"In fact, it is practically impossible to study the theory of banking without referring to banking regulation."
Dieses Zitat von Freixas / Rochet gibt die Wichtigkeit der Bankenregulierung für das Finanzsystem wieder. So wie Banken für eine Volkswirtschaft unverzichtbar sind, ist auch die Bankenregulierung ein grundlegender Bestandteil. Beide existieren in einer Symbiose.
Banken bzw. das gesamte Finanzsystem gehören zum wichtigsten Teil einer Volkswirtschaft. Von ihnen hängt eine Menge ab. Der Verlauf der aktuellen Subprime-Krise führt noch einmal die Bedeutung der Banken für eine Volkswirtschaft vor Augen. Banken-, bzw. Finanzkrisen bleiben nicht nur auf die Finanzwirtschaft beschränkt, sondern erfassen auch die ganze reale Weltwirtschaft mit gravierenden Folgen für alle Wirtschafssubjekte. Vor diesem Hintergrund wird sowohl national als auch international ein besonderes Augenmerk auf den Bankensektor gelegt. Dabei spielen die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden eine zentrale Rolle.
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Finanzmärkte signifikant verändert und weiterentwickelt. Sowohl im Bankenwesen als auch innerhalb anderer Finanzinstitutionen hat sich ein struktureller Wandel vollzogen. Die klare Trennung der traditionellen Sektoren ist nicht mehr gegeben. Diese Veränderungen stellen die Regulierungs-, bzw. Aufsichtsbehörden vor neue Herausforderungen. Die Diskussion um einen angemessen funktionierenden regulatorischen und aufsichtsbehördlichen Rahmen ist neu entfacht. Es ist nach einem geeigneten Regulierungsmodell zu suchen, sofern dies überhaupt möglich ist.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieser Arbeit eine Bestandsaufnahme der möglichen Modelle der Bankenregulierung gemacht. Hierzu wird in Kapitel 2 dem Leser zunächst die Notwendigkeit der Bankenregulierung dargelegt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in Kapitel 3, in welchem die einzelnen Modelle zur Bankenregulierung näher erläutert werden und die damit verbundenen Vor- und Nachteile diskutiert werden. In Kapitel 4 wird die besondere Rolle der Zentralbank bei der Bankenregulierung dargestellt und versucht, eine Antwort auf die Frage zu erarbeiten, ob der Zentralbank die Autorität über die Regulierung übertragen werden sollte.
Abschließend werden die Untersuchungsergebnisse im Fazit zusammenfassend dargestellt.
Gliederung
1. Einleitung
2. Gründe für Bankenregulierung
3. Modelle der Bankenregulierung
3.1. Institutionelle Bankenregulierung
3.2. Funktionelle Bankenregulierung
3.3. Zielorientierte Bankenregulierung
3.4. Allfinanz- Aufsicht
4. Die Rolle der Zentralbank bei der Bankenregulierung
5. Fazit
1. Einleitung
"In fact, it is practically impossible to study the theory of banking without referring to banking regulation."
Dieses Zitat von Freixas / Rochet1 gibt die Wichtigkeit der Bankenregulierung für das Finanzsystem wieder. So wie Banken für eine Volkswirtschaft unverzichtbar sind, ist auch die Bankenregulierung ein grundlegender Bestandteil. Beide existieren in einer Symbiose.
Banken bzw. das gesamte Finanzsystem gehören zum wichtigsten Teil einer Volkswirtschaft. Von ihnen hängt eine Menge ab. Der Verlauf der aktuellen Subprime-Krise führt noch einmal die Bedeutung der Banken für eine Volkswirtschaft vor Augen. Banken-, bzw. Finanzkrisen bleiben nicht nur auf die Finanzwirtschaft beschränkt, sondern erfassen auch die ganze reale Weltwirtschaft mit gravierenden Folgen für alle Wirtschafssubjekte. Vor diesem Hintergrund wird sowohl national als auch international ein besonderes Augenmerk auf den Bankensektor gelegt. Dabei spielen die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden eine zentrale Rolle.
