Die Finanzierungssituation für Unternehmen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. So führen zum einen die Regelungen von Basel II zu einem schlechteren Rating für Unternehmen mit geringer Eigenkapitalquote, was für diese wiederum erhöhte Kosten für traditionelles Fremdkapital zur Folge hat. Besonders problematisch ist diese Entwicklung für KMU in Deutschland, liegt ihre Fremdfinanzierungsquote im internationalen Vergleich doch bedeutend höher.
Zum anderen gestaltet sich die Kreditvergabepraxis der Banken aufgrund der aktuellen Finanzmarktkrise zunehmend restriktiver. So haben 65 Prozent der Banken der Eurozone ihre Kreditkonditionen im Zeitraum Oktober 2008 bis Dezember 2008 verschärft, was bedeutet, dass höhere Zinsen und Sicherheiten gefordert werden. Um dieser Problematik entgegenwirken zu können, benötigen Unternehmen Finanzierungsalternativen. Eine solche Alternative kann die Mezzanine-Finanzierung darstellen. Jedoch stellt sich die Frage, welches der vielfältigen Mezzanine-Instrumente für das jeweilige Unternehmen die größten Vorteile bietet.
Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst ein kurzer Überblick über die typischen Mezzanine-Instrumente gegeben werden. Anschließend soll insbesondere auf das Nachrangdarlehen sowie die stille Gesellschaft eingegangen werden. Weiter sollen die Vor- und Nachteile beider Instrumente für den Mezzanine-Nehmer dargestellt werden. Abschließend soll ein kurzes Fazit gezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Abkürzungsverzeichnis
2. Einleitung
3. Darstellung der typischen Mezzanine-Instrumente
3.1 Nachrangiges Darlehen
3.1.1 Darstellung des Instruments
3.1.2 Vor- und Nachteile des nachrangigen Darlehens
3.2 Stille Gesellschaft
3.2.1 Darstellung des Instruments
3.2.2 Vor- und Nachteile der stillen Gesellschaft
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Einleitung
Die Finanzierungssituation für Unternehmen hat sich in den letzten Jahren kon- tinuierlich verschärft. So führen zum einen die Regelungen von Basel II zu ei- nem schlechteren Rating für Unternehmen mit geringer Eigenkapitalquote, was für diese wiederum erhöhte Kosten für traditionelles Fremdkapital zur Folge hat.1 Besonders problematisch ist diese Entwicklung für KMU in Deutschland, liegt ihre Fremdfinanzierungsquote im internationalen Vergleich doch be- deutend höher.2
Zum anderen gestaltet sich die Kreditvergabepraxis der Banken aufgrund der aktuellen Finanzmarktkrise zunehmend restriktiver. So haben 65 Prozent der Banken der Eurozone ihre Kreditkonditionen im Zeitraum Oktober 2008 bis Dezember 2008 verschärft, was bedeutet, dass höhere Zinsen und Sicherhei- ten gefordert werden.3 Um dieser Problematik entgegenwirken zu können, be- nötigen Unternehmen Finanzierungsalternativen. Eine solche Alternative kann die Mezzanine-Finanzierung darstellen. Jedoch stellt sich die Frage, welches der vielfältigen Mezzanine-Instrumente für das jeweilige Unternehmen die größten Vorteile bietet.
Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst ein kurzer Überblick über die typischen Mezzanine-Instrumente gegeben werden. Anschließend soll insbesondere auf das Nachrangdarlehen sowie die stille Gesellschaft eingegangen werden. Wei- ter sollen die Vor- und Nachteile beider Instrumente für den Mezzanine- Nehmer dargestellt werden. Abschließend soll ein kurzes Fazit gezogen wer- den.
3. Darstellung der typischen Mezzanine-Instrumente
Als „typische" Mezzanine-Instrumente können Nachrangdarlehen, stille Gesell- schaft, Genussrechte sowie Wandel- und Optionsanleihe angesehen werden,4 wobei im Rahmen dieser Arbeit lediglich auf die ersten beiden eingegangen wird, da die anderen Instrumente Themen weiterer Seminararbeiten darstellen.
3.1 Nachrangiges Darlehen
3.1.1 Darstellung des Instruments
Bei einem nachrangigen Darlehen handelt es sich grds. um ein Darlehen ge- mäß §§ 488ff. BGB, das eine fremdkapitalnahe Form der Mezzanine-Fin- anzierung darstellt.5 Es ist gekennzeichnet durch eine Rangrücktritts- vereinbarung zwischen Nachrang-Darlehensgeber, Senior-Darlehensgeber und Kreditnehmer. Der Nachrang wird somit i.d.R. zugunsten bestimmter Se- nior-Darlehensgeber, die dem Kreditnehmer erstrangige Darlehen gewährt ha- ben, vereinbart. Zur Vermeidung einer Überschuldung (und damit eines Insol- venzverfahrens) kann auBerdem ein „tiefer' Rangrucktritt hinter die Forderun- gen aller Gläubiger vereinbart werden.6
Die typische Nachrangigkeit besteht zum einen bezüglich der Insolvenz, zum anderen bezüglich der Darlehenstilgung.7
So wird der Nachrangdarlehensgeber als nachrangiger Insolvenzgläubiger gem. § 39 Abs. 2 InsO im Insolvenzfall erst nachrangig zu den SeniorDarlehensgebern und anderen Insolvenzgläubigern gem. § 38 InsO befriedigt, was an folgendem Beispiel verdeutlicht werden soll:
Die S AG hat Lieferantenverbindlichkeiten gegenüber L in Höhe von 500.000 ¼ sowie Darlehensverbindlichkeiten gegenüber D ohne Nachrangvereinbarung in Hohe von 300.000 €, sowie eine Verbindlichkeit aus einem Nachrangdarlehen gegenuber N von 200.000 €. Die zur Befriedigung der Insolvenzglaubiger zur Verfugung stehende Insolvenzmasse betragt 40.000 €.
