„Unde welk knecht des nachtes utheslept buten synes heren hus, deme schal syn here vor yewelke nacht ses penninghe afslan von synem lone. Dede he des nicht, dat schal he beteren mis ses pennighen unde teyn schillinghen in der morghensprake.“
Der Geselle im Haus seines Meisters – diese Beziehung beruhte nicht nur allein auf dem Dasein als beschäftigter Angestellter, sondern ihr oblag auch eine Reihe von Aufgaben, die als vielfältig und bisweilen auch sehr streng bezeichnet werden können. Das oben aufgeführte Zitat aus der Satzung der Hamburger Bäcker von 1375 gibt diesem beschriebenen Wechselverhältnis ein ganz eigenes Licht. So durfte der Geselle keine Nacht außerhalb des Hauses zubringen und bei Missachten dieser Regelung wurde er mit Strafen belegt, die sein Einkommen empfindlich minderten. Die Erziehung der Gesellen sowie auch der Knechte und Lehrlinge, waren eine Hauptaufgabe der Zunft und des Meisters und um dieser Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen gerecht zu werden, fanden viele Regelungen Eingang in Zunftordnungen, nach denen sich der Meister richtete. Auch nach Ende der Gesellenzeit, wenn sich der Geselle aufmachte um weiter zu ziehen um in anderen Städten seine Fertigkeiten zu verbessern, war es für den Gesellen obligat, sich in Freundschaft von seinem Meister zu trennen hatte, andernfalls würde er bei keinem anderen Meister Anstellung finden.
In der neueren Forschung erfahren Gesellen, Meister und das gesamte Zunftwesen einen belebenden Auftrieb, was viele Publikationen zu regionalen Zünften, zur Zunftgeschichte allgemein und auch zu Gesellenstreiks deutlich machen. Das Verhältnis zwischen Meistern und Gesellen mit ihren Spannungen und Streitigkeiten innerhalb des Meisterhauses soll im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen stehen. Es wird versucht anhand ausgewählter Quellen Streitpunkte und Konfliktfelder zwischen Meistern und Gesellen im Meisterhaus auszumachen, diese näher zu beschreiben und die elementaren wie häufigsten Probleme zu behandeln. Im Vordergrund des Interesses sollen hierbei auch Modalitäten wie Lohn, Verkostung und Arbeitszeiten stehen, welche die Gesellen bei Unterbringung im Meisterhaus schließlich unmittelbar betrafen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Meister und Gesellen – der Versuch einer Charakterisierung
2.1 Der Meister
2.2 Der Geselle
3 Die Meisterstube oder Das Meisterhaus
3.1 Das Leben im Meisterhaus
3.1.1 Mitglieder des Meisterhauses
3.1.2 Die Arbeitszeit
3.1.3 Kost
3.1.4 Lohn
3.2 Streitgegenstände und Ursachen
3.2.1 In der Meisterstube
3.2.2 Im Meisterhaus
4 Fazit
5 Literatur
1 Einleitung
„Unde welk knecht des nachtes utheslept buten synes heren hus, deme schal syn here vor yewelke nacht ses penninghe afslan von synem lone. Dede he des nicht, dat schal he beteren mis ses pennighen unde teyn schillinghen in der morghensprake.“[1]
Der Geselle im Haus seines Meisters – diese Beziehung beruhte nicht nur allein auf dem Dasein als beschäftigter Angestellter, sondern ihr oblag auch eine Reihe von Aufgaben, die als vielfältig und bisweilen auch sehr streng bezeichnet werden können. Das oben aufgeführte Zitat aus der Satzung der Hamburger Bäcker von 1375 gibt diesem beschriebenen Wechselverhältnis ein ganz eigenes Licht. So durfte der Geselle keine Nacht außerhalb des Hauses zubringen und bei Missachten dieser Regelung wurde er mit Strafen belegt, die sein Einkommen empfindlich minderten. Die Erziehung der Gesellen sowie auch der Knechte und Lehrlinge, waren eine Hauptaufgabe der Zunft und des Meisters und um dieser Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen gerecht zu werden, fanden viele Regelungen Eingang in Zunftordnungen, nach denen sich der Meister richtete. Auch nach Ende der Gesellenzeit, wenn sich der Geselle aufmachte um weiter zu ziehen um in anderen Städten seine Fertigkeiten zu verbessern, war es für den Gesellen obligat, sich in Freundschaft von seinem Meister zu trennen hatte, andernfalls würde er bei keinem anderen Meister Anstellung finden.[2]
