Das Städtewesen sollte Gebiete und Menschen in das römische Leben
integrieren und zwar auf politischer, sozialer und wirtschaftlicher Ebene. Somit konnten ungünstige Faktoren aufgelockert und sogar beseitigt werden. Dafür wurden Ämter geschaffen, denn mit diesen waren nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte und finanzielle Anreize verbunden, welche das Leben außerhalb Roms sonst nicht geboten hätte.2
Wichtig hierbei war jedoch, dass den Städten ein gewisses Maß an libertas, an innenpolitischer Selbständigkeit, verliehen wurde. Zwar waren die Städte des Römischen Imperiums der Stadt Rom nachempfunden, doch im Einzelnen verfügten sie über eine Verwaltung, welche der jeweiligen Stadt entsprach.
Aus diesem Grund wurde die Administration auch nur da neu aufgebaut, wo sie noch nicht vorhanden war. Die Selbstverwaltung der Städte sollte so von statten gehen, dass sie dem Reich diente. Erst in der Spätantike kam es verstärkt zu eingriffen in die Autonomie der Städte und das vor allem durch die Institutionen des curators und defensors.3
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1 Rupprecht, G.: Untersuchungen zum Dekurionenstand in den Nordwestlichen Provinzen des römischen Reiches, 1975, S. 33.
2 Vgl. Ebd. S.39.
3 Rupprecht, G.: Untersuchungen zum Dekurionenstand in den Nordwestlichen Provinzen des römischen Reiches, 1975, S. 41.
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- Joana Metzner (Author), 2008, Der "Ordo Decurionum", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141887
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