Überall auf der Welt gibt es Krisenherde, die den Frieden der Weltbevölkerung beeinträchtigen. Die Europäische Union - mit ihren inzwischen 27 Mitgliedsstaaten - hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit der Schaffung einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ im Dialog und in Interaktion mit Drittländern gemeinsame Ziele und Absichten festzulegen, damit die Sicherheit, der Frieden, die Entwicklung der Demokratie sowie die Entwicklung der Menschenrechte weltweit vorangetrieben werden können. Dabei legt die Europäische Union in den Vertragswerken besonders darauf Wert, eine Kohärenz des Außenhandelns (nota bene: „Außenhandels“, nicht: „Außenhandels“) sicherzustellen. Doch was ist „Kohärenz“ in der Politik, und wer soll sie durchsetzen?
Bereits in der Präambel des Lissabonner Vertrags wird erwähnt, der Vertrag werde „In dem Wunsch, den mit dem Vertrag von Amsterdam und dem Vertrag von Nizza eingeleiteten Prozess, mit dem die Effizienz und die demokratische Legitimität der Union erhöht und die Kohärenz ihres Handelns verbessert werden sollen“ abgeschlossen. Der Rat und die Kommission, besonders aber der Hohe Vertreter der EU, sind nach dem Vertrag dazu angehalten, im Zuge außenpolitischer und übriger Politikbereiche für „Kohärenz“ ihrer Politik durch gezielte Zusammenarbeit zu sorgen. Dies bedeutet, dass sich die Handlungen aller europapolitischen Akteure innerhalb der vielfältigen Beziehungen der europäischen Säulenstruktur ergänzen, zumindest aber nicht neutralisieren oder behindern sollen. Alle Mitglieder der Kommission (somit auch der Hohe Vertreter) sind dazu verpflichtet, ihre Tätigkeiten „in voller Unabhängigkeit“ auszuüben und dürfen keine Weisungen von einer Regierung oder einer Einrichtung annehmen. Die Politik der Union soll dadurch frei von jeglichen Eigeninteressen der Länder erscheinen und somit einheitlicher, „kohärenter“, wirken.
Inhaltsverzeichnis
Problemstellung
1. Entwicklung der „GASP“ bis zum Lissabonner Reformvertrag
2. Kompetenzen und Organe nach dem Lissabonner Reformvertrag
3. Der „kleine Doppelhut“
4. Anforderungsprofil
5. Kurzprofil der neuen Hohen Vertreterin
6. Mediale Wahrnehmung - „Catherine Who?“
7. Fazit - Die „europäische Selbstverzwergung“?
8. Literaturverzeichnis
Problemstellung
Überall auf der Welt gibt es Krisenherde, die den Frieden der Weltbevölkerung beeinträchtigen. Die Europäische Union - mit ihren inzwischen 27 Mitgliedsstaaten - hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit der Schaffung einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ im Dialog und in Interaktion mit Drittländern gemeinsame Ziele und Absichten festzulegen, damit die Sicherheit, der Frieden, die Entwicklung der Demokratie sowie die Entwicklung der Menschenrechte weltweit vorangetrieben werden können. Dabei legt die Europäische Union in den Vertragswerken besonders darauf Wert, eine Kohärenz des Au ß enhandelns (nota bene: „Außenhandels“, nicht: „Außenhandels“) sicherzustellen. Doch was ist „ Kohärenz “ in der Politik, und wer soll sie durchsetzen?
Bereits in der Präambel des Lissabonner Vertrags wird erwähnt, der Vertrag werde „ In dem Wunsch, den mit dem Vertrag von Amsterdam und dem Vertrag von Nizza eingeleiteten Prozess, mit dem die Effizienz und die demokratische Legitimität der Union erhöht und die Kohärenz ihres Handelns verbessert werden sollen “1 abgeschlossen. Der Rat und die Kommission, besonders aber der Hohe Vertreter der EU, sind nach dem Vertrag dazu angehalten, im Zuge außenpolitischer und übriger Politikbereiche für „Kohärenz“ ihrer Politik durch gezielte Zusammenarbeit zu sorgen2. Dies bedeutet, dass sich die Handlungen aller europapolitischen Akteure innerhalb der vielfältigen Beziehungen der europäischen Säulenstruktur ergänzen, zumindest aber nicht neutralisieren oder behindern sollen.3 Alle Mitglieder der Kommission (somit auch der Hohe Vertreter) sind dazu verpflichtet, ihre Tätigkeiten „in voller Unabhängigkeit“ auszuüben und dürfen keine Weisungen von einer Regierung oder einer Einrichtung annehmen.4 Die Politik der Union soll dadurch frei von jeglichen Eigeninteressen der Länder erscheinen und somit einheitlicher, „kohärenter“, wirken.
1. Entwicklung der „GASP“ bis zum Lissabonner Reformvertrag
Was als die Grundlage der „GASP“, der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ 1993 mit dem Maastrichter Vertrag über die Europäische Union in Kraft gesetzt wurde, war die dem EU-Vertrag immanente Forderung zur „ Stärkung des Friedens und der internationalen Sicherheit “ , die „ Förderung der internationalen Zusammenarbeit “ die „ Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit “ sowie die „ Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten “5. Gefordert wurde erstmals die Gründung eines Amtes, welches die EU in einer „gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ vertreten sollte. Der Amtsinhaber sollte dazu beitragen, die europäische Identität und Unabhängigkeit zu stärken und sollte das Ziel verfolgen, den Frieden, die Sicherheit und den Fortschritt in Europa und der ganzen Welt zu sichern 6. Er war somit dazu berufen, den integrativen und friedensstiftenden Willen der Mitgliedstaaten der EU auf der politischen Bühne zu verkörpern und zu vertreten.
