Die vorliegende Arbeit ist während meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftswissenschaft, Abteilung für Volkswirtschaftslehre, der TU Clausthal entstanden.
Eine Regionaluntersuchung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, erschien mir unter anderem auch deshalb interessant zu sein, weil das analytische Konzept der Kosten-Nutzen-Analyse (als Teil der Wohlfahrtsökonomik) immer wieder teilweise starker Kritik ausgesetzt war und es immer noch ist und auf der anderen Seite in der deutschsprachigen Literatur in den letzten Jahren ziemlich vernachlässigt wurde. Das mag unter Umständen daran gelegen haben, dass die herkömmliche Wohlfahrtsökonomik (und damit natürlich auch die Kosten-Nutzen-Analyse) von der konstitutionellen Ökonomik (einschließlich der Public-Choice-Theorie) abgelöst worden ist.
Die orthodoxe Wohlfahrtsökonomik ging bekanntlich davon aus, dass bei Marktunvollkommenheiten der Staat als Ersatzmechanismus mit seinen wohlbekannten Instrumenten einzugreifen hat, um diese zu beseitigen. Das setzte die Vorstellung voraus, dass – sobald Marktunvollkommenheiten erkannt worden sind – die politischen Entscheidungsträger durch politische Entscheidungen (seien es nun direkte Eingriffe oder indirekte durch Gesetze) dieses Ungleichgewicht korrigieren können (und wollen). Nachdem jedoch allmählich erkannt worden war, dass auch politische Entscheidungsträger sich eigennützig verhalten, trat die traditionelle Wohlfahrtsökonomik in den Hintergrund und hat sich die konstitutionelle Ökonomik (sowie die Public Choice Theorie) als Teil der Neuen Institutionenökonomik Schritt für Schritt entwickelt.
Retrospektiv betrachtet haben sich erst im Verlauf dieser Arbeit zwei Änderungen des zunächst entwickelten, herkömmlichen Konzeptes einer Kosten-Nutzen-Analyse ergeben: Erstens werden die mit den Projekten zusammenhängenden externen Nutzen, für die zunächst lediglich eine qualitative zusätzliche Besprechung vorgesehen war, durch telefonische Befragung ermittelt. Dies stellt bereits eine Abweichung von den „herkömmlichen“ Konzepten von Kosten-Nutzen-Analysen dar, da in der Regel, falls Befragungen über Zahlungsbereitschaften bzw. Mindestentschädigungen durchgeführt werden, diese Befragungsmethode für das gesamte Projekt, und nicht allein für die Externalitäten, angewendet wird.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Teil I
1. Einleitung und allgemeine Grundlagen von Kosten-Nutzen-Analysen
1.1 Die Bedeutung von Energie für unsere Volkswirtschaft
1.2 Konjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation versus nichtkonjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation
1.3 Exkurs: Theorie kollektiver Entscheidungen (Public Choice Theorie)
1.3.1 Public-Choice-Theorie, regionale Aspekte und Förderbeispiele
1.3.2 Konstitutionelle Lösungsvorschläge
Teil II
2. Ziele
2.1 Einleitende Bemerkungen
2.1.1 Pareto-Kriterium, maximale Zahlungsbereitschaft und Mindestentschädigung
2.2 Erhöhung des Volkseinkommens
2.3 Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen
2.4 Steuereinnahmen
2.5 Externe Nutzen durch Wissenstransfer zwischen öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen und regionalen Unternehmen als interaktiver Prozess und Klimaschutz
2.5.1 Externe Nutzen (Reputationsgewinn) durch Wissenstransfer zwischen öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen und regionalen Unternehmen
2.5.2 Externe Nutzen durch verbesserten Klimaschutz
2.6 Neoklassisch-monetaristischer und postkeynesianischer Ansatz in der Stabilisierungspolitik
2.6.1. Öffentliche Güter und externe Effekte
2.6.1.1 Instrumente zur Korrektur bzw. Internalisierung externer Effekte
2.6.1.1.1 „Staatliche“ Instrumente
2.6.1.1.1.1 Abgaben/Steuern (Pigou-Steuer und Standard-Preis-Ansatz)
2.6.1.1.1.2 Subventionen
2.6.1.1.1.3 Gebote und Verbote
2.6.1.1.2 Marktliche Instrumente zur Korrektur externer Effekte
2.6.1.1.2.1 „Coase-Theorem“ (private Verhandlungslösung)
2.6.1.1.2.2 Zertifikate (handelbare Schädigungsrechte)
3. Grundannahmen
3.1 Wertschöpfungsquoten
3.1.1 Wertschöpfungsquote für den Umsatz im Baugewerbe
3.1.2 Wertschöpfungsquote für den Umsatz im Anlagen- und Maschinenbau
3.1.3 Wertschöpfungsquote für den Umsatz in der Gesamtwirtschaft
3.2 Multiplikator
3.3 Akzelerator
3.4 Zeitpräferenzrate (Diskontierungsrate) - Einleitung
3.4.1 Private und soziale Zeitpräferenzrate
3.5 Öffentliche Einnahmequote/Steuereinnahmen
Teil III: Projekt 1
4. Das Konzept der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld
4.1 Kostenkonzepte - Einleitung
4.2 Folgekosten
4.2.1 Subventionen
4.2.1.1 Subventionen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
5. Nutzen - Einleitende Bemerkungen
5.1 Nutzen aus der Folgezeit
5.1.1 Volkseinkommenserhöhung
5.1.2 Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen
5.1.2.1 Direkter Beschäftigungseffekt (bei den Stadtwerken Beschäftigte)
5.1.2.2 Indirekter Beschäftigungseffekt (in der Gesamtwirtschaft)
5.1.3 Steuereinnahmen
5.1.4 Externer Nutzen durch Wissenstransfer zwischen der Technischen Universität Clausthal, der CUTEC und den Stadtwerken Clausthal-Zellerfeld durch Klimaschutz
5.1.5 Exkurs: Basis für die Ermittlung der externen Nutzen
5.1.6 Bewertungsmethode - Einleitung
5.1.6.1 Contingent-Valuation-Method (kontingentes Bewertungsverfahren)
5.1.6.2 Grundgesamtheit, Stichprobe und Varianz
5.1.6.3 Befragungsdurchführung
5.1.6.4 Befragungsergebnis bezüglich des Reputationsgewinns
5.1.6.5 Befragungsergebnis bezüglich des Klimaschutzes
6. Entscheidungskriterien und Schlussbetrachtung/Projekt I
6.1 Tabellarische Zusammenstellung der Nutzen und Kosten sowie Nutzen-Kosten-Vergleich
6.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis und Netto-Nutzenquote
6.3 Zusammenfassende Schlussbetrachtung des Projektes I
Teil IV: Projekt II
7. Das Konzept der Harz Energie
7.1 Einleitung
7.2 Kosten/Subventionen
8. Nutzen
8.1 Nutzen aus der Bauphase
8.1.1 Volkseinkommenserhöhung
8.1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen
8.1.2.1 Direkte Beschäftigungseffekte (im Anlagen- und Maschinenbau)
8.1.2.2 Indirekte Beschäftigungseffekte (in der Gesamtwirtschaft)
8.1.3 Steuereinnahmen
8.2 Nutzen aus der Folgezeit
8.2.1 Volkseinkommenserhöhung
8.2.2 Schaffung von Arbeitsplätzen
8.2.2.1 Direkte Beschäftigungseffekte (bei der Harz Energie)
8.2.2.2 Indirekte Beschäftigungseffekte (in der Gesamtwirtschaft)
8.2.3 Steuereinnahmen
8.2.4 Externer Nutzen durch Klimaschutz
9. Entscheidungskriterien und Schlussbetrachtung Projekt II
9.1 Tabellarische Zusammenstellung der Nutzen und Kosten sowie Nutzen-Kosten-Vergleich
9.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis und Netto-Nutzen-Quote
10. Gesamtzusammenfassung
Mathematisch-Statistischer Anhang
Literaturverzeichnis
Anlagen
Vorwort
Die vorliegende Arbeit ist während meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftswissenschaft, Abteilung für Volkswirtschaftslehre, der TU Clausthal entstanden.
Eine Regionaluntersuchung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, erschien mir unter anderem auch deshalb interessant zu sein, weil das analytische Konzept der Kosten-Nutzen-Analyse (als Teil der Wohlfahrtsökonomik) immer wieder teilweise starker Kritik ausgesetzt war und es immer noch ist und auf der anderen Seite in der deutschsprachigen Literatur in den letzten Jahren ziemlich vernachlässigt wurde. Das mag unter Umständen daran gelegen haben, dass die herkömmliche Wohlfahrtsökonomik (und damit natürlich auch die Kosten-Nutzen-Analyse) von der konstitutionellen Ökonomik (einschließlich der Public-Choice-Theorie) abgelöst worden ist.
Die orthodoxe Wohlfahrtsökonomik ging bekanntlich davon aus, dass bei Marktunvollkommenheiten der Staat als Ersatzmechanismus mit seinen wohlbekannten Instrumenten einzugreifen hat, um diese zu beseitigen. Das setzte die Vorstellung voraus, dass – sobald Marktunvollkommenheiten erkannt worden sind – die politischen Entscheidungsträger durch politische Entscheidungen (seien es nun direkte Eingriffe oder indirekte durch Gesetze) dieses Ungleichgewicht korrigieren können (und wollen). Nachdem jedoch allmählich erkannt worden war, dass auch politische Entscheidungsträger sich eigennützig verhalten, trat die traditionelle Wohlfahrtsökonomik in den Hintergrund und hat sich die konstitutionelle Ökonomik (sowie die Public Choice Theorie) als Teil der Neuen Institutionenökonomik Schritt für Schritt entwickelt.
Retrospektiv betrachtet haben sich erst im Verlauf dieser Arbeit zwei Änderungen des zunächst entwickelten, herkömmlichen Konzeptes einer Kosten-Nutzen-Analyse ergeben: Erstens werden die mit den Projekten zusammenhängenden externen Nutzen, für die zunächst lediglich eine qualitative zusätzliche Besprechung vorgesehen war, durch telefonische Befragung ermittelt. Dies stellt bereits eine Abweichung von den „herkömmlichen“ Konzepten von Kosten-Nutzen-Analysen dar, da in der Regel, falls Befragungen über Zahlungsbereitschaften bzw. Mindestentschädigungen durchgeführt werden, diese Befragungsmethode für das gesamte Projekt, und nicht allein für die Externalitäten, angewendet wird.
Außerdem werden der Public-Choice-Ansatz und konstitutionelle Lösungsvorschläge zumindest ansatzweise diskutiert und dann die Erkenntnisse, soweit erforderlich und möglich, angewendet. Die vorliegende Arbeit versucht also eine Kombination der herkömmlichen Wohlfahrtsökonomik mit neueren Erkenntnissen des Public-Choice-Ansatzes nicht nur theoretisch zu diskutieren, sondern auch für die praktische Umsetzung anzuwenden.
