„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löschmaßnahmen möglich sind.
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ergibt sich aus der Bedeutung der festgelegten Schutzziele.
Die Rangfolge steht in Einklang mit der Bedeutung der Schutzziele sowie der zur Erreichung der Schutzziele erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet wird,
Der Enstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeut wird und
bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
1 Anforderungen
Die Musterbauordnung MBO formuliert die Anforderungen an den Brandschutz wie folgt:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löschmaßnahmen möglich sind.
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ergibt sich aus der Bedeutung der festgelegten Schutzziele.
Die Rangfolge steht in Einklang mit der Bedeutung der Ziele: Die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen bzw. -anforderungen gehen aus nachfolgendem Bild hervor.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bild 1: Die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen /-anforderungen ( Quelle: Scriptum zur Lehrveranstaltung Bauphysik – Ruhr Universität Bochum)
2 Allgemeine Grundlagen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bild 2: Die Säulen des Brandschutzes ( Quelle: Scriptum zur Lehrveranstaltung Bauphysik – Ruhr Universität Bochum)
Brandschutzsäule
baulicher Brandschutz:
Komplextrennung räumlich oder baulich
Brandabschnittsunterteilung (Brandwände)
Brandbekämpfungsabschnitte (F90-A-Wände)
Bauliche Konstruktion (Stahlbeton, nichtbrennbar, brennbar)
tragende Konstruktion (Stützen, tragende Wände)
Dachtragwerk (Binder, Pfetten)
Baumaterialien (feuerbeständig, brennbar oder nichtbrennbar)
veränderte Gesetzgebung
Dachaufbau (Wärmedämmung, harte Bedachung)
anlagentechnischer Brandschutz:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bild 3: Branderkundung – Alarmierung – Löschung (Quelle: VdS Köln)
[...]
- Citar trabajo
- Rainer Jaspers (Autor), 2009, Brandschutz im Bauwesen (Grundlagen), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142655
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