Der folgende Beitrag möchte dem Leser einen Überblick über das in der StPO geregelte Beweisantragsrecht geben. In einem ersten Schritt wird der Begriff des Beweisantrages erläutert und sowohl vom Beweisermittlungsantrag als auch von der bloßen Beweisanregung abgegrenzt. Hieran schließt sich eine allgemeine Darstellung der in den §§ 244 III-V, 245 StPO normierten Ablehnungsgründe eines Beweisantrages an. Ausgehend davon wird der Ablehnungsgrund der „Prozessverschleppung“ (§ 244 III 2 Var. 6 StPO) fokussiert und in diesem Zusammenhang ein aktueller Beschluss des BGH vom 23.09.2008 in den Mittelpunkt gestellt. In besagter Entscheidung erklärte der 1. Strafsenat des BGH die Zurückweisung eines Beweisantrages nach Ablauf einer vom Vorsitzenden des Instanzgerichtes gesetzten Frist wegen Verschleppungsabsicht für rechtmäßig – demnach sei die verspätete Stellung des Beweisantrages ein Indiz für die innere Tatsache der Verschleppungsabsicht.
Inhaltsverzeichnis
- A. VORWORT
- B. EINLEITUNG
- C. DER BEWEISANTRAG IN ABGRENZUNG ZUM BEWEISERMITTLUNGSANTRAG UND ZUR BLOßEN BEWEISANREGUNG
- I. Der Beweisantrag
- 1. Die Beweisbehauptung und deren Elemente
- 2. Das bestimmte Beweismittel
- 3. Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel
- II. Der Beweisermittlungsantrag
- III. Die Beweisanregung
- I. Der Beweisantrag
- D. DIE STELLUNG UND ABLEHNUNG EINES BEWEISANTRAGES
- I. Die Stellung von Beweisanträgen
- 1. Form
- 2. Zeitpunkt
- 3. Beweisanträge im Zusammenhang mit einer Bedingung
- a. Bedingter Beweisantrag
- b. Hilfsbeweisantrag
- c. Eventualbeweisantrag
- d. Entscheidung über Hilfs- bzw. Eventualbeweisanträge
- II. Die Ablehnung von Beweisanträgen
- 1. Grundsätzliches
- 2. Nicht präsente → präsente Beweismittel
- a. Nicht präsente Beweismittel → § 244 III-V StPO
- b. Präsente Beweismittel → § 245 StPO
- 3. Die Ablehnungsgründe für nicht präsente Beweismittel nach § 244 III-V StPO im Einzelnen
- a. Unzulässigkeit der Beweiserhebung (§ 244 III 1 StPO)
- b. Offenkundigkeit der Tatsache (§ 244 III 2 Var. 1 StPO)
- c. Bedeutungslosigkeit der Tatsache (§ 244 III 2 Var. 2 StPO)
- d. Erwiesenheit der Tatsache (§ 244 III 2 Var. 3 StPO)
- e. Völlige Ungeeignetheit des Beweismittels (§ 244 III 2 Var. 4 StPO)
- f. Unerreichbarkeit des Beweismittels (§ 244 III 2 Var. 5 StPO)
- g. Verschleppungsabsicht (§ 244 III 2 Var. 6 StPO)
- h. Wahrunterstellung der Beweistatsache (§ 244 III 2 Var. 7 StPO)
- i. Sondervorschriften für Sachverständige (§ 244 IV StPO), Augenschein (§ 244 V 1 StPO) und Auslandszeugen (§ 244 V 2 StPO)
- I. Die Stellung von Beweisanträgen
- E. DAS „FRISTENMODELL“ DES BGH
- I. Sachverhalt
- II. Leitsätze
- III. Analyse
- 1. Ablehnung des Eventualbeweisantrages wegen Verschleppungsabsicht im Urteil
- 2. Gefahr der Einschüchterung beim Antragsteller
- 3. Spannungsverhältnis zu § 246 I StPO
- 4. Verstoß gegen nemo-tenetur-Grundsatz
- 5. Keine Rechtfertigung über den Beschleunigungsgrundsatz
- F. RESÜMEE
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Aufsatz bietet einen umfassenden Überblick über das Beweisantragsrecht in der Strafprozessordnung (StPO). Die Arbeit grenzt den Beweisantrag von ähnlichen Anträgen ab und analysiert die Ablehnungsgründe gemäß §§ 244 III-V, 245 StPO. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Ablehnungsgrund der Prozessverschleppung und der kritischen Auseinandersetzung mit einem BGH-Beschluss hierzu.