Die Arbeit ist in vier Teile unterteilt: Im ersten Teil erfolgt nach einer Einführung und Darstellung der allgemeinen Grundlagen von Kosten-Nutzen-Analysen eine generelle Besprechung der Bedeutung von Energie für unsere Volkswirtschaft. Hierbei werden wegen der Aktualität der Fragen zunächst insbesondere wirtschaftstheoretische und wirtschaftspolitische Aspekte konjunktureller und nichtkonjunktureller Arbeitslosigkeit und Inflation dargestellt, und anschließend der Public-Choice-Ansatz generell und dann bezogen auf die Untersuchung diskutiert.
Im zweiten Teil werden Ziele von Kosten-Nutzen-Analysen zunächst allgemein erläutert und dann bezogen auf die vorliegende Untersuchung formuliert.
Im Teil III erfolgt die Darstellung und Berechnung des Projektes der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld, und analog wird im Teil IV das (fiktive) Projekt „Harz Energie“ (übriger Westharz) untersucht.
Herrn Professor Erlei, der mir ermöglicht hat, am Lehrstuhl diese Arbeit durchzuführen, bin ich zu Dank verpflichtet.
Wegen der Bedeutung der untersuchten Projekte für den regionalen Arbeitsmarkt hat das Arbeitsamt Goslar die Forschungsgelder zur Verfügung gestellt, dem ich ebenfalls erheblichen Dank schulde. Ohne diese Unterstützung wäre die Untersuchung nicht möglich gewesen.
Herrn Eisfelder von den Stadtwerken Clausthal-Zellerfeld gebührt ebenfalls mein großer Dank, der auch interne Daten, was nicht selbstverständlich ist, zur Verfügung gestellt hat und darüber hinaus für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung stand. Von der Harz Energie war keine Unterstützung in Form von internen Daten zu erhalten. Es wurde deshalb auf Daten der Homepage zurückgegriffen und wenn Daten fehlten, mit (realistischen) Annahmen gearbeitet.
Anzumerken ist noch, dass zunächst geplant war, die Arbeit im Jahr 2002 zu beenden. Deshalb ist das Jahr 2002 bei der Ermittlung der Barwerte angesetzt.
„Es ist charakteristisch, daß die abweichenden Auffassungen immer in der Zuspitzung auf scheinbar unversöhnliche Extreme – hie freie Wirtschaft, dort Planwirtschaft, hie Sozialismus, dort Kapitalismus – Ausdruck finden, während die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung uns fragen lassen sollte, ob nicht von beiden Fronten her Einflüsse wirksam sind, die auf eine Annäherung der Standpunkte schließen lassen.“[1]
„Alles messen, was meßbar ist, und versuchen meßbar zu machen, was es noch nicht ist.“[2]
Teil I
1. Einleitung und allgemeine Grundlagen von Kosten-Nutzen-Analysen
Kosten-Nutzen-Analysen haben ihre Ursprünge im 19. Jahrhundert des anglo-amerikanischen Raumes. Zweifellos gibt es zu diesem Bewertungsverfahren öffentlicher Maßnahmen immer noch geteilte Ansichten.[3]
Schulz[4] schreibt dazu, dass möglicherweise die Kontroverse um die kardinale Messbarkeit des Nutzens dafür ausschlaggebend war.
In Kosten-Nutzen-Analysen geht es bekanntermaßen darum, die von einer öffentlichen Maßnahme ausgehenden Kosten und Nutzen (d.h. die Wohlfahrtsänderungen) zu ermitteln. Damit stellt sich unmittelbar die Frage, mit welchem Nutzenmaß eine Wohlfahrtsänderung ermittelt werden soll. Diese Frage ist insofern schwierig, da ein Nutzenmaß in kardinaler Form, wie z.B. die Temperatur[5], bislang nicht vorhanden ist.
Allerdings wurde dieses Bewertungsverfahren öffentlicher Maßnahmen nicht genügend fortentwickelt, aus welchen Gründen auch immer.[6]
Auch die Mehrzahl der Befürworter bestreiten jedoch keineswegs, dass dieses Verfahren einige Schwächen aufweist. Auf einige davon wird im Verlauf dieser Ausarbeitung noch eingegangen.
Auf der anderen Seite war und ist Kritik nützlich, denn sie hat trotz aller Zurückhaltung gegenüber diesem Konzept zu einer weiteren Klärung und Verfestigung des Wissens im Bereich von Kosten-Nutzen-Analysen beitragen.
Kosten-Nutzen-Analysen können nicht weniger aber auch nicht mehr sein als eine wichtige Entscheidungs hilfe und zu größerer Transparenz beitragen.[7]
Ganz generell geht es bei Kosten-Nutzen-Analysen um die Ermittlung von Wohlfahrtseffekten öffentlicher Projekte. Dabei sollte jedoch zunächst geklärt werden, was mit dem Begriff „öffentliche Projekte“ bzw. „öffentlicher Sektor“ gemeint ist.
Man könnte sagen, neben den Gebietskörperschaften gehören alle „öffentlichen“ Unternehmen einer Volkswirtschaft zum öffentlichen Sektor, deren Produktionspläne unter staatlicher Kontrolle stehen bzw. deren Gewinn gänzlich der öffentlichen Hand zufließen.[8]
Allerdings kann man ebenfalls von öffentlichen Projekten ausgehen, wenn zum Beispiel Subventionen für eine regionale Maßnahme – wie die Ansiedlung von Unternehmen - gewährt werden. Der Staat tritt hier nicht mehr als Produzent einer Leistung auf, sondern er sorgt mit der Subvention dafür, dass sich beispielsweise die Attraktivität eines Standortes (als öffentliches Gut) verstärkt und sich dadurch weitere Zuliefer- und Dienstleistungsfirmen ansiedeln. Oder er sorgt dafür, dass durch die Subvention das Klima (bzw. das öffentliche Gut Klima/Umwelt) verbessert wird.
Die Notwendigkeit, öffentliche Maßnahmen einer Wirtschaftlichkeitsrechnung zu unterziehen, ist unbestreitbar. Sie liegt ganz schlicht in der Tatsache begründet, dass der staatliche Bereich einen erheblichen Teil unseres Volkseinkommens ausmacht und es deshalb geboten ist, die knappen Mittel für die Bereitstellung öffentlicher Güter so effizient wie möglich einzusetzen, denn eine Entscheidung für eine Maßnahme, d.h. für den Einsatz von Produktionsfaktoren für ein bestimmtes Projekt, bedeutet ja letztlich immer auch eine Entscheidung gegen den Einsatz in einer alternativen Verwendung. Dies gilt unabhängig von der entscheidenden Erkenntnis, dass sich auch politische Entscheidungsträger nutzenmaximierend verhalten und deshalb konstitutionelle Regelungen getroffen werden sollten, falls es Abweichungen zwischen dem gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsoptimum und dem persönlichen Nutzen von Politikern gibt.
Auch dann, wenn es gelingen sollte, die sogenannte Staatsquote zu senken, verlieren KNA nicht ihren Sinn, im Gegenteil. Je knapper die Mittel sind, um so bedeutender wird eine effiziente Mittelverwendung, und seit der Reform des Haushaltsrechts 1969 ist es ohnehin gesetzlich geregelt, dass „für geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung ... Kosten-Nutzen-Untersuchungen anzustellen“[9] sind.
Wenn staatliche Entscheidungsträger eine Maßnahme beschließen, für die eine Kosten-Nutzen-Analyse lt. Haushaltsgrundsätzegesetz vorgeschrieben ist, werden solche Untersuchungen in der Regel dennoch nicht veröffentlicht. Das mag voraussichtlich daran liegen, dass eine Veröffentlichung (und damit letztlich eine Kontrolle im eigentlichen Sinne) nicht vorgeschrieben ist. Zudem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einmal durchgeführte Projekte auch auf ihre spätere Wirksamkeit hin zu überprüfen. Auch wenn es für ein volkswirtschaftliches Projekt ungleich schwieriger ist im Vergleich zur Privatwirtschaft, nach einer „Soll-Rechnung“ eine „Ist-Rechnung“ anzustellen, sollte dennoch auch nach der tatsächlichen Wirksamkeit von Projekten gefragt werden. Es fehlt die Erfolgsrechnung für einzelne Konzepte. Die Erfolgsrechnung der Politik insgesamt seit weit mehr als 3 Jahrzehnten fehlt allerdings nicht. Sie wird eindrucksvoll in den jeweiligen Statistiken dokumentiert.
Die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle öffentlicher Maßnahmen ist aber vor allem auch dadurch begründet, weil dank Public Choice Theorie die Erkenntnis gewachsen ist, dass sich Politiker selbstverständlich ebenfalls – wie andere auch - nutzenmaximierend verhalten. Das heißt, Politiker zeichnen sich bei ihren politischen Entscheidungen eben nicht durch wohlwollendes Diktatorenverhalten aus[10], bzw. gehen gemeinwohlorientiert an die Lösung eines politischen Problems, sondern handeln ebenfalls eigennutzorientiert (z.B. als Stimmenmaximierer oder aber u.a., indem versucht wird, die eigene Versorgung auf möglichst hohem Niveau zu sichern).[11]
Zweifellos ist aus gesellschaftlicher Sicht auf jeden Fall wünschenswert, durch Entscheidungen für die beste aller Alternativen den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft zu verwirklichen.[12] Wenn allerdings die Ergebnisse von Kosten-Nutzen-Untersuchungen über öffentliche Projekte lediglich als Gesamtergebnisse veröffentlicht werden und der Gang der Untersuchung nicht veröffentlicht zu werden braucht, bestehen kaum Reaktions- und Kritik- bzw. Verbesserungsmöglichkeiten solcher Konzepte. Und auch eine generelle Ablehnung dieses Konzeptes wegen der bekannten Schwächen hilft nicht weiter.
Kosten-Nutzen-Analysen gehören bekanntlich in den Bereich der Wohlfahrtsökonomik, die das zentrale Anliegen hat, die durch ein Projekt verursachte Wohlstandsmehrung zu untersuchen. Die Wohlfahrtsökonomik gehört wiederum zum Bereich der normativen Wissenschaft.[13] Denn was mag man überhaupt unter „Wohlstandsmehrung“ verstehen? Damit ist ohne Zweifel ein Werturteil verbunden, zumindest solange es kein allgemein gültiges Nutzenmaß gibt.
Diese Tatsache macht es naturgemäß auch für Kosten-Nutzen-Analytiker nicht einfach, ein allgemein akzeptiertes Analyse-Konzept zu erarbeiten. Wenn der Analytiker allerdings sein Konzept ausdrücklich im Bewusstsein einer prinzipiellen Fehlbarkeit aller Wissenschaft seine Aussagen und Argumente zu untermauern sucht, und auf der anderen Seite für Kritik und Gegenvorschläge und damit für Erkenntnisfortschritt offen hält, dann ist sein Konzept vereinbar mit dem Konzept des sogenannten Kritischen Rationalismus und muss deshalb nicht an mangelnder Wissenschaftlichkeit von vorne herein scheitern.[14]
Dasselbe gilt jedoch auch für die Kritiker, wenn sie ein Gegenkonzept vorschlagen. Das heißt, auch Kritiker müssen im Umkehrschluss für Kritik an ihrer Kritik offen sein.
