In Deutschland liegt die Geburtenziffer bereits unterhalb des Bestandserhaltungsniveaus, d.h. es sterben mehr Menschen, als Kinder geboren werden. In Folge dieser negativen natürlichen Bevölkerungsbilanz und damit einhergehend des demografischen Wandels rückt die Vereinbarkeitsproblematik von Familien- und Erwerbsarbeit in das Zentrum der öffentlichen Diskussion. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Vereinbarkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. Die gegenwärtige Vereinbarkeitspolitik ist geprägt durch zwei historisch gewachsene Positionen, die sich innerhalb der Frauenbewegung herauskristallisierten. Ausgehend von der bürgerlichen Frauenbewegung steht die gesellschaftliche Bewertung der Familienarbeit im Vordergrund mit dem Ziel, die Familienarbeit im Vergleich zur Erwerbsarbeit aufzuwerten. Die proletarische Frauenbewegung hingegen verfolgte die Gleichstelllung der Frau durch verstärkte Beteiligung der Männer an der Familienarbeit und der Überwindung der vorherrschenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. In Hinblick auf diese beiden Positionen möchte ich die Fragestellung untersuchen, inwieweit das am 5. Dezember 2006 erlassene Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) diesen Kriterien genügt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen zur Vereinbarkeitsproblematik
2.1 Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnisse
2.2 Familiale Arbeitsteilung und Vereinbarkeitsmodelle
2.3 Ausgewählte Arbeitsmarktheorien
2.4 Wohlfahrtsstaatliche Regulierungen familialer Arbeitsteilung
3 Evaluation des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
3.1 Elterngeld und Elternzeit
3.2 Inanspruchnahme von Elterngeld und Elternzeit
3.3 Arbeitsmarktpartizipation
3.4 Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4 Fazit
5 Anhang
6 Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Familienpolitische Maßnahmen
Abbildung 2: Anstieg der Väterbeteiligung (Partnermonate)
Abbildung 3: Erwerbstätigkeitsumfang elterngeldbeziehender Mütter
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Geld- und Zeitregelungen für Familien in Deutschland
Tabelle 2: Aufteilung des Elterngeldes
Tabelle 3: Gründe für die Nichtbeantragung von Elterngeld
Tabelle 4: Gründe für die Nichtbeantragung von Erziehungsgeld
Tabelle 5: Eigenbetreuung und Nutzung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis 3 Jahre
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
In Deutschland liegt die Geburtenziffer bereits unterhalb des Bestandserhaltungsniveaus, d.h. es sterben mehr Menschen, als Kinder geboren werden.[1] In Folge dieser negativen natürlichen Bevölkerungsbilanz und damit einhergehend des demografischen Wandels rückt die Vereinbarkeitsproblematik von Familien- und Erwerbsarbeit in das Zentrum der öffentlichen Diskussion.[2] Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Vereinbarkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.[3] Die gegenwärtige Vereinbarkeitspolitik ist geprägt durch zwei historisch gewachsene Positionen, die sich innerhalb der Frauenbewegung herauskristallisierten.[4] Ausgehend von der bürgerlichen Frauenbewegung steht die gesellschaftliche Bewertung der Familienarbeit im Vordergrund mit dem Ziel, die Familienarbeit im Vergleich zur Erwerbsarbeit aufzuwerten. Die proletarische Frauenbewegung hingegen verfolgte die Gleichstelllung der Frau durch verstärkte Beteiligung der Männer an der Familienarbeit und der Überwindung der vorherrschenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung.[5] In Hinblick auf diese beiden Positionen möchte ich die Fragestellung untersuchen, inwieweit das am 5. Dezember 2006 erlassene Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) diesen Kriterien genügt. Im Kapitel 2 werden zunächst die theoretischen Grundlagen zur Vereinbarkeitsproblematik dargelegt. Dabei wird insbesondere auf die Aspekte Wohlfahrtsstaat, Gender, Vereinbarkeitsmodelle und ausgewählte Arbeitsmarkttheorien eingegangen. Das dritte Kapitel fokussiert die Evaluation des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit in Hinblick auf die Inanspruchnahme dieser familienpolitischen Maßnahme, die Arbeitsmarktpartizipation und die Kinderbetreuung. Im Fazit wird die eingangs gestellte Frage wieder aufgegriffen und mit den erworbenen theoretischen und faktischen Hintergründen beantwortet.
