In seiner 1996 erschienenen Abhandlung „Embryo – Mensch – Person: Zur Frage nach dem Beginn des personalen Lebens“ geht Günter Rager der Frage nach, ob und inwiefern auch ungeborenes Leben ebenso wie das unsrige den Anspruch hat, Personen¬status zugemessen zu bekommen und damit im Sinne Kants und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein Wert an sich und damit unantastbar zu sein. Die dieser Frage ermöglicht eine Schlussfolgerung darüber, ob an ungeborenem Leben geforscht werden darf oder nicht, ob Embryonen also als reines Mittel zum Zweck, und zwar nicht als Mittel zum Zweck an sich selbst, gebraucht bzw. missbraucht werden dürfen. Die Aktualität dieses Themas wird deutlich, wenn man die fortlaufende Diskussion in Deutschland in Betracht zieht, die sich auf Grund der Tatsache ergibt, dass Embryonen¬forschung in Deutschland gänzlich verboten, in einigen anderen Ländern wie z.B. den USA hingegen zu einer Vielzahl von Zwecken und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Embryonal¬entwicklung erlaubt, oder im Extremfall, wie beispielsweise in Israel, gar bis zur Geburt nahezu uneingeschränkt zugelassen ist. Die deutsche Forschung sieht sich im internationalen Wettbewerb folgerichtig benachteiligt und angesichts des sich daraus ergebenden unablässigen Gegenwinds seitens der Befürworter der Embryonalforschung bedarf es schlagkräftiger Argumente, um das bestehende Verbot in Deutschland aufrecht zu erhalten. Rager ist bemüht, diese zu liefern.
Im Gegensatz zu Vertretern des Utilitarismus, die teleologisch, also konsequentialistisch vorgehen und nach den Folgen einer jeden Handlung, also in unserem Fall nach den Folgen der Embryonenforschung fragen, argumentiert Rager innerhalb der normativen Ethik deontologisch. Da Deontologen den Anspruch haben, ihre Argumente so vorzutragen, dass sie so bindend, allgemeingültig, normativ und universalisierbar sind wie etwa ein physikalisches Gesetz, stehen am Ende ihrer Überlegungen Handlungsregeln, die um jeden Preis einzuhalten sind. Im Extremfall bedeutet dies z.B. für Kant, den „Vater“ der Deontologie, dass eine Norm wie „du sollst nicht lügen“ auch dann einzuhalten ist, wenn Vertreter eines totalitären Systems, das man persönlich vielleicht ablehnt, vor der Türe stehen und fragen, ob man entflohene Personen bei sich aufgenommen habe. Diese Handlungsanweisung gilt selbst in dem Wissen, dass ein Ja mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod der Versteckten bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Darstellung
II.1. Die Potenz des Embryos zur vollständigen menschlichen Entwicklung
II.2 Die humanspezifische Entwicklung des Embryos
II.3 Die Kontinuität der Entwicklung des Menschen
III. Kritische Würdigung
Literatur
I. Einführung
In seiner 1996 erschienenen, also recht aktuellen Abhandlung „Embryo – Mensch – Person: Zur Frage nach dem Beginn des personalen Lebens“ geht Günter Rager der Frage nach, ob und inwiefern auch ungeborenes Leben ebenso wie das unsrige den Anspruch hat, Personenstatus zugemessen zu bekommen und damit im Sinne Kants und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein Wert an sich und damit unantastbar zu sein. Die positive oder negative Beantwortung dieser Frage ermöglicht eine Schlussfolgerung darüber, ob an ungeborenem Leben geforscht werden darf oder nicht, ob Embryonen also als reines Mittel zum Zweck, und zwar nicht als Mittel zum Zweck an sich selbst, gebraucht bzw. missbraucht werden dürfen. Die Aktualität dieses Themas wird deutlich, wenn man die fortlaufende Diskussion in Deutschland in Betracht zieht, die sich auf Grund der Tatsache ergibt, dass Embryonenforschung in Deutschland gänzlich verboten, in einigen anderen Ländern wie z.B. den USA hingegen zu einer Vielzahl von Zwecken und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Embryonalentwicklung erlaubt, oder im Extremfall, wie beispielsweise in Israel, gar bis zur Geburt nahezu uneingeschränkt zugelassen ist.[1] Die deutsche Forschung sieht sich im internationalen Wettbewerb folgerichtig benachteiligt und angesichts des sich daraus ergebenden unablässigen Gegenwinds seitens der Befürworter der Embryonalforschung bedarf es schlagkräftiger Argumente, um das bestehende Verbot in Deutschland aufrecht zu erhalten. Rager ist bemüht, diese zu liefern.
