Ein Vergleich der Krankenpflegeausbildung mit anschließender Fachweiterbildung für den OP mit der Ausbildung zur OTA. Außerdem wird auf die zukünftigen Entwicklungen eingegangen.
Ausweitung der OTA-Ausbildung – Zeit für die Pflege sich aus dem OP zurückzuziehen?
In den letzten Jahren hat die Zahl der Auszubildenden für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (kurz OTA) enorm zugenommen. Immer mehr ausgebildete OTAs ersetzten in den Operationsabteilungen die Krankenpflegekräfte. Zeit, sich die Frage zu stellen, ob die Krankenpflege sich aus diesem Funktionsbereich zurückziehen sollte.
Krankenpflege im OP – eine traditionelle Entwicklung
Die Krankenpflege im OP ist ursprünglich betrachtet ein traditionelles Relikt (vgl. Bischoff-Wanner, 2000). Mit der vorschreitenden medizinischen Entwicklung in Deutschland wurden nach und nach immer mehr Mitarbeiter benötigt, die die Vor- und Nachbereitung der Operationen übernahmen und die Instrumentation während der OP durchführten. Da im Krankenhaus um 1910 keine anderen medizinischen Fachkräfte vorhanden waren außer der Krankenpflege, wurde diese fast selbstverständlich auch zur Arbeit im OP herangezogen. Damals sicherlich aus dem Berufsverständnis als „ärztliche Assistenz“ verständlich und vollkommen nachvollziehbar. Nach Jahrzehnten der „angelernten“ Tätigkeit entwickelte sich erst 1970 in Deutschland die Fachweiterbildung für den Operationsdienst – gleichzeitig mit anderen Fachweiterbildungen wie z.B. der für die Intensivpflege (vgl. Bartholomeyczik, 1996). Es entstand ein neues Verständnis von Krankenpflege im OP, allerdings ohne die differenzierte und detaillierte Festlegung bzw. Beantwortung der Frage, ob man unbedingt Krankenpflege in diesem Funktionsbereich benötigte. Erst 1979 gab es die erste offizielle Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur einheitlichen Standardisierung der Fachweiterbildung. Diese Empfehlung wurde zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF) und dem Deutschen Berufsverband für Krankenpflege (DBfK) entwickelt. Als eine Weiterentwicklung dieser Empfehlung ist die in 1995 vom Land Nordrhein-Westfalen erlassene Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für den Operationsdienst anzusehen. Die Fachweiterbildung wird heutzutage als entscheidende und unabdingbare Qualifikation für die Krankenpflege im Operationsdienst angesehen.
Die OTA-Ausbildung
Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz rührt in Deutschland aus der Personalnot in deutschen OPs. Krankenpflegekräfte standen für die steigende Zahl der Operationen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung – sei es durch Konzentration der Krankenpflegeausbildung auf andere Bereiche im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung oder durch die Abwanderung von Pflegekräften aus dem OP in die medizintechnische Industrie. Die Bemühungen um eine die Krankenpflege ersetzende bzw. ergänzende Ausbildung wurden erstmals 1990 in Deutschland durch das Evangelische Krankenhaus in Mühlheim a.d. Ruhr umgesetzt. Was somit in einem Krankenhaus in Deutschland begann, hat sich inzwischen weit verbreitet. Inzwischen gibt es in Deutschland ca. 50 Ausbildungsstätten für OTAs mit ca. 400 angeschlossenen Krankenhäusern und Kliniken(vgl. OTA-Internet, 2009). Diese Ausbildungen beruhen alle auf der DKG-Richtlinie zur Ausbildung zu Operationstechnischen Assistentin/Assistenten vom 19.September 2007 (vgl. Bundesrichtlinie zur bundeseinheitlichen Regelung der OTA-Ausbildung, 2007). Deutschland ist in dieser Entwicklung im internationalen Vergleich als Spätzünder zu bewerten. Gerade unsere europäischen Nachbarn aus den Niederlanden und der Schweiz betreiben schon seit Jahrzehnten eine äquivalente Ausbildung zur deutschen OTA.
OTA oder Fachweiterbildung?
Dieser Thematik kann man sich am Besten mit der Beantwortung einiger Fragen nähern:
1. Gibt es einen Unterschied in der Qualifikation?
Einen qualifizierten Unterschied zwischen fachweitergebildeten Krankenpflegekräften und den ausgebildeten OTAs gibt es nicht. Die Fachweiterbildung befähigt die Pflegekräfte im OP zur professionellen Ausübung ihrer Tätigkeiten im Berufsfeld Operationsabteilung. Die reine Krankenpflegeausbildung reicht nach hinlänglicher Meinung in der Fachliteratur nicht als grundständig qualifizierende Ausbildung aus. Die Dauer der Qualifikation unterscheidet sich aber erheblich. Wird der „klassische“ Weg über Krankenpflegeausbildung (3 Jahre), Sammlung von Berufserfahrung (2 Jahre) und Fachweiterbildung (2 Jahre) beschritten, braucht die Krankenpflege insgesamt 7 Jahre um die gleiche Qualifikation zu erreichen, die OTAs nach ihrer 3-jährigen Ausbildung besitzen.
2. Gibt es einen Unterschied in der Tätigkeitsübernahme zwischen OTA und fachweitergebildeter Pflegekraft?
Diese Frage kann mit einem klaren Nein beantwortet werden. Keine vorliegende Fachliteratur unterscheidet in den Tätigkeitsanforderungen zwischen Pflegekraft und OTA (vgl. Busse, 2005; Debrand-Passard et al, 2006; Liehn et al, 2007).
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- Arbeit zitieren
- Nicolas Vogt (Autor:in), 2010, Pflege im OP, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144026
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