsformen (z.B. GmbH, Limited) und einen europäischen Rechtsvergleich.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die wichtigsten Themen sind: die Analyse der Neuerungen in § 15a InsO, die strafrechtlichen Folgen der Insolvenzverschleppung, die Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, die Berücksichtigung verschiedener Rechtsformen (wie GmbH und Limited) und ein Vergleich des deutschen Rechts mit dem europäischen Recht.
Welche konkreten Aspekte von § 15a InsO werden untersucht?
Das Seminar analysiert die Neuerungen von § 15a InsO im Detail und untersucht deren Auswirkungen auf die Praxis. Es beleuchtet die strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen in Unternehmen.
Wer ist die Zielgruppe des Seminars?
Das Seminar richtet sich an alle, die sich mit den strafrechtlichen Aspekten von Insolvenzverfahren auseinandersetzen, insbesondere Geschäftsführer, Gesellschafter, Rechtsanwälte und andere juristische Fachkräfte.
Gibt es eine Zusammenfassung der Kapitel?
Der bereitgestellte Text enthält keine Kapitel im herkömmlichen Sinn. Daher können keine Kapitelzusammenfassungen bereitgestellt werden.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Seminarinhalt?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Insolvenzstrafrecht, § 15a InsO, Insolvenzverschleppung, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterhaftung, GmbH, Limited, MoMiG, Insolvenzantragspflicht, Rechtsvergleich.
Enthält das Seminar ein Inhaltsverzeichnis?
Nein, der bereitgestellte Text enthält kein Inhaltsverzeichnis.
- Citar trabajo
- Lennart Dornieden (Autor), 2010, "Welche Weiterungen hat § 15a InsO gegenüber dem früheren Rechtszustand gebracht?", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144475