Die Regula Benedicti wurde im 6. Jahrhundert von Benedikt von Nursia in Anlehnung an die Regula magistri, deren Autor unbekannt ist, verfasst. Ursprünglich sollte es eine verbindliche Klosterregel für sein neu gegründetes Kloster Monte Cassino sein, aber sie verbreitete sich schnell in Mitteleuropa und gab dem abendländischen Mönchtum seine Form. Die Regel verpflichtet die Mitglieder zu lebenslanger Verbundenheit an einen Ort, zum Gehorsam gegenüber dem Abt, zum Eigentums- und Eheverzicht, zum Gebet, zur Handarbeit und zur Askese.
Benedikts Regel war in der Entwicklung des Mönchtums allerdings nicht die erste Regel, die für das klösterliche Leben geschaffen wurde. Eine Reihe von Klostervätern schrieb Regeln für das gemeinsame Zusammenleben. Benedikt machte sich mit all diesen Schriften vertraut, wodurch er seine Regel in dieser Art, wie sie uns überliefert wurde, verfassen konnte. Er nahm Bezug auf die Schriften seiner Vorgänger, vor allem die Heilige Schrift, die Regeln des Pachomius und Basilius, die Schriften des Kassian, die Apophthegmata und die Schriften des heiligen Augustinus. Die Schriften, Auffassungen und vor allem die Klosterregel des Letzteren sollen in dieser Arbeit zum Vergleich herangezogen werden, um zu zeigen, inwieweit Benedikt anderes Gedankengut übernommen oder verändert hat.
Der heilige Benedikt kannte und nutzte alle vor ihm entstandenen Schriften und Regeln. Dennoch war keine der Regeln derartig ausgefeilt, um im Endeffekt ein genaues Gesetz für das Zusammenleben zu geben. Der Kirchenvater verwendet die Regel des heiligen Augustinus und seine Briefe und Schriften, änderte diese aber ab. Beide ähneln sich im Gedankengut und in ihren Auffassungen, doch Benedikt reformierte die Regeln zu einem Gesetz. Augustinus wendet sich schon gegen die alten Traditionen, aber nicht in dem Maße, wie Benedikt dies 100 Jahre später macht. Augustinus Ideen schaffen eine Brücke zwischen den alten Traditionen und den neuen Lehren und geben eine Vorlage für Neuerungen, die Benedikt nutzt.
Es wird vor allem auf die augustinische und die benediktinische Regel eingegangen und beide werden verglichen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regeln aufzuzeigen. Weiterhin werden einige andere Werke des Augustinus zu Rate gezogen, um seine Vorstellung einer klösterlichen Gemeinschaft verständlicher darzustellen, da Benedikt Ansichten in seine Regel einbezieht, die Augustinus in anderen Werken eindeutiger dargestellt hat als in seiner Klosterregel.
Inhaltaverzeichnis
1. Einleitung
2. Leben in der Gemeinschaft zum Zweck der Vollendung
2.1 Gesetze zum gemeinschaftlichen Zusammenleben und die soziale Strukturierung
2.1.1 Regelungen für den Eintritt in das benediktinische Kloster
2.1.2 Hierarchie in der Gemeinde
2.1.3 Kleidung und Schlaf
2.1.4 Speisen und Getränke
2.1.5 Verhältnis von Arbeit, Studium und Gebet/wirtschaftliche Struktur
2.1.6 Der Strafkodex
2.2 Gesetze zur Regelung der inneren Haltung
2.2.1 Die Zwölf Stufen der Demut als Grundlage der inneren Haltung
2.2.2 Der Gehorsam
2.2.3 Die caritas-perfecto
3. Fazit
4. Abkürzungsverzeichnis
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Regula Benedicti wurde im 6. Jahrhundert von Benedikt von Nursia in Anlehnung an die Regula magistri, deren Autor unbekannt ist, verfasst. Ursprünglich sollte es eine verbindliche Klosterregel für sein neu gegründetes Kloster Monte Cassino sein, aber sie verbreitete sich schnell in Mitteleuropa und gab dem abendländischen Mönchtum seine Form. Die Regel verpflichtet die Mitglieder zu lebenslanger Verbundenheit an einen Ort, zum Gehorsam gegenüber dem Abt, zum Eigentums- und Eheverzicht, zum Gebet, zur Handarbeit und zur Askese.