Im Gegensatz zu Vertretern des Utilitarismus, die teleologisch, also konsequentialistisch vorgehen und nach den Folgen einer jeden Handlung, also in unserem Fall nach den Folgen der Embryonenforschung fragen, argumentiert Rager innerhalb der normativen Ethik deontologisch. Da Deontologen den Anspruch haben, ihre Argumente so vorzutragen, dass sie so bindend, allgemeingültig, normativ und universalisierbar sind wie etwa ein physikalisches Gesetz, stehen am Ende ihrer Überlegungen Handlungsregeln, die um jeden Preis einzuhalten sind. Im Extremfall bedeutet dies z.B. für Kant, den „Vater“ der Deontologie, dass eine Norm wie „du sollst nicht lügen“ auch dann einzuhalten ist, wenn Vertreter eines totalitären Systems, das man persönlich vielleicht ablehnt, vor der Türe stehen und fragen, ob man entflohene Personen bei sich aufgenommen habe. Diese Handlungsanweisung gilt selbst in dem Wissen, dass ein Ja mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod der Versteckten bedeutet.[2]
Zwei wichtige Vertreter des Utilitarismus, gegen die es für Günter Rager zu argumentieren gilt, sind der Australier Peter Singer und der deutsche Philosoph Dieter Birnbacher.[3] Peter Singer ist auf Grund seiner Ethik und deren drastischer Schlussfolgerungen, die den Lebenswert eines Embryos und sogar eines Kleinkindes unterhalb dessen eines ausgewachsenen und leidensfähigeren Tieres ansiedelt, besonders in Deutschland höchst umstritten. Ebenso wie Singer spricht sich Dieter Birnbacher für die Embryonenforschung aus, da es laut Birnbacher keine bedürfnis-orientierten Argumente gibt, die dagegen sprechen. Er lässt in einer typisch utilitaristischen Kosten-Nutzen-Erwägung jedoch als Grund für eine Aufrechterhaltung des Verbots der Embryonenforschung das Argument gelten, dass deren Nichtakzeptanz auf Grund starker Gefühle von Angst und Abwehr in unserer Gesellschaft derzeit (noch) über den Nutzen der Forschung überwiegt.
II. Darstellung
Ragers Standpunkt ist eindeutig: Das personale Leben beginnt für ihn mit der Befruchtung der Eizelle. Ab diesem Zeitpunkt entwickelt sich der Mensch, das Individuum, kontinuierlich. Daher stehen dem Embryo wie jeder anderen Person die unantastbare Würde und die unveräußerlichen Rechte jedes Einzelnen zu, und daher sind Embryos im kategorischen Imperativ berücksichtigt, wenn es bei Kant heißt: „Handle so, dass Du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“[4] Dementsprechend spricht sich Rager klar gegen jegliche Forschung an Embryonen aus. Rager entwickelt als Fundament dieser These drei Hauptargumente, die im folgenden ausgeführt werden.
[...]
[1] Die unterschiedlichen Rechtslagen sind dem Dozentenvortrag entnommen. Zur Rechtslage in Deutschland siehe Internetauftritt der Bundesministeriums der Justiz, http://bundesrecht.juris.de/eschg/index.html, Stand 24.7.2007
[2] Dieses Beispiel sowie alle philosophischen Begrifflichkeiten und Zusammenhänge sind den Seminarmitschrieben entnommen
[3] Ich entnehme die Standpunkte der Herren Singer und Birnbacher den Seminarhandouts zu den entsprechenden Referaten
[4] Kant zitiert nach Rager S.256
- Arbeit zitieren
- Michael Helten (Autor:in), 2007, Embryo – Mensch – Person: Zur Frage nach dem Beginn des personalen Lebens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144412
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