- Abgrenzung des Beweisantrages vom Beweisermittlungsantrag und der Beweisanregung
- Analyse der Ablehnungsgründe für Beweisanträge nach §§ 244 III-V, 245 StPO
- Detaillierte Betrachtung des Ablehnungsgrundes „Prozessverschleppung“ (§ 244 III 2 Var. 6 StPO)
- Kritische Würdigung eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Fristsetzung und Beweisantragstellung
- Zusammenhang zwischen Beweisantragsrecht und dem nemo-tenetur-Grundsatz
Zusammenfassung der Kapitel
A. VORWORT: Der Vorwort gibt eine kurze Übersicht über den Inhalt des Aufsatzes. Er kündigt die Erläuterung des Beweisantragsrechts, die Abgrenzung zu anderen Anträgen und die detaillierte Analyse der Ablehnungsgründe, insbesondere der Prozessverschleppung, an. Der Fokus liegt auf der kritischen Auseinandersetzung mit einem BGH-Beschluss aus dem Jahr 2008, der die Zurückweisung eines verspäteten Beweisantrages thematisiert.
B. EINLEITUNG: Die Einleitung betont den Amtsermittlungsgrundsatz im Strafverfahren (§ 244 II StPO) und den daraus resultierenden Anspruch der Prozessbeteiligten auf umfassende Beweisaufnahme. Das Beweisantragsrecht wird als fundamentales Recht zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG) dargestellt und seine Bedeutung für die Position des Angeklagten hervorgehoben. Der Aufsatz wird als Beitrag zur Klärung der Rechtslage im Bereich des Beweisantragsrechts angekündigt.
C. DER BEWEISANTRAG IN ABGRENZUNG ZUM BEWEISERMITTLUNGSANTRAG UND ZUR BLOßEN BEWEISANREGUNG: Dieses Kapitel differenziert zwischen Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag und bloßer Beweisanregung. Es betont die Bedeutung dieser Unterscheidung für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, da ein zulässiger Beweisantrag nur unter den eng begrenzten Ablehnungsgründen der §§ 244 III-V, 245 StPO abgelehnt werden kann. Im Gegensatz dazu kann das Gericht formlos über Beweisermittlungs- und Beweisanregungen entscheiden. Die fehlende Legaldefinition des „Beweisantrages“ in der StPO und die Bedeutung der Rechtsprechung zur Auslegung dieses Begriffs werden hervorgehoben.
D. DIE STELLUNG UND ABLEHNUNG EINES BEWEISANTRAGES: Dieses Kapitel behandelt die Stellung und Ablehnung von Beweisanträgen. Es beschreibt die formalen und zeitlichen Anforderungen an die Antragstellung, einschließlich bedingter, Hilfs- und Eventualbeweisanträge. Der Schwerpunkt liegt auf den Ablehnungsgründen für Beweisanträge nach §§ 244 III-V StPO, wobei jeder einzelne Grund (Unzulässigkeit, Offenkundigkeit, Bedeutungslosigkeit, Erwiesenheit, Ungeeignetheit, Unerreichbarkeit, Verschleppungsabsicht, Wahrunterstellung sowie Sondervorschriften) im Detail erläutert wird. Die Unterscheidung zwischen präsenten und nicht-präsenten Beweismitteln spielt hier eine zentrale Rolle.
E. DAS „FRISTENMODELL“ DES BGH: Dieses Kapitel analysiert einen konkreten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2008, der sich mit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung befasst. Es untersucht den Sachverhalt, die Leitsätze des BGH und dessen Argumentation kritisch. Die Aspekte der möglichen Einschüchterung des Antragstellers, des Spannungsverhältnisses zu § 246 I StPO, möglicher Verstöße gegen den nemo-tenetur-Grundsatz und die fehlende Rechtfertigung durch den Beschleunigungsgrundsatz werden diskutiert.
Schlüsselwörter
Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag, Beweisanregung, § 244 StPO, § 245 StPO, Prozessverschleppung, Ablehnungsgründe, BGH, nemo-tenetur-Grundsatz, Amtsermittlungsgrundsatz, rechtliches Gehör, Strafprozessrecht.
Häufig gestellte Fragen zum Aufsatz: Beweisantragsrecht in der Strafprozessordnung
Was ist der Gegenstand dieses Aufsatzes?