Benedikts Regel war in der Entwicklung des Mönchtums allerdings nicht die erste Regel, die für das klösterliche Leben geschaffen wurde. Eine Reihe von Klostervätern schrieb Regeln für das gemeinsame Zusammenleben. Benedikt machte sich mit all diesen Schriften vertraut, wodurch er seine Regel in dieser Art, wie sie uns überliefert wurde, verfassen konnte. Er nahm Bezug auf die Schriften seiner Vorgänger, vor allem die Heilige Schrift, die Regeln des Pachomius und Basilius, die Schriften des Kassian, die Apophthegmata und die Schriften des heiligen Augustinus.[1] Die Schriften, Auffassungen und vor allem die Klosterregel des Letzteren sollen in dieser Arbeit zum Vergleich herangezogen werden, um zu zeigen, inwieweit Benedikt anderes Gedankengut übernommen oder verändert hat.
Das heißt, inwieweit hat Benedikt aus Schriften, Briefen und zu allererst aus der Regel des heiligen Augustinus abgeschrieben oder die Gedanken und Inhalte verändert oder verbessert?
Der heilige Benedikt kannte und nutzte alle vor ihm entstandenen Schriften und Regeln. Dennoch war keine der Regeln derartig ausgefeilt, um im Endeffekt ein genaues Gesetz für das Zusammenleben zu geben. Der Kirchenvater verwendet die Regel des heiligen Augustinus und seine Briefe und Schriften, änderte diese aber ab. Beide ähneln sich im Gedankengut und in ihren Auffassungen, doch Benedikt reformierte die Regeln zu einem Gesetz. Augustinus wendet sich schon gegen die alten Traditionen, aber nicht in dem Maße, wie Benedikt dies 100 Jahre später macht. Augustinus' Ideen schaffen eine Brücke zwischen den alten Traditionen und den neuen Lehren und geben eine Vorlage für Neuerungen, die Benedikt nutzt.
Es wird vor allem auf die augustinische und die benediktinische Regel eingegangen und beide werden verglichen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regeln aufzuzeigen. Weiterhin werden einige andere Werke des Augustinus zu Rate gezogen, um seine Vorstellung einer klösterlichen Gemeinschaft verständlicher darzustellen, da Benedikt Ansichten in seine Regel einbezieht, die Augustinus in anderen Werken eindeutiger dargestellt hat als in seiner Klosterregel.
2. Leben in der Gemeinschaft zum Zweck der Vollendung
Die Regel des heiligen Benedikt setzt sich aus 73 leges zusammen und einem Prolog, in dem schon von vornherein Grundgedanken des klösterlichen Zusammenlebens festgehalten werden und das eigentliche Ziel offenbart wird: nämlich zu demjenigen zurückzukehren, den man durch Trägheit des Ungehorsams verlassen hat.[2] Man betritt einen steinigen Weg, um sich selbst zu finden und mit der Einigung Christi seine Vollendung zu sichern. Für dieses Ziel und vor allem für den gesamten Weg zur persönlichen Vollendung darf es nicht nur Richtlinien geben, sondern Gesetze und Regelungen, welche von allen Ordensmitgliedern eingehalten werden müssen. Die Benediktinerregel ist grundsätzlich keine theologische Schrift, sondern ein Gesetzbuch für das Leben im benediktinschen Kloster.
Eine Grundvoraussetzung, um zu einer Einheit mit Christus zu gelangen, ist die Wahl eines speziellen Mönchtums. Aus den Dialogi des Papstes Gregor „der Große“ erfahren wir etwas, wenn auch nur Weniges, über das Leben des heiligen Benedikt. Er ist allen generes monachorum verpflichtet gewesen, wodurch er für sich feststellen konnte, welche Art des Mönchtums am ehesten mit der Heiligen Schrift in Einklang zu bringen ist. Somit stellt er in seinem ersten Kapitel die Arten, die es gibt, vor und bekennt sich ganz offen zum Coinobitentum, indem er die Vor- und Nachteile der anderen generes aufreiht und am Ende dieses Kapitels das Coinobitentum als das genus fortissimum[3] anpreist. Über die anderen Arten des monastischen Lebens lohne es sich nicht zu sprechen, denn über diese miserrimae conversationes[4] sollte man lieber schweigen und sich dem Wichtigen zuwenden.
