Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland
wurde vor mehr als 100 Jahren als eines der ersten staatlichen Rentensysteme der
Welt eingeführt und galt für viele Staaten als Vorbild. Zwischenzeitlich wird die BRD für
das bestehende System nicht mehr beneidet. Während andere Staaten das System
erfolgreich reformierten, hinkt die Entwicklung hierzulande stark hinterher. Das
hauptsächliche Problem liegt in der Finanzierbarkeit des sogenannten
Umlageverfahrens. Im Wesentlichen stehen die hohe Beitragsbelastung der jüngeren
Bevölkerung, die demographische Verschiebung und eine steigende Arbeitslosenquote
im Vordergrund. Bereits Mitte der 80er Jahre wurden die Gefahren des sogenannten
Generationenvertrages erkannt, jedoch wurde - obwohl allgemein ein breiter Konsens
in der Bevölkerung hinsichtlich des Reformbedarfes besteht - eine Reform bisher nicht
durchgeführt.
Um die steigenden Kosten zu decken, waren und sind mehr Zuschüsse aus
Bundesmitteln erforderlich. Lag der Zuschuss im Jahre 1985 noch bei ca. 12 Prozent
sind es heute nahezu ein Drittel des gesamten Etats. Kurz gesagt, die eigene private
Vorsorge gewinnt an Bedeutung; die Ausgaben hierfür steigen.
Am Markt sind unzählige Angebote vorhanden, die sowohl von öffentlich-rechtlichen
Zusatzversorgseinrichtungen als auch von privaten Versicherern angeboten werden.
Die folgende Arbeit beginnt mit einer Definition der grundlegenden Begriffe und einem
geschichtlichen Überblick über das System und die Entwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung. Im Folgenden wird dann auf die Problematik der Renten-/
Versorgungslücke näher eingegangen, die das Erfordernis einer erhöhten privaten
Vorsorge nachsichzieht. Hieran schließt sich ein Überblick über die Möglichkeiten
betrieblicher und privater Vorsorge sowie der staatlichen Förderung an. Im
abschließenden Fazit der Arbeit werden Konsequenzen für die private Vorsorge
aufgezeigt und ein Ausblick für mögliche Entwicklungen in der Zukunft gegeben.
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung und Problemdarstellung
2 Das Drei-Säulen-Konzept
3 Die gesetzliche Rentenversicherung
3.1 Definition
3.1.1 Ursprung
3.1.2 historische Entwicklung
3.2 Umlageverfahren
3.3 Kapitaldeckungsverfahren
4 Die Rentenlücke
4.1 Entwicklung und Status quo
4.2 Berechnung und Prognose
5 Möglichkeiten der Vorsorge
5.1 betrieblich
5.1.2 staatliche Förderung
5.1.3 Riester-Förderung
5.2 privat
6 Fazit
7 Literatur- und Quellenverzeichnis
Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 Die drei Säulen der Altersvorsorge
Abbildung 2 Entwicklung der Beitragssätze seit 1956
Abbildung 3 Die Entwicklung des Rentenniveaus
1 Einleitung und Problemdarstellung
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland wurde vor mehr als 100 Jahren als eines der ersten staatlichen Rentensysteme der Welt eingeführt und galt für viele Staaten als Vorbild. Zwischenzeitlich wird die BRD für das bestehende System nicht mehr beneidet. Während andere Staaten das System erfolgreich reformierten, hinkt die Entwicklung hierzulande stark hinterher. Das hauptsächliche Problem liegt in der Finanzierbarkeit des sogenannten Umlageverfahrens. Im Wesentlichen stehen die hohe Beitragsbelastung der jüngeren Bevölkerung, die demographische Verschiebung und eine steigende Arbeitslosenquote im Vordergrund. Bereits Mitte der 80er Jahre wurden die Gefahren des sogenannten Generationenvertrages erkannt, jedoch wurde - obwohl allgemein ein breiter Konsens in der Bevölkerung hinsichtlich des Reformbedarfes besteht - eine Reform bisher nicht durchgeführt.
Um die steigenden Kosten zu decken, waren und sind mehr Zuschüsse aus Bundesmitteln erforderlich. Lag der Zuschuss im Jahre 1985 noch bei ca. 12 Prozent sind es heute nahezu ein Drittel des gesamten Etats. Kurz gesagt, die eigene private Vorsorge gewinnt an Bedeutung; die Ausgaben hierfür steigen.