2 Theoretische Grundlagen zur Vereinbarkeitsproblematik
2.1 Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnisse
Der Wohlfahrtsstaat bezeichnet einen Staat, der sich verschiedener Maßnahmen, Programmen und Politiken bedient, die der sozialen, materiellen und kulturellen Wohlfahrt der Bevölkerung zugute kommen.[6] In der Tradition von Esping-Andersen unterscheidet man drei verschiedene Wohlfahrtsstaatsregime: den sozialdemokratischen, den liberalen und den konservativen Wohlfahrtsstaat.[7] Den drei genannten Typen kommen verschiedene Bedeutungen von Staat, Markt und Familie (Wohlfahrtstriade) zu.[8] Im Rahmen dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf dem konservativen Wohlfahrtstaat, da Deutschland ein realtypischer Vertreter dieses Typs ist.[9] Konservative Wohlfahrtsstaaten besitzen sozioökonomisch-statusbezo-gene Sicherungssysteme. Für die Leistungsempfänger ist ihre Position auf dem Arbeitsmarkt entscheidend, da der Umfang der Sozialleistungen von den zuvor gezahlten einkommensbezogenen Beiträgen abhängig ist. Konservative Wohlfahrtsstaaten erreichen mittlere Grade der Dekommodifizierung.[10] Darüber hinaus weisen sie eine starke Stratifizierung auf.[11]
Die Wohlfahrtsstaatstypologie von Esping-Andersen ist in vielerlei Hinsicht kritisiert worden.[12] Ostner monierte, dass nur Frauen betrachtet werden, die entweder erwerbstätig sind oder die von den abgeleiteten Sozialleistungen ihrer Ehemänner profitieren. Des Weiteren wird der Versorgungsleistung der Familie durch Frauen, besonders in Hinblick auf Familialismus, kein Eigengewicht zugestanden, das dem von Markt und Staat vergleichbar wäre.[13] Esping-Andersen bezeichnete später diesen Familialismus als den Kern einer überholten Wohlfahrtsstaatlichkeit, von dem es sich zu verabschieden gilt.[14] Zusammenfassend wird klar, dass mit der Wohlfahrtstriade Staat, Markt und Familie auch ein geschlechtsspezifisches Arrangement zwischen Staat, Markt und „Familien-Frauen“ einhergeht, so dass der wohlfahrtstaatlichen Politik eine Geschlechterpolitik inhärent ist, die sich nach Geschlechter- und Familienleitbildern (Kapitel 2.2) ausrichtet.[15]
In diesem Zusammenhang wird nun auf die Begriffe Gender und Geschlechterstereotype Bezug genommen. Gender bezeichnet die durch eine Gesellschaft und Kultur vorgegebene Geschlechterrolle.[16] Davon abzugrenzen ist der englische Begriff „sex“, der das anatomische Geschlecht und damit einhergehend die natürliche Zweigeschlechtlichkeit betitelt.[17] Geschlechterrollen beziehen sich auf die sozial geteilten Verhaltenserwartungen, die Individuen in Folge ihres sozial vorgegebenen Geschlechts mit sich bringen. Geschlechterstereotype stellen kognitive Strukturen dar, die individuelles und kulturell geteiltes Wissensverständnis über typische Merkmale von Frauen und Männer besitzen.[18] Sie bestehen aus einer deskriptiven und einer präskriptiven Komponente. Erstere schreibt Individuen geschlechtsspezifische Merkmale zu, während letztere Komponente aufzeigt, wie sich das jeweilige Geschlecht verhalten sollte. Das Frauenstereotyp ist geprägt durch Wärme und Expressivität, dem gegenüber steht das Männerstereotyp mit Kompetenz und Instrumentalität.[19] Eagly stellte in ihrer Theorie der sozialen Rollen dar, dass Menschen dazu neigen, geschlechtsspezifische Merkmale den jeweiligen sozialen Rollen, besonders der Familien- und Berufsrolle, zuzuschreiben, die für diese charakteristisch sind. Daraus folgernd üben Frauen überwiegend Berufsrollen mit geringeren Status beziehungsweise Hausfrauenrollen aus, die das Konzept der Expressivität und Wärme unterstreichen. Vergleichend finden sich Männer in den beruflichen Rollen mit höherem Status beziehungsweise in der Ernährerrolle (Kapitel 2.2) wieder.[20] Nach Pfau-Effinger existieren in jeder Gesellschaft dominierende Leitbilder zur geschlechtsspezifischen erwerblichen und familialen Arbeitsteilung.[21]