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Finanzmärkte signifikant verändert und weiterentwickelt. Sowohl im Bankenwesen als auch innerhalb anderer Finanzinstitutionen hat sich ein struktureller Wandel vollzogen. Die klare Trennung der traditionellen Sektoren ist nicht mehr gegeben. Diese Veränderungen stellen die Regulierungs-, bzw. Aufsichtsbehörden vor neue Herausforderungen. Die Diskussion um einen angemessen funktionierenden regulatorischen und aufsichtsbehördlichen Rahmen ist neu entfacht. Es ist nach einem geeigneten Regulierungsmodell zu suchen, sofern dies überhaupt möglich ist.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieser Arbeit eine Bestandsaufnahme der möglichen Modelle der Bankenregulierung gemacht. Hierzu wird in Kapitel 2 dem Leser zunächst die Notwendigkeit der Bankenregulierung dargelegt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in Kapitel 3, in welchem die einzelnen Modelle zur Bankenregulierung näher erläutert werden und die damit verbundenen Vor- und Nachteile diskutiert werden. In Kapitel 4 wird die besondere Rolle der Zentralbank bei der Bankenregulierung dargestellt und versucht, eine Antwort auf die Frage zu erarbeiten, ob der Zentralbank die Autorität über die Regulierung übertragen werden sollte.
Abschließend werden die Untersuchungsergebnisse im Fazit zusammenfassend dargestellt.
2. Gründe für Bankenregulierung
Regulierung von Wirtschaftssektoren, sei es durch den Staat oder durch eine Regulierungsbehörde, bedeutet das Eingreifen in die freien Marktprozesse. Aus diesem Grund wird hierfür oftmals nach besonderer Rechtfertigung verlangt, da hiermit Verlust an Autonomie und Handlungsfreiheit der zu regulierenden Institutionen verbunden sind. Regulierung kann juristisch aus gerechtigkeits- und ökonomisch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht begründet sein. Sieht man von der gerechtigkeitstheoretischen Sicht ab, dann ist ein staatliches Eingreifen dann begründet, wenn der Markt von sich aus nicht zu einer pareto-optimalen Situation führt, also der Markt unvollkommen ist.2
Wie eingangs schon erwähnt, resultiert die Notwendigkeit für Bankenregulierung aus der besonderen Bedeutung von Banken für eine Volkswirtschaft, da fehlende Regulierung des Bankensystems enorme wohlfahrts-ökonomische Risiken in Form von Finanzkrisen mit sich bringt. Bankenregulierung heißt in diesem Kontext nicht nur Schutz des Bankensystems, sondern auch Schutz der wohlfahrtserhöhenden Wirkungen, die von Banken ausgehen.3 Es ist zu untersuchen, welche gesamtwirtschaftlichen Risiken bevorstünden, wenn man von Bankenregulierung absähe.
Die Einleger einer Bank vertrauen der Bank einseitig und verfügen in der Regel nicht über genügend Informationen bzw. Kompetenzen, um eine Bank richtig beurteilen zu können.4 Diese Asymmetrie von Informationen kann zu Marktversagen in Form von adverser Selektion oder Moral Hazard5 führen. Die asymmetrischen Informationen können auch das Phänomen des Bank-Runs hervorrufen. Die Vertrauensempfindlichkeit des Bankgeschäfts tritt hierbei besonders hervor. Angenommen, es gäbe Einleger, die aus bestimmten Gründen, sei es durch Fehlinformationen oder begründete negative Informationen, befürchten, ihre Bank sei in der Zukunft zahlungs-unfähig, dann wäre es aus ihrer Sicht das Beste, ihre Einlagen sofort abzuziehen. Es käme dann zu einem Bank-Run.6 Dieser Prozess könnte dazu führen, dass ein sogenannter Panik-Run entsteht.7 Dabei versucht jeder Einleger, als erster seine Einlagen abzuziehen, da unter den Einlegern die Befürchtung herrscht, ihre Einlagen zu spät abzuziehen und dass die Bank ihnen gegenüber ihre Forderungen nicht erfüllen kann.8 Die betroffene Bank sieht sich gezwungen, ihre Aktiva zu veräußern, um den Einlagenabzügen der Einleger nachkommen zu können. Hier sei angemerkt, dass in der Regel langfristige Investitionen einer Bank rentabler sind als kurzfristige Investitionen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der langfristigen Investitionen kann nicht nur die erwartete Rendite nicht erzielt werden, sondern die Investitionen auch zu Verlustgeschäften werden.