Doch das Leben in der Gemeinschaft ist keine Neuerung, die Benedikt geschaffen hat. Diese Art, Christus und dem Herrn zu folgen und sie nachzuahmen, hat auch schon Augustinus in seiner Regel verankert, wenn auch nicht in derartiger Schärfe. Augustinus Regel entstand 100 Jahre vor der Benediktinerregel und galt somit zu dieser Zeit als einschlägige Neuerung. Dennoch zeichnet er die Grenzen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens nicht ganz so genau auf. „Primum, propter quod in unum estis congregati, [...]“[5]. Er verwendet keine genaue Bezeichnung, wie Benedikt, der seine Mönche als coenobitae ansieht und sich somit für eine ganz spezifische Art des Zusammenlebens ausspricht. Augustinus bezeichnet allgemein seine Klostermitglieder als congregati, somit als eine Vereinigung geselligen Zusammenlebens. Damit werden erst einmal nur die Arten der Mönche ausgeschlossen, die sich dem Anachoreten- oder Eremitentum angeschlossen haben und ein Leben in Einsamkeit bevorzugen. Doch auch wenn Augustinus sich nicht zu einem einzigen Mönchtum bekennt, schränkt er in seiner Regel die Art und Weise des klösterlichen Zusammenlebens ein, auch ohne eine spezifische Form deutlich auszusprechen.
Andererseits zeigt sich in der Regel des Heiligen Benedikt, dass er nur einmal das Wort coenobium[6] verwendet und ansonsten ebenfalls auf Wörter zurückgreift, die allgemein die Gemeinschaft bezeichnen, ebenso wie Augustinus congregatio oder monasterium verwendet. Dabei wird monasterium hier als eine „[...] selbständige, unabhängige Niederlassung [...]“[7] angesehen, Augustinus jedoch verwendet den Begriff ausschließlich für das Kloster.[8]
Wichtig für beide Kirchenführer ist die Tatsache, dass das Leben in der klösterlichen Gemeinschaft den Grundgedanken beider Regeln darstellt, auch wenn der Umgang mit den Begriffen bei Augustinus einen größeren Spielraum der Interpretation zulässt. Die Regel des Benedikt spricht ausschließlich die Coinobiten an und diejenigen, die sich für dieses Lebensideal entscheiden wollen.
2.1 Gesetze zum gemeinschaftlichen Zusammenleben und die soziale Strukturierung
Wie oben erwähnt, erscheint in der Benediktinerregel keine „philosophisch-theologische Abhandlung, sondern ein Gesetz,[...]“ welches „[...] die äußere Ordnung und die wirtschaftlichen, organisatorischen Bedürfnisse[...]“[9] behandelt. Dennoch kann man aus der Regel die Auffassung der inneren Seelenzustände und den Gottesgedanken herauslesen. Doch grundsätzlich hat Benedikt ein Werk geschaffen, welches zuerst die Organisation regelt, um sich daraufhin auf die eigenständige Suche nach Gott zu begeben. Dafür ist die genaue Planung der äußeren Zustände von großer Bedeutung, damit sich jeder Einzelne auf sein Seeleninneres und seine Gottessuche konzentrieren kann. Damit sichert Benedikt seinen Mönchen „[...] ein breites Feld der Selbstverwirklichung [...], denn gerade für den letzten Schritt zur Vollkommenheit muss der Mönch allein seinen Weg finden.“[10]
Aus diesem Grund wird hier zuerst auf die äußeren Strukturen, welche in dem Gesetz geregelt werden, eingegangen, um sich im Anschluss daran ein Bild von der theologischen Seite der Regel zu machen.
