Zurzeit reformiert das Niedersächsische Justizministerium (MJ) mit dem Projekt JustuS (Justiz und Soziale Arbeit) die ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege in Niedersachsen. Es geht um neue Effizienzreserven und mögliche Synergieeffekte. Dazu werden Möglichkeiten geprüft, die Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe der sozialen Dienste zu optimieren. Fest steht z. Z. schon, dass die Bewährungs- und Gerichtshilfe unter einem Dach zusammengeführt wird. Die Bewährungshilfe könnte ein anderes berufliches Selbstverständnis und daher eine divergierende Arbeitsbeziehung zum Proband haben, als die Gerichtshilfe. Daher ist es fraglich, ob ein Bewährungs- oder Gerichtshelfer die Arbeitsaufgaben des jeweils Anderen, nicht nur in einer kurzen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, adäquat übernehmen kann.
Die vorliegende Arbeit thematisiert die Problematik einer Zusammenführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Diskutiert werden insbesondere das jeweilige berufliche Selbstverständnis und die daraus resultierenden unterschiedlichen Arbeitsbeziehun-gen zu Probanden. Hierzu werden Bewährungs- und Gerichtshilfe dargestellt und unter der Perspektive beruflicher Qualitätsstandards analysiert. Eingegangen werden zuvor kurz auf die jeweilige Entstehungsgeschichte und die rechtlichen Grundlagen. Am Schluss werden das berufliche Selbstverständnis und die Arbeitsbeziehungen zum Probanden erörtert. Dabei wird die These verfolgt, dass die Unterschiede zwischen Bewährungs- und Gerichtshilfe in ihrer Denk- und Handlungslogik derart heterogen sind, dass Dissonanz und Diskurs in der Praxis überwiegen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Historische Betrachtung und rechtliche Grundlagen
- Berufliches Selbstverständnis und Qualitätsstandards
- Berufliches Selbstverständnis und Arbeitsbeziehung zu Probanden im Vergleich
- Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der geplanten Zusammenführung von Bewährungs- und Gerichtshilfe im Rahmen des Projekts Justus in Niedersachsen. Sie analysiert die Herausforderungen und Potenziale dieser Reform, insbesondere im Hinblick auf das jeweilige berufliche Selbstverständnis und die Arbeitsbeziehung zu Probanden.
- Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen von Bewährungs- und Gerichtshilfe
- Berufliches Selbstverständnis und Qualitätsstandards beider Arbeitsfelder
- Unterschiede in der Arbeitsbeziehung zu Probanden zwischen Bewährungs- und Gerichtshilfe
- Diskussion der potenziellen Herausforderungen einer Integration beider Bereiche
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt die Problematik einer Zusammenführung von Bewährungs- und Gerichtshilfe im Kontext des Projekts Justus vor und skizziert die zentralen Fragestellungen.
- Historische Betrachtung und rechtliche Grundlagen: Dieses Kapitel beleuchtet die Entstehung und Entwicklung von Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie deren rechtliche Grundlagen.
- Berufliches Selbstverständnis und Qualitätsstandards: Hier werden die jeweiligen beruflichen Selbstverständnisse von Bewährungs- und Gerichtshilfe dargestellt und ihre Qualitätsstandards analysiert.
- Berufliches Selbstverständnis und Arbeitsbeziehung zu Probanden im Vergleich: Dieses Kapitel untersucht die Unterschiede in der Arbeitsbeziehung zu Probanden zwischen Bewährungs- und Gerichtshilfe und analysiert die Auswirkungen auf die Praxis.
Schlüsselwörter
Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Justus, Strafrecht, Sozialarbeit, Strafvollstreckung, Proband, Berufliches Selbstverständnis, Arbeitsbeziehung, Qualitätsstandards, Integration, Reform, Niedersachsen
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Projekt 'JustuS' in Niedersachsen?
'JustuS' steht für 'Justiz und Soziale Arbeit' und bezeichnet die Reform zur Zusammenführung von Bewährungs- und Gerichtshilfe unter einem Dach.
Worin unterscheiden sich Bewährungs- und Gerichtshilfe?
Sie haben unterschiedliche Denk- und Handlungslogiken: Die Bewährungshilfe fokussiert auf die langfristige Betreuung, während die Gerichtshilfe primär Ermittlungs- und Berichtspflichten für das Gericht erfüllt.
Welche Probleme sieht die Arbeit bei der Zusammenführung?
Es wird befürchtet, dass die heterogenen beruflichen Selbstverständnisse zu Dissonanzen führen und die Qualität der Arbeit mit den Probanden beeinträchtigen könnten.
Was sind die rechtlichen Grundlagen dieser Dienste?
Die Arbeit basiert auf den gesetzlichen Regelungen der Strafvollstreckung und der ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege.
Was ist das Ziel der Reform?
Das Justizministerium strebt die Erschließung von Effizienzreserven und Synergieeffekten durch optimierte Organisationsstrukturen an.
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- Heike Meyer (Author), 2007, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und JustuS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142682