Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach § 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm eine entsprechende Entscheidung der zuständigen Behörde nicht bekannt gegeben worden ist (§ 4 Satz 4 KSchG). Ist dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung nicht bekannt und hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts folglich auch nicht beantragt, so muss sich der Arbeitnehmer - zur Erhaltung seines Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX - innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf diesen Sonderkündigungsschutz berufen. Der besondere Kündigungsschutz der §§ 85 ff SGB IX gilt für alle Arten von Kündigungen (Beendigungs-, Änderungskündigung, Kündigung im Insolvenzverfahren etc.) durch den Arbeitgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Klagerechts*1
- Verwirkung des
- Klagerechts*1
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit dem Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer im deutschen Recht. Er analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Besonderheiten des Kündigungsschutzes, die sich aus dem SGB IX ergeben.
- Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Die Rolle des Integrationsamtes bei Kündigungen
- Die Bedeutung der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- Die Wartezeit für den besonderen Kündigungsschutz
- Die rechtliche Stellung des Betreuers bei Kündigungen
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text beginnt mit einer Einführung in das Thema Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer und erläutert den besonderen Kündigungsschutz, der ihnen zusteht. Er beleuchtet die Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzes und die Bedeutung der Zustimmung des Integrationsamtes.
Im weiteren Verlauf werden die verschiedenen Aspekte des Kündigungsschutzes behandelt, darunter die Verwirkung des Kündigungsschutzes, die Folgen der Nicht-Bekanntgabe der Schwerbehinderung, die Bedeutung der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen und die gesetzliche Wartezeit für den besonderen Kündigungsschutz.
Der Text geht auch auf die rechtliche Stellung des Betreuers bei Kündigungen ein und analysiert die rechtlichen Folgen eines Einwilligungsvorbehalts für schwerbehinderte Arbeitnehmer.
Schlüsselwörter
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Kündigungsschutz, SGB IX, Integrationsamt, Gleichstellung, Wartezeit, Betreuer, Einwilligungsvorbehalt
- Arbeit zitieren
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2010, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143848
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