Schulen wird nicht nur in NRW eine zunehmend größere Eigenständigkeit eingeräumt (Stichwort ‚Selbständige Schule’). Die Selbstevaluation der Schulentwicklung sowie die Personal- und Unterrichtsbeurteilung soll vermehrt schulintern erfolgen. Für die Schulleitungen (SL) bedeutet dies, dass auch Fragen der Qualitätssicherung und Evaluation für ihre künftige Arbeit eine zentrale Rolle spielen.
Sie übernehmen zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben administrative und organisatorische Aufgaben, die bisher bei den Schulaufsichtsbehörden lagen, zum Beispiel Entscheidung über Stellen- und Sachmittelbudgets, Personalmanagement sowie Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Können hier die SchulVA eine hilfreiche Rolle spielen?
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen
Projekt Schulverwaltungsassistenzen
Untersuchung
Ergebnisse
Leitfragen
Arbeitsumfeld als Grundbefindlichkeit
Aufgabenspektrum
Welche Rolle könnten die SchulVA überhaupt bei der Einführung oder Unterstützung von QM- Maßnahmen spielen?
Befindlichkeit der SchulVA
Fachlicher Kompetenzbedarf/fachliche Expertise
Hohe Lernbereitschaft
Unterforderung
Ungenützte Potenziale
Unangemessene Funktionsbezeichnung
Abgrenzung innere/äußere Schulangelegenheiten
Fazit
Abbildungsverzeichnis
Literatur
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Projekt Schulverwaltungsassistenzen
Seit Frühjahr 2007 besteht in NRW im Zusammenhang mit der vorzeitigen Realisierung von kw-Vermerken[1] die Möglichkeit, dass ehemalige Mitarbeiter aufgelöster Landesbehörden in Schulen als SchulVA arbeiten können, um dort Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Das Spektrum der Aufgaben reicht nach der Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW 2008[2] von der Betreuung von Schulverwaltungsprogrammen über die Pflege der IT-Infrastruktur bis zur Organisation der Schulbibliothek.
Besser lassen sich die Aufgaben negativ abgrenzen:
Die SchulVA dürfen in den Schulen alles machen außer pädagogische Aufgaben sowie Hausmeister- oder Sekretariatstätigkeiten.
Seit dem Schuljahr 2007/2008 wurden Einsatzmöglichkeiten mit dem aktuellen Titel „Schulverwaltungsassistenten (SchulVA)“ in NRW geschaffen und besetzt. Zu Beginn des Piloten hießen die Beschäftigten noch Schuladministratoren.
Zunächst wurden in einem Pilotprojekt im Regierungsbezirk Arnsberg 27 Landesbedienstete als SchulVA den Schulen zugewiesen. Nach der positiven Zwischen-Evaluation des Piloten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde das Projekt des Einsatzes von SchulVA auf ganz NRW ausgeweitet.
Untersuchung
Im Rahmen einer explorativen Untersuchung[3] wurden von mir im Mai 2008 die bis dahin eingesetzten 50 Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungs-assistenten und 51 Schulleitungen (SL) mit zwei unterschiedlichen, aber aufeinander abgestimmten, standardisierten Online-Fragebögen angesprochen.
Ziel des Einsatzes der beiden Fragebögen war es auch, die Selbst-Einschätzungen der SchulVA durch die Einschätzungen der SL zu spiegeln und zu verifizieren.
Es handelte sich um eine Vollerhebung, in deren Vorfeld ein Pre-Test mit 6 SL stattfand. Von den SchulVA wurden 35 Fragebögen ausgefüllt (Rücklaufquote 70%), zudem lagen 30 Fragebögen von SL vor (Rücklaufquote 59%).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: SL: Rückläufer nach Schulformen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: SchulVA: Rückläufer nach Schulformen
Die Rückläuferquote bei den SchulVA und den SL war bezogen auf die Schulformen leider sehr unterschiedlich. Schulleitungen der Gesamtschulen haben nur in ganz geringem Umfang an der Befragung teilgenommen (s. Abbildung 1, Abbildung 2).
Ergebnisse
Primärer Hintergrund der Untersuchung war die Frage, ob die Beschäftigten, die wegen der Stellenstreichungen und Behördenauflösungen zu diesem Aufgabenwechsel ‚freiwillig gezwungen’ waren, zumindest einen persönlichen Vorteil in Form eines Kompetenzzuwachses erhalten. Dieser Kompetenzzuwachs könnte z.B. vorteilhaft sein für die weitere Beschäftigungsfähigkeit in anderen Behörden des Landes. Zumal auch bis heute nicht feststeht, ob das Projekt weitergeführt wird und die Beschäftigten bei Auslauf des Projektes in andere Behörden wechseln müssen.
Um es vorweg zu nehmen: die Ergebnisse zur Kompetenzentwicklung waren in dieser Hinsicht enttäuschend[4].
Die Untersuchung war aber auch – rudimentär – so angelegt, dass Rückschlüsse auf eine sinnvolle Betätigung der SchulVA im Sinne eines qualitätssteigernden Ansatzes für Schule möglich sind.
Schulen wird nicht nur in NRW eine zunehmend größere Eigenständigkeit eingeräumt (Stichwort ‚Selbständige Schule’). Die Selbstevaluation der Schulentwicklung sowie die Personal- und Unterrichtsbeurteilung soll vermehrt schulintern erfolgen. Für die Schulleitungen (SL) bedeutet dies, dass auch Fragen der Qualitätssicherung und Evaluation für ihre künftige Arbeit eine zentrale Rolle spielen.