In der neueren Forschung erfahren Gesellen, Meister und das gesamte Zunftwesen einen belebenden Auftrieb, was viele Publikationen zu regionalen Zünften, zur Zunftgeschichte allgemein und auch zu Gesellenstreiks deutlich machen.[3] Das Verhältnis zwischen Meistern und Gesellen mit ihren Spannungen und Streitigkeiten innerhalb des Meisterhauses soll im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen stehen. Es wird versucht anhand ausgewählter Quellen Streitpunkte und Konfliktfelder zwischen Meistern und Gesellen im Meisterhaus auszumachen, diese näher zu beschreiben und die elementaren wie häufigsten Probleme zu behandeln. Im Vordergrund des Interesses sollen hierbei auch Modalitäten wie Lohn, Verkostung und Arbeitszeiten stehen, welche die Gesellen bei Unterbringung im Meisterhaus schließlich unmittelbar betrafen.
Um sich beiden Gruppen und ihrem Zusammenleben nähern zu können, sollen sowohl Meister als auch Gesellen kurz charakterisiert werden.
2 Meister und Gesellen – der Versuch einer Charakterisierung
2.1 Der Meister
Im Zunfthandwerk des Mittelalters spielt der Meister eine äußerst wichtige Rolle. Er lenkt, legt fest und ist für den Alltag in der Meisterstube verantwortlich. Seine Aufgabe besteht nicht nur darin, neue Aufträge für sich und seine Angestellten zu besorgen und damit den Lebensunterhalt aller zu garantieren, sondern auch in einer gesellschaftlichen Funktion, die in verschiedenen Ämtern der Zunft Ausdruck finden konnte. Der Meister „war Eigentümer von Werkstatt, Werkzeug und anderen Produktionsmitteln“[4], mit denen er den Alltag des Betriebes zu bewältigen hatte. Doch bis zur Erlangung eines Meistertitels in einem bestimmten Handwerk bedurfte es oft einer langen und entbehrungsreichen Zeit.
„Mit dem Abschluss der Ausbildung des „Lehrbuben“ (auch Lehrknecht oder Lehrling) setzte die „Wartezeit“ auf die Meisterschaft ein.“[5] Der Lehrling wurde zum Gesellen. Diese Wartezeit konnte sich je nach Situation des Gesellen und Ort der Arbeit schnell ausweiten und bis zu 34 Jahre betragen.[6] In diesen Fällen von Alt-Gesellen zu sprechen ist daher eine weit verbreitete und in jener Zeit immer häufiger werdende Praxis. Als abschließendes Element des Meisterwerdens galt es, die Meisterprüfung zu bestehen, die je nach Zunft von unterschiedlicher Länge und Schwierigkeit gekennzeichnet war. So musste z.B. „ein einheimischer Meistergeselle der Schneiderzunft in Leer vier Kleidungsstücke ‚tho schnieden’ und den Olderleuten zur Begutachtung vorlegen. […] Eine dreifache Meisterprüfung sah die Ordnung der Emder Nadelmacher des Jahres 1598 […] vor.“[7] Hier musste der angehende Nadelmacher 2000 gute Nadeln, 2000 weiße Haken und ein Dutzend Dreikantscherketten als Probestücke fertigen und der Kommission zur Begutachtung vorlegen.
Wenn man sich nach den Gesellenjahren mit dazugehöriger Wanderschaft, die in vielen Zünften Vorraussetzung für den Erwerb der Meisterschaft war, mittels erwähnter Prüfung als Meister bewährt hatte, galt es nun, den Meisteralltag mit Gesellen, Betrieb und allen dazugehörigen Verpflichtungen zu bewältigen.