Würde man also lediglich dem Max Weberschen[15] sogenannten Werturteilsfreiheitspostulat, zumindest der allgemein üblichen Interpretation, anhängen, dann wäre von vorne herein beinahe jeder Politikvorschlag abzulehnen, es sei denn, er ist positiv begründet. Das hätte zur Folge, dass eigentlich auch die gesamte normative Ökonomik abzulehnen wäre.[16]
Aber interessanterweise sei es gerade das Argument Max Webers, mit dem er, so Pies[17], wiederum ein sehr starkes Argument für eine Weiterentwicklung der normativen Wissenschaft liefere: Max Weber meine, dass die Moderne durch einen gebrochenen Wertekonsens gekennzeichnet sei, und aus diesem Grund könne man seiner Ansicht nach keine Wertaussagen formulieren, die den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben würden. Aber gerade deshalb, weil es keine verbindlichen, allgemein gültigen Werte mehr gebe, bestehe gerade ein Bedarf an verschiedenen politischen Diskursen, die durch Argument und Gegenargument weiterentwickelt werden müssten.
Weiterhin interessant ist auch, dass die Differenzierung Max Webers zwischen konkreten Zwecken und letzten Idealen der erforderlichen Entwicklung einer normativen Wissenschaft eine Basis liefere.[18] Denn damit werde die – ökonomisch sehr interessante - Kategorie der Zweckrationalität einer politischen Diskussion von Werten geöffnet.[19]
Wenn man jedoch, basierend auf dieser Interpretation des Max Weberschen Werturteilsfreiheitspostulat, an einer Weiterentwicklung interessiert ist und entsprechende Regeländerungen erreicht werden, so dass sich das Eigeninteresse der politischen Entscheidungsträger mit dem gesamtgesellschaftlichen Interesse deckt und deshalb Politiker Projekte in die Wege leiten, die auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, stellt sich trotzdem die Frage nach der Wohlstandsmehrung.
Was wird unter Wohlstandsmehrung verstanden?
Zunächst ist nämlich eine Wohlstandsmehrung nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit einem Optimum. Vielmehr sind die klassischen Bedingungen eben gerade wegen des Vorliegens von Marktunvollkommenheiten, wie z.B. externen Effekten, nicht erfüllt. Diese versucht man ja bekanntermaßen mit Hilfe von Staatseingriffen - beispielsweise mit Steuern und Subventionen – zu korrigieren, wobei das sogenannte zweitbeste (soziale) Optimum angestrebt wird (zumindest theoretisch angestrebt werden soll!).
Beispiel: Wenn durch die Erzeugung von Strom mittels KWK-Anlagen externe Nutzen entstehen sollten, kann der Staat versuchen, durch die Gewährung von Subventionen das zweitbeste Optimum anzustreben.[20] In gewisser Weise haben wir es damit mit einem sogenannten zufriedenstellenden (satisficing[21]) Ansatz, nur auf der gesamtwirtschaftlichen (im untersuchten Fall regionalwirtschaftlichen) Ebene zu tun.
Für die Beantwortung der Frage nach der Wohlstandsmehrung stellt sich jedoch zunächst vor allem auch die Frage, welche Ziele mit einer Maßnahme verfolgt werden. So wird in einer von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Region wie dem Harz die Verringerung der Arbeitslosenquote als eines der vorrangigen Ziele anzusehen sein, wohingegen man beispielsweise in einem Ort mit starker Luftverschmutzung durch hohes innerörtliches Verkehrsaufkommen einer Umgehungsstraße wohl Priorität einräumen würde, wie beispielsweise in manchen Regionen in den Schweizer Alpen, in denen über ein zu hohes innerörtliches Verkehrsaufkommen, über Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung, Gefahr für Kinder durch Schwerlastverkehr etc. geklagt wird.
Zunächst ist also im Zielsystem einer KNA zu klären, was die jeweilige Gesellschaft mit einer Maßnahme verfolgt bzw. was die Entscheidungs träger (diejenigen also, welche die Folgen der Entscheidung zu tragen haben) als Mehrung des Wohlstandes betrachten.[22]
Außerdem benötigt man für die Beurteilung für oder gegen eine Maßnahme ein Kriterium. In der Regel wird hierfür das sogenannte Pareto -Kriterium, das als das Standard-Wohlfahrtskriterium schlechthin gilt, angewendet. Nach diesem ist eine Maßnahme nur dann zu befürworten, wenn mindestens ein Gesellschaftsmitglied daraus einen Nutzen zieht und die anderen dadurch keinen Nachteil (Kosten) haben, also auf ihren Nutzenniveaus verbleiben. Nur dann kann die gesellschaftliche Wohlfahrt noch gesteigert werden. Nachdem allerdings durch beinahe alle politischen Maßnahmen die einen gewinnen und die anderen verlieren, wäre praktisch bei ex-ante Anwendung des Pareto-Kriteriums kaum je ein Vorhaben zu befürworten bzw. zu verwirklichen.
Diese Problematik führt zu weitergehenden Überlegungen der sogenannten Kompensationszahlungen.[23] Diese gehen eigentlich auf Kaldor und Hicks zurück. Nach diesen ist eine Maßnahme dann zu befürworten, wenn es mindestens einen Gewinner gibt und dieser die Verlierer (theoretisch) überkompensieren könnte, das heißt, wenn sich aus einer Maßnahme ein Nettonutzen (N – K > 0) ergibt. Dieser Nettonutzen wäre dann ebenfalls – wie bei Vorliegen des Pareto-Kriteriums - gleichzusetzen mit einem gesamtwirtschaftlichen (bzw. bei Regionalanalysen regionalen) Wohlstandsgewinn.
Beispiel: Sollten sich aus dem Bau von KWK-Anlagen Nutzen in der Form ergeben, dass dadurch (theoretisch) diejenigen, die Nutzeneinbußen zu tragen haben, überkompensiert werden könnten, dann ist der Bau aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ebenfalls zu befürworten, egal ob die Kompensationen tatsächlich gezahlt werden oder nicht. Im übrigen sind solche Umverteilungsprozesse im Zuge politischer Maßnahmen manchmal aus verteilungspolitischer Sicht ohnehin geradezu erwünscht.[24]
Allerdings wirft das Kaldor-Hicks-Kriterium dann Probleme auf, wenn eine Zustimmung der Beteiligten erforderlich ist, denn derjenige, der lediglich fiktiv entschädigt werden soll, wird voraussichtlich seine Zustimmung verweigern.[25] Dies ist zumindest dann zu erwarten, wenn seine Zustimmung erforderlich ist.
Hinzu kommt, dass möglicherweise derjenige, der einen Nutzen aus einer Maßnahme zu erwarten hat, einen Anreiz hat, seinen Nutzen bzw. Gewinn zu übertreiben, um die Maßnahme durchzusetzen, da er den Verlierer ja lediglich theoretisch entschädigen muss. Dies gilt auch für regionale Maßnahmen. So kann es sein, dass wirtschaftlich schwache Regionen versuchen, so wie es in den neuen Bundesländern zu beobachten war und zu beobachten ist, möglichst viele Mittel mit dem Argument zu erhalten, ihre Region zu stärken. Möglicherweise fließen dann z.B. Mittel oft völlig sinnlos in zu groß ausgelegte oder ansonsten wirtschaftlich sinnlose Projekte.
Solch ein strategisches Verhalten könnte schließlich zur Folge haben, dass der gesamtgesellschaftliche Nutzenzuwachs durch eine öffentliche Maßnahme (bzw. durch regionale Maßnahmen) nur scheinbar steigt.
Beispiel: Wenn in einem Ort mit Luftverschmutzung durch innerörtlichen Autoverkehr ein betroffenes Gesellschaftsmitglied einer Umgehungsstraße einen größeren Nutzen beimisst als sein tatsächlicher Nutzenzuwachs ausmacht, weil der Nutznießer der Maßnahme die betroffenen Autofahrer nicht entschädigen muss, dann kann es sein, dass sich nur ein scheinbarer gesellschaftlicher Nutzenzuwachs durch den Bau der Umgehungsstraße ergibt, wenn der potentielle Nutznießer seinen Nutzenzuwachs höher benennt als er tatsächlich ausmacht.
Die entscheidende Frage in Kosten-Nutzen-Analysen ist also immer, nachdem es durch jede Maßnahme voraussichtlich Gewinner wie Verlierer gibt, wie diese Kompensationen errechnet werden, wenn diese nicht privat verhandelt werden können.[26]
In KNA wird versucht, den jeweiligen Nutzenzuwachs durch ein oder mehrere Projekte zunächst durch Marktpreise zu ermitteln und, wenn Marktunvollkommenheiten (z.B. externe Effekte) zu erkennen sind, was die Regel ist, werden diese durch geeignete Instrumente korrigiert. Falls überhaupt keine Marktpreise in die Analyse einbezogen werden können bzw. als Anhaltspunkt dienen, dann werden diese vollständig durch sogenannte Ersatzmarktpreise, häufig auch als Schattenpreise bezeichnet, ersetzt.[27]
Diese Preis findungsmethoden sind in der Literatur zu KNA häufiger Untersuchungsgegenstand,[28] unterliegen aber immer wieder auch der Kritik.
Zur Bewertung von externen Effekten bzw. öffentlichen Gütern gibt es unterschiedliche Verfahren. Diese lassen sich generell in indirekte und direkte unterteilen.[29] In der vorliegenden Untersuchung wird die direkte Methode, kontingentes Bewertungsverfahren (Contingent-Valuation-Method) genannt, in Form einer mündlichen Befragung angewendet.
In theoretischen Abhandlungen über Kosten-Nutzen-Analysen wird immer wieder von der Untersuchung mehrerer Projekte gesprochen. Das darf nicht so verstanden werden, als sei eine Untersuchung eines einzelnen Projektes nicht möglich. Vielmehr kann der sogenannte Nullfall bzw. Status quo ohne weiteres als eigenständige Alternative betrachtet werden.
Will man beispielweise den Bau bzw. die Verlegung der Fachhochschule von Wolfenbüttel nach Goslar mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse untersuchen, benötigt man dazu nicht unbedingt einen zweiten alternativen Standort. Ebenso könnte eine Kosten-Nutzen-Analyse über die bereits bestehende Technische Universität Clausthal-Zellerfeld erstellt und dabei die Frage untersucht werden, welcher Nettonutzen sich durch diese für Clausthal ergibt oder welche Nutzeneinbußen Clausthal zu tragen hätte, wenn diese geschlossen oder an einen anderen Ort verlegt würde.