2.2 Familiale Arbeitsteilung und Vereinbarkeitsmodelle
Anhand des mikroökonomischen Ansatzes der New Home Economics lässt sich die familiale Arbeitsteilung erklären.[22] Nach dem Rationalitätsprinzip zeigen soziale Akteure ein rationales Verhalten mit dem Ziel, ihren Nutzen in der familialen Arbeitsteilung oder den Nutzen ihres Haushaltes zu maximieren.[23] Die jeweils mit den Produktionsarbeiten und Reproduktionsarbeiten einer Familie verbundenen Kosten und Nutzen werden abgewogen. Dabei gilt: Je höher das Einkommen eines Haushaltsmitgliedes, desto höher sind seine Opportunitätskosten der Hausarbeitszeit, die ihrerseits dann niedriger ausfällt.[24] Nach diesem Ansatz besteht eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, da Frauen basierend auf dem Humanvermögenskonzept auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, welches sich in geringeren Einkommenschancen wiederspiegelt (Kapitel 2.3).[25]
Das klassische Modell der Geschlechterverhältnisse stellt das traditionelle Ernährermodell dar, welches auch Hausfrauenmodell der Versorgerehe genannt wird. Der Mann agiert in seiner Ernährerrolle als Versorger der Familie, während die Frau für den privaten Haushalt und die Kinderbetreuung zuständig ist.[26] Der Wandel von Familie und Arbeitswelt modifiziert stetig das Ernährermodell in Richtung eines „adult worker model“, welches nach Lewis in mehreren Varianten vorkommt.[27] In diesem Modell sind beide Partner erwerbstätig in Form von zwei Vollzeit- beziehungsweise Teilzeitstellen oder einer Vollzeit- und einer Teilzeiterwerbstätigkeit.[28] Einhergehend mit dieser wachsenden weiblichen ökonomischen Unabhängigkeit und Individualisierung zeichnet sich ein Perspektivenwechsel in Hinblick auf die geschlechtliche Gleichstellung ab.[29] Dieses zeitgleiche Nebeneinander von Familien- und Erwerbsarbeit findet man im Parallelisierungsmodell als ein Leitbild für Vereinbarkeitspolitik wieder, welches neben einer erhöhten Belastbarkeit, besonders der Frau, Fragen zur Kinderbetreuung und Arbeitszeitgestaltung aufwirft.[30] Dem gegenüber steht das Phasenmodell, einem zeitlichen Nacheinander von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit, basierend auf dem Drei-Phasenmodell von Myral und Klein.[31]
2.3 Ausgewählte Arbeitsmarktheorien
Für die familiale Arbeitsteilung ist sowohl die reale als auch die potentielle Erzielung von Einkommen am Markt ausschlaggebend. Anhand der Humankapitaltheorie, einer Erweiterung des neoklassischen Arbeitsmarktmodells, lässt sich die ungleiche weibliche und männliche Arbeitsmarktstellung in Folge geschlechtstypischer Investitionsverhalten in das Humanvermögen und den daraus resultierenden unterschiedlichen Produktivitätsniveaus erklären.[32] Die Steigerung der Produktivität bringt der Grundidee zufolge eine Erhöhung der materiellen Ertragslage mit sich.[33] Nach Krüsselberg entstehen für die familiale Investition in das Humanvermögen direkte und indirekte Kosten, die sich unter anderem in diskontinuierlichen Erwerbsverläufen von Frauen zeigen.[34] Neben dem direkt entgangenen Einkommen durch Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kindererziehung ergeben sich die indirekten Kosten aus der Stagnation der Erwerbshumanvermögensbildung sowie der Entwertung des bis dahin erworbenen Erwerbshumanvermögens.