Die verschiedenen Aufgaben waren von familiärer, ökonomischer wie auch sozialer Natur. Neben dem Unterhalt für seine eigene Familie war der Meister aufgefordert, nicht nur „einen angemessenen Lohn zu zahlen, sondern er musste auch für die Unterbringung in seinem Haushalt und für Essen und Trinken sorgen.“[8] Dazu kam das erfolgreiche Führen der Meisterwerkstatt und das kontinuierliche Bestreben Aufträge zu erhalten, um genug finanzielle Mittel zu erwirtschaften und den Meisteralltag damit bestreiten zu können oder auch potentielle Schulden (Auslagen, Kredite) aus der Zeit der Meistergesellenjahre zurück zu zahlen. Die Stadt des Mittelalters forderte ebenfalls ihren Tribut, indem Gesellen und Lehrlinge zur Bewachung und Verteidigung gegen Feinde und Besatzungstruppen herangezogen wurden. Doch dem entbehrungsreichen Dasein als Arbeitgeber, Hausherr und Familienoberhaupt auf der einen Seite stand die Zunft mit all ihren Ämtern und interessanten Möglichkeiten gegenüber, die eine Abwechslung zum Alltag als Meister im Betrieb bot. So konnte der Meister (nach mehrjähriger Bewährung im Amt des Meisters) zum „Oldermann“ erhoben werden, der mindestens einmal pro Monat die Werkstätten ihrer Berufskollegen zu inspizieren und die Qualität der Rohstoffe zu überprüfen hatte.[9] Ferner war es auch möglich im Amt des Oldermanns als Schlichter zwischen Meistern und Gesellen zu fungieren und somit eine soziale Komponente zu bedienen, welche die Möglichkeit eines steigenden Ansehens innerhalb der Zunft oder auch der Stadt beinhaltete.
Der Meister hatte eine Vielzahl von Pflichten, die er zu erfüllen hatte, um seine Familie, seinen Betrieb und damit das Leben selbst im Meisterhaus zu garantieren. Da er dieses Konvolut an Aufgaben nicht allein bewältigen konnte, waren ihm stets Gesellen und Knechte zur Seite gestellt, welche die Aufgaben des Meisters erledigten und ihm auch sonst zur Hand gehen mussten.
2.2 Der Geselle
Gesellen bestimmen bis in die heutige Zeit das Bild vom Handwerk. Doch wer ein Geselle werden wollte, musste eine bestimmte Eigenschaft vorweisen - die Lehre. Erst durch den Nachweis der Handwerksfertigkeit in Form einer Lehrzeit bei einem zünftigen Meister, die je nach Handwerk von einem bis zu fünf Jahren andauern konnte[10], konnte der Lehrling von der Zunft „nach ausgestandener Lehrzeit ledig gesprochen werden“.[11] Junge Erwachsene, welche die Lehre absolviert und die Lehrprüfung erfolgreich abgelegt hatten, wurden danach als Gesellen bezeichnet. Nun begann für viele junge Handwerker die Dingzeit, eine Art Vorläufer des heutigen Angestelltenverhältnisses. Dazu wurden die Gesellen von einem Dingtermin bis zum nächsten Dingtermin in einem Meisterbetrieb oder in einem Meisterhaus beschäftigt. Dieses Verhältnis konnte je nach Auftragslage und Struktur des Meisterbetriebes sechs Monate oder mehrere Jahre andauern. Damit einhergehend boten sich viele Vorteile, darunter die guten Verdienstmöglichkeiten, da jeder Geselle ausschließlich für sich arbeitete, das geringe Maß an Verantwortung als Angestellter und die Möglichkeit durch die Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit flexibel an einem anderen Ort zu arbeiten. In einzelnen Gewerben, so zum Beispiel das Wein- und Transportgewerbe, war die Meisterschaft schlicht unbekannt, so dass die Handwerker ihr Leben lang Gesellen blieben, ohne je Meister zu werden.