Auch in der vorliegenden Untersuchung wird nur jeweils ein Projekt untersucht. Bei dieser Vorgehensweise reicht es normalerweise für die Befürwortung einer Maßnahme aus, wenn die Nutzen die Kosten übersteigen, wenn also gilt N – K > 0. Dieses Kriterium des sogenannten Netto-Nutzens ist vergleichbar mit der aus der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung bekannten Kapitalwertmethode.[30] Allerdings wird die Aussagefähigkeit erhöht, wenn ein weiteres Investitionskriterium, entweder das Nutzen-Kosten-Verhältnis oder das des Nutzenüberschusses zu den Kosten (Netto-Nutzen-Quote) berechnet wird.
Die Investitionskosten, d.h. die Kosten für den Bau der KWK-Anlagen der Stadtwerke Clausthal, werden nicht zugrunde gelegt, weil diese bereits in der Vergangenheit liegen und ohnehin über den Stromverkaufspreis bereits amortisiert sind.
Und auch beim Projekt II wird davon ausgegangen, dass diese über die Verkaufserlöse amortisiert werden.
Würde man beispielsweise die Wirkungen der Schließung der KWK-Anlagen in Clausthal-Zellerfeld untersuchen und würden sich dadurch sunk costs durch zum Zeitpunkt der Stillegung noch nicht voll amortisierte Investitionskosten ergeben, müsste man sich fragen, ob diese dann in die Analyse einbezogen werden müssen, denn die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld als 100%ige Gesellschafterin der Stadtwerke Clausthal hätte diese Kosten zu tragen. Die Antwort lautet allerdings nein. Darauf wird bei der Diskussion der Kostenkonzepte bzw. der Opportunitätskosten noch eingegangen.
In Kosten-Nutzen-Untersuchungen, auch in regionalen, sind alle von einem Projekt ausgehenden Wohlstandsveränderungen sämtlicher Entscheidungsträger, also derjenigen, welche die Folgen der Entscheidung zu tragen haben, zu berücksichtigen. Auch deshalb werden die KWK-Subventionen als Folgekosten berücksichtigt, weil diese durch das Umlageverfahren von der gesamten Bevölkerung zu tragen sind. Zusätzlich wird diese Vorgehensweise durch das Opportunitätskostenkonzept untermauert, worauf weiter unten noch eingegangen wird.
Sowohl beim Projekt I (Clausthal) als auch beim Projekt II (übriger Westharz) fallen zwar als Folgekosten Personal- und Unterhaltungs-/Wartungskosten an. Diese werden jedoch ebenfalls deshalb vernachlässigt, weil auch diese über die Verkaufserlöse in die Unternehmen zurückfließen und somit keine Kosten entstehen.
Anders würde es sich verhalten, wenn wir beispielweise den Bau einer Straße untersuchen würden. Dann müssten die laufenden Unterhaltungskosten in die Berechnung einfließen. Oder wenn der Bau einer Universität untersucht würde, müssten z.B. die Personalkosten, falls diese nicht über Studiengebühren „erwirtschaftet“ würden, als Folgekosten in Ansatz gebracht werden.
Anschließend werden die Nutzen der Maßnahme – entsprechend dem Zielsystem - bewertet. Hierzu zählen bei den vorliegenden Projekten die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen, höhere Steuereinnahmen und Effekte wie Umweltentlastung oder auch ein Reputationsgewinn als Standort für Energiefragen.
Obwohl Volkseinkommenserhöhungen kein Ziel an sich sein können, so sind sie dennoch in der vorliegenden Untersuchung als Nutzen zu werten, da sich aus diesen die erwähnten, in der Region verbleibenden Steuereinnahmen sowie die Arbeitsplatzeffekte errechnen lassen.[31]
Schließlich sind Nutzen und Kosten vergleichbar zu machen, indem sie auf einen einzigen Zeitpunkt bezogen werden. In KNA wird in der Regel der Barwert berechnet, da dieser anschaulicher ist. Für die Abzinsung ist natürlich ein einheitlicher Zinssatz anzuwenden.
Der amerikanische Präsident Truman soll einmal zu einem seiner Wirtschaftsberater gesagt haben, er würde sich einarmige Wirtschaftswissenschaftler wünschen. Denn jedes Mal, wenn er um wirtschaftspolitischen Rat fragen würde, bekäme er zur Antwort ... „on the one hand ...on the other“
1.1 Die Bedeutung von Energie für unsere Volkswirtschaft
Spätestens seit den beiden Ölkrisen in den siebziger Jahren ist beinahe jedem bewusst, dass Energie für unsere Volkswirtschaft eine enorme Bedeutung hat.[32] Die Faktorpreise als wesentlicher Bereich der Angebotsbedingungen, insbesondere die Preise für Mineralöl neben dem Lohnkostenschub, haben damals für eine längere Zeit das aus den frühen sechziger Jahren gewohnte Bild hoher Wachstumsraten bei stabilen Preisen und niedriger Arbeitslosigkeit getrübt.[33]
Einige Jahre vor der ersten Ölkrise, in der Boomphase von 1965/66, stiegen in der Bundesrepublik Deutschland die Inflationsraten bei gleichzeitig niedriger Arbeitslosenquote an. In der darauf folgenden Rezession von 1967 stieg wiederum die Arbeitslosigkeit an, und wegen des Konjunktureinbruchs waren im Gefolge wiederum die Inflationsraten rückläufig.[34]
Damals war die gesamte wirtschaftspolitische Richtung, wirtschaftstheoretisch betrachtet auf Keynes[35], also auf die Nachfrageseite ausgerichtet. Keynes war es ja bekanntlich in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts (nach dem zweiten Weltkrieg) gelungen, sein Modell einer unterbeschäftigten Wirtschaft der Wissenschaft und der Politik glaubhaft zu machen, in der wir es mit einer flach verlaufenden Angebotskurve im unterausgelasteten Bereich zu tun hatten. Folgt man gedanklich seinem simplen Modell, dann kann tatsächlich (theoretisch) durch Nachfrageausweitung (bis zur Auslastung der Ressourcen) Arbeitskräfte und Kapital verstärkt eingesetzt werden ohne einen Kosten- und Preisanstieg. Bereits damals gab es allerdings schon Hinweise darauf, dass Angebotskurven eben nicht völlig flach verlaufen (vor allem in bestimmten Sektoren) mit der Folge eines Kosten- und Preisanstieges. Und wenn dann dieses fiskalische Konzept der Nachfragesteuerung auch noch von der geldpolitischen Seite unterstützt wird, können diese Effekte noch verstärkt werden.[36]
Tatsächlich war bis dato in der Realität zu beobachten, dass es trotz dieses Keynesischen Theoriemodells einen Trade-off gab zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation. Wirtschaftstheoretisch wurde dieser Sachverhalt durch die Phillips-Kurve ausgedrückt, und wirtschaftspolitisch wurde 1967 das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz mit dem sogenannten „Magischen Viereck“ verabschiedet.
Insbesondere bei den beiden Zielen eines hohen Beschäftigungsstandes bei gleichzeitig niedrigen Preisen bestand demnach der erwähnte Trade-off.
Glaubte man zunächst noch, dass ein geringer Preisanstieg ein relativ kleiner Preis für mehr Beschäftigung sei, so setzte sich jedoch allmählich die Erkenntnis durch, dass das Phillips-Modell nur kurzfristig wirkt. Im Phillips-Modell wird die Zeitdimension nicht beachtet. D.h. lediglich ein nichtantizipierter Anstieg der Inflationsrate führt zu einem Anstieg der Beschäftigung und irgendwann pendelt sich wieder eine natürliche Rate ein. Dies bedeutete, dass voraussichtlich nicht nachfrageseitige, sondern angebotsseitige Faktoren wie etwa mangelnde Flexibilität des Arbeitsmarktes, eine falsche räumliche Verteilung der Beschäftigten in einem Wirtschaftsraum, mangelnde Ausbildung bestimmter Gruppen, Mindestlohnvereinbarungen, Gewerkschaften, das Niveau der Transferzahlungen etc., scheinbar die entscheidende Rolle spielen.[37]
Hinzu kamen die beiden Ölkrisen von 1973/74 und 1978/79.
Diese wirtschaftspolitischen Erfahrungen sowie die beiden Ölkrisen hat die Politik anschließend (beginnend in den 70er, vor allem jedoch in den 80er Jahren) bewogen, das keynesianische Konzept[38] der Nachfragesteuerung abzulösen und allmählich zu einer verstetigten, angebotsorientierten Wirtschaftspolitik überzugehen.
Beinahe gleichzeitig etablierte sich ganz allmählich ein neuer Theorieansatz der sogenannten Public-Choice-Theorie bzw. Theorie kollektiver Entscheidungen, auf die weiter unten noch eingegangen wird.
Rohstoffschocks, und insbesondere Ölpreisschocks, haben ohne ausreichende eigene Ressourcen negative Einkommenseffekte zur Folge, wodurch im Gefolge dann sowohl die Binnennachfrage als auch die weltwirtschaftliche Nachfrage zurückgehen.[39] Dadurch wurde aber auch empirisch belegt, dass es nicht immer zwischen den im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 festgelegten Zielen des hohen Beschäftigungsstandes bei Preisstabilität einen Zielkonflikt, wie im Phillips-Theorem[40] dargestellt, geben muss.
Damals wurde der von Truman eingangs skizzierte Konflikt zwischen alternativen Wirtschaftstheorien (Neoklassik/Monetaristen und Neo-Keynesianismus) und darauf aufbauenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen noch einmal mehr als deutlich.
1.2 Konjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation versus nichtkonjunkturelle
Arbeitslosigkeit und Inflation (Stagflation)
In den letzten drei bis vier Jahren sind die Ölpreise wieder erheblich angestiegen. Die darauf einsetzende Wachstumsschwäche in Deutschland (ab 2001) wurde dann auch von einigen Wirtschaftsforschungsinstituten vor allem mit den Ölpreissteigerungen in Zusammenhang gebracht.[41] Wegen dieser Wachstumsschwäche wurde wieder verstärkt das Dilemma diskutiert, das von einer Ökosteuer ausgeht, die zum einen die Lohnnebenkosten senken und damit Arbeitsplätze schaffen soll und auf der anderen Seite für die Unternehmen und die Haushalte die Energie verteuert und damit das Wachstum bremst mit negativen Wirkungen für die Arbeitsplätze.[42]
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen zunächst den Zielkonflikt zwischen konjunktureller Arbeitslosigkeit und konjunktureller Inflation (sogenannter Phillips-Zielkonflikt) und dann die nichtkonjunkturellen Zusammenhänge, d.h. den nichtkonjunkturellen, angebotsseitigen Inflationsimpuls (beispielsweise durch hohe Ölpreise) und nichtkonjunkturelle (z.B. strukturelle) Arbeitslosigkeit:
Abbildung 1: Die Phillips-Kurve
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Mankiw, Nicholas Gregory (1999), S. 803.
Abbildung 2: Phillips-Kurve sowie nichtkonjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Pätzold, Jürgen (1989), S. 81.