[35] Die Diskriminierungstheorien geben Aufschluss über die ökonomische Schlechterstellung von Frauen.[36] Wie bereits in der Humankapitaltheorie erkennbar verursacht die weibliche Antizipation diskontinuierlichen Erwerbsverläufen eine niedrigere Erwerbshumanvermögensinvestition als dies bei Männern der Fall ist.[37] Unternehmen orientieren sich bei der Entlohnung und Personalentscheidungen an Geschlechtsstereotypen und geschlechtsspezifischen Produktivitätsindikatoren. Letztere verweisen auf eine geringere weibliche Durchschnittsproduktivität aufgrund des schlechteren Ausbildungsniveaus und Diskontinuitäten im Erwerbsverlauf von Frauen.[38] Im Allgemeinen spricht man hierbei von einer statistischen Diskriminierung, das heißt einer Benachteiligung einzelner Personen einer Gruppe aufgrund von Durchschnittserwartungen über das Verhalten der ganzen Gruppe.[39] Zu erwähnen ist, dass erst ex post festgestellt werden kann, ob die Erwartungen eines Unternehmens auf eine einzelne Frau zutreffen oder ob eine tatsächliche ökonomische Diskriminierung, einhergehend mit einer nicht adäquaten Leistungsvergütung, auftritt.[40]
Segmentationstheorien unterstreichen die Relevanz des kontinuierlichen Erwerbsverlauf und der Berufswahl in Hinblick auf eine geschlechtsspezifische Segregation.[41] Basierend auf dem Ansatz des „betriebszentrierten Arbeitsmarktes“ des Münchner Instituts für Sozialwissenschaftliche Forschung (ISF) wird der Arbeitsmarkt mit Lohnwettbewerb in einen primären und einen sekundären Sektor untergliedert.[42] Kennzeichnend für den primären Sektor sind relativ stabile, fluktuationsarme Arbeitsplätze mit hohen Einkommen und guten Aufstiegschancen. Charakteristisch für den sekundären Sektor sind leicht austauschbare, allgemein qualifizierte Arbeitskräfte mit niedrigen und stark konjunkturabhängigen Löhnen.[43] In diesem so genannten „Jedermann(frau)-Segment“ findet man unter anderem Hausfrauen mit zeitweiliger Beschäftigung.[44] Nach Pfau-Effinger ist eine geschlechtsspezifische Arbeitsmarktspaltung jedoch nicht nur im sekundären, sondern auch im primären Sektor zu finden.[45]
[...]
[1] Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 8-25: In Deutschland lag im Jahr 2005 die zusammengefasste Geburtenziffer bei 1,34 Kindern je Frau. Das Bestandserhaltungsniveau in Deutschland ist durchschnittlich mit 2,1 Kindern je Frau erreichbar.
[2] Vgl. Schmitt (2007), S. 3.
[3] Die immer mehr an Bedeutung gewinnende Vereinbarkeitsproblematik von Pflege und Erwerbs-tätigkeit ist nicht Gegenstand dieser Arbeit.
[4] Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 12 ff.
[5] Vgl. Nave-Herz (1993), S. 123 ff.
[6] Vgl. Schubert/ Klein (2006), S. 317: Die Debatte um die Begrifflichkeit Wohlfahrts- oder Sozialstaat wird hier außer Acht bleiben.
[7] Vgl. Esping-Andersen (1990), S. 24 ff.
[8] Vgl. Arn/ Walter (2004), S. 146.
[9] Vgl. Merkel (1995), S. 699 f.: Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten basieren auf universalistischen Sozialversicherungssystemen mit relativ hohen Leistungen, die unabhängig vom Einkommen einen hohen Grad an Schutz vor Marktrisiken bieten. Die Dekommodifizierung, die Abkopplung sozialer Sicherheit vom Arbeitsmarkt, ist in diesem Typus am Größten. Liberale Wohlfahrtsstaaten sind ebenfalls universalistisch ausgerichtet, beschränken sich aber auf Elemente der Grundsicherung im Sinne einer Minimalsicherung der Bedürftigen (nach entsprechender Bedürftigkeitsprüfung). In diesen Systemen ist die Dekommodifizierung in der Regel am geringsten ausgeprägt, d.h. die Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt ist entsprechend hoch.
[10] Vgl. Schulz-Nieswandt (2006), S. 269 ff.