Im Rahmen dieses Prozesses kommt es zu einem Domino-Effekt im gesamten Bankensystem. Das bedeutet, dass die Existenzkrise einer Bank auf andere Banken überspringen kann. Dies resultiert daraus, dass einerseits eine hohe Abhängigkeit im Interbankenmarkt herrscht und andererseits der Vertrauensverlust gegenüber einer Bank auch ein Vertrauensverlust gegenüber dem gesamten Bankensystem bedeuten kann.9
Diese beschriebenen Szenarien könnten zu einem gesamtwirtschaftlichen Kollaps einer Volkswirtschaft führen. Die jüngste Subprime-Finanzkrise hat die Bedeutung und die Gefahren des Finanzsystems auch für die Realwirtschaft sehr deutlich gemacht. Unter diesen Aspekten begründet sich eine Regulierung des Bankensystems, deren Ziel darin besteht, Rahmenbedingungen für das Funktionieren des Gesamtsystems aufrecht zu erhalten. Durch die Bankenregulierung soll also das gesamte Bankensystem geschützt werden und somit das Vertrauen der Einleger aufrecht erhalten werden, um die oben beschriebenen Run-Szenarien, die in einer Krise des gesamten Finanzsystems münden können, zu vermeiden.
3. Modelle der Bankenregulierung
3.1. Institutionelle Bankenregulierung
Bei dem institutionellen bzw. vertikalen Ansatz handelt es sich um die klassische Sichtweise der Regulierung. Diese Art von Bankenregulierung kommt meist in Ländern vor, in denen man über klar voneinander getrennte Segmente des Finanzsystems, wie z.B. Banken, Investmentfonds und Versicherungen, verfügt.10 Die Aktivitäten dieser Institutionen beschränken sich auch jeweils auf diese Segmente. Bei der institutionellen Regulierung gibt es dementsprechend auch drei verschiedene Aufsichtsbehörden, die für das jeweilige Segment zuständig und verantwortlich sind und sich auf dieses spezialisiert haben.11 Jeder Markt hat sozusagen eine Aufsichtsbehörde als Pendant.
Dabei fängt die Arbeit der Aufsichtsbehörden damit an, dass sie die Unternehmen und Institutionen schon beim Marktzutritt durch bestimmte Auswahlverfahren überwachen. Das geschieht z.B., indem bestimmte Genehmigungen oder das Aufführen in diversen Registern verlangt werden.
Des Weiteren wird eine dauerhafte Kontrolle und Überwachung aller geschäftlichen Aktivitäten der zu regulierenden Institutionen in Form von Inspektionen und Sanktionen durchgeführt. Schließlich findet jeder Austritt aus dem Markt ebenfalls Berücksichtigung bei der Arbeit der Aufsichtsbehörden.
Ist die Annahme dieses Ansatzes, dass es klar voneinander getrennte Segmente gibt, erfüllt, führt diese Art von Regulierung zu einer effizienten Kontrolle der einzelnen Bereiche bzw. Segmente, die hinsichtlich jedes Aspektes ihrer Tätigkeit und hinsichtlich der Ziele der Regulierung überwacht werden. Da jedes Segment eine eigene Aufsichtsbehörde besitzt, wird eine doppelte bzw. mehrfache Regulierung durch verschiedene Behörden unterbunden. Dadurch können die Kosten gesenkt werden.12
Diese klar definierten und voneinander getrennten Segmente des Finanzsystems sind jedoch in den Industrieländern kaum noch vorzufinden. In den letzten Jahrzehnten ist ein klarer Trend segmentübergreifender Aktivitäten der einzelnen Institutionen zu sehen. Banken sind z.B. im Immobilienmarkt involviert, Versicherungen agieren auf den Wertpapiermärkten etc. Die Grenzen zwischen den einzelnen Segmenten und Institutionen sind fließend.13 So entstehen immer mehr Mischkonzerne, die man nicht klar einem bestimmten Segment zuordnen kann.14 Unter dem institutionellen Ansatz werden diese Konzerne entweder zu wenig reguliert, da sie nicht klar zuzuordnen sind, oder sie werden überreguliert, was zu Ineffizienzen oder steigenden Kosten führen kann.