2.1.1 Regelungen für den Eintritt in das benediktinische Kloster
Benedikt schreibt diesem Thema vier Kapitel zu, die untergliedert sind in die allgemeine Ordnung zur Aufnahme von Brüdern, zur Aufnahme von Kindern, zur Aufnahme von Priestern und zur Aufnahme fremder Mönche.[11]
Ein Anwärter auf das Klosterleben bekommt eine cella noviciorum zugeordnet und einen Mönch, der sich seiner in Sorgfalt annimmt und ihn als Bruder gewinnen kann.[12] Er wird geprüft, ob er fähig ist, dem Klosterleben standzuhalten und ob er bei seiner Suche nach Gott beständig ist. Weiterhin wird ihm die Regel mehrmals vorgelesen, damit man sichergehen kann, dass der Anwärter versteht, an welche Regel er sich binden wird. Diese gesamte Prozedur wird ein Jahr als Prüfung und Probezeit der Novizen durchgeführt. Daraufhin müssen sie im Oratorium ihr Gelübde in Gegenwart aller ablegen und ihr Versprechen über die stabilitas, conversatio morum suorum et oboedentiam deo et sancti eius[13] geben. Doch nicht nur das mündliche Versprechen wird von einem Novizen gefordert, sondern auch eine schriftliche Professurkunde – oder wenigstens sollte sie von dem Anwärter unterschrieben werden, falls dieser die Urkunde nicht selbst schreiben kann –, die auf dem Altar abgelegt werden muss.[14] Erst dann ist er ein offizielles Mitglied der Gemeinde und es gibt keine Möglichkeit, das Gelübde zurückzuziehen, da der Anwärter genügend Zeit hatte, um sich über das Leben und die dazu gehörigen Verpflichtungen und inneren Einstellungen klar zu sein.[15]
Dies ist eine Neuerung des heiligen Benedikt: Das Gelübde abzugeben gab es schon immer, aber dieses war nur auf das Keuschheitsgelübde beschränkt. Auch Augustinus erwähnt ausschließlich das Keuschheitsgelübde und nicht das Versprechen, an den einen Ort oder den Gehorsam gebunden zu sein. Aber das Versprechen der Jungfräulichkeit war gleichzeitig ein Versprechen der Herzensreinheit und die Hingabe zu einem gottgeweihten Leben. Das Benehmen, laut Augustinus, soll unauffällig sein und dem Stande angemessen. So gibt es auch kein Verbot, Frauen anzusehen, doch „[...] unkeusche Blicke verraten ein unkeusches Herz“.[16] Die Sittsamkeit und Herzensreinheit sind in der Regel verankert, aber eine schriftliche Niederlegung dieses Gelübdes wird nicht verlangt.
Bei der Aufnahme von Priestern oder Klerikern wurden ebenfalls keine Sonderregelungen in der R egula Benedicti auferlegt. Jeder einzelne muss sich unter das Joch der Regel und des Abtes stellen und keiner darf sich anmaßen, eine höhere Stellung zu erhalten, wenn der Abt dies für nicht empfehlenswert hält. Denn gerade diejenigen sollen als Beispiel der Demut vorangehen.[17] Ebenso verhält es sich mit fremden Mönchen, welche auf ihren Gehorsam gegenüber der Regel und dem Abt geprüft werden sollen,[18] da alle beim Eintreten in dieses Kloster gleich sind und gleich behandelt werden. Die einzige Ausnahme ist die Oblation der Kinder.
Bei der Aufnahme von Kindern liegt die Pflicht bei den Eltern, die Urkunde zu unterschreiben und je nach Möglichkeit der Mittel eine Opfergabe darzubringen. Weiterhin werden reiche Eltern dazu angehalten, unter Eid zu versprechen, dass sie dem Kind keine Geschenke machen, da niemand Besitz haben darf. Man sollte dann dem Kloster allgemein etwas zukommen lassen.[19]
Augustinus unterscheidet nicht, wie bei jedem Einzelnen beim Eintritt in das Kloster zu verfahren ist. Ebenso erfährt man nicht, wie er der Aufnahme von Kindern oder Priestern gegenübersteht. Man könnte aus dem ersten Kapitel herauslesen, dass sein Kloster eine größere Menge unterschiedlichster Menschen aufweist, da er bei der Zuteilung von Nahrung und Kleidung schreibt, dass jeder nach seinem Bedarf diese Dinge erhalten soll, da nicht jeder die gleiche Gesundheit hat.[20] Doch eine genaue Angabe, wer eintreten darf, bleibt aus.
