In nahezu allen westlichen Ländern wurden nach dem Ende des Ost-West-Konflikts die Streitkräfte reduziert, so auch in der Bundesrepublik Deutschland. Dies führte die Bundeswehr auf dem Wege weg von einer reinen Verteidigungsarmee gemäß Artikel 87a GG, hin zu einer Interventionsarmee mit erweitertem Aufgabenspektrum. Die damit verbundenen höheren Ausgaben und ein stagnierender Verteidigungshaushalt, machten ab Mitte der 90er Jahre eine Neuausrichtung notwendig. Bis 2010 soll das gesamte militärische Personal 250.000 Soldaten und 75.000 zivile Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen umfassen. (vgl. BmVg 2004: 39) Hier zeigt sich schon ein beachtlicher Stellenabbau, bestand bis 1992 allein das Heer aus 345 000 Soldaten. (vgl. Seliger 2006: 9)
Hinsichtlich der Privatisierungen wird davon ausgegangen, dass bis zu 40 Prozent des Verteidigungshaushaltes von jährlich ungefähr 25 Mrd. Euro auf privatisierungsfähige Bereiche, das heißt vor allem auf nicht-militärische Bereiche entfallen.
(vgl. Heintzen 2006: 26) Beispiele aus den Streitkräften anderer Länder, in denen schon seit längerem und in einem größeren Umfang Privatisierungen durchgeführt wurden und immer noch durchgeführt werden, zeigen wie sich das Auslagern von Teilbereichen aus dem Aufgabenfeld einer Armee positiv, in einigen Beispielen aber auch negativ auswirken kann. Besteht schon in der Diskrepanz, zwischen privatwirtschaftlichem Handeln (rentabilitätsorientiert) und klassischem Verwaltungshandeln staatlicher Einrichtungen (am öffentlichen Interesse ausgerichtet), Potential für Interessenkonflikte. Des Weiteren „droht zahlreichen Staaten angesichts des zunehmenden Engagements in internationalen Operationen und in Anbetracht der steigenden Komplexität der Kriegsführung eine Überdehnung ihrer militärischen Kapazitäten.“ (Clement 2005: 7) „Wir stellen die meisten Soldaten im Rahmen der NATO – Operation in Afghanistan. Die Bundeswehr nähert sich einem Grenzbereich an. Mehr geht nicht.“ (Jung 2006: 23) In Deutschland sind Privatisierungen im Bereich der „Staatsaufgabe Sicherheit“ außerhalb der Streitkräfte schon seit längerem anzutreffen, Personen- und Gepäckkontrollen an Flughäfen oder der Einsatz von Privaten Sicherheitsunternehmen zur Überwachung öffentlicher Räume (wie zur 2006 in Deutschland stattgefundenen Fußballweltmeisterschaft) können als Beispiele aus der Praxis genannt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zusammenarbeit von Staat und freier Wirtschaft
2.1. Der Begriff des Outsourcing als Instrument der Betriebswirtschaft
2.2. Public-Private-Partnerships und ihre Formen
3. Verfassungsrechtlicher Rahmen
4. Umsetzung der Privatisierungsvorhaben
4.1. Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH
4.2. Liegenschaftsmanagment
4.3. LHBw und LHD
4.4. Bw Fuhrpark Service GmbH
5. Public-Private-Partnerships in den Streitkräften Großbritanniens
6. Fazit
7. Literaturliste
„ Obwohl die Bundesrepublik Deutschland die Übertragung militärischer Kernaufgaben auf Private als eigene Option ausschließt, bedarf es doch einer intensiven Auseinandersetzung mit dieser Problematik.“
(Schaller 2005: 5)
1. Einleitung
In nahezu allen westlichen Ländern wurden nach dem Ende des Ost-West- Konflikts die Streitkräfte reduziert, so auch in der Bundesrepublik Deutschland. Dies führte die Bundeswehr auf dem Wege weg von einer reinen Verteidigungsarmee gemäß Artikel 87a GG, hin zu einer Interventionsarmee mit erweitertem Aufgabenspektrum. Die damit verbundenen höheren Ausgaben und ein stagnierender Verteidigungshaushalt, machten ab Mitte der 90er Jahre eine Neuausrichtung notwendig. Bis 2010 soll das gesamte militärische Personal 250.000 Soldaten und 75.000 zivile Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen umfassen. (vgl. BmVg 2004: 39) Hier zeigt sich schon ein beachtlicher Stellenabbau, bestand bis 1992 allein das Heer aus 345 000 Soldaten. (vgl. Seliger 2006: 9)
Hinsichtlich der Privatisierungen wird davon ausgegangen, dass bis zu 40 Prozent des Verteidigungshaushaltes von jährlich ungefähr 25 Mrd. Euro auf privatisierungsfähige Bereiche, das heißt vor allem auf nicht-militärische Bereiche entfallen. (vgl. Heintzen 2006: 26)
Beispiele aus den Streitkräften anderer Länder, in denen schon seit längerem und in einem größeren Umfang Privatisierungen durchgeführt wurden und immer noch durchgeführt werden, zeigen wie sich das Auslagern von Teilbereichen aus dem Aufgabenfeld einer Armee positiv, in einigen Beispielen aber auch negativ auswirken kann.
