Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach § 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm eine entsprechende Entscheidung der zuständigen Behörde nicht bekannt gegeben worden ist (§ 4 Satz 4 KSchG). Ist dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung nicht bekannt und hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts folglich auch nicht beantragt, so muss sich der Arbeitnehmer - zur Erhaltung seines Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX - innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf diesen Sonderkündigungsschutz berufen. Der besondere Kündigungsschutz der §§ 85 ff SGB IX gilt für alle Arten von Kündigungen (Beendigungs-, Änderungskündigung, Kündigung im Insolvenzverfahren etc.) durch den Arbeitgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Klagerechts
- Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes
- Antragsverfahren
- Gleichstellung
- Wartezeit
- Betreuung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit dem Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer im deutschen Recht. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten bei der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern zu erläutern.
- Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Die Rolle des Integrationsamtes
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- Die Bedeutung der Wartezeit
- Sondersituationen wie Betreuung
Zusammenfassung der Kapitel
Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer: Dieses Kapitel legt den Grundstein für die gesamte Abhandlung und führt in die Thematik des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer ein. Es verdeutlicht die Notwendigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes für eine wirksame Kündigung und skizziert die zentralen rechtlichen Fragen, die im Folgenden detailliert behandelt werden. Der Fokus liegt auf der Unterscheidung zwischen schwerbehinderten Arbeitnehmern und solchen, die diesen gleichgestellt sind, sowie auf den unterschiedlichen Aspekten des Kündigungsschutzes.
Klagerechts: Hier wird der Ablauf des Klagerechts im Falle einer Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers erläutert. Die Bedeutung der Dreiwochenfrist nach Zugang der Kündigung und die möglichen Rechtsbehelfe werden präzise beschrieben. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, wie die Frist zu berechnen ist, wenn die Zustimmung des Integrationsamtes erst nach der Kündigung erfolgt. Die Kapitel beleuchtet unterschiedliche Gründe für die Anfechtung einer Kündigung, beispielsweise im Hinblick auf gute Sitten oder Sozialwidrigkeit.
Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes: Dieses Kapitel analysiert die Bedingungen, unter denen ein schwerbehinderter Arbeitnehmer seinen Sonderkündigungsschutz verwirken kann. Es wird detailliert auf den Zeitpunkt der Mitteilung des Schwerbehindertenstatus an den Arbeitgeber eingegangen und die rechtlichen Konsequenzen einer verspäteten Mitteilung erläutert. Die Zusammenhänge mit anderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 134 BGB (Anfechtung wegen Nichtigkeit) werden verdeutlicht.
Antragsverfahren: Der Ablauf des Antragsverfahrens auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt wird hier im Detail dargestellt. Der Text beschreibt die Pflichten des Arbeitgebers, die Fristen und die rechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaften Antragstellung. Die Bedeutung der Zustimmung des Integrationsamtes für die Wirksamkeit der Kündigung wird hervorgehoben, und mögliche Probleme bei der Handhabung des Kündigungsschutzes durch das Integrationsamt werden angesprochen.
Gleichstellung: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen im Sinne des Kündigungsschutzes. Es werden die Voraussetzungen für eine solche Gleichstellung erläutert und die rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dargestellt. Die Kapitel analysiert die Kriterien, die für eine Gleichstellung relevant sind, wie z.B. behinderungsbedingte Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt. Der Text unterscheidet deutlich zwischen Behinderung und Krankheit.
Wartezeit: Das Kapitel erläutert die Bedeutung der sechsmonatigen Wartezeit gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, bevor der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer greift. Es werden die Ausnahmen von dieser Wartezeit detailliert beschrieben, sowie die rechtliche Behandlung von Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses während dieser Zeit. Der Text betont den Zusammenhang zwischen dem Ziel der Förderung der generellen Einstellungsbereitschaft von Arbeitgebern und der Wartezeitregelung.
Betreuung: Dieser Abschnitt behandelt die spezifischen rechtlichen Aspekte, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer unter Betreuung steht. Es wird die Bedeutung des Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 BGB erläutert und die Frage nach der Wirksamkeit von Willenserklärungen im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert. Die Kapitel analysiert die Auswirkungen des Einwilligungsvorbehalts auf das Kündigungsverfahren.
Schlüsselwörter
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Kündigungsschutz, Integrationsamt, Zustimmung, Gleichstellung, Wartezeit, Klagerechts, § 85 SGB IX, § 90 SGB IX, Betreuung, Einwilligungsvorbehalt, Sozialwidrigkeit.
FAQ: Kündigungsschutz Schwerbehinderter Arbeitnehmer
Was ist das Thema dieses Textes?
Der Text behandelt umfassend den Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer im deutschen Recht. Er erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten bei der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern und gleichgestellten Personen.
Welche Themen werden im Text behandelt?
Der Text deckt folgende Themen ab: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, das Klagerecht, die Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes, das Antragsverfahren beim Integrationsamt, die Gleichstellung behinderter Menschen, die Bedeutung der Wartezeit (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX), und die Besonderheiten bei Betreuung des schwerbehinderten Arbeitnehmers.
Wer benötigt diesen Text?
Dieser Text richtet sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechtsanwälte, und alle, die sich mit dem Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer auseinandersetzen müssen. Er dient als umfassende Informationsquelle für die rechtlichen Aspekte dieses Themas.
Welche Kapitel umfasst der Text?
Der Text gliedert sich in Kapitel zu folgenden Themen: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer (einschliesslich der Unterscheidung zwischen schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmern), Klagerecht (inkl. Fristen und Rechtsbehelfe), Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes, Antragsverfahren beim Integrationsamt, Gleichstellung, Wartezeit, und Betreuung.
Welche Rolle spielt das Integrationsamt?
Das Integrationsamt spielt eine zentrale Rolle. Seine Zustimmung ist für eine wirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers erforderlich. Der Text beschreibt detailliert das Antragsverfahren beim Integrationsamt und die rechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaften Antragstellung oder fehlender Zustimmung.
Welche Bedeutung hat die Wartezeit?
Die sechsmonatige Wartezeit gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX ist entscheidend, bevor der besondere Kündigungsschutz greift. Der Text erläutert Ausnahmen von dieser Wartezeit und die Behandlung von Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses während dieser Zeit.
Was passiert, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer unter Betreuung steht?
Der Text behandelt die spezifischen rechtlichen Aspekte, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer unter Betreuung steht. Hier wird die Bedeutung des Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 BGB erläutert und die Frage nach der Wirksamkeit von Willenserklärungen im Zusammenhang mit der Kündigung diskutiert.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Textinhalt?
Schlüsselwörter sind: Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Kündigungsschutz, Integrationsamt, Zustimmung, Gleichstellung, Wartezeit, Klagerecht, § 85 SGB IX, § 90 SGB IX, Betreuung, Einwilligungsvorbehalt, Sozialwidrigkeit.
Wie ist der Kündigungsschutz bei gleichgestellten Personen geregelt?
Der Text erläutert die Voraussetzungen für die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen im Sinne des Kündigungsschutzes und die rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er unterscheidet klar zwischen Behinderung und Krankheit.
Wo finde ich weitere Informationen?
Der Text selbst dient als umfassende Informationsquelle. Für detailliertere Informationen zu spezifischen Rechtsfragen empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
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- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143848