Doch auch die Beschäftigung in einem neuen Ort brachte gewisse Regeln mit sich. So herrschte eine Probezeit von ein bis zwei Wochen, damit sich der Geselle im neuen Betrieb beweisen konnte, um bis zum nächsten Dingtermin oder auch unbegrenzt beschäftigt zu werden. Im Falle einer Kündigung durch den Meister war der Geselle angehalten, die Stadt zu verlassen, um nicht aus Rache die Meister der Zunft gegeneinander ausspielen zu können.[12] Die täglichen Arbeitszeiten waren genau geregelt oder durch Vereinbarungen mit den Gesellenverbänden festgelegt worden, d.h. dass täglich sieben bis 12 Stunden gearbeitet und diese Zeit nur durch Essenspausen unterbrochen wurde.[13] Generell herrschte für Gesellen ein geregeltes Arbeitsverbot an Wochenenden, was bestimmte Handwerke wie Bäcker oder Winzer saisonbedingt aussetzten. Dazu kam der vorgeschriebene Lohn, der nach bestimmten Kriterien wie Zeit, Stückzahl, Provisionen oder anderen bezahlt wurde. Das heißt es wurde für einen bestimmten Arbeitszeitraum, eine gewisse Stückzahl, nach Provision oder eine Mischform der genannten entlohnt.[14]
Ein Kernelement der Ausbildung der handwerklichen Fertigkeiten war das Gesellenwandern, das ab dem 14. Jahrhundert aufkam und ab dem 16. Jahr-hundert bei immer mehr Zünften zur Pflicht wurde. Hierbei mussten die Gesellen in einem Umkreis von mehreren 100 Kilometern „wandern“ und im Laufe der Zeit in verschiedenen Betrieben ihre Qualifikation verbessern. Diese „Tippelei“ oder „Walz“ dauerte je nach Zunftordnung zwei bis vier Jahre und hatte das klare Ziel, „den Horizont des jungen Handwerkers in jeder Beziehung zu erweitern“[15]. Viele Zünfte machten es zur Auflage der Erlangung einer Meisterschaft, dass jeder Bewerber diese Wanderjahre vorweisen musste. Dokumentiert in Wanderbüchern gaben sie jedem Meister Auskunft über Leistungen, Zuverlässigkeit und Disziplin während der Zeit, so dass eine unabhängige Meinung die Einstellung beeinflussen konnte. Im Gegensatz dazu bestanden bestimmte Zünfte jedoch auf ein striktes Wanderverbot, so zum Beispiel in Gewerben, die Spezialitäten für den überregionalen Markt herstellten, wie die Schmucksteinbearbeiter in Idar-Oberstein oder Wannenmacher im münsterländischen Emsdetten[16]. Damit sollte verhindert werden, dass lokale Erzeugnisse andernorts produziert wurden und somit eine Destabilisierung und Entmonopolisierung der einheimischen Gewerbe erfolgte.
[...]
[1] Schanz, Georg: Zur Geschichte der Gesellenvereine im Mittelalter, Glashütten 1973, S.4.
[2] Ebd., S. 5.
[3] Siehe dazu vor allem: Kluge, Arnd: Die Zünfte, Stuttgart 2007.
[4] North, Michael: Deutsche Wirtschaftsgeschichte. Ein Jahrtausend im Überblick, München 2005, S.149.
[5] Bräuer, Helmut: Gesellen im sächsischen Zunfthandwerk des 15. und 16. Jahrhunderts, Weimar 1989, S. 19.
[6] Ebd., S.20.
[7] Canzler, Gerhard: Zünfte und Gilden in Ostfriesland bis 1744. Weener 1999, S.67.
[8] Wesoly, Kurt: Lehrlinge und Handwerksgesellen am Mittelrhein. Ihre soziale Lage und ihre Organisation vom 14. bis ins 17. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1985, S.119f.
[9] Canzler 1999, S.71.
[10] Wesoly 1985, S. 53.
[11] Gröber, Karl, Alte deutsche Zunftherrlichkeit, München 1936, S. 9.
[12] Kluge, Arnd: Die Zünfte, Stuttgart 2007, S. 167.
[13] Ebd., S. 168.
[14] Ebd., S.170.
[15] Gröber 1936, S. 9.
[16] Kluge 2007, S. 175.
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- Roman Behrens (Autor), 2009, Im Spannungsfeld der Abhängigkeit?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142991
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