Eine weitere Schwachstelle dieses Ansatzes könnte darin liegen, dass, falls die einzelnen Aufsichtsbehörden bei der Regulierung mehrere Ziele verfolgen, diese zueinander in Konflikt stehen könnten. Ein Beispiel hierfür ist der Zielkonflikt von Stabilität und Wettbewerb.15
Unter diesen Gesichtspunkten und unter der Berücksichtigung der Entwicklung des Finanzsystems in den meisten Industrieländern, die einen hochentwickelten Finanzsektor besitzen, kann die institutionelle Bankenregulierung nicht als effizient angenommen werden.
3.2. Funktionelle Bankenregulierung
Das zweite hier behandelte Modell der Bankenregulierung ist die so genannte funktionelle Bankenregulierung. Im Gegensatz zum institu- tionellen Modell ist hier die Arbeit der Regulierungsbehörden nicht nur auf einzelne Segmente beschränkt. Bei diesem Ansatz stehen die Funktionen des Finanzsystems im Vordergrund. Unterschiedliche Funktionen des Finanzsystems sollen durch unterschiedliche Regulierungsbehörden überwacht und kontrolliert werden.16 Dieses Modell beruht nach Di Giorgio und Di Noia auf der Annahme der sechs grundlegenden Funktionen des Finanzsystems.17
1. Es müssen Wege und Rahmenbedingungen für leichteren Zahlungsverkehr ermöglicht werden, um damit den Handel zu fördern.
2. Es müssen Mechanismen für die Bündelung der Ressourcen und Portfoliodiversifizierung bereitgestellt werden.
3. Es müssen Rahmenbedingungen für einen zeitlichen, grenz-, und industrieübergreifenden Transfer von ökonomischen Ressourcen geschaffen werden.
4. Es muss besseres Risikomanagement betrieben und gefördert werden.
5. Es müssen relevante Preisinformationen bereitgestellt
werden, um dezentrale Entscheidungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren besser koordinieren zu können. 6. Es müssen Wege herausgefunden werden, um asymmetrische Informationen bei Transaktionen zwischen verschiedene Parteien zu reduzieren und um dem Principle- Agent-Problem entgegen zu wirken.
Zum Zwecke funktioneller Bankenregulierung wird je Funktion eine eigene Aufsichtsbehörde eingerichtet. Diese überwacht bzw. kontrolliert jeweils alle geschäftliche Aktivitäten und Dienstleistungen einzelner Finanzinstitutionen im Hinblick auf die jeweilige Funktion und zwar unabhängig davon, in welchem Sektor sich die zu regulierende Institution befindet.18
[...]
1 Freixas / Rochet: 1998, S. 257.
2 Vgl. Burghoff / Rudolph: 1996, S. 29.
3 Vgl. Neus: 2007, S. 6.
4 Vgl. Ebd.: S. 9.
5 Vgl. zur näheren Erläuterung der Begriffe "Adverse Selektion" und "Moral Hazard" Pindyck / Rubinfeld: 2009, S. 803 und S. 814f.
6 Vgl. Calomiris / Gorton: 2000, S. 96ff.
7 Vgl. Diamond / Dybvig: 1983, S. 402.
8 Vgl. Santos: 2000, S. 6.
9 Vgl. zur ausführlichen Darstellung des Domino-Effekts Aghion / Bolton / Dewatripont: 1999, S. 2ff.
10 Vgl. Cervellati / Fioriti: 2007, S. 7.
11 Vgl. Goodhart et al.: 1998, S. 144.
12 Vgl. Di Giorgio / Di Noia: 2007, S. 347.
13 Vgl. Arnone / Gambini: 2007, S. 264f.
14 Vgl. Di Giorgio / Di Noia: 2003, S. 4.
15 Vgl. Ders.: 2008, S. 348.
16 Vgl. Llewellyn: 2006, S. 16.
17 Vgl. Di Giorgio / Di Noia: 2007, S. 349f.
18 Vgl. Kremers et al.: 2003, S. 162.
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