Die Insolvenzquote berechnet sich wie folgt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Verteilung der Masse erfolgt somit gemäß §§ 38, 39 II InsO wie folgt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Berücksichtigt man, dass die durchschnittliche Insolvenzquote, die zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung steht, lediglich ca. 5% beträgt,8 zeigt sich deutlich das erhöhte Risiko des Nachranggläubigers, dessen Forderung i.d.R. in voller Höhe ausfallen wird.
Aufgrund der Nachrangigkeit hinsichtlich der Darlehenstilgung ist der Nach- rangdarlehensnehmer i.d.R. erst nach vollständiger Rückzahlung erstrangiger Darlehen zur Tilgung des Nachrangdarlehens verpflichtet, was bei ihm zu einer Liquiditätsentlastung führt. Wird darüber hinaus eine endfällige Verzinsung des Nachrangdarlehens vereinbart, führt die Nachrangigkeit für den Gläubiger so- gar dazu, dass er bis zur vollständiger Befriedigung der vorrangigen Darlehen keine Vergütung erhält.9
Da die Rangrücktrittserklärung vielfältig ausgestaltet sein kann, ergeben sich Abgrenzungsprobleme zur stillen Beteiligung. So liegt eine stille Beteiligung dann vor, wenn die Beteiligten erkennbar gemeinsame Ziele verfolgen und dies auch im Vertrag verankert ist (z.B. Förderung des Unternehmensgegenstandes). Verfolgt der Kapitalgeber jedoch ausschließlich ein Renditeinteresse, so liegt ein reiner Darlehensvertrag vor.10
Aufgrund der flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten können je nach Anlass der Finanzierung und entsprechend der Bedürfnisse der Beteiligten Modalitäten im Bezug auf den Nachrang, die Laufzeit, Informations- und Kontrollrechte (wel- che jedoch häufig auf die einem stillen Gesellschafter gem. § 233 Abs. 1 HGB zustehenden Rechte beschränkt werden)11, passende Vergütungsformen oder Kündigungsmöglichkeiten vereinbart werden. Werden dem Darlehensgeber Kündigungsrechte eingeräumt, die denen eines Senior-Darlehensgebers äh- neln, wird das Nachrangdarlehen dem wirtschaftlichen Fremdkapital angenä- hert. Um das Darlehen wirtschaftlich dem Eigenkapital anzunähern, sollte ein vorzeitiges Kündigungsrecht deshalb nur für den Insolvenzfall oder andere schwerwiegende Vertragsverletzungen vereinbart werden.
[...]
1 Vgl. Werner, Mezzanine-Kapital, S.17
2 Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch/Lehmann/Weigel, Mezzanine-Finanzierungen, Geleitwort
3 Vgl. http://www.kredit-und-finanzen.de/blog/wirtschaft/ezb-warnt-vor-kreditklemme- kreditvergabe-durch-banken-verschaerft-sich-immer-mehr.html
4 auch in der Literatur werden diese Formen als am gängigsten betrachtet, so z.B. Becker, Investition und Finanzierung S.195ff., Brezski/Böge/Lübbehüsen/Rohde/Tomat, Mezzanine-Kapital für den Mittelstand, S.26ff., Schulte, Corporate Finance, S.151
5 Vgl. Brezski/Böge/Lübbehüsen/Rohde/Tomat, Mezzanine-Kapital für den Mittelstand, S.26, Brokamp/Ernst/Hollasch/Lehmann/Weigel, Mezzanine-Finanzierungen, S.16
6 Vgl. Häger/Elkemann-Reusch, Mezzanine Finanzierungsinstrumente, S.181
7 Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch/Lehmann/Weigel, Mezzanine-Finanzierungen, S.101
8 Vgl. http://www.dr-nerlich.de/informationen.htm
9 Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch/Lehmann/Weigel, Mezzanine-Finanzierungen, S.101
10 Vgl. Werner, Mezzanine-Kapital, S.116f.
11 Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch/Lehmann/Weigel, Mezzanine-Finanzierungen, S.99f.
- Citar trabajo
- Daniel Wischemann (Autor), 2009, Darstellung der typischen Mezzanine-Instrumente und deren Vor- und Nachteile, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142127
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