[11] Unter Stratifizierung versteht man die Strukturierung von sozialen Differenzen, beispielsweise den Erhalt von Statusdifferenzen.
[12] Vgl. Siegel (2007), S. 260 ff. Dazu weiterführende Erläuterungen vgl. Kohl (2003), S. 67-82.
[13] Vgl. Ostner (1998), S. 225 ff.
[14] Vgl. Esping-Andersen (1996; 1999), S. 66-87; S. 47-94.
[15] Vgl. Dackweiler (2004), S. 451.
[16] In diesem Zusammenhang ist das Konzept des „doing gender“, zu nennen. Es stammt aus der interaktionstheoretischen Soziologie und stellt ein Konzept der interaktiven Konstruktion von Geschlecht dar. Dabei wird die Geschlechtszugehörigkeit und -identität als ein Ergebnis vielfältiger sozialer Prozesse gesehen. Dazu vgl. Gildemeister (2004), S. 132 ff.
[17] Vgl. Schößler (2008), S. 10 f.
[18] Vgl. Ashmore/ Del Boca (1979), S. 219 ff.
[19] Vgl. Eckes (2004), S. 164 ff.
[20] Vgl. Eagle (1987), S. 114 ff.
[21] Vgl. Pfau-Effinger (1998), S.177 ff.
[22] Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 190 ff.
[23] Vgl. Becker (1991), S. 30 ff.
[24] Vgl. Notz (2004): S. 421 f.: Zu den Reproduktionsarbeiten zählen u.a. Haus-, Erziehungs- und familiäre Pflegearbeit sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Inhalt von Produktionsarbeiten sind alle Erwerbsarbeitsverhältnisse.
[25] Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 196 f.: Das Humanvermögenskonzept nimmt an, dass mit einer Investition in Humanvermögen ein Einkommens-, Konsum oder Freizeitverzicht einhergeht.
[26] Vgl. Pfau-Effinger (2000), S. 111 ff.
[27] Vgl. Lewis (2004), S. 63 ff. Im Rahmen dieser Arbeit kann nicht auf alle Variationen eingegangen werden.
[28] Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Paradigmenwechsel.
[29] Vgl. Kortendiek (2004), S. 385.
[30] Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 254 ff. Dazu auch Barnett/ Hyde (2001): Nach Barnett und Hyde sind Mütter trotz einer Doppelbelastung durch Beruf und Familie oft zufriedener, da ein Mensch durch multiple Rollen gegenüber Stressoren resilienter wird.
[31] Die erste Phase ist gekennzeichnet durch Ausbildung und anschließender Erwerbstätigkeit, gefolgt von einer Periode der Mutterschaft. Die dritte Phase stellt die berufliche Reintegration dar.
[32] Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 215 ff: Als Investoren sind das Individuum selbst, die Eltern, Unternehmen, die Gesellschaft und der Staat zu benennen. Das Humankapital lässt sich differenzieren in das Allgemeinwissen, Spezialwissen und betriebsspezifische Wissen. Investitionen ins Humankapital amortisieren sich über die Erträge, so dass sich das Humankapital analog zum Sachkapital verzinst. Dabei hängt die Abschreibungsrate von der Höhe des Humanvermögens ab.
[33] Vgl. Kapphan (1994), S. 72.
[34] Vgl. Krüsselberg (1994), S. 31-56.
[35] Vgl. Pfriem (1979), S. 99.
[36] Laut Achatz stellt die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt eine ungleiche Behandlung potenziell gleicher Arbeitskräfte dar. Vgl. Achatz (2005), S. 268.
[37] Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 215 ff.
[38] Vgl. Schubert (1993), S. 36 f.
[39] Diese Art der Diskriminierung beruht im Grunde auf unvollständiger und asymmetrisch verteilter Informationen über die Eigenschaften und das künftige Verhalten von Personen, insbesondere der Frau.
[40] Vgl. Kurscheid (2005), S. 31.
[41] Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 229.
[42] Berufsfachliche Märkte existieren quer zu diesen Segmenten.
[43] Vgl. Kapphan (1994), S. 124 ff.
[44] Vgl. Kurscheid (2005), S. 33.
[45] Vgl. Pfau-Effinger (1990), S. 8.
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