Das in der Öffentlichkeit recht bekannte Dreiklassenwahlrecht Preußens beruhte auf einer Verordnung Friedrich Wilhelms IV. von 1849, die bis 1918 in Kraft blieb und massive gesellschaftliche, territoriale und politische Umstrukturierungen Deutschlands
und Europas überdauerte. Während ihrer gesamten Geltungszeit war diese Ausführungsvorschrift des preußischen Wahlrechts umstritten und galt bei vielen Kritikern schon im 19. Jahrhundert als rückständig. Sie betraf nur die Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer, dem preußischen Abgeordnetenhaus während die
erste Kammer nicht aus vom Volk gewählten Mitgliedern bestand. Auch erfolgte die Reichstagswahl im Deutschen Reich nach geheimen und gleichen Wahlen und nicht nach dem Dreiklassenwahlrecht.
In dieser Arbeit soll auf die Entstehungsgeschichte des Dreiklassenwahlrechts, die stark mit der Revolution von 1848 verknüpft ist, eingegangen werden. Auch bei der
Verfassungsrevision durch die beiden preußischen Kammern wurde die Verordnung für gültig befunden. Auf die Gründe dafür soll hier ebenfalls eingegangen werden. Schließlich sollen die Umsetzung des preußischen Wahlrechts behandelt und die
Auswirkungen aufgezeigt werden.
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- Leon Keller (Autor), 2009, Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen: Entstehung, Funktionsweise und Auswirkungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143883
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