Besteht schon in der Diskrepanz, zwischen privatwirtschaftlichem Handeln (rentabilitätsorientiert) und klassischem Verwaltungshandeln staatlicher Einrichtungen (am öffentlichen Interesse ausgerichtet), Potential für Interessenkonflikte.
Des Weiteren „droht zahlreichen Staaten angesichts des zunehmenden Engagements in internationalen Operationen und in Anbetracht der steigenden Komplexität der Kriegsführung eine Überdehnung ihrer militärischen Kapazitäten.“ (Clement 2005: 7)
„Wir stellen die meisten Soldaten im Rahmen der NATO – Operation in Afghanistan. Die Bundeswehr nähert sich einem Grenzbereich an. Mehr geht nicht.“ (Jung 2006: 23)
In Deutschland sind Privatisierungen im Bereich der „Staatsaufgabe Sicherheit“ außerhalb der Streitkräfte schon seit längerem anzutreffen, Personen- und Gepäckkontrollen an Flughäfen oder der Einsatz von Privaten Sicherheitsunternehmen zur Überwachung öffentlicher Räume (wie zur 2006 in Deutschland stattgefundenen Fußballweltmeisterschaft) können als Beispiele aus der Praxis genannt werden.
Eines der betriebswirtschaftlichen Instrumente im Rahmen dieser Neuausrichtung, bzw. Ökonomisierung der Bundeswehr, dem Outsourcing von Aufgaben, soll in dieser Arbeit näher betrachtet werden. Dabei werden zunächst die Formen der Zusammenarbeit von Staat und freier Wirtschaft und der verfassungsrechtliche Rahmen genannt. Nach einem Abriss über die Umsetzung der Privatisierungsvorhaben in der Bundeswehr, folgt ein Überblick über die Umstrukturierungen in den Streitkräften von Großbritannien. Abschließend soll geprüft werden, ob bzw. inwiefern die Bundeswehr in Abhängigkeit von privaten Marktakteuren gerät.
2. Kooperation von Staat und freier Wirtschaft
2.1. Der Begriff des Outsourcing als Instrument der Betriebswirtschaft
Unter dem Begriff Outsourcing oder auch Contracting out wird das Auslagern bisher selbst erbrachter Leistungen eines Unternehmens an Drittanbieter in der freien Wirtschaft verstanden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Weitergabe von Verantwortung (im Falle der Auslagerung von Staatsaufgaben) an Dritte, nichtstaatliche Organisationen, sondern um eine Erzeugung von Wettbewerb auf dem Anbietermarkt, durch welchen sich (hier der Staat) eine qualitativ bessere bzw. monetär günstigere Bereitstellung erwartet. (vgl. Schedler 2003: 174)
2.2. Public – Private – Partnerships und ihre Formen
Wie unter Punkt 1.1 beschrieben, entstehen nun durch die Zusammenarbeit, bzw. durch die Abgabe von Aufgaben, von öffentlichen Einrichtungen und privaten Wirtschaftsunternehmen so genannte Public-Private-Partnerships (PPP). Diese Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen sollen zum gegenseitigen Nutzen ausgerichtet, langfristig beiden Partnern dienlich sein. Es sind verschiedene Privatisierungsformen zu unterscheiden, durch welche es zu einer PPP kommen kann:
Die formelle Privatisierung
Der Staat bleibt im eigentlichen Sinne weiterhin der Träger der betreffenden Aufgabe, allerdings nimmt er zu ihrer Wahrnehmung eine privatrechtliche Gesellschaftsform an. Der Staat hält mittel – oder unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile an dem Unternehmen, welches somit weiterhin in Bundeseigentum bleibt. (vgl. Heintzen 2006: 31).
Die materielle Privatisierung
Hat der Staat eine Aufgabe zum Beispiel in eine GmbH ausgelagert und stößt Anteile (beispielsweise Aktien) an dieser privatrechtlichen Gesellschaft ab, spricht man von einer materiellen Privatisierung. Hier ist noch zu unterscheiden, inwieweit der Staat private Partner zulässt, ob er Mehrheitseigner (Bsp.: Deutsche Bahn AG) bleibt, oder ob er Minoritätseigner wird, sich aber vertraglich seine Kontrolle absichern lässt.
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