Gogoll hat 1988 bereits bezüglich der beiden Rohstoffpreisschocks (Ölpreisschocks von 1973/74 sowie 1979/80) den stagflationären Anpassungsprozess für kleine, offene Volkswirtschaften, die von Rohstoffimporten abhängig sind, aufgezeigt.[43]
1.3 Exkurs: Theorie kollektiver Entscheidungen (Public-Choice-Theorie)
Beinahe gleichzeitig mit dem Übergang von der nachfrageorientierten zur angebotsorientierten Wirtschaftspolitik etablierte sich jedoch ein relativ neuer Theoriezweig, die sogenannte Public-Choice-Theorie (Theorie kollektiver Entscheidungen), die sich zunächst in den Fünfziger, Sechziger und den Siebziger Jahren erst ganz allmählich entwickelt hatte.[44]
Obwohl es zunächst, wie Brennan und Buchanan[45] schreiben, Vorbehalte der Ökonomen gegenüber der ‚konstitutionellen Perspektive’ gab, begann sich trotzdem zunehmend die Einsicht durchzusetzen, dass Regeln auf das Verhalten der Akteure (die in der Sprache der Institutionenökonomen in Prinzipale und Agenten unterteilt werden) und damit auch auf das Verhalten der staatlichen Entscheidungsträger als Agenten der Principale (Bürger/Wähler) einen großen Einfluss haben.[46]
Dieser Wissenszuwachs, dass Regeln einen ganz entscheidenden Einfluss auf das Verhalten der Akteure haben, gründete u.a. auch in jenen Erfahrungen, die aus den Disparitäten der individuellen und sozialen Zeitpräferenzraten gewonnen wurden, die beispielsweise zur sogenannten Inflations- bzw. Hochsteuerfalle geführt haben.
Zunächst hatten damals staatliche Entscheidungsträger irgendwann verstanden, dass über ein Inkaufnehmen höherer Inflationsraten in der kurzen Frist Wege zu mehr Beschäftigung eröffnet werden können, was sich positiv auf ihre Wiederwahlchancen auswirken kann. Dadurch haben staatliche Entscheidungsträger einen Anreiz bzw. unterliegen irgendwann der Versuchung, dieses Spiel immer wieder zu spielen und zeitweilige Beschäftigungszunahmen gegen jeweils neue Inflationsrunden einzutauschen. Denn durch die relativ kurze Zeit, die Politikern für das Vorzeigen ihrer Ergebnisse vor der Wahl zur Verfügung steht, bedingt dies die ganz einfache Logik, wodurch ständig akzelerierende, politisch verursachte Inflation entsteht.[47]
Durch die relativ kurze Zeit gewichten Politiker die kurzfristigen Nutzen höher als die langfristigen Kosten von politischen Maßnahmen. Das heißt, die in der Zukunft anfallenden Kosten werden durch den kurzen Zeitrahmen, der Politkern zur Verfügung steht, von diesen mit einer höheren Diskontrate abgezinst als es im gesellschaftlich realen Interesse wäre.
Letztlich war also in der Realität zu beobachten, dass nach solchen immer neuen Inflationsrunden sich die Arbeitslosigkeit immer wieder auf eine natürliche Rate einpendelte und manchmal im neuen Gleichgewicht sogar höher als vorher vor. Gleichzeitig gab es eine kontinuierliche voll antizipierte Inflation, so dass es für politische Entscheidungsträger keinerlei Anreize mehr gab, die Inflationsraten weiter in die Höhe zu treiben. Denn das Phillips-Modell funktioniert ja bekanntermaßen nur dann, wenn die Inflationsraten nicht antizipiert werden.
Wenn also die Arbeitslosigkeit im neuen Gleichgewicht – was häufig zu beobachten war - anschließend noch höher ist als bei einer anfänglichen Inflationsrate von Null, würde es im umgekehrten Fall, also bei einer Rückführung der Inflationsrate, bedeuten, dass mit einem kurzfristigen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen ist.
Nachdem jedoch, wie angenommen wird, politische Entscheidungsträger, wie auch alle übrigen Individuen, versuchen ihren Nutzen zu maximieren, handeln diese rational, wenn sie aufgrund ihres kurzen Zeithorizonts an einer Rückführung der Inflationsrate kein Interesse haben, oder anders ausgedrückt, sie handeln irrational, wenn sie die Inflationsrate zurückführen.[48] Dies gilt um so mehr, wenn sie ansonsten befürchten müssen, dass anschließend andere politische Koalitionen – ebenfalls basierend auf Eigennutzerwägungen – Re-Inflation betreiben werden.
Nachdem in den USA in den Jahren 1981/82 kurzfristig die Arbeitslosigkeit ziemlich stark anstieg und man sich dieses Zusammenhanges bewusst wurde, erfolgte jedoch erstaunlicherweise trotzdem keine Korrektur bzw. konstitutionelle Begrenzung, um dieser ‚Inflationsfalle’, die in der beschriebenen Disparität zwischen kollektiven und privaten Zeitpräferenzen[49] begründet ist, zu entrinnen.[50]
Auch bei einem anderen Thema der Wirtschaftspolitik, der sogenannten ‚Hochsteuerfalle’, war zu beobachten, dass sich ebenfalls ein Dilemma wegen derselben Problematik einstellen kann, wenn die Rahmenbedingungen nicht so gesetzt werden, dass es zwischen den gesellschaftlichen und den privaten Zeitpräferenzen keine Disparitäten gibt.[51]
Dasselbe gilt ebenfalls bei der öffentlichen Verschuldung.[52] Obwohl in der Europäischen Union die öffentliche Verschuldung bzw. Kreditaufnahme der Mitgliedsländer durch die öffentliche Hand durch Gesetz begrenzt worden ist, haben Politiker eher einen Anreiz zum Schuldenmachen, um ihre Klientel zu befriedigen bzw. Wählerstimmen zu erhalten als zum Abbau von Staatsschulden, auch wenn eine Verringerung der Staatsschulden langfristig gesamtwirtschaftlich wünschenswert wäre.[53]
Buchanan und Brennan haben für die Disparität der Zeitpräferenzraten jedoch nicht nur auf diese prägnanten Beispiele aus dem Makrobereich hingewiesen, sondern nennen noch weitere Beispiele aus dem Mikrobereich, wie etwa das Samariter- und das Bestrafungsdilemma.[54]
Obwohl die dargestellten Zusammenhänge nunmehr seit längerem bekannt sind und von Institutionenökonomen (bzw. Public-Choice-Ökonomen) zur Überwindung der Dilemmasituationen Beschränkungen bzw. Regelbindungen für die Aktivitäten von Kollektiven bzw. Regierungen für solche Fälle, in denen es Disparitäten zwischen privaten und sozialen Diskontraten geben kann, vorgeschlagen worden sind, ist es erstaunlich, wie wenig bislang diese Vorschläge in der politischen Wirklichkeit umgesetzt worden sind.
Ein erster Schritt in diese Richtung mag innerhalb der EU-Länder die oben erwähnte Begrenzung der Neuverschuldungsmöglichkeiten der Mitgliedsländer sein. Dass jedoch zwischen den privaten und kollektiven Diskontraten Unterschiede bestehen können, wird aktuell eindrucksvoll untermauert durch die Forderungen von einigen, sich in schwierigen Haushalts- und Konjunkturlagen befindlichen nationalen Regierungen, ein Abweichen von dieser Grenze zuzulassen.
Zu beobachten ist im übrigen auch und bestätigt damit nur die Ansicht (bzw. Einsicht) von Public-Choice-Theoretikern, dass insbesondere vor Wahlterminen die Zeitpräferenzraten von Politikern noch kürzer werden als nach Wahlterminen. Vor Wahlterminen werden häufig noch kurzfristige, aus langfristiger gesellschaftlicher Sicht oft unsinnige Programme aufgelegt, deren Ergebnisse (oder auch Kosten-Nutzen-Abwägungen) wegen der unterschiedlichen, zugrunde gelegten Diskontraten „falsch“ berechnet werden.
Aus diesen Erkenntnissen der politischen Realität erwuchsen Vorschläge, neben jenen konstitutioneller Beschränkungen, gesellschaftliche Entscheidungen, die einen langfristigen Horizont erfordern, auf den Beginn von Legislaturperioden zu verlegen.[55]
Generell gilt jedoch und ist zwischenzeitlich unstrittig, dass für jene Bereiche konstitutionelle Beschränkungen erfolgen sollten, in denen Diskrepanzen zwischen öffentlichen und privaten Diskontraten auftreten, ob dies nun den öffentlichen Finanzbereich oder andere Bereiche betrifft. Im übrigen hat sich in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Inflationsraten die von politischen Entscheidungsträgern unabhängige Deutsche Bundesbank über lange Jahre als erfolgreich erwiesen, so dass dieses Konzept im wesentlichen auch auf die Europäische Zentralbank übertragen worden ist. Das Beispiel der Deutschen Bundesbank zeigt, dass konstitutionelle Regelungen in solchen Fällen, in denen es Diskrepanzen zwischen den Diskontraten von politischen Entscheidungsträgern und dem gesamtgesellschaftlichen Interesse geben kann, sinnvoll ist.
Auch durch das Verhalten Oskar Lafontaines seinerzeit als Finanzminister, der Einfluss auf die geld- bzw. zinspolitischen Entscheidungen der Bundesbank nehmen wollte (bzw. die Bundesbank politisch unter Druck setzen wollte, den Diskontsatz zu senken), wurde wieder einmal deutlich, dass durch eigennützige Erwägungen der Politik gelegentlich zu hohe Diskontraten bei der Abzinsung der Kosten/Schulden angesetzt werden, die nicht im Interesse der Gesellschaft liegen.
Allerdings sollte ebenfalls bedacht werden, dass politische Entscheidungsträger auch die Möglichkeit haben, keine Entscheidungen herbeizuführen (sogenannte Politik der ruhigen Hand) und endlos Kommissionen einzusetzen, wenn unpopuläre Maßnahmen anstehen.
Bei Kosten-Nutzen-Analysen, die ja – wie erwähnt - auf Bundesebene gemäß Haushaltsrechtegesetz für Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung vorgeschrieben sind und die insofern – zumindest für einen Teil der Maßnahmen – eigentlich bereits eine konstitutionelle Begrenzung darstellen würden, kommt es hingegen nicht selten ebenfalls vor, dass nicht die Nutzen in der Gegenwart liegen, sondern die Kosten.
Was heißt dies jedoch für den Diskontsatz:
Beispiel: Eine geplante Maßnahme bewirke durch ein Projekt heute Kosten von 100 Einheiten. Die nach 6 Jahren anfallenden Nutzen sollen in einer Summe 130 Einheiten betragen. Bei einem Abzinsungsfaktor von 4,7 % ergibt sich folgendes:
130/1,0476 ≈ 99
Danach wäre diese Maßnahme abzulehnen, weil die abgezinsten Nutzen kleiner als die Kosten sind.
Unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors von 4 % betragen die abgezinsten Nutzen
130/1,046 ≈103 Einheiten.
Unter Zugrundelegung dieses geänderten (etwas niedrigeren) Zinssatzes wäre die Maßnahme jedoch zu befürworten.
Angenommen, so eine Maßnahme wird von der jeweiligen Opposition gefordert, und durch massiven öffentlichen Druck entscheiden sich die politischen Entscheidungsträger, eine derartige Maßnahme mittels Kosten-Nutzen-Analyse prüfen zu lassen, ob sie einen Nettonutzen für die Gesellschaft stiftet.
Welche Anreizsituation wird sich wohl für den politischen Entscheidungsträger ergeben, der die Möglichkeit (bzw. nach Haushaltsrechtegesetz sogar Verpflichtung hat) Kosten-Nutzen-Analytiker mit der Prüfung des politischen Konzeptes zu beauftragen. Man darf annehmen, dass, nachdem die Kosten in die laufende Legislaturperiode fallen, die politischen Entscheidungsträger wenig Anreiz haben, die Maßnahme durchzuführen, denn die Kosten fallen in ihre Periode, die Nutzen aber in die nächste Periode und damit möglicherweise der Opposition zu.
Diejenigen politischen Entscheidungsträger, die den Kosten-Nutzen-Analytiker beauftragen, die Untersuchung durchzuführen, werden – so ist zu vermuten – als Auftraggeber den Auftragnehmern gegenüber andeuten, dass sie ein negatives Ergebnis erwarten, um begründen zu können, warum die Maßnahme nicht durchgeführt wird.
Das heißt, dass lediglich wirklich unabhängige „Stellen“ mit Kosten-Nutzen-Analysen beauftragt werden dürfen.
Noch komplizierter wird es, wenn Nutzenrückflüsse in mehreren Jahren zu erwarten sind.
Es stellt sich also immer die Frage, ob es überhaupt ausreicht, lediglich für beabsichtigte Maßnahmen eine konstitutionelle Beschränkung/Regelung zu treffen.
Angesicht der Anreize politischer Entscheidungsträger sollten auch Vorschläge für Maßnahmen, die nicht aktuell geplant sind bzw. die unterlassen, möglicherweise jedoch von den jeweiligen Oppositionsparteien gefordert werden, einer Überprüfung unterzogen werden, allerdings in Auftrag gegeben oder selbst durchgeführt von einer von der Politik wirklich unabhängigen Stelle.
Möglicherweise haben Oppositionsparteien einen längerfristigen Horizont als die Exekutive. Dies bliebe zwar im einzelnen zu prüfen. Aber es ist durchaus möglich, dass ihre Diskontierungsraten eher mit jenen der Gesellschaft übereinstimmen.
1.3.1 Public-Choice-Theorie, regionale Aspekte und Förderbeispiele
Unter gleichen Bedingungen bestehen auch bei Regionalpolitikern dieselben Anreizwirkungen, die eine Dilemma-Situation bei regionalpolitischen Maßnahmen bewirken.
Allerdings ist u.U. auch denkbar, dass zwischen kollektiven und privaten Diskontraten keine oder kaum Disparitäten bestehen. Wenn Regional- bzw. Landespolitiker entweder damit rechnen können, dass ihnen aufgrund der politischen Situation in einem Bundesland (beispielweise in Bayern) die Früchte auch längerfristig angelegter Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode ebenfalls Nutzen stiften, wenn sie sicher damit rechnen können, die Landtagswahlen von neuem zu gewinnen, dann stimmen private Diskontraten der politischen Entscheidungsträger mit den sozialen Diskontraten überein. Möglicherweise besteht in einem Bundesland, das traditionell die eine oder andere Partei wählt, ein Anreiz, entweder besonders „sozial“[56] zu handeln, oder es besteht ein Anreiz, besonders unternehmens- und bildungsfreundlich[57] zu sein.
Oder Landespolitiker beabsichtigen, sich mit ihren Leistungen in einer Region für politische Aufgaben im Bund empfehlen zu wollen. Dann treffen sie politische Entscheidungen möglicherweise unter einem längerfristigen Horizont, wenn sie nicht genau wissen, wann mit einer Chance auf Bundesebene zu rechnen ist. Man könnte auch sagen, sie handeln dann unter einem „Schleier der Unwissenheit“.[58]
Im Umkehrschluss heißt dies, dass politische Entscheidungsträger in Regionen damit rechnen müssen, dass sie die Folgen für eine getroffene falsche Entscheidung, die mittel- bis längerfristig aus kollektiven (regionalen) Kosten-Nutzen-Erwägungen eher von Nachteil sind, so oder so später zu tragen haben, da sie möglicherweise noch für eine zweite, aber dann keine weitere Wahlperiode gewählt werden.[59] Natürlich spielen bei den Wiederwahlchancen von Politikern – sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene – auch noch andere Faktoren eine Rolle.[60]
Ein wichtiger Aspekt dabei ist auch, aus welcher Quelle die Mittel kommen, mit denen eine Maßnahme durchgeführt wird. Kommen die Mittel vom Bund, besteht auf jeden Fall ein Anreiz, regionale Maßnahmen zu befürworten, auch wenn sie möglicherweise keinen (gesamtwirtschaftlichen) Nutzen stiften.
Ein weiteres prägnantes Beispiel liefern die Subventionen an die neuen Bundesländer. Hätte es rechtzeitig eine – wie von Brennan und Buchanan vorgeschlagen – konstitutionelle Regelung/Beschränkung gegeben, wären Maßnahmen unter dem Aspekt einer Übereinstimmung der Diskontraten durchgeführt worden, wären möglicherweise einige Fehler vermieden worden. Dann wären seinerzeit eine Reihe von Projekten, die aus Kosten-Nutzen-Sicht längerfristig ablehnend zu bewerten gewesen wären, voraussichtlich nicht durchgeführt und andere wiederum durchgeführt worden.[61]
Allerdings gibt es auch in den neuen Ländern (und nicht nur aus diesen) Beispiele für Mittelverwendungen, die eher eine Übereinstimmung der jeweiligen Diskontraten vermuten lassen.
Wenn auf Landesebene, zum Beispiel bei einer Förderung/Subventionierung einer Unternehmensansiedlung (zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)[62], auch eigene Mittel der jeweiligen Landesregierungen eingesetzt werden müssen, kann dies u.U. dafür gewertet werden, dass es keine oder nur geringe Disparitäten der jeweiligen Diskontraten gibt, denn für die Mittelvergabe gibt es Kriterien, die sich letztlich am längerfristigen Interesse einer Region ausrichten. Hinzu kommt, dass bei Einsatz eigener Landesmittel die geschilderte Anreizsituation von Landespolitikern eine Rolle spielt.
Sind bei Förderung einer Unternehmensansiedlung in einer Region Anzeichen dafür vorhanden, dass das zu fördernde Unternehmen sich ansonsten im Ausland ansiedeln würde, ist diese Regionalmaßnahme zudem möglicherweise nicht nur im Landes-, sondern auch noch im gesamtwirtschaftlichen Interesse als positiv zu beurteilen. Natürlich kommt es auch hier immer wieder auf eine von einer unabhängigen Stelle durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse an, die Manipulationsmöglichkeiten für oder gegen eine Maßnahme ausschließt.[63]
Interessanterweise können also – wie geschildert - nicht nur bei den Diskontraten von politischen Entscheidungsträgern und denen der Gesamtwirtschaft Disparitäten auftreten, sondern auch bei den Diskontraten zwischen Landes- und Bundespolitikern und auch zwischen den Diskontraten der jeweiligen Regierungskoalitionen und der Opposition.
1.3.2 Konstitutionelle Lösungsvorschläge
Um die geschilderten Dilemmata, die auf die unterschiedlichen Diskontraten zwischen eigennützig handelnden Politikern (die der kurzfristigen Perspektive in modernen Demokratien entspricht) und der Gesellschaft zurückgehen, insgesamt zu beseitigen, ist von Brennan und Buchanan vorgeschlagen worden, für den Finanzbereich konstitutionelle Beschränkungen vorzusehen.[64]
Betrachtet man die politischen Realität in der Bundesrepublik Deutschland, bleibt festzustellen, dass bislang in dieser Richtung nicht so viel geschehen ist.
Zu fragen ist also, warum eine von politischen Weisungen unabhängige Stelle bislang nicht geschaffen worden ist, die öffentliche Vorhaben vorab (nicht hinterher, wie der Rechnungshof) dahingehend überprüft, ob diese tatsächlich im langfristigen gesamtwirtschaftlichen Interesse oder im kurzfristigen (eigennutzorientierten) des politischen Entscheidungsträgers liegt.
Ein Problem hierbei scheint zu sein, dass sich politische Entscheidungsträger durch Änderung der Rechtslage selbst beschränken müssten. Dieses kann nicht erwartet werden. Deshalb müsste der Druck zu einer entsprechenden konstitutionellen Regelung sehr stark von außen kommen. Das heißt, die Wissenschaft müsste eigentlich die Öffentlichkeit viel stärker aufklären.
Nachfolgend soll formal eine Darstellung versucht werden, wie eine Übereinstimmung von individuellen (des politischen Entscheidungsträgers) mit gesamtgesellschaftlichen Diskontraten erreicht werden kann:
Zunächst sei das an der Homo-Oeconomicus-Konstruktion[65] orientierte Verhalten (V) des politischen Entscheidungsträgers dadurch gekennzeichnet, dass es abhängig ist von seinen Präferenzen (P) und seinen Restriktionen (R), denen er unterliegt.
Somit gilt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Allerdings wird nicht die Art des Verhaltens des politischen Entscheidungsträgers analysiert, sondern Verhaltensänderungen. Seine individuellen Verhaltensänderungen (ΔV) werden normalerweise aufgefasst als eine Funktion von Präferenzänderungen (ΔP) und Restriktionsänderungen (ΔR).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Allerdings wäre im obigen Fall nicht eindeutig klar, welcher Anteil an der Veränderung (ΔV) auf eine Präferenzänderung (ΔP) und welcher Anteil auf eine Restriktionsänderung (ΔR) zurückzuführen wäre.
[...]
[1] Erhard, Ludwig (1962), S. 19.
[2] Dieser Imperativ wird Galilei zugeschrieben. Zitiert von Schulz, Werner (1985), S. 1. Schulz schreibt dazu einführend: „Dieser Imperativ GALILEI’s hat für die vorliegende Arbeit – deren zentrales Ziel es ist, den geldlichen Wert alternativer Luftgüter aus der Sicht der betroffenen Bürger auf der Basis von schriftlichen Repräsentativumfragen zu gewinnen – doppelte Bedeutung: Einerseits soll er Wirtschaftswissenschaftlern eine Anregung sein, sich mit ökonomischen Bewertungsverfahren auseinander zu setzen, die infolge der Notwendigkeit einer ‚Rechenhaftigkeit’ des öffentlichen Sektors zunehmend Anwendung und Anerkennung finden. Andererseits umreißt er den Standort eines sich überwiegend vom anglo-amerikanischen Erkenntnisstand nährenden, in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND jedoch weitgehend unterentwickelten Forschungsgebietes, dessen theoretische Basis bereits im letzten Jahrhundert entwickelt wurde...“
[3] Beispielsweise werden KNA mit dem Argument abgelehnt, dass manche Werte nicht vergleichbar seien. Weiterhin wird diskutiert, dass es – abgesehen von den Problemen der interpersonellen Vergleichbarkeit von Gütern und Optionen - manche Werte gibt, bei denen Wertvergleiche mittels Geldeinheiten sich allein aus ethischen Gründen verbieten sollen. Vgl. Schaber, Peter (1994), S. 153–165.