Am Markt sind unzählige Angebote vorhanden, die sowohl von öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgseinrichtungen als auch von privaten Versicherern angeboten werden. Die folgende Arbeit beginnt mit einer Definition der grundlegenden Begriffe und einem geschichtlichen Überblick über das System und die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Folgenden wird dann auf die Problematik der Renten-/ Versorgungslücke näher eingegangen, die das Erfordernis einer erhöhten privaten Vorsorge nachsichzieht. Hieran schließt sich ein Überblick über die Möglichkeiten betrieblicher und privater Vorsorge sowie der staatlichen Förderung an. Im abschließenden Fazit der Arbeit werden Konsequenzen für die private Vorsorge aufgezeigt und ein Ausblick für mögliche Entwicklungen in der Zukunft gegeben.
2 das Drei-Säulen-Konzept
Das Alterssicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf mehreren Säulen. Das nachfolgende Schaubild stellt diese zusammengefasst dar und soll einen ersten Überblick verschaffen.
Abbildung 1 Die drei Säulen der Altersvorsorge1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hierbei stellt die gesetzliche Rentenversicherung die erste Säule dar.2 Sie umfasst neben der Rentenversicherung für Arbeiter die Rentenversicherung der Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung.3 Die zweite Säule stellt die betriebliche Altersversorgung (bAV) dar, die ihre gesetzliche Grundlage im 1974 erlassenen Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) findet. Durch die Rentenreform im Jahr 2002 (auch: Riester-Reform) wurde versucht, die bis dahin stagnierende Nutzung der privaten Altersvorsorge weiter auszudehnen.
Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge, bestehend aus den privaten Ersparnissen. Hierbei finden sich mannigfaltige Formen der Ersparnisbildung am Markt. Neben klassischen Anlageprodukten und Sparformen sind auch Investmentsparen, Immobilienvermögen und andere Produkte zu finden. Sie werden zumeist von Banken, Versicherungen, Bausparkassen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten.4 Die zweite und dritte Säule der Altersvorsorgung flankieren die erste Säule, allerdings zeichnet sich - auch aufgrund der jüngsten Reformen - eine Verlagerung der Bedeutung ab.
3 Die gesetzliche Rentenversicherung
3.1 Definition
Die Deutsche Rentenversicherung ist eine öffentlich-rechtliche, soziale Pflichtversicherung, die im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert ist. Sie leistet Zahlungen an ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod an die Hinterbliebenen.5 Einbezogen in ihren Versicherungsschutz sind grundsätzlich alle Erwerbstätigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Für nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
3.1.1 Ursprung
Die ersten Anfänge finden sich bereits im Mittelalter; Zünfte und Gilden kannten bereits Selbsthilfeeinrichtungen auf gemeinschaftlicher Grundlage.
Als früheste Vorläufer der heutigen Sozialversicherung gelten jedoch Handwerk und Bergbau. Das Gesetz über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter in Knappschaften aus dem Jahre 1854 war die erste landesgesetzliche, öffentlichrechtliche Arbeiterversicherung.
Die eigentliche Rentenversicherung wurde vom Reichskanzler Bismarck im Rahmen der Sozialversicherungsgesetzgebung eingeführt, sie geht auf die „kaiserliche Botschaft“ Wilhelms I. vom 17. November 1881 zurück. Otto von Bismarck gilt gemeinhin als „Vater der Rente“.6
Damaliges Ziel war es, die sozialen Probleme der Arbeiterschaft zu lösen, da ein Verlust der Arbeitskraft für die Arbeiter zu einem existenziellen Risiko werden konnte. Es galt die sich aus Unfällen, Krankheiten, Invalidität oder abnehmender körperlicher Leistungsfähigkeit ergebenden Risiken zu minimieren.7
3.1.2 historische Entwicklung
Im Jahr 1889 wurde das Gesetz zur Alters- und Individualitätsversicherung beschlossen, nachdem bereits zuvor Gesetze zur Regelung der Kranken- und Unfallversicherung verabschiedet worden waren. Diese umfassten einen Personenkreis von ca. 10 Millionen Versicherten. Die Rentenversicherung wurde zum 01. Januar 1891 eingeführt und sah die Gewährung einer Altersrente ab dem 70. Lebensjahr vor - bei einer wesentlich geringeren Lebenserwartung als heute - sowie eine Invaliditätsrente bei Erwerbsunfähigkeit. Anspruchsvoraussetzung waren mindestens 30 Jahre Beitragszahlung (Wartezeit), bei einem Beitragssatz von 1,7 Prozent. 1911 werden auch Hinterbliebene sowie Angestellte in die Rentenversicherung mit einbezogen, eine erste umfassende Reform.