Auch Augustinus betont, dass auf jeglichen Besitz verzichtet werden muss. Es ist eine der „drei großen Forderungen [...] klösterlichen Gemeinschaftslebens: Der Mönch müsse frei sein vom Verlangen nach eigenem Besitz, [...]“[21]. Das augustinische Armutsideal besagt, dass jeder, der in der Welt Vermögen besaß, dieses als Gemeingut dem Kloster spenden soll, und dass derjenige, der nichts besaß, sich nicht darüber freuen soll, dass er Nahrung und Obdach bekomme.[22] Dies bezeichnet Augustinus als lex vitae nostrae[23], wobei aber darauf hingewiesen werden muss, dass er das Privateigentum nicht als unerlaubt verwarf oder irdische Güter verachtet hätte. Die klösterliche Armut muss seiner Ansicht nach aus höheren Beweggründen ausgeübt werden.[24] Man muss sich von allen irdischen Gütern befreien, um ganz unbeschwert Gott dienen zu können. Daher reicht es auch nicht, sein Vermögen zu verschenken, wenn man sich dennoch als etwas Höheres ansieht. Augustinus schreibt in seiner Regel, dass der Stolz jedes gute Werk zunichte macht.[25] So auch in einer seiner Predigten: „Was hilft es dir, wenn du mit leeren Händen dastehst und doch im Herzen voller Gier bist?“[26].
[...]
[1] Vgl. Hilpisch, Stephanus: Geschichte des benediktinischen Mönchtums. Freiberg im Breisgau 1929. S. 62.
[2] Vgl. Benedikt von Nursia: Regula Benedicti des Codex 915 der Stiftsbibliothek von St. Gallen. Hrsg. von Achim Masser. Göttingen 2000. Prol 2f.
[3] RB. Kap.1, 13.
[4] RB. Kap.1, 12.
[5] Augustinus Aurelius: Die Regel des heiligen Augustinus. Hrsg. von Adolar Zumkeller. Würzburg 1962. Kap. 1, 3.
[6] RB. Kap. 5, 12f.
[7] Schmitz, Dom Dr. Philbert: Geschichte des Benediktinerordens. Bd. 1. Ausbreitung und Verfassungsgeschichte des Ordens von seiner Gründung bis zum 12. Jhd. Hrsg. von L. Räber. Zürich. 1947. S. 25.
[8] Vgl. RA. Kap. 1.
[9] Erzabt Dr. Chrysostomus Schmid: Das Gottesbild der Benediktinerregel. In: Benedictus. Der Vater des Abendlandes. München. 1947. S. 11.
[10] Bucher, P. Dr. Zeno: Das Bild vom Menschen in der Regula Benedicti. In: Benedictus. Der Vater des Abendlandes. München. 1947. S. 45f.
[11] Vgl. RB. Kap. 58 – 61.
[12] Vgl. RB. Kap. 58, 5f.
[13] RB. Kap. 58, 17f.
[14] Vgl. RB. Kap. 58, 19ff.
[15] Vgl. RB. Kap. 58, 23.
[16] RA. Kap. 6
[17] Vgl. RB. Kap. 60.
[18] Vgl. RB. Kap. 61.
[19] Vgl. RB. Kap. 59, 3f.
[20] Vgl. RA. Kap. 1.
[21] Augustinus Aurelius: Die Regel des heiligen Augustinus. Hrsg. von Adolar Zumkeller. Würzburg 1962. S. 179.
[22] Vgl. RA. Kap. 1, 5f.
[23] Sermo 355, 2 In: PL 39. S. 1570.
[24] Vgl. Sermo 355, 3.6 In: PL 39. S. 1570ff. Vgl. RA. Kap. 2.
[25] Vgl. RA. Kap. 2, 2ff.
[26] Ennaratio in ps. 51, 14 In: CC 39. S. 633.
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- Conny Wienhold (Autor), 2009, Reformator oder Abschreiber, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142587
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