[4] Schulz, Werner (1985), S. 1.
[5] Sohmen schreibt zur Problematik eines objektiven Nutzenmaßes: „Die immanenten Schwierigkeiten von Versuchen zur Anwendung objektiver Maßstäbe für die Nutzenmessung werden vielleicht durch eine Analogie aus dem Gebiet der Naturwissenschaften noch deutlicher. ... Für die Temperaturmessung eines physischen Körpers gibt es keine naturgegebene, von vorne herein einleuchtende Meßeinheit. Erst nachdem man die Tatsache entdeckt hatte, dass sich das Volumen von Gasen mit steigender Temperatur in bestimmter, vorhersehbarer Weise erhöht, war ein Anhaltspunkt für eine Konvention zur Festlegung eines Temperaturmaßes gegeben. Es sei in diesem Zusammenhang eine Meinungsäußerung von Johann von Neumann und Oskar Morgenstern über die Frage einer objektiven Nutzenmessung aus ihrem bahnbrechenden Werk über die Theorie der Spiele zitiert..: ‚All dies erinnert an die Lage, die zu Beginn der Wärmetheorie in der Physik herrschte: zunächst basierte sie auf dem intuitiv klaren Konzept, dass sich ein Körper wärmer als ein anderer anfühlte, während es keine Möglichkeit gab, zum Ausdruck zu bringen, um wieviel er wärmer war. ... Es zeigte sich schließlich, daß die Wärme quantitativ gemessen werden kann, und zwar nicht nur mit einer, sondern sogar mit zwei Messskalen: der Wärmemenge und der Temperatur. ... Die geschichtliche Entwicklung der Wärmetheorie zeigt, dass man mit negativen Behauptungen über irgendein Messkonzept überaus vorsichtig sein sollte. Auch wenn der Nutzen heute sehr wenig quantitativ messbar erscheint, so könnte sich die geschichtliche Erfahrung mit der Wärmetheorie wiederholen und niemand kann voraussehen, mit welchen Verästelungen und Variationen.“ Sohmen, Egon (1976), S. 28.
[6] Vgl. Hofmann, Jürgen (1981), S. VI f. Diese Feststellung gilt aus Sicht der Autorin dieser Arbeit auch heute noch.
[7] Vgl. Tae-Hee Hong (1999), S. 63.
[8] Vgl. Lütz, Ralf (1992), S. 142.
[9] Haushaltsgrundsätzegesetz § 6, Abs. 2 (1969), Bundeshaushaltsordnung § 7, Abs. 2 (1969). Analoge Gesetze gibt es ebenfalls für die Länderebene. Unter dem Begriff „Kosten-Nutzen-Untersuchungen“ werden dort allerdings auch die übrigen Verfahren wie Nutzwert-Analyse und Kosten-Wirksamkeitsanalyse subsumiert. Vgl. Mühlenkamp, Holger (1994), S. 6.
[10] Vgl. zu diesen Zusammenhängen z.B. Erlei, Mathias, Martin Leschke und Dirk Sauerland (1999), S. 365 f.
[11] Vgl. zur Diskussion der unterschiedlichen Diskontraten zwischen tatsächlich am Gemeinwohl orientierten ökonomischen Programmen und den Entscheidungen von politischen Entscheidungsträgern Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan (1993), S. 110 ff.
[12] Dieser Vorgang wird als optimale Faktor- oder auch Ressourcenallokation bezeichnet. Vgl. dazu zum Beispiel Mühlenkamp, Holger (1994), S. 3 und 4. Mühlenkamp weist darauf hin, dass von mancher Seite Kritik daran geübt wird, dass bei gesellschaftlichen Entscheidungen auch der Gerechtigkeitsaspekt und Fragen der Sicherheit und Freiheit nicht vernachlässigt werden sollten. Wenn man jedoch „Gerechtigkeit, „Freiheit“ und „Sicherheit“ als knappe Güter betrachtete, seien sie ohnehin Teil der Allokationsentscheidung. Vgl. zur Einbeziehung von Verteilungsfragen generell auch Hofmann, Jürgen (1981).
[13] Im Gegensatz zur positiven Wissenschaft. Denn wie immer man Wohlfahrt definieren mag, handelt es sich dabei um ein Werturteil, egal, ob man die sogenannte individualistische Wohlfahrtsfunktion der Form W = W (U1, ... , Um) anwendet oder eine andere, beispielsweise in der das Wohlstandsniveau einer Gesellschaft auf die einfache Formel gebracht wird, die physischen Mengen der Endprodukte einer Volkswirtschaft mit den Güterpreisen zu multiplizieren:
W = p1X1 + p2X2 + ... + pnXn
Vgl. zur formalen Darstellung der Wohlfahrtsfunktionen Sohmen, Egon (1971), S. 15 ff.
[14] Vgl. zum Kritischen Rationalismus bzw. zur Rationalität von Vorschlägen im Gegensatz zur Max Weberschen Werturteilsfreiheit Pies, Ingo, 1993, S. 1 ff. und S. 312.
[15] Vgl. Weber, Max (1921/1976), S.
[16] In der Tat ist im 20. Jahrhundert die normative Richtung der Ökonomik weitgehend aufgegeben worden und hat vorrangig positive Analyse vor allem von wirtschaftlichen Teilsystemen betrieben. Vgl. hierzu Pies, Ingo (1993), S. 311.
[17] Vgl. Pies, Ingo (1993), S. 1 ff. und S. 311 ff.
[18] Vgl. derselbe (1993), S. 312 f.
[19] Bekanntlich hat sich ja auch bereits Immanuel Kant in seinen philosophischen Werken mit Fragen des Zwecks und der Zweckrationalität auseinandergesetzt.
[20] In der Tat ist es die Absicht des KWK-Gesetzes, in gewisser Weise positive externe Wirkungen durch die Gewährung dieser Subventionen an die Verursacher der externen Wirkungen, an die Erzeuger von KWK-Strom, auszugleichen. Allerdings wird das erstbeste Optimum immer nur über voll funktionsfähige Märkte erreicht. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang vom zweitbesten Optimum.
[21] Der Begriff „satisficing“ stammt von Simon, Herbert (1981). Dort wird er allerdings für die Mikroebene benutzt.
[22] Damit wäre man wieder bei der normativen Antwort auf die Frage angelangt, was die jeweilige Gesellschaft als Wohlstandsmehrung betrachtet. In einem Fall wird die Frage z.B. dadurch beantwortet, indem Arbeitsplätze geschaffen werden, im anderen Fall wird eine Entlastung der innerörtlichen Straße als Wohlstandsmehrung angesehen.
[23] Vgl. zur Darstellung des Pareto-Kriteriums sowie des Kaldor-Hicks-Kriteriums über Kompensationen Erlei, Mathias (1999), S. 17 ff.
[24] Beispielsweise zielt das KWK-Gesetz u.a. darauf ab, Wettbewerbsnachteile dieser Stromerzeugungsart, die sich im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes z.B. zu Atomstrom ergeben könnten, untereinander auszugleichen.
[25] Vgl. Erlei, Mathias, a.a.O., S. 19 f.
[26] Auf die private Verhandlungslösung bzw. das sogenannte Coase-Theorem wird an anderer Stelle noch eingegangen.
[27] Vgl. zu Schattenpreisen z.B. Mishan, E.J. (1975), S. 58 ff. sowie Winkelbauer, Stefan (1996), S. 19. Winkelbauer definiert Schattenpreise folgendermaßen: „Schattenpreise sind Ersatz-Marktpreise, die dann bestimmt werden, wenn die vorhandenen Marktpreise nicht den tatsächlichen volkswirtschaftlichen Opportunitätskosten eines Gutes entsprechen oder wenn überhaupt kein Marktpreis für das betreffende Gut vorliegt.“ Mühlenkamp, Holger (1994), S. 164, schreibt dazu: „Schattenpreise sind in Geldeinheiten bewertete marginale Opportunitätskosten.“
[28] Vgl. z.B. Hampicke, Ulrich (1991), S. 114 ff.
[29] Vgl. zur Unterscheidung direkter und indirekter Bewertungsmethoden u.a. derselbe (1991), S. 114 ff.
[30] Bei der Kapitalwertmethode wird der Barwert aller zukünftigen Ein- und Auszahlungen (evtl. einschließlich Liquidationserlös) der Anfangsauszahlung gegenübergestellt. Dabei werden die zukünftig anfallenden Zahlungen mit dem Kalkulationszinsfuß diskontiert und insofern vergleichbar gemacht.
[31] Das häufig vorgebrachte Argument, dass Volkseinkommenserhöhungen bzw. Zunahmen des Bruttosozialproduktes deshalb nicht als Wohlstandsmehrung angesehen werden können, weil beispielsweise auch durch Verkehrsunfälle, wenn also zunächst „Werte“ vernichtet werden, das Sozialprodukt steigt und wir es aber dennoch nicht mit einer Wohlstandsmehrung im eigentlichen Sinne zu tun haben, ist deshalb zu überdenken, da wir es beim Autounfall (im Gegensatz zum Bau von KWK-Anlagen) gleichzeitig mit einer Vernichtung von Werten zu tun haben, die auf der Kostenseite ebenfalls in die Analyse mit eingehen müssten.
[32] Auch die im Jahr 2000/2001 erfolgten erheblichen Preissteigerungen insbesondere auf dem Ölmarkt und die Auswirkungen auf die Konjunktur haben von neuem diesen Zusammenhang aufgezeigt.
[33] Vgl. zu diesen Zusammenhängen Gogoll, Frank (1988), S. 1/2.
[34] Vgl. Pätzold, Jürgen (1985), S. 80/81.
[35] Anmerkung: Bei aller berechtigter Kritik an Keynes und seinem vereinfachten Modell sollte aber nicht übersehen werden, dass Keynes in der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren des letzten Jahrhundert auch folgenden bedeutenden (und aktuell wieder beobachtbaren) Zusammenhang beobachtet hatte: Seinerzeit waren aufgrund der Flexibilität der Preise und der relativen Inflexibilität der Löhne die Preise teilweise schneller gefallen als die Löhne mit der Folge, dass wir es trotz dieser starken Wirtschaftskrise mit Reallohnerhöhungen und im Gefolge weiterer Arbeitslosigkeit zu tun hatten. Dass aufgrund von Reallohnerhöhungen Arbeitslosigkeit ansteigen kann, wird selbstverständlich vor allem auch von Monetaristen nicht bestritten.