Sie übernehmen zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben administrative und organisatorische Aufgaben, die bisher bei den Schulaufsichtsbehörden lagen, zum Beispiel Entscheidung über Stellen- und Sachmittelbudgets, Personalmanagement sowie Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Können hier die SchulVA eine hilfreiche Rolle spielen?
Leitfragen
Ich versuche, dies anhand folgender Leitfragen zu beantworten:
- Ist die Schaffung einer neuen Stelle (SchulVA) ein geeigneter Ansatzpunkt, damit die SL den künftigen Herausforderungen, mit denen Schulen vor dem Hintergrund des Konzepts der selbständigen Schule sowie der Etablierung von Qualitätsmanagement (QM)-Systemen konfrontiert werden, gerecht werden kann?
- Werden die Potenziale, welche die Schaffung der neuen Stelle eines SchulVA für die künftige Schulentwicklung bietet, von den Schulen und insbesondere von den SL in ausreichender Weise genutzt?
- Kann durch die Stelle des SchulVA die Attraktivität der Schulleitungsstelle[5] erhöht werden?
Arbeitsumfeld als Grundbefindlichkeit
Zunächst wurden sowohl die Schulleitungen als auch die SchulVA nach Ihrem Arbeitsumfeld befragt.
Die Antworten bilden so etwas wie eine Grundbefindlichkeit ab.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Antworten der SL zum Arbeitsumfeld der SchulVA
Es fällt auf, dass das Arbeitsumfeld im Großen und Ganzen zwar positiv beurteilt wird. Je genauer aber der konkrete Arbeitsplatz angesprochen wird, gibt es deutliche negative Aussagen, insbesondere zum eigenen Arbeitsplatz und der Ausstattung. 56% der SchulVA sind der Meinung, dass sie sich mit dem neuen Arbeitsplatz nicht oder eher nicht verbessert haben.
Als Positiv wird herausgestellt: Die SL wünschen sich selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten (unklar, wie sich später zeigt, ist allerdings, was sie damit meinen), fast 100%ige PC-Ausstattung und Internetzugang.
Als Negativ wird festgehalten: kein eigenes Büro, Ausstattung und Möblierung ‚vom Sperrmüll’ (lt. persönlicher Aussage eines SL)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Antworten der SchulVA zum Arbeitsumfeld
Die SchulVA beurteilen positiv:
- vielseitige Aufgaben,
- abwechslungsreiche Tätigkeiten,
- sinnvolle Arbeit
- angenehme Arbeitsumgebung
Negativ wird vor allem beurteilt:
- Arbeitsplatz stellt keine Verbesserung dar – im Gegenteil,
- keine klare Struktur/Ordnung
Aufgabenspektrum
Schauen wir uns jetzt an, mit welchen Aufgaben die SchulVA aktuell beschäftigt werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: SL: aktuelle Tätigkeiten der SchulVA
Bisher wurden die SchulVA vorwiegend eingesetzt um Statistiken zur Schulpflicht zu erstellen (Ab-, An- und Ummeldungen, 55%) und Sachmittel zu organisieren (50%). Die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt (36%),
Die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln ist auch einer der Aufgabenschwerpunkte (36%), bei dem der Einsatz noch ausgebaut werden soll (bei 44% der Fälle).
Auffallend ist zudem, dass die SchulVA künftig vermehrt eingesetzt werden sollen um Fortbildungen zu planen, zu bearbeiten und abzurechnen (künftig 40% derzeit 36%), um Anträge auf Erziehungsurlaub, Altersteilzeit und Mutterschutz zu bearbeiten (künftig 40%, derzeit 27%) sowie bei der Haushaltsgestaltung mitzuwirken (künftig 34% derzeit 17%). Das entspricht in etwa der Bearbeitung personalrechtlicher Nebengebiete und klassischer Haushaltssachbearbeitung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: SL: mögliche zukünftige Aufgabengebiete
Sehr eingeschränkt sind die Nennungen, bei denen die SchulVA quasi fachlich an die Lehrer herantreten würden – also bei der Erstellung von Stundenplänen oder Vertretungsplänen. Da herrscht offenbar noch eine recht große Berührungsangst auf Seiten der Schulleitungen.
Die Bearbeitung aller möglichen Statistiken, wobei hier überwiegend Dateneingabe gemeint ist, bleibt aber das alles dominierende Thema.
[...]
[1] Stellen, die im Personalhaushalt des Landes gestrichen und künftig wegfallen sollen, werden mit ‚kw’ gekennzeichnet
[2] Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (2008): Handreichung zum Einsatz von SchulVA an Schulen in NRW, Düsseldorf
[3] Rosowski, U. (2008): Kompetenzentwicklung und Rollenbild von Verwaltungsfachkräften an Schulen in NRW, Grin-Verlag
[4] Rosowski (2008): a.a.O
[5] Im Stellenportal des Schulministeriums NRW sind durchgehend zahlreiche Rektoren- oder Konrektoren-Stellen ausgeschrieben. In vielen Schulen ist die Leitung seit langer Zeit verwaist, weil sich kein Nachfolger findet. Die Situation wird verschärft durch die erhöhten und als unangemessen empfundenen Anforderungen, die Lehrer erfüllen müssen, bevor sie sich auf eine Leitungsstelle bewerben dürfen.
- Citation du texte
- Dipl.-mult. Udo Rosowski, MOM (Auteur), 2009, Schulverwaltungsassistenzen – Baustein oder Voraussetzung für Qualitätsentwicklung an Schulen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140990
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