Die EU-Finanzierung ist ein Thema, das seit vielen Jahren umstritten und noch Heute diskutiert wird. Hinter der EU-Finanzplanung stecken viele Akteure aus vielen verschiedenen Ländern und Kulturen. Der EU-Haushalt wurde mehrmals geändert und korrigiert. Die neuen Alternativen zur Gestaltung des EU-Haushalts stellen die Frage, welche Steuer als Finanzierungsmöglichkeit für die EU geeignet wäre.
Der Anfang wurde im Jahre 1952 gemacht, als in Paris der Vertrag für eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Kraft trat. Diese Gemeinschaft verfügte über eigene Mittel.
Später haben die unterschriebenen Römischen Verträge in 1957 zwei neue Gemeinschaften ins Leben gerufen, die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die über Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden sollten. Eine Idee für die Errichtung einer Zollunion, die über eigene Mittel verfügen sollte, gab es sc
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Ursprung und Entwicklung der EU-Haushaltsfinanzierung
2.1 Das Eigenmittelsystem und Eigenmittelarten
2.2. Der Britenrabatt
2.3. Die EU-Finanzplanung 2007-2013
3. Kritik und Änderungen des Eigenmittelsystems
3.1 Eigenmittel auf die Basis des Bruttonationaleinkommens
3.2 Korrektur des Haushaltsungleichgewichts
4. Zukunft und Alternativen der EU-Haushaltsfinanzierung
5. Fazit
Literatur
1. Einleitung
Die EU-Finanzierung ist ein Thema, das seit vielen Jahren umstritten und noch Heute diskutiert wird. Hinter der EU-Finanzplanung stecken viele Akteure aus vielen verschiedenen Ländern und Kulturen. Der EU-Haushalt wurde mehrmals geändert und korrigiert. Die neuen Alternativen zur Gestaltung des EU-Haushalts stellen die Frage, welche Steuer als Finanzierungsmöglichkeit für die EU geeignet wäre.
2.Ursprung und Entwicklung
2.1. Das Eigenmittelsystem und Eigenmittelarten
Der Anfang wurde im Jahre 1952 gemacht, als in Paris der Vertrag für eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Kraft trat. Diese Gemeinschaft verfügte über eigene Mittel.
Später haben die unterschriebenen Römischen Verträge in 1957 zwei neue Gemeinschaften ins Leben gerufen, die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die über Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden sollten. Eine Idee für die Errichtung einer Zollunion, die über eigene Mittel verfügen sollte, gab es schon damals auch.
Die ursprüngliche Finanzierung der Europäischen Union bestand aus Finanzbeiträgen der Mitgliedsstaaten. Deutschland, Frankreich und Italien entrichteten jeweils 28%, Belgien und Die Niederlande je 7,9% und Luxemburg 0,2% des jährlichen Haushalts1. Am 21. April 1970 wurde das Eigenmittelsystem eingeführt, das die einzelstaatlichen Beiträge ersetzte. Die Eigenmittel ergaben sich aus Agrarabschöpfungen, Zöllen und seit 1980 auch aus einem Satz von 1% auf die MwSt.-Bemessungsgrundlage. Durch die Eigenmittelfinanzierung bekam die EU einen größeren politischen Handlungsspielraum. Das Eigenmittelsystem wurde später durch mehrere neue Beschlüsse geändert.
Als Ende 1998 der Eigenmittelbericht veröffentlicht wurde, kam es zu der Idee eine Änderung des Eigenmittelbeschlusses durchzuführen, aufgrund der Notwendigkeit einer Erhöhung der finanziellen Ressourcen der Union.
Im März 1999 fand die Tagung des Europäischen Rates in Berlin statt. Dort wurde eine politische Einigung über die neue finanzielle Vorausschau für 2000-2006 und über eine Änderung des Finanzierungssystems der EU erreicht. Diese trat nach der Ratifizierung durch alle einzelstaatlichen Parlamente am 1. März 2002 in Kraft und kam rückwirkend zum 1. Januar 2002 zur Anwendung.
Nach dem derzeit geltenden Eigenmittelbeschluss sind die wesentlichen Eigenmittelarten2: (1) Zölle (traditionelle Eigenmittel), (2) Mehrwertsteuer (MwSt)-Eigenmittel und (3) Eigenmittel auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: http://ec.europa.eu/budget/ Abbildung 1
(1) Die traditionellen Eigenmittel können in folgende Kategorien unterteilt werden:
- Zölle und Agrarabschöpfungen (Zölle und Agrarabschöpfungen werden auf Erzeugnisse erhoben, die aus Drittländern eingeführt werden. Die entsprechenden Zollsätze sind im Gemeinsamen Zolltarif festgeschrieben.)
- Zuckerabgaben (Die Zuckerabgaben werden von den Zuckerherstellern entrichtet und dienen der Finanzierung der Ausfuhrerstattungen für Zucker. Sie machen rund 3 % der gesamten traditionellen Eigenmittel aus.)
Der Anteil der traditionellen Eigenmittel an den EU-Einnahmen insgesamt beläuft sich auf 15%.
(2) Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel ergeben sich aus der Anwendung eines einheitlichen Satzes auf die nach Gemeinschaftsvorschriften harmonisierte Bemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaats. Allerdings kann die Mehrwertsteuer-Grundlage nur bis zu 50% des Bruttonatinaleinkommens (BNE) des jeweiligen Mitgliedstaats herangezogen werden. Die MwSt.-Eigenmittel machen 15 % der gesamten EU-Einnahmen aus.
(3) Mit den Eigenmitteln auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten wird der Teil der Ausgaben gedeckt, der durch die traditionellen Eigenmittel und die Mehrwertsteuer-Eigenmittel nicht finanziert werden kann.
Die BNE-Eigenmittel machen 69 % der gesamten EU-Einnahmen aus.
[...]
1 Busch, Berthold, Die Zukunft der EU-Finanzierung, Köln, 2007, S.7 3
2 URL: http://ec.europa.eu/budget/budget_glance/where_from_de.htm 4
3 Busch, Berthold, Die Zukunft der EU-Finanzierung, Köln, 2007, S.16 5
- Quote paper
- Veselin Vasilev (Author), 2008, Alternative Konzepte zur Neugestaltung der EU-Haushaltsfinanzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143637
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