Der Aufsatz bietet einen umfassenden Überblick über das Beweisantragsrecht in der deutschen Strafprozessordnung (StPO). Er analysiert die Abgrenzung des Beweisantrages zu ähnlichen Anträgen (Beweisermittlungsantrag, Beweisanregung) und untersucht detailliert die Ablehnungsgründe für Beweisanträge gemäß §§ 244 III-V und 245 StPO. Ein Schwerpunkt liegt auf der kritischen Auseinandersetzung mit einem BGH-Beschluss zum Thema Prozessverschleppung im Zusammenhang mit Beweisanträgen.
Welche Themen werden im Aufsatz behandelt?
Der Aufsatz behandelt folgende Themenschwerpunkte: Abgrenzung des Beweisantrages von Beweisermittlungsantrag und Beweisanregung; Analyse der Ablehnungsgründe nach §§ 244 III-V und 245 StPO; Detaillierte Betrachtung des Ablehnungsgrundes "Prozessverschleppung"; Kritische Würdigung eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Fristsetzung und Beweisantragstellung; Zusammenhang zwischen Beweisantragsrecht und dem nemo-tenetur-Grundsatz.
Wie ist der Aufsatz strukturiert?
Der Aufsatz ist in mehrere Kapitel gegliedert: Ein Vorwort, eine Einleitung, ein Kapitel zur Abgrenzung des Beweisantrages, ein Kapitel zur Stellung und Ablehnung von Beweisanträgen, ein Kapitel zur Analyse eines BGH-Beschlusses zum "Fristenmodell" und abschließend ein Resümee. Jedes Kapitel behandelt einen spezifischen Aspekt des Beweisantragsrechts.
Welche Kapitelzusammenfassungen werden angeboten?
Der Aufsatz bietet Zusammenfassungen für jedes Kapitel. Diese geben einen knappen Überblick über den Inhalt und die Kernaussagen der jeweiligen Kapitel. Die Zusammenfassungen umfassen das Vorwort, die Einleitung, die Abgrenzung des Beweisantrages, die Stellung und Ablehnung von Beweisanträgen, die Analyse des BGH-Beschlusses zum "Fristenmodell" und das Resümee.
Welche Schlüsselbegriffe werden im Aufsatz behandelt?
Wichtige Schlüsselbegriffe umfassen: Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag, Beweisanregung, § 244 StPO, § 245 StPO, Prozessverschleppung, Ablehnungsgründe, BGH, nemo-tenetur-Grundsatz, Amtsermittlungsgrundsatz, rechtliches Gehör und Strafprozessrecht.
Was ist das "Fristenmodell" des BGH?
Das "Fristenmodell" des BGH bezieht sich auf einen konkreten BGH-Beschluss, der im Aufsatz kritisch analysiert wird. Dieser Beschluss behandelt die Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund von Prozessverschleppung und die damit verbundenen Rechtsfragen. Die Analyse beleuchtet Aspekte wie mögliche Einschüchterung des Antragstellers, das Spannungsverhältnis zu § 246 I StPO, mögliche Verstöße gegen den nemo-tenetur-Grundsatz und die Rechtfertigung durch den Beschleunigungsgrundsatz.
Welche Bedeutung hat der nemo-tenetur-Grundsatz im Zusammenhang mit Beweisanträgen?
Der Aufsatz untersucht den Zusammenhang zwischen dem Beweisantragsrecht und dem nemo-tenetur-Grundsatz (Niemand ist verpflichtet, zu seiner eigenen Beschuldigung beizutragen). Die kritische Analyse des BGH-Beschlusses beleuchtet, ob die Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund von Prozessverschleppung möglicherweise gegen diesen Grundsatz verstößt.
Wie werden Beweisanträge abgelehnt?
Die Ablehnung von Beweisanträgen wird detailliert anhand der §§ 244 III-V StPO erläutert. Der Aufsatz beschreibt die einzelnen Ablehnungsgründe (Unzulässigkeit, Offenkundigkeit, Bedeutungslosigkeit, Erwiesenheit, Ungeeignetheit, Unerreichbarkeit, Verschleppungsabsicht, Wahrunterstellung sowie Sondervorschriften) und ihre Anwendung in der Praxis. Die Unterscheidung zwischen präsenten und nicht-präsenten Beweismitteln spielt dabei eine zentrale Rolle.
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- Dipl.-Jur. Tobias Schudlik (Author), 2010, Der strafprozessuale Beweisantrag und dessen Vereinbarkeit mit dem "Fristenmodell" des BGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142504