[36] Vgl. hierzu u.a. Brennan, Geoffrey/Buchanan, James M. (1993), S. 120 f.
[37] Vgl. derselbe (1993), S. 121 f. Anmerkung: Angesichts der langsam gewachsenen Erkenntnis, dass es möglicherweise nicht allein die Angebots- bzw. Nachfragetheorien sind, die einen entscheidenden Einfluss auf die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sondern dass die „Dritte“ Erkenntnis ebenfalls eine entscheidende Rolle spielt, nämlich die Erkenntnis, dass, egal, welches Konzept angewendet wird, wirtschaftspolitische Entscheidungsträger durch ihr persönliches Nutzenmaximierungskalkül häufig nicht im Sinne der gesamten Gesellschaft handeln. Da mag dann ein an der Angebots- oder Nachfrageseite ausgerichtetes Konzept noch so gut sein, es nützt nichts, solange nicht durch gesetzliche Regelungen die Durchsetzung von Konzepten im Sinne der gesamten Gesellschaft ermöglicht werden.
[38] Die keynesianische Rezeptur des „demand management“ war ein Kennzeichen der Schiller’schen Wirtschaftspolitik.
[39] Vgl. hierzu Gogoll, Frank (1988), S. 2.
[40] In der kurzen Frist wird der Zielkonflikt zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation von den meisten Ökonomen anerkannt. Die Ursachen der Stagflation werden jedoch mit der Theorie, die der Phillips-Kurve zugrunde liegt, nicht erklärt.
[41] Zum Beispiel hat das DIW im Juli 2001 in einer öffentlichen Stellungnahme geäußert, dass die Wachstumsschwäche vor allem auf die gestiegenen Preise (Energiepreise sowie Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse) zurückzuführen sei. Zwischenzeitlich war dann der Ölpreis wieder etwas gesunken, stieg aber aufgrund der Kriegsgefahr gegen den Irak sowie der Situation in Venezuela wieder erheblich an, wenn auch für den Euro-Raum wegen des stärker gewordenen Euro diese Wirkungen etwas abgemildert wurden.
[42] Jetzt wird auch wieder darüber gesprochen, dass es Schwierigkeiten bereiten kann, wenn Steuern erhoben werden, um für einen bestimmten Zweck eingesetzt zu werden, so wie es bei den Ökosteuern der Fall ist.
[43] Vgl. Gogoll, Frank (1988), S.4. Dort wurde insbesondere der Einfluss der Produktionstechnolgie sowie die Lohnindexierung im Anpassungsprozess einer Volkswirtschaft an vorangegangene Rohstoffpreisschocks aufgezeigt.
[44] Vgl. zur Theorie kollektiver Entscheidungen (Public-Choice-Theorie) Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan (1993), S. 109 ff.
[45] Derselbe (1993), S. XXIII.
[46] Vgl. derselbe (1993), S. 120 ff.
[47] Vgl. derselbe (1993), S. 121 f.
[48] Im übrigen wird vor allem durch das Opportunitätskostenkonzept bestätigt, dass Individuen versuchen, ihren Nutzen zu maximieren. Sie wählen die beste aller Alternativen unter den gegebenen Restriktionen, und bemessen ihre Kosten an der am nächsthöchsten bewerteten, nicht durchgeführten Alternative.
[49] Auf die Unterscheidung und das Dilemma, das sich aus den unterschiedlichen privaten und sozialen Zeitpräferenz- bzw. Diskontraten ergibt, wird an anderer Stelle weiter unten noch eingegangen.
[50] Vgl. Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan (1993), S. 123 f.
[51] Vgl. derselbe (1993), S. 112 ff.
[52] Vgl. derselbe (1993), S. 124 f.
[53] Dass in der Europäischen Union nun die Verschuldung der öffentlichen Hand per Gesetz begrenzt worden ist, ist erfreulich, zeigt aber auch eindrucksvoll, dass die eben beschriebene Regel generell Gültigkeit besitzt und dort, wo diese Dilemmasituationen in der Form auftreten können, dass es Disparitäten gibt zwischen privaten und gesellschaftlichen Zeitpräferenz- bzw. Diskontraten, entsprechende konstitutionelle Regeln sinnvoll sind („blauer Brief“!).
[54] Vgl. Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan (1993), S. 126 f.
[55] Allerdings ist zu bedenken, dass in der Bundesrepublik Deutschland durch die vielen Landtagswahlen die Tatsache, dass nach den Wahlen private und kollektive Diskontraten angenähert werden könnten, da sich Politiker dann nicht so schnell einer Wahl stellen müssen, und somit eine Chance bestünde, langfristig sinnvolle politische Entscheidungen durchzusetzen, wieder zunichte gemacht werden kann.
[56] Beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, wobei als „sozial“ möglicherweise des öfteren auch aufgefasst wird, möglichst viele Mittel durch Umverteilung zu erhalten.
[57] So in etwa Bayer. In Bayern wird jedoch innenpolitisch auch darauf Wert gelegt, Ausländer gut zu integrieren bzw. der Sicherheitsaspekt wird dort auch großgeschrieben.
[58] Rawls hat diesen Terminus geprägt, jedoch in einem anderen Zusammenhang, nämlich bei der Bewertung öffentlicher Güter.
[59] Natürlich ist hier immer vorausgesetzt, dass diese Fehlentscheidungen dem Wähler erfolgreich nahegebracht werden, woran auch die Medien, nicht nur die Opposition ihren Anteil haben. Es fällt schon auf, dass beispielsweise in Bayern die SPD-Opposition letztlich nicht viel erreicht mit ihrer Kritik. Das kann nicht allein daran liegen, weil in Bayern traditionell CSU gewählt wird.
[60] So wird ein Politiker mit dem sogenannten Charisma (oder auch nur mit der Fähigkeit, mit den Medien gut umgehen zu können) möglicherweise auch auf Bundesebene Chancen haben, wohingegen Politiker, die wissen, dass ihre Anziehungskraft für die Bundesebene nicht ausreicht, wiederum verstärkten Anreiz haben, in den Ländern erfolgreich zu sein. Auch der Versorgungsaspekt spielt natürlich eine Rolle. Wenn dem so ist, sollte eher überlegt werden, den Anreiz durch die Einkünfte in der Art zu erhöhen, dass während der Amtszeit die Versorgungssituation wesentlich erhöht ist gegenüber der späteren Außerdienstzeit.
[61] Viele Projekte in den neuen Bundesländern wurden anfänglich viel zu groß ausgelegt (beispielsweise Müllverbrennungsanlagen, Wasserwerke etc.) Oder es wäre sicher sinnvoller gewesen, damals eine Steuerbefreiung für produzierende Unternehmen für einen festen Zeitrahmen festzulegen, anstatt durch die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Investoren in der Form zu locken, indem eine große Anzahl von Unternehmen nicht nur für 1 DM veräußert worden sind, sondern auch noch große Beträge für künftige Verluste errechnet wurden, die bei Abschluss von Unternehmensverkäufen im Rahmen eines sogenannten Share Deals als negative Werte an die „Investoren“ geflossen sind. Diese Subventionen mussten allmählich – da ja auch die Treuhandanstalt dazulernte - durch Investitions- und Beschäftigungszusagen abgesichert werden. Dadurch war es dann jedoch auf der anderen Seite schwierig geworden, überhaupt Investoren für Unternehmen zu interessieren. Allerdings gab es auch nicht wenige Fälle, in denen durch die „Investoren“ die „gekauften“ Unternehmen in der Form genutzt wurden, zu überhöhten Preisen von den westlichen Schwesterunternehmen Vorprodukte (beispielsweise Holz) aufzukaufen. Ein prägnantes Beispiel: Westliche Waldeigentümer haben östliche Sägewerke aufgekauft und dann als Manager „befohlen“, große Mengen an Baumstämmen, die in Bayern im großen Sturm gefallen waren, zu weit überhöhten Preisen aufzukaufen. Auf diese Weise gingen so manche „privatisierte“ Unternehmen in Konkurs bzw. in Zwangsvollstreckung, weil sie das im Sägewerk weiterverarbeitete Holz nicht einmal mehr zu den Einstandspreisen des Vorproduktes weiterveräußern konnten. Die Folge war: Arbeitsplätze waren weg, die westlichen Tochterunternehmen waren saniert, die Staatsschulden stiegen durch die Subventionen immens an. Wären die Anreize für Unternehmen anders gesetzt worden, beispielsweise durch eine Steuerbefreiung für einen gewissen Zeitraum, oder indem durch eine kluge Lohnpolitik die Löhne niedrig gehalten worden wären (und das festgelegt für eine bestimmte Zeit) und man stattdessen den dort tätigen Menschen einen direkten Ausgleich vom Staat als Differenz zwischen ihrem Niedriglohn und den Löhnen im Westen gewährt hätte, wären die Anreize für Unternehmen, dort zu niedrigen Löhnen zu produzieren und auch für die Menschen, vor Ort zu bleiben und zu arbeiten, erhöht worden. Hätte man damals neben der Treuhandanstalt eine Stelle geschaffen, die – unabhängig von den Privatisierungs-, Reprivatisierungs- und Abwicklungsaufgaben, die kollektiven und individuellen Diskontierungsraten in Übereinstimmung gebracht hätte, dann wären voraussichtlich viele der gemachten Fehler nicht geschehen. Als ehemalige langjährige Treuhandmitarbeiterin spreche ich hier im wesentlichen aus eigener Erfahrung. Vgl. zu diesen Zusammenhängen jedoch auch Hallwirth, Volker (1998). Volker Hallwirth hat als Referent des Bundesfinanzministeriums (früher Bundeswirtschaftsministeriums) entscheidenden Einblick in die Verhältnisse gehabt, darf vermutet werden, wenn man sein Buch liest.
[62] Z.B. DaimlerChrysler und Mitsubishi Motors, die in Kölleda, Thüringen, ein Motorenwerk angesiedelt haben.
[63] DaimlerChrysler hatte vor, falls der Standort in Kölleda nicht genehmigt worden wäre, sich stattdessen in Ungarn anzusiedeln. Ob allerdings dies Taktik war, bleibt dahingestellt.
[64] Vgl. Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan 1993, S. 122 f.
[65] Die Anwendung der Homo-Oeconomicus-Konstruktion auch auf den politischen Entscheidungsträger geht bekanntermaßen davon aus, dass dieser ebenfalls seinen individuellen Nutzen maximiert. Vgl. zur gesamten folgenden Darstellung in etwa das von Ingo Pies, 1993, S. 94 ff., dargestellte in Anlehnung an Garry S. Becker besprochene Homo-Oeconomicus-Modell.
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- Monika Josefa Stögmayer, Dipl. oec. (Author), 2003, Die Energieversorgung des Westharzes - eine Kosten-Nutzen-Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14214
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