Die gesetzliche Rentenversicherung 4
1917 hatte man in der Rentenversicherung ein Vermögen von etwa 2,5 Mrd. Mark angesammelt; etwa das zehnfache einer Jahresausgabe.8
Durch den Ersten Weltkrieg und die darauf folgende Hyperinflation wurden die bis dahin aufgebauten Reserven der Rentenversicherung weitestgehend entwertet. Es war also notwendig, Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen zu finanzieren, auch seitens des Staates waren Zahlungen aus Steuermitteln erforderlich.
Dennoch waren massive Leistungskürzungen während der Weltwirtschaftskrise in den Jahren 1930 bis 1932 erforderlich. Während der Zeit des Zweiten Weltkrieges wurden Mittel aus dem Sozialsystem zu großen Teilen für Rüstungsprojekte zweckentfremdet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war das System vollständig in sich zusammengebrochen und man begann sämtliche sozialstaatlichen Systeme zu sanieren. Im Zuge der Einführung der DM wurden die Renten 1:1 umgestellt. Diese Umstellung war jedoch nur aufgrund des Umlageverfahrens möglich, auf das später noch näher eingegangen wird.
Im Jahre 1957 erfolgte die Anpassung an die aktuelle Lohn- und Gehaltsentwicklung, die Dynamisierung der Rentenleistungen.9 Durch eine bruttolohnbezogene Rentendynamik sollten die Rentner am Wirtschaftswachstum teilhaben. Mit dem Rentenreformgesetz vom 16.10.1972 erfolgte die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Bürger, auch für Selbstständige. Teilweise wurden sogar großzügige Möglichkeiten der Nachzahlung von Beiträgen bis zurück in das Jahr 1956 ermöglicht. Die Grenzen für den Eintritt in die Altersrente wurden flexibilisiert; unter der Voraussetzung einer ausreichenden Zahl an Beitragsjahren konnte seitdem die Rente bereits mit Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Wie bei jeder Leistungsverbesserung in den Vorjahren war auch hier abzusehen, dass die Ausgaben weiter steigen werden. Die weitere Entwicklung seit dem Jahr 1972 ist vor allem geprägt von Konsolidierungsmaßnahmen und dem Abbau von Leistungen.10 Rentenanpassungen wurden verschoben oder abgesenkt. Mit dem Reformgesetz von 1992 war beabsichtigt, den aufgrund der demographischen Entwicklung steigenden Beitragssatz zu stabilisieren. Die Verabschiedung der Reform erfolgte bereits am 09. November 1989. In dieser Nacht fiel die Berliner Mauer und über 4 Mio. Rentenempfänger wurden in das System aufgenommen.
Nur durch die sogenannte Umlagefinanzierung blieb die Funktionsfähigkeit erhalten. Einsparungen stehen seither im Vordergrund, sei es durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) oder durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG).
[...]
1 eigene Darstellung
2 vgl. Rinsche, H., (Alterssicherung, 2007), S. 236
3 vgl. Köhler, L., (Rechtslage, 2002), S. 24 f.
4 vgl. Rüttler, A., (Vergleich, 2006), S. 43
5 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, (Lexikon, 2004), S. 486
6 vgl. http://www.rentenarchiv.de, zuletzt abgerufen am 26.06.2009
7 vgl. Rüttler, A., (Förderung, 2006), S. 79
8 vgl. Manow, P., (Kapitaldeckung, 2000), S. 155
9 vgl. Schnabel, R., (Altersvorsorge, 2008), S. 15, a.a.O. Köhler, L., (Rechtslage, 2002) S. 30
10 vgl. http://www.dia-vorsorge.de/df_050102.htm, „von Bismarck bis heute“, zuletzt abgerufen am 26.06.2009
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