Der Amtsinhaber sollte die EU in Fragen der einheitlichen Außenpolitik glaubwürdig und überzeugend vertreten und „der EU ein Gesicht geben“. Daher wurde das Amt umgangssprachlich auch das des „Außenministers“ der EU genannt. Ratifizierte Regulationen und Reformschritte standen deutlich im Zeichen einer „ Pfadabhängigkeit “7, die durch „ Kohärenzstiftende und entscheidungsfördernde Elemente unterhalb der Supranationalität “8 institutionelle Anreize zu kollektivem Handeln der EG-Staaten bilden sollte. Diese Marschroute war maßgeblich für die Schaffung eines Amtes der Vertretung einer gemeinsamen Politik auf der globalen Politikbühne. Erstmalige Erwähnung findet das Amt des „ Hohen Vertreters für die Gemeinsame Au ß en- und Sicherheitspolitik “ im Vertrag von Amsterdam 1999. Die Aufgabe des Vertreters war es schon damals, die EU in ihren Kontakten zu Drittstaaten, welche selbst nicht Mitglied der EU waren, zu unterstützen. Kurz nach Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages 1999 wurde der Spanier Javier Solana - mit kurzer Verzögerung - zum ersten Hohen Vertreter der EU ernannt. Infolge des Amsterdamer Vertrages ergab sich für die Vertretung in auswärtigen Beziehungen eine sogenannte „Troika“9 - Struktur, da einem Dreier-Gremium neben dem Hohen Vertreter für die GASP (der damals zusätzlich das Amt des Generalsekretärs inne hatte) auch noch der für Außenbeziehungen und Nachbarschaftspolitik befugte europäische Kommissar und der Außenminister des die Präsidentschaft des Rates der EU führenden Mitgliedsstaates angehörten.
Es kam zu Schlagzeilen wie „Yang Jiechi trifft Außenminister der EU-Troika“10. Bei diesem Treffen sah sich Yang drei Personen unterschiedlicher Herkunftsländer mit unterschiedlichen Kompetenzen gegenüber. Dass Solches dem Ziel, der europäischen Politik eine „Kohärenz durch Kontinuität“ zu geben, nicht diente, war einer der Gründe für die Reformierung des Amtes infolge des Lissabonner Vertrags.
2. Kompetenzen und Organe nach dem Lissabonner Reformvertrag
Im Zuge der Gestaltung des Vertrags von Lissabon 2007 wurde das Amt des Hohen Vertreters neu gestaltet und zum Amt des „Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ umgewandelt. Der Hohe Vertreter der Union erhielt im Vergleich zu seinem Vorgänger durch Artikel 9e11 des Vertrags, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, einige neue Kompetenzen: Durch die Änderungen im Vertragswerk wurde die bisherige „Troika“ - Struktur auf eine Funktion, eine Person, den Hohen Vertreter verschmolzen. Diese Person wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt und muss vom Präsidenten der EU-Kommission bestätigt werden.12 Die Amtszeit der Kommission und somit auch die des Hohen Vertreters beträgt 5 Jahre. Diese kann nur durch ein Misstrauensvotum angefochten werden.
Der Hohe Vertreter, als Leiter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union, soll den Dialog mit Dritten führen und den „Standpunkt“ der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen vertreten13. Durch diese neue Funktion wird der europäischen Außenpolitik ein Gesicht gegeben; Treffen mit der „Troika“ der EU (s.o.) gehören somit der Vergangenheit an. Allerdings hat der Präsident des Europäischen Rates ebenfalls die Kompetenz, „ auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse “ des Hohen Vertreters, die Außenvertretung der Union(!) in Angelegenheiten der GASP wahrzunehmen.14 Auf diesem Gebiet könnte es, auch nach Meinung von Experten, zu Kompetenzkonflikten kommen.15
[...]
1 Vertrag von Lissabon (2007), Präambel (TL/de 4)
2 Vgl. Art. 10a Abs. 3 EUVL
3 Vgl. Engels (1998)
4 Vgl. Art. 9d Abs. 3 EUVL, sowie Art. 9e Abs. 2 EUVL
5 Art. 11 EUV ff.
6 Vgl. Auswärtiges Amt (2007)
7 Regelsberger (2004), S.34
8 Ebd., S.33
9 Troika beschreibt eine Bespannungsweise für Schlitten, bei der drei Zugpferde eingespannt sind. (Hier wird der Begriff genutzt, da alle drei Amtsinhaber „an einem Strang“ ziehen)
10 Chinesische Botschaft (2009)
11 Im „ Vertrag über die Europäische Union “ ( EUV) ist dies Art. 18
12 Vgl. Art. 9d Abs. 3 EUVL
13 Vgl. Art. 13a Abs. 2 EUVL
14 Vgl. Art. 9b Abs. 6d EUVL
15 So stellten die Bundestagsabgeordneten Dr. Werner Hoyer, Markus Löning und Michael Link eine „Kleine Frage“ (Drucksache 16/9174) nach „ Kompetenzkonflikten “ zwischen dem Hohen Vertreter und dem Präsidenten des Europäischen Rates und wie gewährleistet werden wolle, dass die Union zukünftig „ mit einer Stimme spreche “, worauf die Bundesregierung auf die „ zentrale Funktion “ des Hohen Vertreters bei der Sicherstellung von Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union verweist und weiterhin schlicht argumentiert, die beiden Amtsinhaber hätten die Pflicht, sich bei „ der Wahrnehmung ihrer vertraglichen Aufgaben ab[zu]stimmen “ (Drucksache 16/9316, S. 3-4).
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